Archiv der Kategorie: Anträge
Einleitung v. Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 26.06.2025
Verfahren gem. § 9 Nds. Wassergesetz i.V.m. §§ 8 ff Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste im Landkreis Hildesheim (K+S Minerals and Agriculture GmbH)
Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 24.02.2025 – L1.4/L64712/04-12/2023-0001/047
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Zudem bitten wir Sie, uns alle für das in Rede stehende Verfahren relevanten Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, die für eine sachgerechte Ausübung des wasserrechtlichen Ermessens berücksichtigt werden können.
Begründung:
Für die angestrebte Einvernehmenserklärung ist derzeit der Kreisausschuss und nicht der Hauptverwaltungsbeamte zuständig. Die bisher vom Hauptverwaltungsbeamten vorge-nommenen Stellungnahmen hätten dem Kreisausschuss zur Beratung und Entscheidung einschließlich aller relevanten Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
Brandschutz BBS Steuerwalder Str. – Einberufung des Kreisausschusses
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 25.06.2025
Brandschutz bei den Berufsbildenden Schulen im Bereich der Steuerwalder Straße
Einberufung des Kreisausschusses
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, eine Sondersitzung des Kreisausschusses einzuberufen, um über zwingend erforderliche Maßnahmen des Brandschutzes bei den Berufsbildenden Schulen im Bereich der Steuerwalder Straße zu beraten und über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Ergänzend zu der o. a. Sondersitzung bitten wir Sie, unsere Anfragen zum Brandschutz nunmehr unverzüglich zu beantworten und uns die geforderten Gutachten und weiteren Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Auch öffentliche Schulen müssen gem. der Niedersächsischen Bauordnung so gebaut und durch baulich-technische Anpassungen so unterhalten werden, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden. In Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen usw. ist es nicht nur zulässig, sondern zwingend geboten, die dem Schutz höchster Rechtsgüter (Leben und Gesundheit) dienenden Brandschutzmaßnahmen stets unverzüglich den gesetzlichen Anforderungen anzupassen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei der Beseitigung der erheblichen Brandschutzmängel nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt und Sie verpflichtet sind und seit Jahren verpflichtet waren, zumindest den Kreisausschuss konkret über die erheblichen Brandschutzmängel und erforderliche sowie mögliche Maßnahmen zu deren Beseitigung zu informieren. Dies haben Sie seit Jahren trotz unserer zahlreichen Anfragen augenscheinlich pflichtwidrig unterlassen, denn nach uns nun vorliegenden Hinweisen ist bereits seit Jahren der Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer im Brandfall nicht in allen Bereichen der o. a. Berufsbildenden Schulen gewährleistet. Nach unserem Bericht an die Innenministerin, den Bauminister und den Herrn Ministerpräsidenten vom 11.06.2025 ist unverzüglich zu klären, ob und wie lange die Landesregierung die rechtswidrigen Zustände unbeanstandet dulden will, mit deren Beseitigung nach Ihren Zusagen im Jahr 2022 begonnen werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Rettungsdienstbedarfsplan
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.06.2025
Antrag zur Geschäftsordnung zu TOP 36 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025
Rettungsdienstbedarfsplan
Gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim in der XIX. Wahlperiode beantragen wir zum o. a. Tagesordnungspunkt der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 die Anhörung von Sachverständigen.
Begründung:
Aufgrund der aktuellen Entwicklung halten wir eine solche Anhörung vor der Beschlussfassung zum Rettungsdienstbedarfsplan für zwingend erforderlich. Augenscheinlich sind uns die für eine Beschlussfassung erforderlichen Informationen bisher vorenthalten worden.
Es bestehen erhebliche Zweifel an den Aussagen des bisher beauftragten Gutachters und damit an einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.06.2025
Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses 16.06.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 12.06.2025 (Antrag Nr. 873/XIX) ersetzt.
Beschlussvorschlag:
„1. Der Entwurf für die Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim gem. Beschlussvorschlag des Landrates der Vorlage 752/XIX -3 vom 27.05.2025 ist dahingehend zu ändern, dass
1.1 im Vergleich zur jetzigen Situation hinsichtlich Rettungsmittel (RTW und NKTW) und Personal (NotSan und RettSan) eine Minderung ausgeschlossen wird,
1.2 bei einer Abkehr vom sogenannten MZF-System gewährleistet ist, dass die vorgehaltenen Rettungsmittel ausschließlich ihrer originären Bestimmung nach eingesetzt werden (RTW = RTW/N-KTW = N-KTW, KTW = KTW),
1.3 die Bedarfsplanung mit dem Ziel erfolgt, dass die Eintreffzeiten gem. BedarfVO-RettD in jedem Rettungsdienstbezirk zu 100 % eingehalten werden sollen und dabei insbesondere auch die Zeiten berücksichtigt werden,
- die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden
- die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim erbracht werden,
- die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass der Patientenabfluss an den Krankenhäusern nicht gewährleistet ist,
1.4 die Eintreffzeiten bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze nach Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Monate auszuwerten und mit einer Stellungnahme der beauftragten Dienste sowie Empfehlung des Landrates über erforderliche Anpassungen zur Erreichung des Ziels gem. o. a. Nr. 1.2 den zuständigen Kreistagsgremien vorzulegen sind,
1.5 eine nachweislich jährlich durchgeführte Schulung auf die in Stadt und Landkreis Hildesheim geforderten, gültigen SOP (Standard Operating Procedure = Standardvorgehensweise) für alle in Stadt und Landkreis eingesetzten NotSan, RettAss und RettSan verbindlich vorgeschrieben wird,
1.6 die Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel 8 Stunden nicht unterschreitet,
1.7 in der Rettungsleitstelle nur Personal eingesetzt wird, das als NotSan und Leitstellendisponent/in ausgebildet und in die Lage versetzt worden ist, den Hilfesuchenden telefonisch in Erste Hilfe anzuleiten (zu unterstützen),
1.8 die Ergebnisse der strukturierten Notrufabfrage (Meldebild) regelmäßig mit der tatsächlich vorgefundenen Situation am Einsatzort (Lagebild) durch geeignete Stellen evaluiert werden,
1.9 die strukturierte Notrufabfrage als ein unterstützendes Element genutzt wird, das dem Personal in den Leitstellen jedoch das Letztentscheidungsrecht überlässt.
- Die insbesondere nach den Vorgaben in Nrn. 1 bis 1.9 überarbeitete Fassung des o. a. Entwurfes ist den Abgeordneten zusammen mit dem Entwurf der danach vorzunehmenden Ausschreibung alsbald in den Fachausschüssen zur Beratung und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Hoheitliche Gefahrenabwehr, Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.06.2025
Hoheitliche Gefahrenabwehr, Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Beschlussvorschlag
zum Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2025 und zum Tagesordnungspunkt 19 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2025 und zum Tagesordnungspunkt 19 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Hildesheim bittet den Landtag, für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes und des dazugehörenden Notarztdienstes
- die wesentlichen Anforderungen an den Rettungsdienst gesetzlich zu regeln und dabei kürzere Eintreffzeiten vorzugeben,
- die Aufgaben des Rettungsdienstes dem übertragenen Wirkungskreis zuzuordnen,
- als Eintreffzeit die Zeitspanne zwischen dem Aufschalten des Notrufes auf der Leitstelle (und nicht erst mit der Auslösung der Alarmierung im Einsatzleitsystem oder noch später) und der Ankunft des eingesetzten Rettungsmittels (Rettungswagen oder Notarztwagen) am Einsatzort zu bestimmen,
- neben gesetzlichen Vorgaben für die o. a. Eintreffzeit auch gesetzliche Vorgaben für den Zeitraum zwischen dem Aufschalten des Notrufes auf der Leitstelle und der Aufnahme des Patienten in einem Krankenhaus zu schaffen.
Begründung:
Auf unsere Anträge und Anfragen zu diesem Thema und die bisherigen Beratungen weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Beschlussvorschlag zur Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.06.2025
Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 12.06.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses 16.06.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 12.06.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2025 „Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfs-planes für Landkreis und Stadt Hildesheim“ übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
„1. Der Entwurf für die Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim gem. Beschlussvorschlag des Landrates der Vorlage 752/XIX -3 vom 27.05.2025 ist dahingehend zu ändern, dass
1.1 im Vergleich zur jetzigen Situation hinsichtlich Rettungsmittel (RTW und NKTW) und Personal (NotSan und RettSan) eine Minderung ausgeschlossen wird,
1.2 bei einer Abkehr vom sogenannten MZF-System gewährleistet ist, dass die vorgehaltenen Rettungsmittel ausschließlich ihrer originären Bestimmung nach eingesetzt werden (RTW = RTW/N-KTW = N-KTW, KTW = KTW),
1.3 die Bedarfsplanung mit dem Ziel erfolgt, dass die Eintreffzeiten gem. BedarfVO-RettD in jedem Rettungsdienstbezirk zu 100 % eingehalten werden sollen und dabei insbesondere auch die Zeiten berücksichtigt werden,
- die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden
- die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim erbracht werden,
- die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass der Patientenabfluss an den Krankenhäusern nicht gewährleistet ist,
1.4 die Eintreffzeiten bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze nach Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Monate auszuwerten und mit einer Stellungnahme der beauftragten Dienste sowie Empfehlung des Landrates über erforderliche Anpassungen zur Erreichung des Ziels gem. o. a. Nr. 1.2 den zuständigen Kreistagsgremien vorzulegen sind,
1.5 eine nachweislich jährlich durchgeführte Schulung auf die in Stadt und Landkreis Hildesheim geforderten, gültigen SOP (Standard Operating Procedure = Standardvorgehens-weise) für alle in Stadt und Landkreis eingesetzten NotSan, RettAss und RettSan verbindlich vorgeschrieben wird,
1.6 die Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel 8 Stunden nicht unterschreitet,
1.7 in der Rettungsleitstelle nur Personal eingesetzt wird, das als NotSan und Leitstellendisponent/in ausgebildet und in die Lage versetzt worden ist, den Hilfesuchenden telefonisch in Erste Hilfe anzuleiten (zu unterstützen),
1.8 die Ergebnisse der strukturierten Notrufabfrage (Meldebild) regelmäßig mit der tatsächlich vorgefundenen Situation am Einsatzort (Lagebild) durch geeignete Stellen evaluiert werden,
1.9 die strukturierte Notrufabfrage als ein unterstützendes Element genutzt wird, das dem Personal in den Leitstellen jedoch das Letztentscheidungsrecht überlässt.
- Die insbesondere nach den Vorgaben in Nrn. 1 bis 1.9 überarbeitete Fassung des o. a. Entwurfes ist den Abgeordneten zusammen mit dem Entwurf der danach vorzunehmenden Ausschreibung alsbald in den Fachausschüssen zur Beratung und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Beförderungen von Führungskräften innerhalb der Laufbahngruppe 2 mit Wechsel des Eingangsamtes
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.06.2025
Beförderungen von Führungskräften innerhalb der Laufbahngruppe 2 mit Wechsel des Eingangsamtes (frühere Bezeichnung bis 2009 „Aufstieg in den höheren Dienst“),
Qualifizierungskonzept im Landkreis Hildesheim
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2025 sowie zur Tagesordnung des Kreistages am 26.06.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
für die Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 haben Sie mit Ihrer Vorlage Nr. 904/XIX vom 30.04.2025 folgenden Beschlussvorschlag vorgelegt:
„Für Beamt*innen wird das Qualifizierungskonzept „Führen und Managen“ am Niedersächsischen Studieninstitut Hannover (NSI) als Qualifizierung im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 3 NLVO bestimmt.
Für die Entscheidung über eine sich anschließende Beförderung verbleibt es unverändert bei der Zuständigkeit des Kreistages.“
Gegen diesen Beschlussvorschlag haben wir rechtliche Bedenken und übersenden für den Kreisausschuss und Kreistag folgenden
Beschlussvorschlag:
Über den o. a. Beschlussvorschlag in der Vorlage Nr. 904/XIX vom 30.04.2025 soll erst nach der vom Land Niedersachen vorgesehenen Überarbeitung der Nds. Laufbahnverordnung (NLVO) beraten und entschieden werden.
Begründung:
Augenscheinlich geht der Landrat davon aus, dass sein Vorschlag rechtmäßig sei, weil es § 12 Abs. 2 Nr. 3 NLVO jedem Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag ermögliche, mit einfacher Mehrheit darüber zu entscheiden, welche Qualifizierung ausreicht. Dies ist mit dem Sinn und Zweck der Regelung nicht vereinbar. Einer solchen Auslegung des § 12 Abs. 2 Nr. 3 NLVO steht schon entgegen, dass alle wesentlichen Fragen vom Gesetzgeber zu regeln sind.
Eine Zustimmung zu dem in der Vorlage Nr. 904/XIX vom 30.04.2025 vorgelegten Beschlussvorschlag erweckt – unabhängig von den inhaltlichen Defiziten – den Eindruck, dass der Landkreis Hildesheim beabsichtigt, für bestimmte Personen vollendete Tatsachen zu schaffen und einer neuen landeseinheitlichen Regelung vorzugreifen, die bereits angekündigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Katy Renner-Köhne
Abgeordnete der CDU-Kreistagsfraktion