Ombudschaftliche Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

Hildesheim, den 02.09.2020

Ombudschaftliche Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Hildesheim
Vorlage 740/XVIII

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zur nächsten Sitzung des  Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt, ab 01.01.2021 eine auf drei Jahre befristete, modellhafte ombudschaftliche Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe einzuführen und wissenschaftlich zu evaluieren bzw. evaluieren zu lassen.

Die Verwaltung wird gebeten

a) zur Vorbereitung der unter Nr. 1 avisierten Modellphase ein entsprechendes Konzept unter Berücksichtigung der im Rahmen des Jugendhilfeausschusses am 03.03.2020 vorgestellten und im April 2020 verschriftlichten Entwurf des Rahmenkonzeptes vom Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim bis Ende Oktober 2020 zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschusses, dem Kreisausschusses und dem Kreistag vorzustellen.

Dabei soll im erforderlichen Umfang ein fünfköpfiger Gründungsrat (sh. o.g. Rahmenkonzept)  beteiligt werden.

Das Konzept ist zu beraten und die weitere Vorgehensweise abzustimmen, dabei ist die erforderliche finanzielle Ausstattung im Haushalt 2021 ff. entsprechend zu berücksichtigen.

b) beim Nds. Landesjugendamt auf der Grundlage von § 85 Abs. 2 Punkt 4 SGB VIII eine entsprechende Förderung des Modellprojektes zu beantragen.

Begründung:

In der JHA-Sitzung am 03.03.2020 wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Rahmenkonzeptes für die ombudschaftliche Beratung vorgestellt. Die Ergebnisse wurden anschließend verschriftlicht und dem Jugendhilfeausschusses Mitte April 2020 mit dem Hinweis übersandt, dass dieser Entwurf in der Kreisverwaltung noch weiter beraten wird.

Nach Auskunft des zuständigen Dezernates ist jedoch aufgrund Personalfluktuation und nur begrenzt zur Verfügung stehender Personalressourcen keine weitere Beratung und Weiterentwicklung erfolgt.

Diese Entwicklung ist aufgrund der Sensibilität der Thematik sehr bedauerlich – zudem wurde der zuständige Ausschuss nicht über diese Entwicklung informiert.

Eine neue (und spätere) Terminierung ist in Hinblick auf die anstehenden Haushaltsberatungen nicht möglich.

Die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Ombudschaftlichen Beratung im Landkreis Hildesheim steht hier außer Frage, denn sie ist ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Hildesheim.

Darüber hinaus sollen die Angebote einer Ombudsstelle eine unabhängige, ergänzende und fachlich qualifizierte Beratung zur Sicherung der Rechte der Kinder, Jugendlichen und ihrer Erziehungsberechtigten sicherstellen.

Eine weitere Verzögerung erscheint uns nicht vertretbar zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ludwig Bommersbach                     gez. Bernhard Flegel
Stv. Vorsitzender JHA                                Vorsitzender JHA
SPD-Kreistagsfraktion                              CDU-Kreistagsfraktion

 


Sachstand Schulverbund OBS Delligsen mit Außenstelle Duingen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

im Hause

 

 

Hildesheim, den 05.08.2020

Sachstand Schulverbund OBS Delligsen mit Außenstelle Duingen
Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Sachstand Schulverbund OBS Delligsen mit Außenstelle Duingen“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schulausschusses aufzunehmen.

Begründung:

In der Ausgabe der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 08.08.2020 sowie in der Kehrwieder am Sonntag vom 08./09.08.2020 wird berichtet, dass der Landkreis Holzminden die Schließung der OBS Delligsen mit der Außenstelle Duingen prüfe.

Der Landkreis Hildesheim und der Landkreis Holzminden haben zur landkreisübergreifenden Beschulung von SuS gem. § 104 Nieders.Schulgesetz (NSchG) eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Dies vorausgeschickt müssen daher die durchgeführten Überlegungen der Schulverwaltung im Landkreis Holzminden genauer eruiert werden.

Zur detaillierten Information und ob und ggfs. in welchem Umfang der Landkreis Hildesheim steuernd eingreifen kann, sollte im zuständigen Ausschuss ein entsprechender Sachstandbericht erfolgen.

Weiterhin würde sich als Sitzungsort die Außenstelle Duingen anbieten. Hier könnte vor Beginn der Ausschusssitzung eine Schulbesichtigung durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Berndt Seiler                                           gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule                     Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion                                  CDU-Kreistagsfraktion

HIAZ vom 08.08.20 Schulverbund Delligsen

Kw am Sonntag 08_09.08.2020

 


Presseerklärung zur Altenpflege

Hildesheim, den 06.08.2020

Presseerklärung der Gruppe SPD-CDU im Hildesheimer Kreistag

Die Gruppe von SPD-CDU im Kreistag von Hildesheim hat für die nächste Kreistagssitzung Beschlussvorschläge zum Thema Altenpflege vorgelegt. Die Altenpflege muss, so die beiden Fraktionsvorsitzenden Klaus Bruer (SPD) und Friedhelm Prior (CDU), für den Kreistag ebenso wichtig sein wie die Kinderbetreuung. Die Gruppe will eine dauerhafte und organisierte Zusammenarbeit aller im Bereich Pflege Betroffenen und Verantwortlichen. In ihrem Antrag werden verschiedene Maßnahmen genannt, um eine wohnortnahe und nachhaltige pflegerische Versorgungsstruktur sicherzustellen:

a) Möglichkeit von freiwilligen Leistungen bei Investitionskosten für Wohnräume oberhalb der Mindestgröße nach der Bundesmindestbauverordnung und des aktuellen niedersächsischen Verordnungsentwurfs, b) in einem Heim grundsätzlich für gleiche Leistungen gleiche Heimentgelte, c) jährlich Pflegekonferenzen mit allen Beteiligten und regelmäßige Berichterstattung der Verwaltung zur Entwicklung der Kosten, Planungen für die Ausbildung von Pflegekräften usw.

Damit noch nicht genug: Der Kreistag soll den Landtag um eine stärkere Landesförderung für die stationäre Altenpflege bitten und sich für sachgerechte Mindestanforderungen für die Größe von Wohnräumen in Pflegeheimen einsetzen. In der Begründung heißt es abschließend: „Ein ruinöser Wettbewerb, der stets zulasten der Personalkosten geht, ist zu verhindern; es muss weiterhin regionale und insbesondere gemeinnützige Anbieter geben.“

Für Anregungen zum Thema Pflege stehen insbesondere die sozialpolitischen Sprecher der Gruppe, Ludwig Bommersbach (SPD) und Martina Wiegand (CDU), zur Verfügung.


Anfrage zum Sachstand Tarifverbund ROSA

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

im Hause

 

Hildesheim, den 05.08.2020

Sachstand Tarifverbund ROSA mit dem Schwerpunkt Schülerverkehr
Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt “Sachstand Tarifverbund ROSA mit dem Schwerpunkt Schülerverkehr“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schulausschusses aufzunehmen.

Begründung:

In der Ausgabe der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 21.07.2020 wird berichtet, dass es erneut zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Tarifverbundes ROSA insbesondere beim Schülerverkehr kommt.

Ob und ggfs.in welchem Umfang der Landkreis Hildesheim steuernd eingreifen kann, sollte im zuständigen Ausschuss von der Verwaltung sowie von der RVHi ein entsprechender Sachstandsbericht vorgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Berndt Seiler                                   gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule            Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion                         CDU-Kreistagsfraktion

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Herrn Landrat

Olaf Levonen

 

im Hause

 

 

Hildesheim, den 05.08.2020

 

 

 

Übersicht zu Haushaltsdaten der Städte, Gemeinden und Samtgemeinde,

Anfrage

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

 

zur Vorbereitung auf die kommenden Haushaltsberatungen bitten wir Sie um eine Übersicht, die insbesondere folgende Haushaltsdaten der Städte, Gemeinden und Samtgemeinde für die Jahre 2010 bis 2020 (Haushaltsansatz oder Rechnungsergebnis) enthält:

 

  1. Erträge, Aufwendungen, Jahresergebnis,
  2. Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Anteil an Einkommensteuer, Anteil an Umsatzsteuer,
  3. Schlüsselzuweisungen,
  4. Kreisumlage,
  5. Schulden insgesamt, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen, Liquiditätskredite, Rücklagen und liquide Mittel,
  6. Kosten für jeweils welche a) freiwilligen Aufgabe, b) Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis und c) Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis,
  7. Gesamtkosten für die Kinderbetreuung nach Kita-Vertrag und Anteil daran a) Stadt oder Gemeinde, b) Land, c) Landkreis, d) Eltern und d) freie Träger,
  8. Investitionskosten und Personalkosten jeweils a) gesamt und b) nur für Kinderbetreuung in den Krippen und Kindergärten.

Neben dem Gesamtbetrag ist stets auch der Betrag pro Einwohner und bei den lfd. Nrn. 7 bis 8 zusätzlich der Betrag pro genehmigten Platz (Summe Krippen- und Kindergartenplätze) anzugeben.

Die Angaben sind mit den Städten und Gemeinden abzustimmen. Unterschiedliche Auffassungen sind darzustellen.

Die Übersicht sollte dem Kreistag spätestens am 01.10.2020 vorliegen. Im Gegenzug sollten die Städte und Gemeinden eine entsprechende Übersicht über die Entwicklung der Haushaltsdaten des Landkreises erhalten.

Begründung:

Der Landkreis darf im Gegensatz zu den Städten und Gemeinden keine Steuern erheben (ausgenommen die Jagdsteuer). Die Erfüllung seiner Aufgaben finanziert er daher grundsätzlich aus Zuweisungen des Landes. Da diese Mittel den Bedarf nicht decken, ist der Landkreis gesetzlich verpflichtet, von den Städten und Gemeinden eine Umlage zu erheben.

Die Abgeordneten des Kreistages müssen in jedem Jahr prüfen und darüber entscheiden, wie viel Prozent ihrer Steuereinnahmen usw. die Städte und Gemeinden an den Landkreis abzuführen haben.

Die Möglichkeiten einer solchen Prüfung werden auch beeinflusst dadurch, wann den Kreistagsabgeordneten welche Daten der Gemeinden zur Verfügung stehen. Bei der Planung für das Haushaltsjahr 2020 hat der Landkreis von den Städten und Gemeinden erst sehr spät und sehr unterschiedliche Stellungnahmen zum Haushaltsplanentwurf erhalten.

Den Kreistagsabgeordneten war es daher kaum möglich, auf der Grundlage solcher Stellungnahmen, die sie ca. vierzehn Tage vor der Kreistagssitzung erhalten hatten, z. B. die Finanzkraft der Städte und Gemeinden einzeln und im Verhältnis untereinander sowie zum Landkreis zu beurteilen.

Bei der Festsetzung dieser sog. Kreisumlage sind z. B. folgende drei Vorgaben zu beachten.

  1. Durch die Festsetzung der Kreisumlage darf die finanzielle Mindestausstattung einer Gemeinde nicht unterschritten werden.
  2. Der Finanzbedarf einer Gemeinde ist jedoch nicht gewichtiger als z. B. der Finanzbedarf des Landkreises für die Erfüllung seiner Aufgaben.
  3. Die Betrachtung und Beurteilung der zuvor genannten Ziele muss im Vergleich des Landkreises zu jeder einzelnen Gemeinde angestellt werden und dabei zugleich im Vergleich der Gemeinden untereinander.

Gleichwohl werden in 2020 aus verschiedenen Gemeinden das Verfahren und das Ergebnis zur Festsetzung der Kreisumlage beanstandet.

Um der vorgenannten Situation vorzubeugen und diesen drei Vorgaben ausreichend und zeitgerecht entsprechen zu können, bedarf es einer Übersicht, die die Haushaltsentwicklung und aktuelle Haushaltsplanung der einzelnen Kommunen über einen relevanten Zeitraum aufzeigt.

Die Kreistagsabgeordneten sollten die o. a. Übersicht also rechtzeitig vor den nächsten Haushaltsberatungen erhalten. Dann können die Städte und Gemeinden darauf bei ihren Stellungnahmen zur jeweils geplanten Kreisumlage verweisen.

Eine einheitliche Datenerfassung und Datenaufbereitung erscheint schon hinsichtlich des Gebotes zur interkommunalen Gleichbehandlung geboten.

Die genannten Daten bzw. Haushaltsparameter liegen vor und können ohne besonderen Verwaltungsaufwand erfasst und von Jahr zu Jahr fortgeschrieben werden. Mit einem geeigneten Programm ist es dann möglich, z. B. Vergleiche und Entwicklungen bei den verschiedenen Parametren darzustellen (bezogen auf die einzelne Gemeinde, in Vergleich der Gemeinden, im Vergleich zum Landkreis usw.). So können zeitgerecht Handlungs-spielräume oder Handlungszwänge erkannt werden.

Ist es der Verwaltung nicht möglich, die genannten Daten kurzfristig bzw. zeitgerecht selbst zu erheben und zu verarbeiten, kann sie sich Dritter bedienen.

In einer Fraktionskonferenz am 11. März 2017, zu der die Gruppe SPD-CDU alle Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte eingeladen hatte, sind die wesentlichen Aspekte der kommunalen Haushaltsplanung dargestellt worden. Themenschwerpunkte waren: die Haushaltslage des Landkreises, Haushaltsziele der Kreistagsgruppe von SPD und CDU, Schlüsselzuweisungen, Steuerkraftzahlen, Bedarfszuweisungen, Verfahren zur Ermittlung der Kreisumlage, gegenseitige Information von Landkreis und Gemeinden über die jeweilige Haushaltslage, bundes- und landesrechtliche Vorgaben zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung. Zur Kreisumlage erfolgte der Verweis auf § 15 NFAG, wonach die Umlagesätze verschieden festgesetzt werden können und die kreisangehörigen Gemeinden rechtzeitig vor der Festsetzung der Umlage anzuhören sind. Hinsichtlich der Anhörung erfolgt zudem der Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 31. 1. 2013 – 8 C 1.12 – und die in dessen Begründung verdeutlichte Pflicht des Landkreises zur Prüfung der Haushaltslage jeder einzelnen Gemeinde.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernhard Brinkmann                                 gez. Dr. Bernhard Evers
Stv. Ausschussvorsitzender im                       Ausschussvorsitzender im
Ausschuss für Finanzen, Personal                 Ausschuss für Finanzen, Personal
und Innere Dienste                                               und Innere Dienste

 gez. Klaus Bruer                                                gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                               Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                        CDU-Kreistagsfraktion

169 – Antwort der Verwaltung-HH-Daten der Städte-Gem._Samtgem.

169 – Antwort der Verwaltung 03.11.2020 (1)

 


Altenpflege im Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den 31.07.2020

 

Altenpflege im Landkreis Hildesheim
Aufnahme in die Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, das Thema „Altenpflege im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Sozialausschusses, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen. Für die Erarbeitung eines Beschlussvorschlages übersenden wir Ihnen folgenden ersten Entwurf, den wir mit der Bitte um Anregungen auch verschiedenen Stellen zusenden, die im Bereich der Altenpflege tätig sind.

Beschlussvorschlag – Erster Entwurf

1. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim spricht sich dafür aus, dass

a) eine wohnortnahe und nachhaltige pflegerische Versorgungsstruktur nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorstellungen und Vorgaben des Kreistages gem. den Produktbeschreibungen und Grundsatzbeschlüssen des Kreistages sichergestellt wird (dazu zählen neben Altenpflegeheimen auch entsprechende Wohngemeinschaften und andere kleinräumige Lösungen bzw. Versorgungsformen nach dem Quartiersansatz),

b) Investitionskosten als freiwillige Leistung auch für solche Maßnahmen anerkannt werden können, die über die Anforderungen der Bundesverordnung über bauliche Mindest­anforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige von 1983 oder des aktuellen niedersächsischen Entwurfes liegen, sofern die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet sind,

c) grundsätzlich innerhalb eines Heimes für gleiche Leistungen gleiche Heimentgelte zu verlangen sind,

d) alsbald und dann in jedem Jahr vom Kreistag in Abstimmung mit den dafür relevanten Stellen und Beteiligten zu einer öffentlichen Kreis-Pflegekonferenz eingeladen wird (unabhängig von der „örtliche Pflegekonferenz“)

e) regelmäßig örtliche Pflegekonferenzen stattfinden (themen- oder ortsbezogen), zu denen vom Kreistag alle Betroffenen eingeladen werden (Vertreter der Pflegebedürftigen, Pflegekammer, Gemeinden, Heimbetreiber usw.),

f) über die Ergebnisse der örtlichen Pflegekonferenzen in der darauf folgenden Sitzung des Sozialausschusses berichtet wird,

g) die Verwaltung dem Kreistag erstmals im Frühjahr 2021 und dann im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres – nach Anhörung der Gemeinden – einen Bericht dazu vorlegt, mit welchen konkreten Maßnahmen die notwendige pflegerische Versorgungsstruktur (§§ 5 und 6 NPflegeG) in den nächsten fünf Jahren sichergestellt werden soll (an welchen Orten, von wem, in welcher Form, mit welchen Kosten, mit welcher Beteiligung des Landkreises usw.),

h) die Verwaltung den Kreistag möglichst kurzfristig darüber informiert, wie sich die Kosten in dem o. a. Bereich für welche Leistungen seit 2016 entwickelt haben und nach derzeitiger Informationslage in den nächsten fünf Jahren entwickeln werden,

i) die Verwaltung dem Kreistag möglichst kurzfristig einen Bericht zu den im Bereich der Pflege bestehenden Personalprobleme vorlegt. Darin soll insbesondere aufgezeigt werden, wer für welche Pflegedefizite aufgrund unzureichender Personalkapazitäten mit welchen rechtlichen Folgen verantwortlich ist, wer für die Schaffung welcher Ausbildungsplätze verantwortlich ist, welche Ausbildungsplätze wann benötigt werden und vorhanden sind,

j) die Verwaltung dem Kreistag möglichst kurzfristig mitteilt, welche konkreten Maßnahmen der überörtliche Träger der Sozialhilfe bzw. das Land zur Beseitigung der im Bereich der Pflege bestehenden Personalprobleme treffen wird.

2. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim bittet den Landtag

a) um eine stärkere Landesförderung für die stationäre Altenpflege – vorzüglich durch ein Pflegewohngeld wie z. B. in Nordrhein-Westfalen,

b) entsprechend einer Regelung in Nordrhein-Westfalen zu bestimmen, dass der örtliche Träger der Sozialhilfe insbesondere für nachgewiesene betriebsnotwendige Aufwendungen für ein Altenpflegeheim (Investitionskosten) einen Bescheid über die Anerkennungsfähigkeit dieser Kosten zu erteilen hat,

c) durch Verordnung sachgerechte Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime usw. oberhalb der Bundesverordnung festzulegen.

 

3. Der Landrat wird gebeten, die Bitten zu Nr. 2 an den Landtag zu übermitteln.

Begründung:

  1. Gem. § 5 NPflegeG ist der Landkreis verpflichtet, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende notwendige pflegerische Versorgungsstruktur nach Maßgabe des Gesetzes sicherzustellen (im eigenen Wirkungskreis gem. § 6 des Gesetzes). Dabei kann er durch freiwillige Leistungen mehr als die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Über solche Leistungen hat zumindest in Grundsätzen der Kreistag zu entscheiden. Dies gilt auch für die Anerkennung von Investitionskosten, die bundes- und landesrechtliche Mindest­an­forderungen überschreiten oder dort greifen, wo es keine Vorgaben durch Gesetz oder Verordnung gibt.
  2. Erforderliche Maßnahmen sollten konkreter als bisher geplant und benannt werden. Dazu können die vorgeschlagenen Planungen, Berichte und Konferenzen beitragen.
  3. Unzureichende Zustände in der Pflege müssen rechtzeitig erkannt und verdeutlicht werden. Dazu können die vorgeschlagenen Kreis-Pflegekonferenzen betragen.
  4. Das Land muss sich an den Kosten der Pflege wirksam beteiligen und sachgerechte sowie zeitgemäße Standards mit Entscheidungsbefugnissen für die Landkreise beschreiben. Dazu soll die Bitte an die Landtagsabgeordneten beitragen.
  5. Notwendige Investitionskosten für Altenpflegeeinrichtungen einschl. digitaler Infrastruktur, die alle Pflegheimbewohner in einem Heim in gleicher Weise nutzen, müssen in gleicher Weise alle Pflegeheimbewohner oder für sie die Sozialbehörde tragen. Dies hat der Kreistag schon 2017 beschlossen. Diese Kosten dürfen nicht direkt oder indirekt zulasten der Personalkosten abgewälzt werden. Ein ruinöser Wettbewerb, der stets zulasten der Personalkosten geht, ist zu verhindern; es muss weiterhin regionale und insbesondere gemeinnützige Anbieter geben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                            gez.  Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der       Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion              CDU-Kreistagsfraktion

 


Anfrage über die Gewährung von Zuschüssen in Kinder-Tageseinrichtungen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

                        Hildesheim, den 15.07.2020

Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung und den Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder;
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

am 13.05.2020 ist der Beschluss des Kreistages zur „Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung und den Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ geändert worden (siehe Anlage). Ursache war eine angestrebte Gleichstellung der verschiedenen Einrichtungen. Auf das Protokoll der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 17.02.2020 wird hingewiesen.

Bitte teilen Sie uns mit, welche Maßnahmen bzw. Zuwendungen aufgrund der geänderten Beschlusslage für welche Einrichtungen wann erfolgt sind bzw. für wann vorgesehen sind.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer
                                             gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                            Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                   CDU-Kreistagsfraktion

2020_07_15_Anfrage KitaInv. Anlage Protokoll_2