Archiv der Kategorie: Anträge

Zuwendungen für Vormundschaftsvereine ab 2020

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

im Hause

Hildesheim, den 29.10.2019

Zuwendungen für Vormundschaftsvereine ab 2020;
Vorlage 621/XVIII

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und innere Dienste am 03.12.2019,des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Förderung der Vormundschaftsvereine erfolgt in 2020 , abweichend von dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, in Höhe von 54.700 Euro. Die Mittel sind in den Haushalt einzustellen.

Begründung:

Bereits in der Vorlage der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die Vergütungspauschalen, die nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) gewährt werden, nicht auskömmlich sind, um die Personalkosten für Vereinsvormünder zu finanzieren. Dennoch ist vorgesehen, die fallbezogene Bezuschussung aufgrund der Vergütungserhöhung nach dem VBVG zu senken.

Um die Bereitschaft der Vormundschaftsvereine zur Übernahme von Vormundschaften auch in den nächsten Jahren aufrecht zu erhalten, sollten die Zuwendungen in der bisherigen Höhe weitergewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                   gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                      Fraktionsvorsitzender
SPD_Kreistagsfraktion                                     CDU-Kreistagsfraktion


Zentrale Erfassung der Kosten für die Kinderbetreuung

 

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.
im Hause

 

Hildesheim, den 29.10.2019

 

 Zentrale Erfassung der Kosten für die Kinderbetreuung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Die Kosten der Kinderbetreuung sollen kreisweit einheitlich erfasst werden. In den Haushaltsplan 2020 sollen dafür 90.000 € eingestellt werden.

Über die weiteren Einzelheiten des Verfahrens, der Beauftragung Dritter und Vereinbarungen mit den Gemeinden soll der Kreisausschuss entscheiden.

  1. Die Verwaltung wird gebeten, das Angebot der Firma polyteia „Projekt für Kostenerfassung im Bereich Kita im Kreis Hildesheim“ anzunehmen und dazu ggf. weiter Einzelheiten abzustimmen.

Begründung:

In § 9 Abs. 4 der ab 01.01.2019 geltenden Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindestagesbetreuung (Kita-Vertrag) ist bestimmt:

„Ergänzend zu dieser Vereinbarung werden noch zukünftig in Abstimmung mit den Gemeinden Einzelheiten geregelt, insbesondere … zur Erfassung und Offenlegung der für die Förderung und Betreuung anfallenden Kosten und Leistungen der einzelnen  Einrichtungen.“

Ziel dieser Regelung ist es u. a., die tatsächlichen Kosten der Kinderbetreuung zu erfassen und transparent zu machen. Nach einer einheitlichen und zentralen Erfassung dieser Daten kann u.a. erkannt werden, wo Kosten in welcher Höhe anfallen, wo es welche Unterschiede gibt, wie sich die Kosten-/Leistungsstruktur im Kreisgebiet darstellt. Diese Daten werden es ermöglichen, Forderungen nach höheren Landesmitteln besser zu begründen; sie werden zeigen, in welchem Verhältnis sich die einzelnen Kostenträger (z.B. Landkreis, Land, Gemeinden) an den Aufwendungen für die Kinderbetreuung tatsächlich beteiligen, wie sich die Kosten in den einzelnen Gemeinden für welche Leistungen entwickeln, wie hoch im Landkreis die Kosten für die Kinderbetreuung durchschnittlich sind oder z.B. wie hoch die Kosten sind pro Platz oder pro Einwohner und Jahr.

Als erster Schritt zur Erreichung der genannten Ziele soll das Angebot der Firma polyteia „Projekt für Kostenerfassung im Bereich Kita im Kreis Hildesheim“ angenommen werden.

Wie und von wem eine zentrale Datenerfassung dauerhaft erfolgen soll, ist u.a. in Abhängigkeit von den Erkenntnissen zu entscheiden, die sich aus der o.a. Konzeption der Firma polyteia ergeben. Um dahingehend in 2020 handlungsfähig zu sein, sind entsprechende Haushaltsmittel vorzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                         Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                CDU-Kreistagsfraktion


Bestands- und Unterhaltungsverzeichnis für die Kinder-Tageseinrichtungen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.
im Hause

Hildesheim, den 29.10.2019 

Bestands- und Unterhaltungsverzeichnis für die Kinder-Tageseinrichtungen   

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:
„Die Tageseinrichtungen für Kinder gem. § 1 KiTaG sollen in einem Bestands- und Unterhaltungsverzeichnis des Landkreises so erfasst werden, dass erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen zeitlich und finanziell zumindest mittelfristig erkennbar sind.

Dafür sind 5.000 € im Haushalt 2020 auszuweisen.“

Begründung:
Das vorgeschlagene Verzeichnis soll einer sachgerechten Haushaltsplanung dienen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                         Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                CDU-Kreistagsfraktion


Modellprogramm „Akti(F) -Aktiv für Familien und ihre Kinder“

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V. i. A.

Hildesheim, den 29.10.2019

ESF-Programm „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen des ESF-Programm „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“

unterstützt der Landkreis Hildesheim im aktuellen Modellvorhaben, die Kommunen, die einen strukturellen Beitrag zur Verbesserung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit vor Ort leisten wollen.

Der Landkreis Hildesheim unterstützt das Modellvorhaben mit 20.000 € in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Über die Freigabe der Mittel entscheidet der  Jugendhilfeausschuss.

Begründung:

Das ESF-Modellprogramm „Akti(F) -Aktiv für Familien und ihre Kinder“ verfolgt das Ziel, die Lebenssituation und die gesellschaftliche Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, zu verbessern, indem Eltern bei der Aufnahme und Ausweitung eine Beschäftigung und Familien bei der Inanspruchnahme von lokal und regional vorhandenen Bildung-, Ausbildung- und anderen bedarfsspezifischen Hilfsangeboten unterstützt werden.

Im Rahmen des vorgenannten Modellprogramms besteht die Möglichkeit, eine Förderung in Höhe von 1,0 Mio € (entspricht einer 90%igen Förderung) zu erhalten – bei den beteiligten Kommunen würde ein Eigenanteil i.H. von 10 % verbleiben (nach aktuellen Planungen würde dies die Stadt Hildesheim „Nordstadtbereich“, Stadt Alfeld und Stadt Elze sein). Der verbleibende Eigenanteil soll hälftig auf die vorgenannten Kommunen (5% insgesamt) sowie dem Landkreis Hildesheim (5%) verteilt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                           gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                               Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                CDU-Kreistagsfraktion

 


Runder Tisch: Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.
im Hause

 

Hildesheim, den 29.10.2019

Fortführung des Runden Tisch „Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut in Stadt und Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Runde Tisch „Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut in Stadt und Landkreis Hildesheim“ wird mindestens in den Jahren 2020, 2021 und 2022 in der bestehenden Form fortgeführt.

Die Verwaltung wird gebeten, die Arbeit des Runden Tisches organisatorisch und inhaltlich weiterhin zu begleiten und zu unterstützen.

Für konkrete Projekte, die sich während der Arbeit des Runden Tisches in den Jahren 2020, 2021 und 2022 ergeben und als förderungswürdig beurteilt werden, sind pro Jahr 30.000 € in den entsprechenden Haushalt einzustellen. Über die Freigabe der Mittel entscheidet der Jugendhilfeausschuss..

Begründung:

Die Zahl von Armut betroffener oder bedrohter Kinder liegt bei ca. 2,8 Millionen Kindern. Jedes sechste Kind ist von Leistungen des SGB II abhängig. In Niedersachsen sind rund 180.000 Kinder betroffen, im Landkreis Hildesheim rund 7.200 Kinder.

Auf Initiative der Gruppe SPD-CDU wurde Anfang 2019 der Runde Tisch „Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut in Stadt und Landkreis Hildesheim“ gegründet. Durch den Runden Tisch „Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut in Stadt und Landkreis Hildesheim“ wurden unterschiedliche Akteure zusammengebraucht und haben gemeinsam konkrete Schritte zur Verhinderung und Bekämpfung von Kinderarmut im Landkreis Hildesheim entwickelt und umgesetzt. Dieser Weg soll fortgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior                               Fraktionsvorsitzender                                              Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                               CDU-Kreistagsfraktion


Öffentlicher Nahverkehr

Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
im Hause

 

Hildesheim, den 23.09.2019

ÖPNV – Beförderungsleistungen

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, folgenden Antrag zum TOP 22 des Kreisausschusses und TOP 15 des Kreistages aufzunehmen. 

Beschlussvorschlag:

Zukünftig sollen der RVHI und die Verwaltung regelmäßig in den Ausschüssen berichten, um Informationen über Vorhaben und Planungen zu erhalten. Wesentlich sind hierbei u.a. Art und Umfang der Schüler­beförderung, Haltestellen und Preisgestaltung.

Begründung:

Die Vertreter des Landkreises Hildesheim mussten in der letzten Zeit Unwuchten im Bereich der Schülerbeförderung aus der Presse erfahren.

Der ÖPNV hat erhebliche Bedeutung für die Umwelt, die Mobilität der Menschen und für die Entwicklung der gesamten Infrastruktur des Landkreises. Zudem sind die Leistungen des ÖPNV mit erheblichen Kosten verbunden, die sich auch im Öffentlichen Dienstleistungsauftrag niederschlagen. Hierfür ist eine zeitgerechte Beteiligung der Kreistagsgremien erforderlich, um Entscheidungen angemessen vorbereiten zu können.

Mit freundlichen Grüße
gez. Erika Hanenkamp                                    gez. Friedhelm Prior
stv. Fraktionsvorsitzende                               Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                     CDU-Kreistagfraktion

 


Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i. A.

im Hause

                            Hildesheim, den 23.09.2019

 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum TOP 14 des Kreisausschusses und TOP 9 des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim, zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 06.12.2018, wird wie folgt geändert:

 

  1. Nr. 2. Buchstabe a) wird bis zu den Worten „Die Höhe der Zuwendungen wird entsprechend der tariflichen Entwicklung angepasst“ wie folgt neu gefasst:

„a) Zuwendungen an Fraktionen nach Personalschlüsseln

Die Fraktionen erhalten zur personellen Besetzung ihrer Geschäftsstellen Zuwendungen nach folgender Bemessungsgrundlage:

Fraktionen ab 17 Mitglieder:

1 Fraktionsgeschäftsführer/in nach Entgeltgruppe 11 TVöD (Vollzeit)

1 Fraktionsassistent/in  nach Entgeltgruppe 6 TVöD (Vollzeit)

Abweichend davon:
– Fraktionsgeschäftsführer/in nach Entgeltgruppe 11 Stufe 6 oder 12, sofern dies bereits erreicht worden ist.
– Fraktionsassistent/in nach Entgeltgruppe 7 Stufe 6, sofern dies bereits erreicht worden ist.
Nehmen Geschäftsführer/in oder Fraktionsassistent/in die Tätigkeit in der zweiten Wahlperiode wahr, erfolgt die Zahlung jeweils nach Entgeltgruppe 12 bzw. 8 Stufe 6 TVöD.
Für Fraktionen unter 17 Mitgliedern gilt jeweils 1/17 der zuvor genannten Angaben in Satz 1 als Sockelbeträge plus Sockelbeträge mal Zahl der Mitglieder der Fraktion.“

  1. In Nr. 2 Buchstabe a) werden in dem Absatz „Eine abweichende Beschäftigung … führt nicht zu einer Erhöhung der Fraktionszuwendungen“ nach vor dem Wort „führt“ die Worte „wie Zulagen usw.“ eingefügt.
  2. In Nr. 2 Buchstabe a) wird folgender Satz angefügt:
    „Für Beamte sind die vorstehenden Regelungen entsprechend dem jeweiligen Einzelfall umzusetzen.“
  3. In Nr. 2. Buchstabe b) wird die Angabe „800 EURO/Jahr“ in „1000 EURO/Jahr“ und die Angabe „165 EURO/Jahr“ in 200 EURO/Jahr“ geändert.
  4. In Nr. 5.1 Buchstabe b) wird der Satz „Als Berechnungsgrundlage für den zustehenden Betrag nach Personalschlüsseln werden Mittelwerte (Entwicklungsstufe, Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe) zugrunde gelegt“ gestrichen.
  5. In Nr. 7. wird das Wort „Fraktionssekretärinnen“ durch das Wort „Fraktionsassistent/in“ ersetzt.

Begründung:

Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen erforderliche Klarstellungen vorgenommen und die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen verbessert werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                      gez. Friedhelm Prior                                  Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                          CDU-Kreistagsfraktion

 

Anlage      

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim mit Änderungshinweisen (rot markiert)

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim
(zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 06.12.2018)

  1. Allgemeines

Soweit in dieser Richtlinie die Gruppen nicht gesondert erwähnt werden, gelten die zu den Fraktionen gemachten Ausführungen entsprechend.

Die Fraktionen des Kreistages erhalten auf der Grundlage von § 57 Abs. 3 NKomVG Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.

Die Fraktionen können eigene Geschäftsstellen (Fraktionsbüros) unterhalten.

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