Archiv der Kategorie: Anträge
Fortführung der Kulturentwicklungsplanung
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 26.11.2020
Zum Beschlussvorschlag der Verwaltung (Vorlage Nr. 970/XVIII) übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Erarbeitung einer Kulturstrategie für den Landkreis Hildesheim in Auftrag zu geben (Ausschreibung). Bei der Erfüllung des Auftrages sind die Kreistagsgremien zu beteiligen.
Teil des Auftrages soll sein zu prüfen, ob die bisher durchgeführte Förderung des Landkreises in den Bereichen Kunst und Kultur organisatorisch verbessert und nachhaltiger gestaltet werden kann. Dazu kommt ggf. in Betracht, Entscheidungen über die Verwendung und Verteilung von Zuwendungen des Landkreises für bestimmte Förderungen im Rahmen eines Budgets mehr als bisher den im Bereich Kunst und Kultur tätigen Organisationen, Vereinen und Verbänden zu überlassen, die übergemeindlich organisiert sind.
Die Prüfung ist in Abstimmung mit den betroffenen Organisationen, Vereinen und Verbänden durchzuführen und den Kreistagsgremien ist über die Prüfungsergebnisse möglichst im Frühjahr 2021 zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Einrichtung einer Jugendberufsagentur
Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
im Hause
Hildesheim, den 17.11.2020
Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA)
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt Haushalt 2021 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.11.2020, des Kreisausschusses am 07.12.2020 und des Kreistages am 10.12.2020 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Der Aufbau einer Jugendberufsagentur in Hildesheim im Bereich der Nordstadt wird gefordert.
- Der Raumbedarf und der Standort für die Jugendberufsagentur ist im Zusammenhang mit den Überlegungen und Entscheidungen zur Regionalisierung der Kinder- und Jugendhilfe (Bezirkssozialarbeit) und zum künftigen Raumbedarf des Jugendamtes – Erziehungshilfe (Amt 406) insgesamt zu klären.
Begründung:
Im Rahmen des Projektes „Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf“ wurde 2010 die Grundlage zur nachhaltigen rechtskreis- und trägerübergreifenden Zusammenarbeit der Agentur für Arbeit (SGB III) des Jobcenters (SGB II) und des Landkreises Hildesheim (SGB XII: Eingliederungshilfe, SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe) gelegt.
Aufgrund der durchweg positiven Erfahrungen in diesem Arbeitsbündnis sowie der auf Bundes- und Landesebene (auch von den kommunalen Spitzenverbänden) erfolgten Fachempfehlungen zur Etablierung bzw. Ausweitung von Jugendberufsagenturen wurde 2016/2017 von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Landkreis Hildesheim ein erstes gemeinsames Konzept für eine Jugendberufsagentur Alfeld entwickelt.
Ziel ist es dabei, junge Menschen im Alter von 15 bis 25 (teils bis 27) zu erreichen sowie deren Leistungen rechtskreisübergreifend frühzeitig, schnell, bedarfsgerecht und wirksam zu bearbeiten; insbesondere soll auch die Gruppe der „Abbrecher“ erreicht werden.
Nach den entsprechenden Beratungen und Entscheidungen bzw. Beschlüssen durch die Gremien der Träger (u.a. Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 07.11.2017) und dem Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung hat die Jugendberufsagentur Alfeld in 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Die gemeinsame Arbeit wurde von den Handlungsakteuren der beteiligten Träger von Beginn an als richtig und erfolgreich bewertet.
Der Zielsetzung entsprechend werden alle Jugendlichen vom gemeinsamen Angebot umfasst und tatsächlich werden viele der zuvor „durch die Raster“ gefallenen Jugendlichen erreicht und wirksam gefördert.
Um die gemeinsame Beratung und Bearbeitung der Leistungen „unter einem Dach“ bewerten und steuern zu können, erfolgt eine regelmäßige Information der Lenkungsgruppe zur Jugendberufsagentur, in der die Leitungen der Agentur für Arbeit, des Jobcenters und der Rechtskreise SGB XII, SGB IX, SGB VIII vertreten sind. Die Handlungsakteure der Jugendberufsagentur haben über ihre erfolgreiche Arbeit auch schon in anderen Gremien berichtet, so auch in der Trägerversammlung des Jobcenters.
Zwischen allen beteiligten Handlungsakteuren und den Trägern bestand bereits 2017/2018 Einvernehmen darüber, dass bei gutem Verlauf der Arbeit der Jugendberufsagentur Alfeld eine Ausweitung im weiteren Landkreisgebiet erfolgen sollte.
Ein besonders hoher Bedarf wurde für das Gebiet der Stadt Hildesheim im Bereich der Nordstadt (und angrenzenden Stadtteilen) gesehen, da hier das Klientel mit sehr hohem Bedarf lebt und sich die gemeinsame, träger- und rechtskreisübergreifende Arbeit anfällt.
Es ist hochriskant und finanzpolitisch kaum verantwortbar, auf eine JBA in der Nordstadt zu verzichten die Fallzahlen, die gescheiterten Bildungsbiographien etc. steigen nachweisbar und zwar deshalb, weil intelligente und präventive Handlungsansätze fehlen. Die Kosten des Nichthandelns übersteigen die Kosten des Handelns bei Weitem.
Entsprechend wurden in 2018 die Planungen für die Etablierung einer „Jugendberufsagentur Hildesheim Nord“ aufgenommen. Neben der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Landkreis Hildesheim wurde hierzu auch die Stadt Hildesheim (SGB IX: Eingliederungshilfe) einbezogen – daher wurde die Lenkungsgruppe durch den Sozialdezernenten der Stadt Hildesheim, Herrn Spitzer, erweitert. Der Standort der „Jugendberufsagentur Hildesheim Nord“ soll möglichst in der Nordstadt (mitten in der Region) liegen.
Personeller Aufwand:
Von den beteiligten Behörden (Landkreis, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Stadt Hildesheim) werden die Stellenanteile/Personalkräfte in die „gemeinsame“ JBA eingebracht, die sie bisher schon für die jeweiligen sozialrechtlichen Aufgabenwahrnehmungen an den Schwellen und Übergängen „Kind – Jugend“ sowie „Schule – berufliche Tätigkeit/Findung“ und für die Anzahl der diesbezüglichen Klienten einzusetzen hatten. Dabei geht es (gemessen an der Personalstärke der beteiligten Ämter/Stellen) jeweils nur um eine sehr geringe Personalanzahl.
Sachaufwand:
Auch hier tragen die beteiligten Behörden ihre Sachaufwendungen wie bisher. Zusätzliche Aufwendungen entstehen bspw. für Umzüge, die Herstellung der Kompatibilität der Systeme (IT) und Öffentlichkeitsarbeit. Bei der Bildung der JBA in Alfeld hat sich gezeigt, dass die zusätzlichen Aufwendungen sehr gering waren (sh. Vorlage 235/XVIII).
Die Bildung einer JBA in Hildesheim führt zu keinem deutlich höherem Aufwand.
Kosten-Nutzen-Relation:
Da die beteiligten Behörden/Rechtskreise lediglich das für die jeweiligen Aufgaben ohnehin eingesetzte Personal sowie die hierfür erforderlichen Sachmittel in die JBA einbringen, entstehen kaum zusätzliche Aufwendungen. Durch eine gemeinsame, rechtskreis- und behördenübergreifende Bearbeitung ergeben sich sehr viele Vorteile, so dass die Aufgabenwahrnehmung weitaus effektiver wahrgenommen wird, als eine (weiterhin) „versäulte“ Bearbeitung.
Belege hierfür sind auch die vielfältigen Rückmeldungen aus dem „Kundenkreis“ und dem weiteren Umfeld, ebenso die regelmäßigen Fallbesprechungen [die auch unter der Perspektive erfolgen: “Wie wäre der Fall ohne die JBA (voraussichtlich) verlaufen“]. Die Bewertung erfolgt durch die Leitungen der BA, des Jobcenters sowie der Sozialdezernate von Landkreis und Stadt Hildesheim in den regelmäßigen Sitzungen der Lenkungsgruppe.
Win-Situation
Wenn alle örtlich beteiligten Akteure und Fachlichkeiten die Etablierung und Fortführung der JBA als gewinnbringend ansehen und die gemeinsame, rechtskreisübergreifende Arbeit in der Form von JBA auch von allen überörtlichen Ebenen so bewertet und empfohlen wird, dürfte sie eigentlich nur in Frage gestellt werden, wenn sie mit erheblichen Mehraufwendungen verbunden wäre. Dies ist aber – wie dargestellt – nicht der Fall.
Die Jugendberufsagentur ist eine Erfolgsgeschichte, die auch in Hildesheim vielen Jugendlichen einen neuen (und erfolgreichen) Weg ebnen wird.
Mit freundlichen Grüße
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion
gez. Ludwig Bommersbach gez. Bernhard Flegel
stellv. Vorsitzender Jugendhilfeausschuss Vorsitzender Jugendhilfeausschuss
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Maßnahmen des Landkreises Hildesheim zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Hause
Hildesheim, den 27.10.2020
Maßnahmen des Landkreises Hildesheim zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Maßnahmen des Landkreises Hildesheim zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Dieser Antrag lässt die Beratung zum TOP 4 der Sitzung des Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit am 29.10.2020 unberührt.
Begründung:
Nach derzeitiger Sachlage ist davon auszugehen, dass zumindest mittelfristig erhebliche Belastungen der Gesellschaft durch das COVID-19-Virus bewirkt werden. Daher muss über die bisher getroffenen Maßnahmen hinaus untersucht und geprüft werden, welche zusätzlichen Vorkehrungen vom Landkreis Hildesheim zur Bekämpfung der Pandemie getroffen oder unterstützt werden sollen.
Hierzu ist ggf. sehr kurzfristig eine Expertenrunde einzurichten, die aus Mitgliedern des Kreistages, der Kreisverwaltung und fachkundigen Beratern zusammengesetzt sein sollte. Die Kurzfristigkeit ist erforderlich, um abschätzen zu können, ob und in welchem Umfang ein gesonderter Haushaltsansatz für die angesprochenen Maßnahmen erforderlich ist. Zudem ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Kreisausschuss beim Vollzug der vom Kreistag grundsätzlich beschlossenen Maßnahmen mitwirken soll.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion
Beratungen zu Geruchsbelästigung in Elze und Altlastfläche in Alfeld/OT Godenau
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o. V. i. A.
Hildesheim, 16.10.2020
Geruchsbelästigung in Elze und Altstandort Godenau
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, die Beratungspunkte „Geruchsbelästigung in Elze“ und „Altstandort Desdemona in Godenau“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung aufzunehmen.
Begründung:
In verschiedenen Ausgaben der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung wurde über eine Geruchsbelästigung in Elze durch ein Erdbecken zur Lagerung von Flüssigdünger sowie ein Altlastfläche in Godenau auf dem Betriebsgelände der Firma Maja GmbH berichtet. Zu den beiden Themen ist der Ausschuss umfassend zu informieren. Zur Altlastenfläche verweisen wir auf die Anfrage von Herrn Bruer im letzten Umweltausschuss.
Es sollte ein Sitzungsort gefunden werden, der eine Besichtigung bzw. Ortsbegehung in Elze sowie Godenau ermöglicht.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
gez. Johannes Dreier gez. Falk-Olaf Hoppe
stv. Vorsitzender Ausschuss 2 Vorsitzender Ausschuss 2
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion
Gemeinsame Phase 0 für die Werner-von-Siemens-Schule, Walter-Gropius-Schule und Herman-Nohl-Schule
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o. V. i. A
Hildesheim, 16.10.2020
Parallele Durchführung der Phase 0 für die Werner-von-Siemens-Schule, Walter-Gropius-Schule und Herman-Nohl-Schule
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gemeinsame Phase 0 für die Werner-von-Siemens-Schule, Walter-Gropius-Schule und Herman-Nohl-Schule“ in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Kreisentwicklung, des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten sicherzustellen, dass für die Werner-von-Siemens-Schule, die Walter-Gropius-Schule und die Herman-Nohl-Schule die jeweiligen Phasen 0 zeitgleich durchgeführt werden, um evtl. Synergieeffekte bereits in dieser Phase zu erkennen und entsprechend zu berücksichtigen.
Begründung
Für die Werner-von-Siemens-Schule (W.v.S.) ist vorgesehen, eine Phase 0 durchzuführen, um den Umzug der W.v.S. an die von-Thünen-Straße vorzubereiten.
Hierbei könnten allerdings mögliche Synergieeffekte zur Nutzung der jetzigen Grundstücke der Werner-von-Siemens, Walter-Gropius und Herman-Nohl-Schule unberücksichtigt bleiben. Auch ist davon auszugehen, dass es bei einer isolierten Bewertung der Ausrichtung der Werner-von-Siemens-Schule und der Walter-Gropius-Schule zu Doppelstrukturen kommen könnte sowie weitere Synergieeffekte unbenutzt blieben.
Zur Sicherstellung der bestmöglichen Planung für die o.g. Schulen ist daher eine zeitgleiche Durchführung der Phase 0 in allen drei Schulen und eine ganzheitliche Betrachtungsweise erforderlich, da hierdurch eine bestmögliche Neubewertung der Sachlage erfolgen bzw. sichergestellt werden kann – wobei insbesondere die räumlichen, baulichen und verkehrlichen Situationen an den drei Standorten (von-Thünen-Str., Steuerwalder Str., Rathausstr.) einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Erika Hanenkamp gez. Heinrich Machtens Arbeitskreissprecherin Arbeitskreissprecher
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion
gez. Berndt Seiler gez. Philipp Thalmann
Arbeitskreissprecher Schule Arbeitskreissprecher Schule
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Gründung eines gemeinnützigen Vereins zur Unterstützung des Bildungs- und Betreuungsangebotes
Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
im Hause
Hildesheim, den 02.10.2020
Gründung eines gemeinnützigen Vereins zur Unterstützung des Bildungs- und Betreuungsangebotes der Ganztagsschulen
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gründung eines gemeinnützigen Vereins zur Unterstützung des Bildungs- und Betreuungsangebotes der Ganztagsschulen“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schulausschusses, des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten in Abstimmung mit dem Bildungsbüro, ein Konzept für die Umsetzung der Option 4 (Vereinsgründung VHS e.V.) der vorgestellten „Optionen zur Fortführung des Bildungsbüros“ vom 05.06.2020 zu erstellen.
Begründung:
Nach unsäglichem Suchen und Gesprächen mit der Landesschulbehörde, scheint sich nun ein Weg für eine dringend nötige Verbesserung der Qualität der Arbeit an den Ganztagsschulen aufzutun.
Die Option 4 mit einer Vereinsbildung erscheint nun erfolgsversprechend, um den Schulen, die lange versprochene Hilfe anbieten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
gez. Berndt Seiler gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Ombudschaftliche Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
Hildesheim, den 02.09.2020
Ombudschaftliche Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Hildesheim
Vorlage 740/XVIII
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt, ab 01.01.2021 eine auf drei Jahre befristete, modellhafte ombudschaftliche Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe einzuführen und wissenschaftlich zu evaluieren bzw. evaluieren zu lassen.
Die Verwaltung wird gebeten
a) zur Vorbereitung der unter Nr. 1 avisierten Modellphase ein entsprechendes Konzept unter Berücksichtigung der im Rahmen des Jugendhilfeausschusses am 03.03.2020 vorgestellten und im April 2020 verschriftlichten Entwurf des Rahmenkonzeptes vom Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim bis Ende Oktober 2020 zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschusses, dem Kreisausschusses und dem Kreistag vorzustellen.
Dabei soll im erforderlichen Umfang ein fünfköpfiger Gründungsrat (sh. o.g. Rahmenkonzept) beteiligt werden.
Das Konzept ist zu beraten und die weitere Vorgehensweise abzustimmen, dabei ist die erforderliche finanzielle Ausstattung im Haushalt 2021 ff. entsprechend zu berücksichtigen.
b) beim Nds. Landesjugendamt auf der Grundlage von § 85 Abs. 2 Punkt 4 SGB VIII eine entsprechende Förderung des Modellprojektes zu beantragen.
Begründung:
In der JHA-Sitzung am 03.03.2020 wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Rahmenkonzeptes für die ombudschaftliche Beratung vorgestellt. Die Ergebnisse wurden anschließend verschriftlicht und dem Jugendhilfeausschusses Mitte April 2020 mit dem Hinweis übersandt, dass dieser Entwurf in der Kreisverwaltung noch weiter beraten wird.
Nach Auskunft des zuständigen Dezernates ist jedoch aufgrund Personalfluktuation und nur begrenzt zur Verfügung stehender Personalressourcen keine weitere Beratung und Weiterentwicklung erfolgt.
Diese Entwicklung ist aufgrund der Sensibilität der Thematik sehr bedauerlich – zudem wurde der zuständige Ausschuss nicht über diese Entwicklung informiert.
Eine neue (und spätere) Terminierung ist in Hinblick auf die anstehenden Haushaltsberatungen nicht möglich.
Die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Ombudschaftlichen Beratung im Landkreis Hildesheim steht hier außer Frage, denn sie ist ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Hildesheim.
Darüber hinaus sollen die Angebote einer Ombudsstelle eine unabhängige, ergänzende und fachlich qualifizierte Beratung zur Sicherung der Rechte der Kinder, Jugendlichen und ihrer Erziehungsberechtigten sicherstellen.
Eine weitere Verzögerung erscheint uns nicht vertretbar zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ludwig Bommersbach gez. Bernhard Flegel
Stv. Vorsitzender JHA Vorsitzender JHA
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion