Archiv der Kategorie: Anfragen

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 03.07.2025

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in der Kreistagssitzung am 26.06.2025 hat die Mehrheitsgruppe von SPD-Grüne Ihrem Vorschlag zum Abbau der Rettungswagen von 30 auf 18 für die gesamte Stadt und den gesamten Landkreis Hildesheim zugestimmt. Dadurch wird dem Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim ein irreparabler Schaden zugefügt und dadurch wird die Gefahrenlage für Notfallpatienten im Landkreis Hildesheim unseres Erachtens unvertretbar erhöht.

Vor der Abstimmung hatten Sie auf der Homepage des Landkreises Hildesheim unter „FAQ zum neuen Rettungsdienstbedarfsplan“ einseitig Ihre irrige Meinung zu der von Ihnen vorgeschlagenen Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplanes dargestellt und gegenteilige Auffassungen von Fachleuten herabgewürdigt. Dies ist mit Ihren beamtenrechtlichen Pflichten zu Sachlichkeit und zum amtsangemessenen Verhalten augenscheinlich nicht vereinbar.

Zu den schon jetzt bestehenden Mängeln äußern Sie lediglich:

„Rettungswagen waren in echten Notfällen oft nicht verfügbar, wenn Sekunden zählten.“

Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wie oft und wann war dies in den vergangenen zwölf Monaten aus jeweils welchem Grunde und an welchen Orten der Fall?

Was hatte dies bei jeweils welchem Einsatzfall für Folgen hinsichtlich

  • der tatsächlichen Eintreffzeit,
  • der Zeit zwischen der Eintreffzeit und der Übergabe des Patienten an ein geeignetes Krankenhaus,
  • des von wo tatsächlich eingesetzten Rettungsmittels,
  • die erfolgreiche oder nicht erfolgreiche Rettung?

Mit Schreiben vom 27.06.2025 haben wir Ihnen das Urteil des OVG Lüneburg vom 07.12.2005 – 11 LC 91/04 – übersandt. Darin erklärt das Gericht u. a. das Verfahren bei Überschreitungen der Eintreffzeiten: „Schließlich ist zu beachten, dass es sich bei § 2 III NdsRettDBedV um eine „Soll-Vorschrift” handelt, so dass in begründeten Ausnahmefällen eine geringfügige Überschreitung der Eintreffzeit nicht unbedingt eine Überarbeitung des Bedarfsplans zur Folge haben muss.“

Ob und in welchen Fällen die Bedarfsplanung geändert wird, haben nicht Sie, sondern der Kreistag zu entscheiden. Und für die Fälle, in denen der Kreistag den Bedarf überprüfen und ändern will, fordert das Gericht, „…eine nachvollziehbare Angabe des betrachteten Zeitraumes, der einzelnen Einsätze, der genannten Eintreffzeiten und der Gründe für die Verspätung.“

In der Kreistagssitzung am 26.06.2025 wurde uns auf die Frage, ob diese Daten vom Gutachter oder von der Kreisverwaltung erfasst worden seien, sinngemäß geantwortet, dass man ein solches Urteil nicht kenne. Es blieb unklar, ob und in welchem Umfang diese Daten überhaupt erfasst und bewertet worden sind.

Daher fragen wir Sie nochmals: Über welchen Zeitraum sind die im o. a. Urteil geforderten Daten („…eine nachvollziehbare Angabe des betrachteten Zeitraumes, der einzelnen Einsätze, der genannten Eintreffzeiten und der Gründe für die Verspätung.“) in welchem Umfang wann und vom wem erfasst, dokumentiert und bewertet worden?

In der o. a. Kreistagssitzung haben wir auch auf die Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e.V. vom 19.06.2025 hingewiesen, in der es u. a. heißt, dass in einzelnen Gemeinden in 60% der Fälle die Hilfsfrist (P95-Wert) von 15 Minuten nicht erreicht/eingehalten wird. Dazu haben wir gefragt, ob Sie oder der Gutachter dies bestätigen oder bestreiten. Da die Frage nicht konkret beantwortet wurde, fragen wir erneut:

Wird die Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e.V. vom 19.06.2025, dass in einzelnen Gemeinden in 60% der Fälle die Hilfsfrist (P95-Wert) von 15 Minuten nicht erreicht/eingehalten werde, bestätigt oder aus welchen Gründen bestritten?

Durch welche Regelung wird gewährleistet, dass a) derzeit, b) in den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 und c) Mitte 2026 die im o. a. Urteil geforderten Daten („…eine nachvollziehbare Angabe des betrachteten Zeitraumes, der einzelnen Einsätze, der genannten Eintreffzeiten und der Gründe für die Verspätung.“) für den Landkreis nachvollziehbar erhoben, gespeichert und ausgewertet werden?

In welchem Umfang trifft es zu, dass a) bei der gemeinsamen Leitstelle, b) dem Institut für Notfallmedizin und c) den Trägern des Rettungsdienstes für Stadt und Landkreis Hildesheim Einsatzdaten der Rettungsdienste erhoben werden oder vorhanden/verfügbar sind und hinsichtlich folgender Fragen auswerten können:

  1. Wie oft wurde die Hilfsfrist im Landkreis, im Bereich welcher Rettungswache, in welcher Gemeinde überschritten und um wie viele Minuten wurde dabei die Hilfsfrist von welchem Rettungsmittel überschritten?
  2. Wie oft war bei „echten Notfällen“ kein Rettungswagen verfügbar?

Werden Sie der CDU-Kreistagsfraktion folgende Daten über Einsätze des Rettungsdienstes zur Verfügung stellen oder so zugänglich machen, damit wir deren Auswertung insbesondere hinsichtlich der tatsächlichen Eintreffzeiten und Bedarfsplanung mit eigenen Sachverständigen vornehmen können?

In welcher Form werden Sie der CDU-Kreistagsfraktion die Einsatzdaten des Rettungsdienstes zur Verfügung stellen, damit wir die tatsächlichen Eintreffzeiten ermitteln können?

Wer entscheidet bei einem Notruf, ob ein Fall der Notfallrettung vorliegt? Was verstehen Sie unter einem „echten Notfall“? Wer entscheidet bei der Auswertung der o. a. Einsatzdaten, was in Ihrem Sinne als „echter Notfall“ einzustufen war? Betrachten Sie als „echten Notfall“ auch die Fälle, in denen eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung des Patienten zu erwarten, aber noch nicht eingetreten ist?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

392 – Zwischennachricht

392 – Teilantwort 1

392 – 2. Teilantwort


Einleitung v. Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.06.2025

Verfahren gem. § 9 Nds. Wassergesetz i.V.m. §§ 8 ff Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste im Landkreis Hildesheim (K+S Minerals and Agriculture GmbH)

Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 24.02.2025 – L1.4/L64712/04-12/2023-0001/047

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Zudem bitten wir Sie, uns alle für das in Rede stehende Verfahren relevanten Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, die für eine sachgerechte Ausübung des wasserrechtlichen Ermessens berücksichtigt werden können.

Begründung:

Für die angestrebte Einvernehmenserklärung ist derzeit der Kreisausschuss und nicht der Hauptverwaltungsbeamte zuständig. Die bisher vom Hauptverwaltungsbeamten vorge-nommenen Stellungnahmen hätten dem Kreisausschuss zur Beratung und Entscheidung einschließlich aller relevanten Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

388 – Antwort


Erbbaurechtsvertrag „Von-Thünen-Str. 7“ – Parkplatzbedarf

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 25.06.2025

Erbbaurechtsvertrag für eine noch zu vermessende Teilfläche des Grundstücks „Von-Thünen-
Str. 7“, Flurstück 7/7, Flur 10, Gemarkung Hildesheim; Parkplatzbedarf

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

bitte teilen Sie uns mit, ob und wie viele Parkplätze aus Sicht der Verwaltung im Bereich der „Von-Thünen-Straße“

  1. bauordnungsrechtlich,
  2. aufgrund gutachterlicher Empfehlung,
  3. nach Ihrer Planung oder bisherigen Zusagen gegenüber der Stadt Hildesheim

für den geplanten Berufsschulcampus im Bereich der „Von-Thünen-Straße“ aus welchen Gründen geschaffen werden sollten und geschaffen werden können.

Dazu teilen Sie uns bitte mit, welche weiteren Randbedingungen Sie bei der Mobilitäts-planung zugrunde legen, insbesondere zu den Fragen:

  • Haltestellenkonzept ÖPNV,
  • Linienführung und Abfahrzeiten des ÖPNV für den Campus,
  • Fremdparkervermeidungskonzept,
  • Umlaufhäufigkeit der Busverkehre und Schulbeginn-/ende,
  • übrige Stellplatzanforderungen, insbesondere seitens der von Stadt Hildesheim und vom Stadtteil gewünschten weiteren Funktionsüberlegungen der zu errichtenden Gebäudekörper.

Begründung:

Auf die Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung am 24.06.2025 weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur und Innere Dienste

387 – Antwort


Rettungsdienst, Eintreffzeiten

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 19.06.2025

 Rettungsdienst, Eintreffzeiten

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die als Anlage beigefügte Anfrage der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. übersenden wir Ihnen mit der Bitte, uns die darin gestellten Fragen möglichst kurzfristig zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Uns ist zu Ohren gekommen

386 – Antwort


Erbbaurechtsvertrag für eine noch zu vermessende Teilfläche des Grundstücks „Von-Thünen-Straße 7“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 16.06.2025

Erbbaurechtsvertrag für eine noch zu vermessende Teilfläche des Grundstücks „Von-Thünen-Straße 7“, Flurstück 7/7, Flur 10, Gemarkung Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

bitte teilen Sie uns mit, welche Verpflichtungen vom Landkreis Hildesheim, die sich nicht aus dem o. a. Entwurf ergeben, aufgrund welcher Bedingungen der Stadt Hildesheim für den Abschluss des o. a. Entwurfs erfüllt werden sollen (z.B. Fahrradwege, ÖPNV-Anbindung) und welche Kosten dafür zu erwarten sind?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

385 – Antwort


Straßenbauprogramm, Auftragsvergabe für eine Durchlasserneuerung in der K 307 Grasdorf

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim,16.06.2025

Straßenbauprogramm, Auftragsvergabe für eine Durchlasserneuerung in der
K 307 Grasdorf

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

gem. Ihrer Vorlage 938/XIX vom 02.06.2025 soll der abgängige Gewölbedurchlass in der K 307 in Grasdorf ersetzt und der Kreisausschuss wegen Dringlichkeit am 16.06.2025 über die Erteilung des dazu erforderlichen Auftrages (nach der Submission vom 15.05.2025) entscheiden: ohne vorherige Beteiligung der Fachausschüsse.

Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Seit wann sind der Verwaltung die Schäden am o. a. Gewölbedurchlass bekannt oder sonst mitgeteilt worden?
Wann sind diese Schäden in wessen Auftrag zu welchen Kosten und mit jeweils welchen Ergebnissen untersucht worden?
Wann haben Sie welche Kreistagsgremien über den Sachverhalt informiert und nachvollziehbar in welcher Höhe Haushaltsmittel für die Schadensbeseitigung eingeplant?
Aus welchen Gründen haben Sie die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen nicht früher ausgeschrieben?

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

384 – Antwort

 


Änderung der Geschäftsordnung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 13.06.2025

Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim für die XIX. Wahlperiode (01.11.2021 – 31.10.2026)

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu Ihrer Vorlage Nr. 887/XIX vom 09.04.2025 bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Auswirkung wird es haben, wenn § 18 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim für die XIX. Wahlperiode (01.11.2021 – 31.10.2026) wie von Ihnen vorgeschlagen geändert wird bzw. die Worte „Fraktionen“ und „Gruppen“ in § 18 Abs. 1 der o. a. Geschäftsordnung gestrichen werden?
  1. Vertreten Sie die Auffassung, dass dann Fraktionen und Gruppen keine Anfragen mehr stellen dürfen?

Begründung:

In § 56 NKomVG wird zwischen Abgeordneten und Mitgliedern der Vertretung unterschieden, da der Hauptverwaltungsbeamte nicht an sich selbst Anfragen stellt.

Im Übrigen werden die Abgeordneten durch ihre Fraktionen oder Gruppen vertreten, mit der Folge, dass sie für ihre Mitglieder auch Anfragen stellen können.

Die vorgesehene Streichung in § 18 Abs. 1 der o. a. Geschäftsordnung scheint uns daher in keiner Weise zweckmäßig zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

382 – Antwort