Archiv der Kategorie: Anträge
Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII auf eine Betreuung und Förderung von Kindern
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, den 18.04.2017
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, die Landesregierung um eine möglichst eindeutige Beantwortung folgender Fragen zu bitten:
Haben Kinder nach a) Absatz 1, b) Absatz 2, c) Absatz 3 und d) Absatz 4 des § 24 SGB VIII dem Grund nach bzw. nach dem Inhalt der jeweiligen Norm einen unterschiedlichen Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung nach dem individuellen Bedarf?
In welchem Umfang ist der sich aus § 24 SGB VIII ergebende Rechtsanspruch durch landesrechtliche oder sonstige Vorschriften zeitlich z. B. hinsichtlich einer Stundenzahl pro Tag und bestimmter Uhrzeiten begrenzt für Kinder nach a) Absatz 1, b) Absatz 2, c) Absatz 3 und d) Absatz 4 des § 24 SGB VIII?
Ist es zutreffend, dass § 12 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder oder andere Vorschriften den sich aus § 24 SGB VIII ergebende Rechtsanspruch mindern oder sonst einschränken und daher ein Kind im Sinne des § 24 Absatz 3 SGB VIII lediglich Anspruch auf einen Platz in einer Vormittagsgruppe eines Kindergartens hat?
Ist der sich aus § 24 SGB VIII ergebende Rechtsanspruch sowohl a) nach dem individuellen Bedarf der Kinder als auch b) dem individuellen Bedarf der Eltern hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erfüllen? Haben diese beiden Bedarfe rechtlich gleiches Gewicht und aufgrund welcher Vorschriften sind sie zeitlich hinsichtlich einer Stundenzahl pro Tag und bestimmter Uhrzeiten beschränkt?
Begründung:
- 24 SGB VIII begründet einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung und Förderung von Kindern nach dem individuellen Bedarf. Der Bundesgesetzgeber hat sich dazu u. a. wie folgt geäußert:
Die bundesgesetzlichen Regelungen zur Wahrung der Wirtschaftseinheit liegen auch im gesamtstaatlichen Interesse. Vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Belebung der Konjunktur ist eine bundesweit ausgebaute Tagesbetreuung, die über das TAG-Niveau hinausgeht, von zentraler Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Gesamtwirtschaft. Nur einheitliche Basisnormen im Bundesgebiet schaffen die Voraussetzungen für die Mobilität, die von den Eltern heute im Arbeitsleben erwartet wird. Deshalb ist ein bedarfsgerechtes Angebot an qualifizierter Tagesbetreuung in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland heute eine zentrale Voraussetzung für die Attraktivität Deutschlands als Wirtschaftsstandort in einer globalisierten Wirtschaftsordnung. Engpässe in der Versorgung mit Betreuungsplätzen in einzelnen Regionen haben unmittelbare Folgen für die Rekrutierung qualifizierter Arbeitskräfte und damit für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Region (BT-Drucksache 16/9299 vom 27. 05. 2008).
Und an anderer Stelle (BT-Drs. 16/9299, S. 15):
Dieser Rechtsanspruch wird entsprechend den Wünschen bzw. Bedürfnissen des Kindes und der Eltern sowohl in Tageseinrichtungen…als auch in der Kindertagespflege…erfüllt.
Und weiter die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der 2. Lesung des Bundestages, BT-PlPr. 16/180, S. 19236 (D):
2013 wird jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kita oder in der Tagespflege haben… Wir unterstützen diesen Weg mit 4 Milliarden Euro; denn wir wollen mehr frühe Bildung und echte Wahlfreiheit für Eltern herstellen. Echte Wahlfreiheit heißt dabei für mich auch: Wir werden den Eltern nicht vorschreiben, wo und wie sie ihre Kinder betreuen und fördern. Sie sollen selbst organisieren, wie sie ihren Alltag mit Kindern leben, ob zu Hause, in einer altersgemischten Gruppe, einer Krippe oder der Kindertagespflege, ob wohnortnah oder betriebsnah. Wie immer sie ihren Alltag organisieren wollen, das liegt alleine im Ermessen der Eltern.
Im Gegensatz zu § 24 SGB VIII, den Gesetzesmaterialien und der Rechtsprechung dazu wird auf gemeindlicher Ebene unter Berufung auf § 12 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder zumindest vereinzelt z. B. die Auffassung vertreten, dass Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nur Anspruch auf einen Platz in einer Vormittagsgruppe eines Kindergartens haben. Diese bundesrechtswidrige Auffassung zeigt, dass für eine einheitliche Rechtsanwendung Klarheit darüber herbeizuführen ist, auf welche Betreuungsleistungen nach § 24 SGB VIII Anspruch besteht. Im Übrigen verursachen unterschiedliche Leistungen zur Betreuung und Förderung unterschiedlich hohe Kosten. Eine Klarstellung über den Inhalt des Rechtsanspruchs ist daher auch erforderlich, um den Finanzbedarf zur Erfüllung dieses Anspruchs ausreichend ermittel oder abschätzen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Sondermaßnahmen zur Bauunterhaltung an Kreisliegenschaften
Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, 24.03.2017
Bereitstellung von Finanzmitteln für Sondermaßnahmen zur Bauunterhaltung an Kreisliegenschaften
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
im Entwurf zum Haushalt 2017 des Landkreises Hildesheim sind entsprechende Mittel zur Bauunterhaltung in Höhe von 0,8 % des Wiederbeschaffungswertes der kreiseigenen Liegenschaften eingeplant.
Aktuell gibt es an zwei Liegenschaften des Landkreises Hildesheim einen bisher nicht vorhersehbaren Sonderbedarf.
So sind im Bereich der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Groß Düngen die dortigen Sanitär- und Duschanlagen dringend zu erneuern, um die dauerhafte Nutzung sicherzustellen. Nach Einschätzung des Fachdienstes Gebäudewirtschaft sind hierfür zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000 Euro erforderlich.
Ebenso sind im Gebäude der Außenstelle der Michelsenschule, dem Gebäude der sogenannten „Brauhausschule“, dringend erforderliche Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung vorzuziehen. Konkret ist bei dem Außenstellengebäude ein weiterer Fluchtweg kurzfristig durch den Schulträger zu realisieren. Nach Einschätzung des Fachdienstes Gebäudewirtschaft sind hierfür zusätzliche Mittel in Höhe von 180.000 Euro erforderlich.
Für den kommenden Kreisausschuss und den Kreistag am 30.03.2017 wird daher seitens der Mehrheitsgruppe von SPD und CDU zum Tagesordnungspunkt Haushalt nachfolgender Beschlussvorschlag beantragt:
Im Haushalt 2017 werden zusätzliche Mittel für Sondermaßnahmen der Bauunterhaltung zugunsten einer Sanierung der Sanitär- und Duschanlage in der FTZ Groß Düngen i.H.v. 50.000 Euro und weitere 180.000 Euro zur erforderlichen Brandschutzertüchtigung an dem Außenstellengebäude der Michelsenschule eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Erika Hanenkamp gez. Heinrich Machtens
Arbeitskreissprecherin stellvertretender Arbeitskreissprecher
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Musikschule erhält einmaligen Zuschuss
Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, den 23.03.2017
Haushaltsentwurf 2017 – Musikschule Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
die Musikschulen im Landkreis Hildesheim bereichern die kulturelle Vielfalt und leisten einen wertvollen Beitrag bei der musikalischen Früherziehung. Überwiegend erfolgt die Finanzierung dieser Arbeit durch eigenes Engagement. Für das laufende Haushaltsjahr 2017 besteht jedoch bei der Musikschule Hildesheim eine Deckungslücke in Höhe von rund 53.000 Euro ohne Berücksichtigung der aktuellen Tarifsteigerung.
Seitens der Mehrheitsgruppe von SPD und CDU wird daher folgender Antrag gestellt:
Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsplan 2017 wird ein einmaliger Zuschuss i.H.v. 15.000 € für die Musikschule Hildesheim eingestellt.
Begründung:
Die Musikschule Hildesheim steht am Anfang eines Prozesses, in welchem die dortige Arbeit in eine tragfähige und zukunftssichere Organisationsstruktur zu überführen ist.
Um diesen Prozess nicht durch die aktuelle finanzielle Notlage zu verlangsamen, wird für das Haushaltsjahr 2017 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro gewährt.
Die Mittelbereitstellung erfolgt insbesondere mit Blick auf die Förderung der musikalischen Früherziehung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit finanziell erheblich eingeschränkten Rahmenbedingungen.
Im Rahmen einer zukunftssicheren Finanzierung sollten seitens der Musikschule Hildesheim auch die anderen öffentlichen Musikschulen im Landkreis Hildesheim mit einbezogen werden.
Zudem sollte eine Mitfinanzierung durch die kreisangehörigen Kommunen geprüft werden.
Die Gewährung des Zuschusses seitens Landkreises Hildesheim für das Jahr 2017 erfolgt mit der Erwartung, dass weitere öffentliche Gebietskörperschaften (wie bspw. die Stadt Hildesheim) eine anteilige Mitfinanzierung zum Ausgleich des bestehenden Finanzdefizits der Musikschule vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Berndt Seiler gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, den 13.03.2017
Haushaltsentwurf 2017 – Modellversuch „Schulgesundheitsfachkraft“
Änderungsantrag zum Antrag Nr. 26 / XVIII zur Beratung im Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit am 13.03.17 unter TOP 3 sowie dem folgenden Kreisausschuss am 27.03.17 und Kreistag am 30.03.17
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
in vielen anderen Staaten sind sogenannte „Schulkrankenschwestern“ ein selbstverständlicher Teil der Bildungslandschaft und Schulstruktur.
In Deutschland ist dies leider nicht mehr der Standard und so ist der Schulalltag für viele chronisch kranke Kinder, aber auch für die pädagogischen Mitarbeiter und Lehrkräfte, mühsam oder gar mit unnötigen Sorgen und Ängsten erfüllt.
Eine Vielzahl von Studien belegt, dass medizinisch ausgebildetes Personal an Schulen die Leistungsfähigkeit des Bildungsortes „Schule“ steigert.
In Brandenburg ist kürzlich ein entsprechendes Modellprojekt angelaufen um langfristig eine Realisierung solcher Fachkräfte an Schulen etablieren zu können.
Unter Hinweis auf das Projekt „Schulkrankenschwester“ im Land Brandenburg und in Anlehnung daran, soll auch im Landkreis Hildesheim ein solches Modellprojekt an zwei Standorten durchgeführt werden. Eine finanzielle Beteiligung des Landes und des Europäischen Sozialfonds ist dabei anzustreben.
„Das Modellprojekt sollte möglichst bis zum Schuljahresbeginn 2018/19 an den beiden Modellschulen starten.
Hierfür sind umfangreiche Vorbereitungen erforderlich, die unverzüglich begonnen werden sollen. Erleichtert wird diese Vorarbeit dadurch, dass das Land Brandenburg diesen Weg schon gegangen ist. Bis hin zur Erstellung eines Curriculums für die Schulkrankenschwestern.
Diese Ergebnisse können gegebenenfalls in weiten Bereichen problemlos übernommen werden und die Vorbereitungszeit abkürzen“.
Die Gruppe SPD-CDU stellt hierzu folgenden Antrag:
Im Haushalts- und Stellenplan 2017 wird zwei entsprechender Stellen (2 x 1,0 Stelle) und ein entsprechendes Sachkostenbudget zugunsten des Modellversuches „Schulgesundheitsfachkräfte“ eingestellt.
Die vergütungsrechtliche Bewertung der Stellen und die Budgethöhe der Sachmittel ist seitens der Verwaltung vorzunehmen, dabei sollen 100.000 Euro für das Haushaltsjahr 2017 nicht überschritten werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Schülerforschungszentrum für die Region Hildesheim
Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V.i.A.
Hildesheim, 17.02.2017
Antrag zu Haushaltsplan 2017
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
Beschlussvorschlag:
In den Haushaltsplan für 2017 sollen 50.000 € für das Projekt „Schülerforschungszentrum für die Region Hildesheim“ aufgenommen werden.
Begründung:
Auf den zusätzlichen Antrag der Gruppe SPD/CDU vom 17.02.2017 zu dem o. a. Projekt nehmen wir Bezug.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Haushaltsentwurf 2017- Bezuschussung Schulbiologiezentrum
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V.i.A.
Hildesheim, den 16.02.2017
Haushaltsentwurf 2017 – Schulbiologiezentrum
hier: Änderungsantrag zu Antrag 22/XVIII
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
hinsichtlich des Antrages der Mehrheitsgruppe vom 27.01.2017 unter der laufenden Nummer 22/XVIII wird nunmehr folgender Änderungsantrag gestellt.
Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsplan 2017 wird zusätzlich ein einmaliger Zuschuss i.H.v. 6.000 € für das Schulbiologiezentrum eingestellt.
Begründung:
Seit Jahren bietet das Schulbiologiezentrum Hildesheim vielfältige Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler. Der Etat der Einrichtung ist eng begrenzt. Daher erfolgt seit einigen Jahren ein jährlicher „Betriebskostenzuschuss“ in Höhe von zwischenzeitlich 4.000 Euro pro Jahr. Dieser Zuschuss ist auch für dieses Jahr unverändert vorgesehen. Die Verwaltung hat entsprechende Mittel im Produkt 243-001 für das Sachkonto 4318-0009 „Zuschuss für Biol. Schulgärten“ bereits eingeplant.
Zwischenzeitlich wurde seitens der Einrichtung nachvollziehbar dargestellt, dass aktuell ein außerordentlicher Instandhaltungsbedarf bei den vorhandenen baulichen Anlagen und auf dem dortigen Freigelände vorliegt.
Zur Durchführung dortiger sicherheitsrelevanter Erhaltungsmaßnahmen wird ein zusätzlicher einmaliger Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro für das Haushaltsjahr 2017 bereitgestellt.
Zusätzlich wird der Trägerverein des Schulbiologiezentrums Hildesheim gebeten, eine nachhaltige Entwicklungs- und Zukunftskonzeption zu erarbeiten, um eine dauerhaften Fortbestand des regionalen Umweltbildungszentrums gewährleisten zu können. Bei diesem Prozess sollten nach Möglichkeit weitere Akteure aus dem Bereich Bildung und Umweltschutz eingebunden werden um Synergien entwickeln zu können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Berndt Seiler gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Haushaltsentwurf 2017 – Projekt „Kreisentwicklung – Neuer Zusammenhalt“
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, den 02.02.2017
Haushaltsentwurf 2017 – Projekt „Kreisentwicklung – Neuer Zusammenhalt“
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
die Lebensbedingungen im Landkreis Hildesheim entwickeln sich in den kreisangehörigen Kommunen unterschiedlich. In diesem Zusammenhang kommt dem Landkreis Hildesheim eine besondere Rolle und Aufgabe zu. So hat die Mehrheitsgruppe unter dem Arbeitsbegriff „Neuer Zusammenhalt“ eine Agenda zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Landkreis Hildesheim ins Leben gerufen.
Es soll unter Beteiligung der Gemeinden eine Masterplan erarbeitet werden, der der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Landkreis dient. Einbezogen werden die demographische Entwicklung, die Fortschreibung der kommunalen Strukturdaten, die in den „Perspektiven einer kommunalen Strukturreform im Landkreis Hildesheim“ begonnen wurden. Schwerpunkte sollen die öffentliche Daseinsvorsorge, die Mobilität, die Digitalität, der Tourismus u.a. sein. Das Ziel ist ein Masterplan für den Landkreis.
Da diese Aufgabe beispielhafte Wirkung haben wird und übertragbar sein wird, ist die Beteiligung des BM für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Landes anzufordern. Diese Aufgabe kann von der Verwaltung nicht nebenbei erledigt werden. Eine kompetente Gesamtleitung unter Einbeziehung der Kapazität der hiesigen Universität ist anzufragen. Der Landkreis Nordfriesland hat ein integriertes Kooperationsraum- und Mobilitätskonzept mit Hilfe des BMVI erstellt. Die Ergebnisse könnten eingearbeitet und durch unseren Ansatz erheblich erweitert werden.
Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU:
Im Haushaltsplan 2017 werden 50.000 Euro zusätzlich für Planungs- und Beratungskosten im Dezernat 3 unter dem Titel „Kreisentwicklung – Neuer Zusammenhalt“ eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion