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Altenpflege im Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 31.07.2020
Altenpflege im Landkreis Hildesheim
Aufnahme in die Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, das Thema „Altenpflege im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Sozialausschusses, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen. Für die Erarbeitung eines Beschlussvorschlages übersenden wir Ihnen folgenden ersten Entwurf, den wir mit der Bitte um Anregungen auch verschiedenen Stellen zusenden, die im Bereich der Altenpflege tätig sind.
Beschlussvorschlag – Erster Entwurf
1. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim spricht sich dafür aus, dass
a) eine wohnortnahe und nachhaltige pflegerische Versorgungsstruktur nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorstellungen und Vorgaben des Kreistages gem. den Produktbeschreibungen und Grundsatzbeschlüssen des Kreistages sichergestellt wird (dazu zählen neben Altenpflegeheimen auch entsprechende Wohngemeinschaften und andere kleinräumige Lösungen bzw. Versorgungsformen nach dem Quartiersansatz),
b) Investitionskosten als freiwillige Leistung auch für solche Maßnahmen anerkannt werden können, die über die Anforderungen der Bundesverordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige von 1983 oder des aktuellen niedersächsischen Entwurfes liegen, sofern die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet sind,
c) grundsätzlich innerhalb eines Heimes für gleiche Leistungen gleiche Heimentgelte zu verlangen sind,
d) alsbald und dann in jedem Jahr vom Kreistag in Abstimmung mit den dafür relevanten Stellen und Beteiligten zu einer öffentlichen Kreis-Pflegekonferenz eingeladen wird (unabhängig von der „örtliche Pflegekonferenz“)
e) regelmäßig örtliche Pflegekonferenzen stattfinden (themen- oder ortsbezogen), zu denen vom Kreistag alle Betroffenen eingeladen werden (Vertreter der Pflegebedürftigen, Pflegekammer, Gemeinden, Heimbetreiber usw.),
f) über die Ergebnisse der örtlichen Pflegekonferenzen in der darauf folgenden Sitzung des Sozialausschusses berichtet wird,
g) die Verwaltung dem Kreistag erstmals im Frühjahr 2021 und dann im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres – nach Anhörung der Gemeinden – einen Bericht dazu vorlegt, mit welchen konkreten Maßnahmen die notwendige pflegerische Versorgungsstruktur (§§ 5 und 6 NPflegeG) in den nächsten fünf Jahren sichergestellt werden soll (an welchen Orten, von wem, in welcher Form, mit welchen Kosten, mit welcher Beteiligung des Landkreises usw.),
h) die Verwaltung den Kreistag möglichst kurzfristig darüber informiert, wie sich die Kosten in dem o. a. Bereich für welche Leistungen seit 2016 entwickelt haben und nach derzeitiger Informationslage in den nächsten fünf Jahren entwickeln werden,
i) die Verwaltung dem Kreistag möglichst kurzfristig einen Bericht zu den im Bereich der Pflege bestehenden Personalprobleme vorlegt. Darin soll insbesondere aufgezeigt werden, wer für welche Pflegedefizite aufgrund unzureichender Personalkapazitäten mit welchen rechtlichen Folgen verantwortlich ist, wer für die Schaffung welcher Ausbildungsplätze verantwortlich ist, welche Ausbildungsplätze wann benötigt werden und vorhanden sind,
j) die Verwaltung dem Kreistag möglichst kurzfristig mitteilt, welche konkreten Maßnahmen der überörtliche Träger der Sozialhilfe bzw. das Land zur Beseitigung der im Bereich der Pflege bestehenden Personalprobleme treffen wird.
2. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim bittet den Landtag
a) um eine stärkere Landesförderung für die stationäre Altenpflege – vorzüglich durch ein Pflegewohngeld wie z. B. in Nordrhein-Westfalen,
b) entsprechend einer Regelung in Nordrhein-Westfalen zu bestimmen, dass der örtliche Träger der Sozialhilfe insbesondere für nachgewiesene betriebsnotwendige Aufwendungen für ein Altenpflegeheim (Investitionskosten) einen Bescheid über die Anerkennungsfähigkeit dieser Kosten zu erteilen hat,
c) durch Verordnung sachgerechte Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime usw. oberhalb der Bundesverordnung festzulegen.
3. Der Landrat wird gebeten, die Bitten zu Nr. 2 an den Landtag zu übermitteln.
Begründung:
- Gem. § 5 NPflegeG ist der Landkreis verpflichtet, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende notwendige pflegerische Versorgungsstruktur nach Maßgabe des Gesetzes sicherzustellen (im eigenen Wirkungskreis gem. § 6 des Gesetzes). Dabei kann er durch freiwillige Leistungen mehr als die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Über solche Leistungen hat zumindest in Grundsätzen der Kreistag zu entscheiden. Dies gilt auch für die Anerkennung von Investitionskosten, die bundes- und landesrechtliche Mindestanforderungen überschreiten oder dort greifen, wo es keine Vorgaben durch Gesetz oder Verordnung gibt.
- Erforderliche Maßnahmen sollten konkreter als bisher geplant und benannt werden. Dazu können die vorgeschlagenen Planungen, Berichte und Konferenzen beitragen.
- Unzureichende Zustände in der Pflege müssen rechtzeitig erkannt und verdeutlicht werden. Dazu können die vorgeschlagenen Kreis-Pflegekonferenzen betragen.
- Das Land muss sich an den Kosten der Pflege wirksam beteiligen und sachgerechte sowie zeitgemäße Standards mit Entscheidungsbefugnissen für die Landkreise beschreiben. Dazu soll die Bitte an die Landtagsabgeordneten beitragen.
- Notwendige Investitionskosten für Altenpflegeeinrichtungen einschl. digitaler Infrastruktur, die alle Pflegheimbewohner in einem Heim in gleicher Weise nutzen, müssen in gleicher Weise alle Pflegeheimbewohner oder für sie die Sozialbehörde tragen. Dies hat der Kreistag schon 2017 beschlossen. Diese Kosten dürfen nicht direkt oder indirekt zulasten der Personalkosten abgewälzt werden. Ein ruinöser Wettbewerb, der stets zulasten der Personalkosten geht, ist zu verhindern; es muss weiterhin regionale und insbesondere gemeinnützige Anbieter geben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Agenda 21 und Lokale Agenda 21 bzw. Agenda 2030 Nachhaltigkeitsmanagement Agenda 2030
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
Hildesheim, den 06.07.2020
Agenda 21 und Lokale Agenda 21 bzw. Agenda 2030
Nachhaltigkeitsmanagement Agenda 2030
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt „Agenda 21 und Lokalen Agenda 21 bzw. Agenda 2030 – Nachhaltigkeitsmanagement“ der nächsten Sitzung des Kreistages übersenden wir den gemeinsamen Antrag der Gruppe SPD-CDU mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Unabhängigen und der Fraktion Die Linke, der den Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU vom 18.03.2020 ersetzt:
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie ein Nachhaltigkeitsmanagement mitsamt eines Klimaschutz-Checks aufgebaut und betrieben werden kann und dem Kreistag hierzu einen Bericht und Beschlussvorschlag vorzulegen.
Im Rahmen dieser Prüfung sollen insbesondere beteiligt werden
– die Fachausschüsse unter Federführung des Umweltausschusses, bis zu dem
Zeitpunkt,bis es zu einer Schwerpunktbildung der Nachhaltigkeit-und
Klimaschutzziele gekommen ist und diese in den jeweiligen Fachaus-
schüssen weiter bearbeitet werden,
– die Klimaschutzagentur,
– externe Stellen, die
a) über einschlägige Erfahrungen verfügen oder entsprechende Fördermittel zur Ver-
fügung stellen können (zu nennen sind z. B. die zuständigen Landes-
und Bundesbehörden, die Bertelsmann Stiftung, die Landeshauptstadt Hannover)
b) bei der Fortentwicklung und Umsetzung beteiligt werden können, z. B. Universitäten.
c) Der Landkreis Hildesheim implementiert sukzessive einen Klimaschutzcheck als ein
Element eines übergreifenden Nachhaltigkeitsmanagements unter Einbindung der
gemeinnützigen Klimaschutzagentur Landkreis Hildesheim.
d) Die Klimaschutzagentur Landkreis Hildesheim soll kontinuierlich über die
praktischen Ergebnisse und deren Anwendbarkeit innerhalb der zuerst bekannten Aufgabenfelder (Amt 206 und Amt 304) berichten und ggf. Verbesserungsvorschläge aufbereiten.
Der o.a. Beschlussvorschlag soll einen Zeitplan enthalten sowie die zur Umsetzung erforderlichen personellen und finanziellen Mittel in 2021 und den Folgejahren darstellen.
Begründung:
Der Kreistag hat sich am 26.09.2019 auf Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 19.09.2019 durch eine Regelung in der Hauptsatzung dafür ausgesprochen, dass alle Entscheidungen mit den in der Agenda 21 und Lokalen Agenda 21 bzw. Agenda 2030 beschriebenen Grundsätzen verträglich und abgestimmt sein sollen. Am 30.01.2020 hat der Kreistag auf Antrag von SPD und CDU sich grundsätzlich für ein Nachhaltigkeitskonzept ausgesprochen. Zudem hat der Kreistag auf Anregung der Grünen, der Unabhängigen und der Linken einem zu planenden Klimaschutz-Check zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bruer Friedhelm Prior
SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender
Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der Volkshochschule Hildesheim gGmbH
Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
im Hause
Hildesheim, den 02.07.2020
Volkshochschule Hildesheim gGmbH
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Beratungspunkt „Volkshochschule Hildesheim gGmbH“ in der Sitzung des Kreisausschusses am 06.07.2020 und des Kreistages am 09.07.2020 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
1.Der Kreistag spricht sich dafür aus, dass die Volkshochschule Hildesheim gGmbH (VHS) wegen deren Einnahmeeinbußen aufgrund der Corona-Pandemie finanziell unterstützt wird, insbesondere um eine Insolvenz abzuwenden und die VHS auf Dauer zu erhalten.
Hierzu werden für Sofortmaßnahmen 250.000 € für den Zeitraum bis zur nächsten Kreistagsitzung am 8. Oktober 2020 zur Verfügung gestellt, über deren Freigabe nach Vorbereitung durch den Finanzausschuss der Kreisausschuss entscheiden soll.
2. Der Landrat wird gebeten, die VHS zu bitten, gegenüber dem Landkreis umgehend insbesondere
– ihre aktuelle Finanzlage und Finanzplanung bis Ende 2021 darzustellen,
– ab 30.06.2020 monatlich einen Finanzbericht vorlegen, aus dem sich nach jeweils
aktuellem Stand die Liquidität, die Abweichungen zum Wirtschaftsplan sowie
perspektivische Erwartungen der nächsten zwei Monate ergeben,
– verschiedene Maßnahmen zur kurz-, mittel und langfristigen Verminderung von
Ausgaben und deren jeweiligen kurz-, mittel und langfristigen Auswirkungen zu beschreiben,
– verschiedene Maßnahmen, um kurz-, mittel und langfristigen Einnahmen zu erzielen
und deren jeweiligen kurz-, mittel und langfristigen Auswirkungen zu beschreiben,
3. Der Landrat wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses zu berichten: -welche Zuwendungen/Zuschüsse die VHS für welche konkreten Zwecke in welchen Zeiträumen für geboten hält,
-welche Zuwendungen/Zuschüsse der VHS nach seiner Auffassung in welcher Form und in welchen Zeiträumen gegeben werden sollten.
4. Der Kreistag bittet, die Stadt Hildesheim die VHS in gleicher Höhe wie der Landkreis direkt oder über den Verein Volkshochschule e.V. zu unterstützen und dazu kurzfristig, aber spätestens bis Ende September 2020 die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
5. Zur Untersuchung der Aufgabenstruktur und Organisation, mit dem Ziel, die VHS wirtschaftlich und zukunftsfähig aufzustellen, wird die Landkreis Hildesheim Holding gGmbH gebeten, unter Einbeziehung von Stadtverwaltung, Volkshochschule e.V und VHS sowie ggf. externer Begleitung ein entsprechendes Konzept bis zum 31.10.2020 erstellen.
6. Der Landrat wird gebeten, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung alle erforderlichen Unterlagen und Beschlussvorschläge vorzulegen, die zur Gründung und zum Betrieb einer Kreisvolkshochschule Hildesheim ab dem 01.01.2021 erforderlich sind.
7. Die Vertreter des Landkreises Hildesheim in der Landkreis Hildesheim Holding gGmbH werden beauftragt,
– nach Vorgaben des Kreisausschusses der VHS unabhängig von der Vereinbarung zur
Finanzierung der VHS zusätzliche Mittel zur Fortsetzung des Betriebes an den
vorhandenen Standorten zur Verfügung zu stellen,
– einer neuen Vereinbarung zur Finanzierung der VHS nur nach Vorgaben des
Kreisausschusses zuzustimmen,
– auf eine Übernahme aller Anteile der VHS hinzuwirken.
Bei den einzelnen Maßnahmen sind die Ergebnisse der rechtlichen Prüfungen zu berücksichtigen.
Begründung:
Die VHS hat in einer Präsentation „Situation der VHS-Hildesheim in Zeiten der Corona-Pandemie“ (Stand: April 2020) die sich für sie aus der Corona-Pandemie ergeben finanziellen Folgen dargestellt. Trotz Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten und Nutzung von Überschüssen aus der Vergangenheit würde eine erhebliche Deckungslücke verbleiben. Daher bittet die VHS um zusätzliche Unterstützung. Dieser Bitte soll mit dem o. a. Beschluss entsprochen werden, um die Fortsetzung der Erwachsenenbildung im Kreis- und Stadtgebiet Hildesheim zu sichern. Dies gilt besonders für den zweiten Bildungsweg, der berufliche Perspektiven eröffnet und damit Entlastungen der Sozialsysteme bewirkt. Wenn sich auch die Stadt Hildesheim an der Unterstützung beteiligt, werden die zur Verfügung gestellten Mittel nur zum Teil benötigt. Welche Hilfen wie schnell und in welcher Form tatsächlich erforderlich und zweckmäßig sind, muss kurzfristig geprüft werden. Die Hilfe des Landkreises könnte z. B. aus dem Kreishaus direkt erfolgen oder aus der Landkreis Hildesheim-Holding GmbH als Gesellschafterin.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion
Vergünstigte Beförderung von Schülern und Auszubildenden
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
Hildesheim, den 22.06.2020
Vergünstigte Beförderung von Schülern und Auszubildenden
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt “Vergünstigte Beförderung von Schülern und Auszubildenden“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen. Dazu übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
a) Der Kreistag spricht sich grundsätzlich dafür aus, im ÖPNV einen besonderen Tarif zu schaffen, wonach Schüler und Auszubildende den ÖPNV im gesamten Tarifverbund Rosa für möglichst nur 25 € im Monat zu jeder Zeit nutzen können.
Als mögliche Alternative kommt in Betracht, die Monatskarten (bzw. Zeitfahrausweise) für Schüler und Auszubildende um zunächst ca. 20 oder 30 Prozent zu bezuschussen
b) Die Umsetzbarkeit der beiden Vorhaben muss jedoch hinsichtlich der praktischen, rechtlichen und finanziellen Auswirkungen untersucht und erprobt werden.
Hierzu soll die Verwaltung bis zum 30.10.2020 ein Konzept für Testphasen außerhalb der Ferien zu entwickeln, in der Schüler und Auszubildende den ÖPNV im gesamten Tarifverbund Rosa für 25 € im Monat zu jeder Zeit nutzen können
oder
Monatskarten (bzw. Zeitfahrausweise) um 20 Prozent oder 30 Prozent bezuschusst bekommen.
Die Konzepte sollen jeweils
- für einen Zeitraum von a) einem Monat, b) zwei Monaten und c) drei Monaten erstellt werden,
- einen Zeitplan enthalten, in dem die erforderliche Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung des Vorhabens angegeben werden,
- aufzeigen, welche einzelnen Beschlüsse des Kreistages und welcher anderen Gremien und Stellen zur Umsetzung des Vorhabenns erforderlich sind,
- darstellen, welche organisatorischen Maßnahmen von welchen Stellen zu Umsetzung des Vorhabens insgesamt und zur Evaluierung sowie Berichterstattung in den Kreistagsgremien erforderlich sind,
- welche Kosten für das Vorhaben schätzungsweise a) insgesamt, b) für welche Schülergruppe und c) welchen Ort anfallen werden,
- ob und ggf. unter welchen Bedingungen für das Vorhaben von welchen Stellen auf welcher rechtlichen Grundlage a) befristet oder b) auf Dauer welche Zuschüsse zu erwarten sind,
- abgesehen von begründeten Ausnahmen Schüler und Auszubildende bis zum 21. Lebensjahr erfassen, die an einer allgemeinbildenden Schule, Berufseinstiegsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufsoberschule oder einem Beruflichen Gymnasium angemeldet sind.
c) Für die Testphase wird ein Betrag i. H. v. 500.000 € im Haushaltsplan 2021 zur Verfügung gestellt.
d) Die abschließende Entscheidung darüber, wie und wann Probephasen durchgeführt werden sollen, werden nach einem Beschlussvorschlag der Verwaltung getroffen.
Begründung:
Der Tarifverbund Rosa hat bereits viele positive Aspekte und eine Verbesserung des ÖPNV erreicht.
Die Gruppe SPD-CDU setzt durch den vorstehenden Antrag ein wichtiges und deutliches Signal für eine stärkere Nutzung des ÖPNV und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Bereits in anderen Regionen wurden diese vergünstigten Schüler*innenfahrkarten flächendeckend mit sehr gutem Erfolg eingeführt und zu einem tragfähigen Mobilitätskonzept entwickelt.
Durch das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG) haben die kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger seit dem 01.01.2017 die vollständige Aufgaben- und Ausgabenverantwortung für Planung und Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV einschließlich der Ausgleichszahlungen für die sogenannten Ausbildungsverkehre erhalten.
Nach der aktuellen Shell-Jugendstudie sehen drei von vier Jugendlichen die Umwelt-/Luftverschmutzung als ein Hauptproblem unserer Zeit an. Daher muss sich der politische Raum proaktiv für eine klimafreundliche Mobilität einsetzen.
Ein wichtiger und zukünftiger Aspekt ist, dass die Nutzer*innen auch nach dem
21. Lebensjahr überzeugte Nahverkehrskunden*innen sind, die auch weiterhin
verstärkt den ÖPNV nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Berndt Seiler gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
gez. Erika Hanenkamp gez. Heinrich Machtens Arbeitskreissprecher/in f. Bau- u.Kreisentwicklung u.Kreisentwicklung
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion
Optimierte Medienkompetenz von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern
Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, den 22.06.2020
Optimierte Medienkompetenz von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Optimierte Medienkompetenz von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, in geeigneter Form die Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler der Schulen im Landkreis Hildesheim auf das von der VHS gGmbH konzipierte Kursangebot zur Optimierung der Medienkompetenz hinzuweisen.
Die entstehenden Aufwendungen für das Kursangebot (nur Kursgebühren) werden vom Landkreis Hildesheim bis zu einer Gesamtsumme in Höhe von 100.000 € erstattet (aus dem Haushaltsansatz für das Bildungsbüro).
Begründung:
Im Rahmen des Digitalpaktes hat der Bund den Ländern 5,5 Milliarden € für den Ausbau der Infrastruktur, die Anschaffung von Geräten und Fortbildung zur Verfügung gestellt. In Niedersachsen werden davon – mit der Aufstockung des Landes – 522 Mio. € eingesetzt.
Aufgrund der Coronakrise mussten die Schulen jedoch deutlich schneller als vorgesehen mit der aktiven Umsetzung des digitalen Unterrichtens und Lernens beginnen.
Dieser beschleunigte Digitalisierungsprozess hat in den Schulen gleichzeitig Defizite aufgedeckt, die nun zeitnah im Zuge dieser Prozesse gelöst werden müssen.
Die technische Ausstattung der Schulen ist mittlerweile erfolgt und die Bereitschaft zur aktiven Lernen und Lehren im Rahmen von Homeschooling ist gegeben.
Die Lehrerinnen und Lehrer fühlen sich jedoch bei der Digitalisierung des schulischen Unterrichtes oft alleine gelassen. Es mangelt an Angeboten zur Weiterbildung und es fehlt die Zeit, pädagogische Konzepte für die neuen Herausforderungen wie Homeschooling etc. zu entwickeln.
Neben dem medienpädagogischen Konzept ist die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schülerinnen und Schüler daher ein sehr wichtiger Bestandteil.
Hierzu gehört insbesondere der sichere Umgang mit den neuen Medien, z.B. Kenntnisse über die Grundlagen der jeweiligen Betriebssysteme (IOS oder Android), effektiver Einsatz der digitalen Werkzeuge (Tools und Apps für den Unterricht) und die Erstellung von Erklärungsvideos.
Die VHS gGmbH hat zu der o.g. Thematik ein sehr interessantes Kursangebot konzipiert. Die Schulen im Landkreis Hildesheim bzw. die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler sollten über diese Möglichkeit informiert werden.
Die Finanzierung wird durch bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzusehende Minderausgaben bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000 € aus den Haushaltsmitteln des Bildungsbüros sichergestellt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Berndt Seiler gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Nutzung von Sporthallen in den Ferien für den Vereinssport
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 22.06.2020
Nutzung von Sporthallen des Landkreises Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Nutzung von Sporthallen des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 06.07.2020 und des Kreistages am 09.07.2020 aufzunehmen. Dazu übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag spricht sich dafür aus, dass die Sporthallen des Landkreises in den Ferien für den Vereinssport u.s.w. kostenfrei zur Verfügung zu gestellt werden. Hierzu wird die Verwaltung gebeten, die erforderlichen Abstimmungen, Vereinbarungen usw. mit den Städten und Gemeinden möglichst zeitnah herbeizuführen.
Die abschließenden Entscheidungen dazu soll der Kreisausschuss treffen.
Begründung:
Nach Monaten der zwangsweisen Bewegungsbeschränkung durch einen Lockdown ist ein großer Nachholbedarf an Sport, Reisen und Bewegung zu verspüren.
Reisen sind seit Kurzem wieder im begrenzten Umfang möglich. Die Reiseziele in Deutschland sind stark nachgefragt. Nicht alle Wünsche können erfüllt werden. Viele Familien können sich Urlaub nicht leisten, durch die Corona Pandemie hat sich die Zahl noch mal erheblich erhöht. Ferienpassaktionen, die vor allen Dingen auch für die Kinder dieser ärmeren Familien angeboten wurden und eine Alternative für Urlaub darstellten, sind gestrichen worden. Der Lockdown hat den Bewegungshunger verstärkt und muss ein Ventil finden.
In dieser Situation wollen einige Sportvereine auf die geschilderten Bedürfnisse ihrer Mitglieder und nicht nur ihrer Mitglieder reagieren.
Sie wollen in den Ferien Sportangebote in den Hallen anbieten. Sie wollen den Nachholbedarf befriedigen.
Dies ist ein sehr begründetes, nachvollziehbares Ansinnen, das notwendig und unterstützenswert ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Einsatz von Pflanzenkohle zur Senkung des CO²-Gehaltes der Atmosphäre
Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
im Hause
Hildesheim, den 13.05.2020
Einsatz von Pflanzenkohle zur Senkung des CO2-Gehaltes der Atmosphäre;
Änderungsantrag zum Antrag der Unabhängigen vom 11.05.2020
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
dem Beschlussvorschlag der Unabhängigen zu TOP 28 der heutigen Kreistagssitzung wird in folgender Fassung zugestimmt.
„Der Kreistag spricht sich hinsichtlich der geplanten Klärschlammanlage dafür aus, dass die Verwaltung die Vor- und Nachteile der für die Städte und Gemeinden im Landkreis Hildesheim in Betracht kommenden Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten prüft und das Ergebnis den Kreistagsgremien für die weitere Beratung bis zum 31.10.2020 berichtet.“
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion