Archiv der Kategorie: Anträge

Runder Tisch: Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.
im Hause

 

Hildesheim, den 29.10.2019

Fortführung des Runden Tisch „Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut in Stadt und Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Runde Tisch „Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut in Stadt und Landkreis Hildesheim“ wird mindestens in den Jahren 2020, 2021 und 2022 in der bestehenden Form fortgeführt.

Die Verwaltung wird gebeten, die Arbeit des Runden Tisches organisatorisch und inhaltlich weiterhin zu begleiten und zu unterstützen.

Für konkrete Projekte, die sich während der Arbeit des Runden Tisches in den Jahren 2020, 2021 und 2022 ergeben und als förderungswürdig beurteilt werden, sind pro Jahr 30.000 € in den entsprechenden Haushalt einzustellen. Über die Freigabe der Mittel entscheidet der Jugendhilfeausschuss..

Begründung:

Die Zahl von Armut betroffener oder bedrohter Kinder liegt bei ca. 2,8 Millionen Kindern. Jedes sechste Kind ist von Leistungen des SGB II abhängig. In Niedersachsen sind rund 180.000 Kinder betroffen, im Landkreis Hildesheim rund 7.200 Kinder.

Auf Initiative der Gruppe SPD-CDU wurde Anfang 2019 der Runde Tisch „Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut in Stadt und Landkreis Hildesheim“ gegründet. Durch den Runden Tisch „Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut in Stadt und Landkreis Hildesheim“ wurden unterschiedliche Akteure zusammengebraucht und haben gemeinsam konkrete Schritte zur Verhinderung und Bekämpfung von Kinderarmut im Landkreis Hildesheim entwickelt und umgesetzt. Dieser Weg soll fortgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior                               Fraktionsvorsitzender                                              Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                               CDU-Kreistagsfraktion


Öffentlicher Nahverkehr

Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
im Hause

 

Hildesheim, den 23.09.2019

ÖPNV – Beförderungsleistungen

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, folgenden Antrag zum TOP 22 des Kreisausschusses und TOP 15 des Kreistages aufzunehmen. 

Beschlussvorschlag:

Zukünftig sollen der RVHI und die Verwaltung regelmäßig in den Ausschüssen berichten, um Informationen über Vorhaben und Planungen zu erhalten. Wesentlich sind hierbei u.a. Art und Umfang der Schüler­beförderung, Haltestellen und Preisgestaltung.

Begründung:

Die Vertreter des Landkreises Hildesheim mussten in der letzten Zeit Unwuchten im Bereich der Schülerbeförderung aus der Presse erfahren.

Der ÖPNV hat erhebliche Bedeutung für die Umwelt, die Mobilität der Menschen und für die Entwicklung der gesamten Infrastruktur des Landkreises. Zudem sind die Leistungen des ÖPNV mit erheblichen Kosten verbunden, die sich auch im Öffentlichen Dienstleistungsauftrag niederschlagen. Hierfür ist eine zeitgerechte Beteiligung der Kreistagsgremien erforderlich, um Entscheidungen angemessen vorbereiten zu können.

Mit freundlichen Grüße
gez. Erika Hanenkamp                                    gez. Friedhelm Prior
stv. Fraktionsvorsitzende                               Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                     CDU-Kreistagfraktion

 


Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i. A.

im Hause

                            Hildesheim, den 23.09.2019

 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum TOP 14 des Kreisausschusses und TOP 9 des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim, zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 06.12.2018, wird wie folgt geändert:

 

  1. Nr. 2. Buchstabe a) wird bis zu den Worten „Die Höhe der Zuwendungen wird entsprechend der tariflichen Entwicklung angepasst“ wie folgt neu gefasst:

„a) Zuwendungen an Fraktionen nach Personalschlüsseln

Die Fraktionen erhalten zur personellen Besetzung ihrer Geschäftsstellen Zuwendungen nach folgender Bemessungsgrundlage:

Fraktionen ab 17 Mitglieder:

1 Fraktionsgeschäftsführer/in nach Entgeltgruppe 11 TVöD (Vollzeit)

1 Fraktionsassistent/in  nach Entgeltgruppe 6 TVöD (Vollzeit)

Abweichend davon:
– Fraktionsgeschäftsführer/in nach Entgeltgruppe 11 Stufe 6 oder 12, sofern dies bereits erreicht worden ist.
– Fraktionsassistent/in nach Entgeltgruppe 7 Stufe 6, sofern dies bereits erreicht worden ist.
Nehmen Geschäftsführer/in oder Fraktionsassistent/in die Tätigkeit in der zweiten Wahlperiode wahr, erfolgt die Zahlung jeweils nach Entgeltgruppe 12 bzw. 8 Stufe 6 TVöD.
Für Fraktionen unter 17 Mitgliedern gilt jeweils 1/17 der zuvor genannten Angaben in Satz 1 als Sockelbeträge plus Sockelbeträge mal Zahl der Mitglieder der Fraktion.“

  1. In Nr. 2 Buchstabe a) werden in dem Absatz „Eine abweichende Beschäftigung … führt nicht zu einer Erhöhung der Fraktionszuwendungen“ nach vor dem Wort „führt“ die Worte „wie Zulagen usw.“ eingefügt.
  2. In Nr. 2 Buchstabe a) wird folgender Satz angefügt:
    „Für Beamte sind die vorstehenden Regelungen entsprechend dem jeweiligen Einzelfall umzusetzen.“
  3. In Nr. 2. Buchstabe b) wird die Angabe „800 EURO/Jahr“ in „1000 EURO/Jahr“ und die Angabe „165 EURO/Jahr“ in 200 EURO/Jahr“ geändert.
  4. In Nr. 5.1 Buchstabe b) wird der Satz „Als Berechnungsgrundlage für den zustehenden Betrag nach Personalschlüsseln werden Mittelwerte (Entwicklungsstufe, Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe) zugrunde gelegt“ gestrichen.
  5. In Nr. 7. wird das Wort „Fraktionssekretärinnen“ durch das Wort „Fraktionsassistent/in“ ersetzt.

Begründung:

Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen erforderliche Klarstellungen vorgenommen und die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen verbessert werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                      gez. Friedhelm Prior                                  Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                          CDU-Kreistagsfraktion

 

Anlage      

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim mit Änderungshinweisen (rot markiert)

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim
(zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 06.12.2018)

  1. Allgemeines

Soweit in dieser Richtlinie die Gruppen nicht gesondert erwähnt werden, gelten die zu den Fraktionen gemachten Ausführungen entsprechend.

Die Fraktionen des Kreistages erhalten auf der Grundlage von § 57 Abs. 3 NKomVG Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.

Die Fraktionen können eigene Geschäftsstellen (Fraktionsbüros) unterhalten.

mehr…


Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.
im Hause

 

                            Hildesheim, den 19.09.2019

 

Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum TOP 12  des Kreisausschusses und TOP 7 des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten, zuletzt geändert durch Kreistagsbeschluss vom 28.09.2017, soll grundsätzlich entsprechend den jeweiligen Diätenerhöhungen des Landtages nach Indexverfahren angepasst werden. Die Verwaltung wird gebeten, dem Kreistag die jeweils entsprechenden Beschlussvorschläge vorzulegen.

Begründung:

2010 ist im Landtag von Niedersachsen das sog. Indexverfahren für die Abgeordnetenbezüge eingeführt worden – wie zuvor bereits in anderen Ländern. Eine entsprechende Grundsatzregelung ist auch für die Kreistagsabgeordneten sachgerecht.

Mit freundlichen Grüßen

 gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                           Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                  CDU-Kreistagsfraktion

 


„Satzung über die Aufwandsentschädigungen für die Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamten, Kreisbeauftragte/für Naturschutz und Landschaftspflege“

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.
im Hause

                            Hildesheim, den 19.09.2019

Satzung über die Aufwandsentschädigungen für die Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamten, Kreisbeauftragte/für Naturschutz und Landschaftspflege“

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum TOP 13 des Kreisausschusses und TOP 8 des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Die Satzung über die Aufwandsentschädigungen für die Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamten und ehrenamtlich Tätigen des Landkreises Hildesheim wird wie folgt geändert:
    In § 1 Abs. 1 Nr. 6 wird die Angabe „190,00 EURO“ geändert in „ 300,00 EURO“.
  2. Der Kreistag soll möglichst in seiner letzten Sitzung des Jahres 2019 Kreis- und Regionalbeauftragte für den Naturschutz bestellen.

Die Verwaltung wird gebeten, dies kurzfristig bekannt zu machen, die Bürgerinnen und Bürger zu bitten, sich dafür zu bewerben.

Begründung:

Es sollte angestrebt werden, die Stelle „Kreisbeauftragte/r für Naturschutz und Landschaftspflege“ zu besetzen und dafür eine den heutigen Anforderungen entsprechende Aufwandsentschädigung festzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                         gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                         Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                CDU-Kreistagsfraktion

 


Geschäftsordnung des Kreistages

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

                            Hildesheim, den 19.09.2019

Geschäftsordnung des Kreistages

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum TOP 10 des Kreisausschusses und TOP 5 des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

16 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim XVIII. Wahlperiode (01.11.2016 – 31.10.2021) wird wie folgt geändert:

  1. In Satz 1 wird nach dem Wort „wird“ das Wort „grundsätzlich“ eingefügt.
  2. Es werden folgende neue Sätze zwei, drei und vier eingefügt:

„Auf Antrag eines Kreistagsmitgliedes wird geheim abgestimmt, wenn mindestens ein Drittel der anwesenden Kreistagsmitglieder den Antrag unterstützt.

Die geheime Abstimmung hat Vorrang vor der namentlichen Abstimmung.

Das Ergebnis einer geheimen Abstimmung wird durch zwei von der/dem Kreistagsvorsitzenden zu bestimmenden Kreistagsmitgliedern festgestellt, die verschiedenen Fraktionen angehören sollen, und der/dem Kreistagsvorsitzenden mitgeteilt, die/der es bekannt gibt.

  1. Der bisherigen Satz zwei wird Satz fünf, der bisherige Satz drei wird

Begründung:

Geheime Abstimmungen dürfen nur erfolgen, wenn dies nach der Geschäftsordnung zulässig ist. Dies ist bisher nicht der Fall und soll nun ermöglicht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion

 


„Hauptsatzung, Vorbehalt des Kreistages und Agenda 21“

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

                      Hildesheim, den 19.09.2019

 

Hauptsatzung, Vorbehalt des Kreistages und Agenda 21

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum TOP 11 des Kreisausschusses und TOP 6 des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Hauptsatzung des Landkreises Hildesheim wird wie folgt geändert:

  1. Es wird folgender neuer § 9 eingefügt:

㤠9 Vorbehalt des Kreistages

Für folgende Gruppen von Angelegenheiten behält sich der Kreistag gem. § 58 Abs. 3 NKomVG die Beschlussfassung vor:

Verträge i. S. d. § 58 Abs. 1 Nr. 20 NKomVG mit einer juristischen Person oder dieser im Rechtsverkehr gleichgestellten Personenvereinigung, deren Gesellschafter oder Mitglied Kreistagsmitglied, sonstiges Mitglied von Ausschüssen oder die Hauptverwaltungsbeamtin/ der Hauptverwaltungsbeamte ist.“

  1. Es wird folgender neuer § 10 eingefügt:

㤠10 Lokale Agenda

Der Landkreis erfüllt seine Aufgaben nach den in der Agenda 21 und  Lokalen Agenda 21 bzw. Agenda 2030 beschriebenen Grundsätzen einer nachhaltigen, ökologischen und sozialgerechten Entwicklung. Alle Entscheidungen müssen mit diesen Grundsätzen verträglich und abgestimmt sein.“

  1. Der bisherige § 9 wird § 11.

Begründung:

Mit dem vorgeschlagenen Vorbehalt im neuen § 9 wird eine eindeutige Regelung geschaffen.

Mit dem  Beschluss zur Agenda 21 und Lokalen Agenda 21 bzw. Agenda 2030 werden international und national anerkannte Grundsätze für das konkrete Handeln von Kreistag und Kreisverwaltung mehr als bisher verbindlich gemacht.

Mit Kreistagsbeschluss vom 12. März 1998 wurde die lokale Agenda 21 im Landkreis Hildesheim eingeführt. Dazu fand am 10. Juli 1998 eine Auftaktveranstaltung statt und im Anschluss daran sind in verschiedenen Arbeitskreisen Projekte z. B. zu den Themen Klimaschutz, Migration, Tourismus auf den Weg gebracht.

Die seither im Landkreis Hildesheim getroffenen Maßnahmen bleiben nach unserer Auffassung hinter den heute zu stellenden Anforderungen zurück.

Geschäfte der laufenden Verwaltung und Beschlüssen des Kreistages müssen daher konkreter und nachhaltiger als bisher auf die Erreichung der 17 Ziele der Agenda 2030 ausgerichtet und durchgesetzt werden.

Die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen sollte jährlich auf der Grundlage der von der Bertelsmann Stiftung geführten Übersicht zu den 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung überprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

 gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender derSPD-Kreistagsfraktion                                                    CDU-Kreistagsfraktion