Archiv der Kategorie: Anträge
Konzept zu den Möglichkeiten der Rekommunalisierung des Rettungsdienstes
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.05.2025
Konzept zu den Möglichkeiten der Rekommunalisierung des Rettungsdienstes
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 7.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.05.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 11.1 der Sitzung des Kreistages am 15.05.2025
und
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 7.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.05.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 11.1 der Sitzung des Kreistages am 15.05.2025 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Für die Zeit ab Mitte 2026 soll dem Kreistag zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf 2026 ein Programm dafür vorgelegt werden, Leistungen des Rettungsdienstes nach und nach teilweise oder ganz rekommunalisieren zu können.
Unter Hinweis auf den o. a. Beschlussvorschlag bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Für welche Leistungen des Rettungsdienstes werden derzeit welche Vergabeverfahren für welchen Zeitraum geführt und sollen wann beendet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Nachtragshaushalt 2025
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.05.2025
Nachtragshaushalt 2025
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.05.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreistages am 15.05.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.05.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreistages am 15.05.2025 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
1. Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:
1.1 Der Ansatz für die Hilfe zur Erziehung wird auf 53 Mio. Euro begrenzt (Ist-Ergebnis von 2021).
1.2 Der Ansatz für die Erziehungsberatung wird auf 1,1 Mio. Euro begrenzt (Ist-Ergebnis von 2021).
1.3 10 % der Stellen sind mit einem kw-Vermerk zu versehen.
1.4 Zusätzliche Stellen werden nicht geschaffen.
1.5 Auf besondere Controller wird verzichtet, weil diese Aufgabe wie in der Vergangenheit im zuständigen Dezernat eigenständig wahrgenommen werden muss.
2. Es wird eine Globale Minderausgabe i.H.v. 2% beschlossen.
3. Der Entwurf für eine überarbeitete Fassung des Haushaltssicherungskonzeptes und Haushaltssicherungsberichts ist dem Kreistag bis Mitte Juni 2025 vorzulegen.
Begründung:
Unabhängig von weiteren Konsolidierungsmaßnahmen sind bereits bei der jetzigen Aufstellung des Nachtragshaushaltes grundlegende Änderungen im Vergleich zur bisherigen Verfahrensweise erforderlich. Eine Einrichtung besonderer Controller hat sich nicht bewährt.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Sachstand und weiteres Verfahren zur Umsetzung des Teilprogramms Windenergienutzung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.05.2025
Sachstand und weiteres Verfahren zur Umsetzung des Teilprogramms Windenergienutzung
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie in die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Der Sachstand und das weitere Verfahren zur Umsetzung des Teilprogramms Windenergienutzung ist darzustellen und zu erörtern; dabei ist auch zu klären, ob und in welchem Umfang alle erforderliche Verfahrensschritte eingehalten wurden/werden und alle Anfragen aus der Bevölkerung dazu ausreichend beantwortet wurden/werden.
Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises sollten auf Wunsch angehört werden. Dies werden wir gem. § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.05.2025
Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie in die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Es ist zu klären/zu erörtern,
- in welchem Stadium sich die Genehmigungsverfahren für welche Windkraftanlagen befinden und ob eine ausreichende Beteiligung der Bevölkerung gesichert ist,
- aus welchen Gründen Sie die Fehler, die zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu Windkraftanlagen in Rössing/Klein Escherde geführt haben (siehe Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 01.04.2025), nicht vermieden haben, ob und mit welchen Auswirkungen welche anderen Verfahren/Genehmigungen von solchen Fehlern betroffen sind.
Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises sollten auf Wunsch angehört werden. Dies werden wir gem. § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
Hoheitliche Gefahrenabwehr, Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 28.04.2025
Hoheitliche Gefahrenabwehr, Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung
Bezug:
1. Beschluss des Kreisausschusses vom 25.11.2024
2. Beschluss des Kreisausschusses vom 17.03.2025
3. Antrag auf Akteneinsicht 28.02.2025
4. Akteneinsicht am 08.04.2025
Anlage: Unser Schreiben vom 26.02.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit und des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz sowie die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Die Gemeinden und Landkreise haben die Aufgaben nach dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht im übertragenen Wirkungskreis zu erfüllen (§ 97 Abs. 6 NPOG). Im Gegensatz dazu obliegen den kommunalen Trägern die Aufgaben nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) lediglich im eigenen Wirkungskreis (§ 3 Abs. 2 NRettDG), obwohl der Rettungsdienst der Abwehr konkreter Gefahren für Leib und Leben dienen soll.
Im Landkreis Hildesheim ist nach den derzeit vorliegenden Informationen bereits seit geraumer Zeit keine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes und dem dazugehörenden Notarztdienst gewährleistet. Die Landesregierung nimmt dies augenscheinlich unbeanstandet hin.
Nach Bekanntwerden dieses gefahrenabwehrrechtlich rechtswidrigen Zustandes – insbesondere im Sinne des NRettDG und der BedarfVO-RettD – oder seit dem Zeitpunkt, ab dem dieser Zustand durch eine sachgerechte Auswertung der Eintreffzeiten hätte festgestellt werden können, hätten unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung eines Zustandes getroffen werden müssen, der mit hinreichender Sicherheit eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet. Das bedeutet, dass der Zeitraum zwischen dem Beginn der Einsatzentscheidung durch die Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort (Eintreffzeit) in 95% der in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze 15 Minuten nicht übersteigen soll. Entsprechend sind die Standorte für die Notarztwagen zu planen.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der o. a. rechtlichen Vorgaben sind trotz wiederholter Forderungen der CDU-Kreistagsfraktion und anderer Stellen augenscheinlich unterlassen worden.
Daher ist zu klären, welche Maßnahmen zur Erreichung der o. a. Vorgabe a) sofort bis Ende des Jahres, b) die ersten sechs Monate des Jahres 2026 und c) die Zeit danach zu treffen sind.
Unabhängig davon sollte darauf hingewirkt werden,
- die wesentlichen Anforderungen an den Rettungsdienst gesetzlich zu regeln,
- die Aufgaben des Rettungsdienstes dem übertragenen Wirkungskreis zuzuordnen,
- als Eintreffzeit die Zeitspanne zwischen dem Aufschalten des Notrufes auf der Leitstelle (und nicht erst mit dem Gesprächsbeginn oder noch später) und der Ankunft des eingesetzten Rettungsmittels (Rettungswagen oder Notarztwagen) am Einsatzort zu bestimmen,
- neben gesetzlichen Vorgaben für die o. a. Eintreffzeit auch gesetzliche Vorgaben für den Zeitraum zwischen dem Aufschalten des Notrufes auf der Leitstelle und der Aufnahme des Patienten in einem Krankenhaus zu schaffen,
- Leistungen des Rettungsdienstes zu rekommunalisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und
Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof / Lamspringe
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.04.2025
Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof / Lamspringe
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 28.04.2025 und zur Sitzung des Kreistages am 15.05.2025 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
„Der Landrat wird gebeten,
gem. des Beschlusses des Kreistages vom 28.10.2024 zur Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf der K328 zwischen dem Ortseingangsschild (Zeichen 310) Neuhof/Lamspringe und der Einmündung ins Neubaugebiet „An der Sieke“ die Geschwindigkeitsbeschränkung unverzüglich anzuordnen, wenn die Landesregierung dies bis 26.06.2025 nicht eindeutig durch eine Weisung nach § 88 NKomVG untersagt.“
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Wohnraumaktivierungskonzept
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.03.2025
Wohnraumaktivierungskonzept
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie den Beratungspunkt „Wohnraumaktivierungskonzept“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau sowie des Kreisausschusses aufzunehmen.
Begründung:
Zur Begründung verweisen wir auf die Beschlussfassung des Kreistages vom 12.12.2024, Antrag Nr. 737/XIX vom 06.12.2024 und die noch fehlende Inkraftsetzung der Richtlinie durch den Kreisausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender