Archiv der Kategorie: Anträge
Agenda 21 und Lokale Agenda 21 bzw. Agenda 2030; Nachhaltigkeitsmanagement
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 18.03.2020
Agenda 21 und Lokale Agenda 21 bzw. Agenda 2030
Nachhaltigkeitsmanagement
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt „Agenda 21 und Lokale Agenda 21 bzw. Agenda 2030 – Nachhaltigkeitsmanagement“ der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie ein Nachhaltigkeitsmanagement aufgebaut und betrieben werden kann, und dem Kreistag hierzu einen Bericht und Beschlussvorschlag vorzulegen.
Im Rahmen dieser Prüfung sollen insbesondere beteiligt werden
– die Fachausschüsse (unter Federführung des Umweltausschusses, bis zu dem Zeitpunkt, bis es zu einer Schwerpunktbildung der Nachhaltigkeitsziele gekommen ist und diese in den jeweiligen Fachausschüssen weiter bearbeitet werden),
– die Klimaschutzagentur,
– externe Stellen, die
a) über einschlägige Erfahrungen verfügen oder entsprechende Fördermittel zur Verfügung stellen können (zu nennen sind z.B. die zuständigen Landes und Bundesbehörden, die Bertelsmann Stiftung, die Landeshauptstadt Hannover)
b) bei der Fortentwicklung und Umsetzung beteilig werden können, z. B. Universitäten.
Der o.a. Beschlussvorschlag soll einen Zeitplan enthalten sowie die zur Umsetzung erforderlichen personellen und finanziellen Mittel in 2021 und den Folgejahren darstellen.
Begründung:
Der Kreistag hat sich am 26.09.2019 auf Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 19.09.2019 durch eine Regelung in der Hauptsatzung dafür ausgesprochen, dass alle Entscheidungen mit den in der Agenda 21 und Lokalen Agenda 21 bzw. Agenda 2030 beschriebenen Grundsätzen verträglich und abgestimmt sein sollen.
Zudem hat sich der Kreistag am 30.01.2020 auf Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 27.01.2020 grundsätzlich für ein Nachhaltigkeitskonzept ausgesprochen. Dazu sollen die nun die erforderlichen Beschlüsse gefasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung und den Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause Hildesheim, den 18.03.2020
Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung und den Erhalt von
Tageseinrichtungen für Kinder;
Kreisausschuss am 23.03, Kreistag am 26.03.2020
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum o.a. Beratungspunkt übersenden wir Ihnen folgenden neuen Beschlussvorschlag, im Austausch zu unserem Beschlussvorschlag vom 17.02.2020:
„Die Förderbeträge an freie Träger für Anträge aus 2018 sind entsprechend dem Beschluss des Kreistages 06.12.2018 (TOP 8) in Verbindung mit dem Beschluss des Kreistages vom 27.6.2019 (TOP 15) wie für Gemeinden aufzustocken. Eine solche Förderung kann in besonders gelagerten Fällen zumindest in begrenztem Umfang auch für Anträge aus 2017 erfolgen, die dem JHA erst 2019 vorgelegt worden sind und soweit dafür in 2019 ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung standen.“
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Personalbesmessung im Jugendamt -Erziehungsberatung-
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 03.03.2020
Personalbemessung im Amt 406;
Beschlussvorschlag für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.03.2020
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ergebnisse der externen Personalbemessung im Amt 406 mit konstruktivem Interesse und großer Besorgnis zur Kenntnis. Der Jugendhilfeausschuss fühlt sich in seiner bisherigen Auffassung zur personellen Situation im Amt 406 grundsätzlich bestätigt. Hierzu übersenden wir zur Sitzung des nächsten Jugendhilfeausschusses folgenden
Beschlussvorschlag:
- Der Jugendhilfeausschuss fordert die Verwaltung auf, auf dieser Basis unter Berücksichtigung der Gesamtpersonalplanung ein realisierbares und beschlussreifes Umsetzungskonzept vorzulegen.
- In diesem Umsetzungskonzept sind die kurz- und mittelfristigen Umsetzungsschritte, mit den noch zu formulierenden Zielen, verbindlich zu beschreiben. Erste kurzfristige Maßnahmen sollen noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Hierfür ist ein Nachtragsstellenplan zur Haushaltssatzung 2020 erforderlich.
- Die in der Personalbemessung noch nicht abschließend geklärte Situation der Leitungsstruktur im Amt 406 ist in dem Umsetzungskonzept mit zu bearbeiten. Alternativ sollte von der Verwaltung ebenfalls geprüft werden, ob eine so gravierende Veränderung der Stellenzahl auch Konsequenzen auf die Gesamtstruktur der Verwaltung des Jugendamtes (§ 70 SGB VIII) im Landkreis Hildesheim haben könnte.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ludwig Bommersbach gez. Bernhard Flegel
Stv. Ausschussvorsitzender Ausschussvorsitzender
des Jugendhilfeausschusses des Jugendhilfeausschusses
Einsatz von Pflanzenkohle zur Senkung des CO2-Gehalts der Atmosphäre, Agenda 21 u. Lokale Agenda 21 bzw. Agenda 2030
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 27.02.2020
Einsatz von Pflanzenkohle zur Senkung des CO2-Gehalts der Atmosphäre,
Agenda 21 und Lokalen Agenda 21 bzw. Agenda 2030 – Nachhaltigkeitsmanagement
Aufnahme von Tagesordnungspunkten
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, folgende Beratungspunkte in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung am 10.03.2020, des Kreisausschusses am 23.03.2020 und des Kreistages am 26.03.2020 aufzunehmen:
– Einsatz von Pflanzenkohle zur Senkung des CO2-Gehalts der Atmosphäre,
(Beratung über mögliche Förderung, Vortrag Prof. Dr. Leimer im Umweltausschuss am
10.03.2020 )
– Agenda 21 und Lokalen Agenda 21 bzw. Agenda 2030 – Nachhaltigkeitsmanagement.
(Beratung der weiteren Vorgehensweise nach den Kreistagsbeschlüssen vom 26.09.2019
und 30.01.2020)
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Schulentwicklungsplanung Berufsschulen
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 20.02.2020
Schulentwicklungsplanung Berufsschulen
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Schulentwicklungsplanung der Berufsschulen“ in die Tagesordnung der Sitzung des Schulausschusses am 27.02.2020, des Ausschusses für Bau und Kreisentwicklung am 09.03.2020, des Kreisausschusses am 23.03.2020 und des Kreistages am 26.03.2020 aufzunehmen, soweit dies nicht bereits erfolgt oder vorgesehen ist. Hierzu übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, für die Berufsschulen des Landkreises Hildesheim eine Detaillierung der Schulentwicklungsplanung bzgl. Raum- und Flächenbedarfe durchzuführen. Diese soll als Grundlage für zukünftige Maßnahmen dienen.
Begründung:
Der Landkreis Hildesheim steht vor vielfältigen Herausforderungen. Zur Facharbeiter*innengewinnung steht auch eine moderne und differenzierte Ausbildung. Hierfür werden Räume benötigt, die diese möglich machen.
Da Teile unserer Berufsschulen sanierungsbedürftig sind, stellt sich die Frage, in welchem Umfang und an welchem Standort Maßnahmen in welcher Reihenfolge ergriffen werden müssen. Hierzu gehört auch eine Überprüfung der Standorte in Bezug auf Größe/ Bedarf und Umfang der notwendigen Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Erika Hanenkamp gez. Heinrich Machtens
Arbeitskreissprecherin Arbeitskreissprecher
Bau und Kreisentwicklun Bau und Kreisentwicklung
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion
gez. Berndt Seiler gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung und den Erhalt von Kinder-Tageseinrichtungen
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Haus
Hildesheim, den 14 .02.2020
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung und den Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ in der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen. Hierzu übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Förderbeträge an freie Träger für Anträge aus 2018 sind entsprechend dem Beschluss des Kreistages 6.12.2018 (TOP 8) in Verbindung mit dem Beschluss des Kreistages vom 27.6.2019 (TOP 15) wie für Gemeinden aufzustocken.
Begründung:
Der Kreistag hat am 6.12.2018 (TOP 8) beschlossen:
„Die neuen Zuschussregelungen für den Bau von Tageseinrichtungen sollen ab 01.01.2019 gelten sowie rückwirkend für alle Anträge, die seit dem 01.01.2018 nach den bisherigen Grundsätzen gestellt wurden, wenn sich hieraus eine höhere Zuwendung als nach der bisherigen Regelung ergeben sollte.“
Am 27.06.2019 hat der Kreistag (TOP 15) die neuen „Grundsätzen des Landkreises über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ beschlossen.
Hierzu hat die Verwaltung in ihrer Vorlage 667/XVIII – 1- vom 27.11.2019 angegeben:
„Diese Regelung gilt nur für politische Gemeinden, die die Aufgaben der Kinderbetreuung aufgrund der „Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindestagesbetreuung“ (KiTa-Vertrag) erfüllen. Anträge von freien Trägern, die in 2018 gestellt wurden oder über die der Jugendhilfeausschuss in 2018 nach den bisher geltenden Fördergrundsätzen entschieden hat, sind von dieser Regelung ausgenommen. Lediglich für die Kommunen werden die Zuwendungen für die in 2018 gestellten oder bereits beschlossenen Anträge aufgestockt. Demzufolge gelten für die im Jahr 2018 gestellten Anträge der freien Träger die Fördergrundsätze vom 24.09.2001.“
Entsprechend dieser Auffassung hat die Verwaltung u. a. Zuwendungsvorschläge für 12 Anträge von freien Trägern vorgeschlagen.
Auf Vorschlag der Gruppe SPD-CDU hat der JHA diesen Vorschlägen am 10.12.2019 zugestimmt:
- a) mit der Bitte um erneute Prüfung und
- b) der Ankündigung eines Antrages der Gruppe SPD-CDU für den Kreistag, wenn die Verwaltung bei ihrer Auffassung bleiben sollte, dass der JHA keine Aufstockung für freie Träger vornehmem dürfe.
Im Gegensatz zur Meinung der Verwaltung vertritt die Gruppe SPD-CDU unter Hinweis auf den Beschluss vom 06.12.2018 weiterhin die Auffassung, dass die Aufstockung für alle Antragsberechtigten (Gemeinden und freie Träger) zu erfolgen hat. Ansonsten würden die Gemeinden benachteiligt, in denen freie Träger neue Einrichtungen geschaffen oder beantragt haben und z. B. Betriebskosten den Gemeinden in Rechnung stellen. Eine solche Benachteiligung war und ist nicht Sinn und Zweck der neuen Fördergrundsätze. Diese sind zwar nur mit den Gemeinden vereinbart, daraus ergibt sich aber nicht, dass freie Träger nicht gefördert werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Klimaschutz-Check für Verwaltungen
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A
im Hause
Hildesheim, den 27.01.2020
Klimaschutz-Check für Verwaltungsvorlagen
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zu TOP 4 des Kreisausschusses am 27.01.2020 und TOP 7 des Kreistages am 30.01.2020 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag spricht sich für ein den Aufgaben des Landkreises entsprechenden Klimaschutz-Check als Teil eines Nachhaltigkeitsmanagements aus. Hierzu wird die Verwaltung gebeten, dem Kreistag möglichst bis zu seiner nächsten Sitzung einen Beschlussvorschlag vorzulegen. Dabei soll auch der Beschlussvorschlag der Fraktionen Die LINKE und Bündnis 90 DIE GRÜNEN berücksichtigt werden.
Begründung:
Der Kreistag des Landkreises Hildesheim hat am 26.09.2019 auf Antrag der Gruppe SPD- CDU folgende Bestimmung in seine Hauptsatzung aufgenommen:
„Der Landkreis erfüllt seine Aufgaben nach den in der Agenda 21 und Lokalen Agenda 21 bzw. Agenda 2030 beschriebenen Grundsätzen einer nachhaltigen, ökologischen und sozialgerechten Entwicklung. Alle Entscheidungen müssen mit diesen Grundsätzen verträglich und abgestimmt sein.“
Damit werden die 17 Entwicklungsziele der Agenda für alle Organe des Landkreises Hildesheim anerkannt und im Handeln von Politik und Verwaltung verfolgt.
Ziel 13 fordert: „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirklungen ergreifen.“ Dieses Ziel kann jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Es steht in Wechselwirkung anderen Zielen – z. B. mit den Zielen 6 und 7: „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten“ und „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern.“
Die einzelnen zur Verfolgung der Ziele geplanten und getroffenen Maßnahmen sollten möglichst auch aufgrund einer Bestandserfassung bewertet werden. Dies erleichtert eine Nachhaltigkeitsprüfung.
Der von den Fraktionen Die LINKE und Bündnis 90 DIE GRÜNEN beantragte Klimaschutz-Check fragt, ob sich Vorhaben fördernd, neutral oder hemmend auswirken auf: Klimaschutz, Energiewende, Natürliche Ressourcen, Flächenverbrauch, Biodiversität, Anpassung an den Klimawandel, Mobilität.
Dabei bleibt jedoch offen, nach welchen Kriterien z. B. beurteilt werden soll, ob sich ein neues Gebäude fördernd, neutral oder hemmend auf Klimaschutz auswirken wird. Zudem ist zu fragen, welchen Gewinn eine solche isolierte Aussage hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Landkreis die Genehmigung eines Bebauungsplanes ohnehin nur bei Rechtswidrigkeit der Planung versagen darf. Daher ist ein Klimaschutz-Check für den Landkreis auf den Aufgabenbereich des Landkreises abzustimmen und ein Klimaschutz-Check der Städte und Gemeinden auf deren Aufgabenbereich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion