Wiederinbetriebnahme von „Schacht Siegfried“ in Giesen/Sarstedt, eine bedeutsame Entscheidung – zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen

Hildesheim, 21. Juli 2017

Kreis Hildesheim: Antrag von K+S: Wiederinbetriebnahme von „Schacht Siegfried“ in Giesen/Sarstedt, eine bedeutsame Entscheidung –  zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen .

In seiner Sitzung am 30. März 2017 hat der Kreistag des Landkreises Hildesheim auf Antrag der Gruppe von SPD und CDU über den Vorbehalt für die wasserrechtliche Genehmigung im Hinblick auf die Wiederinbetriebnahme von „Schacht Siegfried“ in Giesen/Sarstedt beraten.

Der Kreistag hat beschlossen, sich „ … die Entscheidung über das Einvernehmen nach § 19 WHG für die Erlaubnis zur Abwassereinleitung in die Innerste und zu anderen wasserrechtlichen Erlaubnissen … „ vorzubehalten.

Der Antrag wurde im Kreistag mit dem Satz  eingeführt:

„Ja zum Bergbau und Ja zur Rohstoffgewinnung gemäß den Anforderungen des Umweltrechtes- insbesondere dann, wenn es zu einem nachhaltigen und längerfristigen Abbau komme und auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen diene.“

Es handelt sich bei der Wiederinbetriebnahme von Kali+Salz in Giesen/Sarstedt  um eine bedeutsame Entscheidung zu einem Vorhaben mit besonderen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen. Die Fraktionen von SPD und CDU  sind sich der herausragenden Wichtigkeit des Verfahrens zur Entscheidungsfindung und seiner Bedeutsamkeit für die Region bewusst. Gerade aus diesem Grund ist es aus ihrer Sicht erforderlich, alle Aspekte, die für die Entscheidung erforderlich sind, akribisch zu prüfen.

Die Gruppe aus SPD und CDU im Kreistag verwährt sich gegen Versuche einer Beeinflussung oder des Aufbaus von politischem Druck. Sie wird den Entscheidungsprozess gewissenhaft und zuverlässig durchführen.

In der Presseberichterstattung und Diskussion der vergangenen Wochen mehr…


Bewerbung der Stadt Hildesheim zur Kulturhauptstadt Europas 2025

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V.i.A.

                            Hildesheim, den 19.06.2017

Bewerbung der Stadt Hildesheim zur Kulturhauptstadt Europas 2025

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

anliegenden Beschlussvorschlag zur Bewerbung zur Kulturhauptstadt übersenden wir mit der Bitte um Beratung in den zuständigen Gremien.

Beschlussvorschlag für den Kreistag:

Der Landkreis begrüßt die Bewerbung der Stadt Hildesheim zur Kulturhauptstadt Europas 2025 ausdrücklich und unterstützt diese personell und finanziell.

Es soll ab 2018 eine Haushaltsstelle “Landkreismaßnahmen Kulturhauptstadt“ eingerichtet werden.

Der Haushaltsansatz soll dort in 2018 für Ausgaben 100.000 € betragen (einschl. Personalkosten des Landkreises).

Die Mittel sollen verwendet werden für Maßnahmen des Landkreises, der Mitgliedsgemeinden und Dritter, soweit sie zur Förderung oder Unterstützung des Bewerbungsverfahrens  Kulturhauptstadt direkt oder indirekt geeignet sind.

Der Kreistag erwartet, dass insbesondere Stadt, Landkreis und Organisationskomitee in den Jahren 2017 und 2018 aktiv alle kreisangehörigen Gemeinden ansprechen und sie motivieren, sich in die Bewerbungsvorbereitungen mit eigenen oder gemeinsamen Projekten einzubringen.

Die kulturelle Vielfalt im Kreisgebiet muss eine tragende Rolle innerhalb des „ Bid-Books“ spielen.

Vorrangig sollen Maßnahmen in der Fläche gefördert werden, die eine dauerhafte Wirkung erwarten lassen.

Zuwendungen an Dritte oder die Stadt Hildesheim sollen grundsätzlich nicht mit der Verpflichtung zu  weiteren Zahlungen verbunden sein.

Über die Freigabe der Mittel soll der Kreisausschuss entscheiden, solange noch keine Förderrichtlinie vorliegt oder die vorgesehene Verwendung nicht Gegenstand einer Förderrichtlinie ist.

Die Verwaltung wird gebeten,

– den Entwurf für eine Förderrichtlinie zu erarbeiten und dem Kreistag nach Anhörung der Gemeinden zur Entscheidung vorzulegen.

– bei den Gemeinden abzufragen, ob und in welcher Form sie sich an dem Projekt beteiligen wollen: mit eigenen Finanzmitteln oder organisatorischen Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                        Fraktionsvorsitzender                                      SPD-Kreistragsfraktion                      CDU-Kreistagsfraktion

 


Datenbank zu Fördermitteln

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

                                                                              Hildesheim, den 22.06.2017

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Datenbank zu Fördermitteln“ in  die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Finanzausschusses (A 1) und des Kreisausschusses aufzunehmen.

Die Gruppe von SPD und CDU stellt daher folgenden Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Datenbanken der EU, des Bundes und des Landes über Fördermittel an die Kommunen derzeit wo zur Verfügung stehen. Dabei ist auch zu prüfen, ob es jeweils eine zentrale Datenbank für die Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes gibt und ob geplant ist, auf Landesebene eine zentrale Datenbank und ggf. Beratungsstelle für alle Fördermittel der EU, des Bundes und des Landes einzurichten.

Begründung:

Um Fördermittel möglichst umfassend für das Gebiet des Landkreises nutzen zu können, sollte jederzeit ein aktueller Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen und von den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                 gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                     Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                     CDU-Kreistagsfraktion

 


Situation der Obdachlosen im Landkreis Hildesheim

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V.i.A.

                                                                           Hildesheim, den 22.06.2017

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Situation der Obdachlosen im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit (A4) aufzunehmen.

Die Gruppe von SPD und CDU stellt daher folgenden Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, insbesondere die Gemeinden, Krankenhäusern, Sozialverbände, Polizei, Universität, das Sozialministerium, das Deutsches Jugendinstitut e.V. und das Jobcenter zu bitten, dem Landkreis ihre Erkenntnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Obdachlosigkeit mitzuteilen und ggf. Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Obdachlosigkeit vorzuschlagen.

Begründung:

In den vergangenen Jahren haben sich Art und Umfang der Obdachlosigkeit geändert. Sie bedroht zunehmend auch Frauen oder sogar Frauen mit Kindern. Die vielfältigen Folgen der Obdachlosigkeit belasten nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Gesellschaft. Aus den genannten Gründen ist es erforderlich, die Situation der Obdachlosigkeit im Landkreis Hildesheim zu erfassen und anschließend unter Berücksichtigung der o. a. Stellungnahmen zu prüfen, welche Maßnahmen zur Untersuchung, Verhütung und Bekämpfung der Obdachlosigkeit erforderlich sind und von wem getroffen werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                       gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                           Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                          CDU-Kreistagsfraktion

 


Anfrage zum Schlauchverband im Feuerwehrwesen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

Hildesheim, 13. Juli 2017

Anfrage zum Schlauchverband im Feuerwehrwesen

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

der Sommer zählt zu der besonders intensiven Ausbildungs- und Übungsphase im Bereich des Brandschutzes bei den Freiwilligen Feuerwehren.

Erfahrungsgemäß ist in dieser Phase ein deutlich gesteigerter Bedarf an Schlauchmaterial bei den Feuerwehren zu verzeichnen. Durch den gemeinsamen Schlauchverband soll die Reinigung und Pflege des Schlauchmaterials sichergestellt werden. In den vergangenen Jahren hat sich diese Kooperation bewährt. Jüngst sind allerdings mögliche Problemstellungen diskutiert worden, daher bitten wir um Beantwortung der nachstehenden Fragen:

  1. Wie viele Schläuche sind aktuell im Bestand des Schlauchverbandes, dabei bitten wir um eine entsprechende Aufschlüsselung wie und wo die Schläuche auf Fahrzeugen verlastet sind (Kommune, Kreisfeuerwehr und KatS-Einheiten)?
  2. Wie hoch ist die sogenannte Einsatzreserve?
  3. Wie viele Schläuche werden jährlich ausgesondert? Werden diese in gleicher Zahl ersatzbeschafft?
  4. Ist durch die Beschaffung von neuen und größeren kreiseigenen Schlauchwagen eine Aufstockung des Schlauchbestandes angedacht?
  5. Wird der Schlauchbestand bei Ersatz- und Neubeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen durch kreisangehörige Kommunen angepasst, sofern diese neuen Fahrzeuge mehr Schläuche nach Norm mitführen?
  6. Sind ausreichend Schlauchreserven vorhanden, um auch den höheren Schlauchbedarf der Feuerwehren in den Sommermonaten zeitnah und ausreichend zu decken? Wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll den Schlauchbestand mit Blick auf den Übungs- und Wettbewerbsbetrieb ggf. zu erhöhen?
  7. Gab es in den vergangenen Jahren bereits Engpässe bei der Schlauchversorgung?
  8. Ist eine Erhöhung der Umlaufreserve sinnvoll und angedacht?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Johannes Dreier                                   gez. Falk-Olaf Hoppe                               Arbeitskreissprecher                                  Arbeitskreissprecher
SPD-Kreistagsfraktion                               CDU-Kreistagfraktion


Beantwortung in Bezug auf Einrichtung eines Radschnellweg zwischen Hildesheim und Hannover

2017_07_04 Radschnellweg_Beantwortung_1


Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII auf eine Betreuung und Förderung von Kindern

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

Hildesheim, den 18.04.2017

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, die Landesregierung um eine möglichst eindeutige Beantwortung folgender Fragen zu bitten:

Haben Kinder nach a) Absatz 1, b) Absatz 2, c) Absatz 3 und d) Absatz 4 des § 24 SGB VIII dem Grund nach bzw. nach dem Inhalt der jeweiligen Norm einen unterschiedlichen Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung nach dem individuellen Bedarf?

In welchem Umfang ist der sich aus § 24 SGB VIII ergebende Rechtsanspruch durch landesrechtliche oder sonstige Vorschriften zeitlich z. B. hinsichtlich einer Stundenzahl pro Tag und bestimmter Uhrzeiten begrenzt für Kinder nach a) Absatz 1, b) Absatz 2, c) Absatz 3 und d) Absatz 4 des § 24 SGB VIII?

Ist es zutreffend, dass § 12 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder oder andere Vorschriften den sich aus § 24 SGB VIII ergebende Rechtsanspruch mindern oder sonst einschränken und daher ein Kind im Sinne des § 24 Absatz 3 SGB VIII lediglich Anspruch auf einen Platz in einer Vormittagsgruppe eines Kindergartens hat?

Ist der sich aus § 24 SGB VIII ergebende Rechtsanspruch sowohl a) nach dem individuellen Bedarf der Kinder als auch b) dem individuellen Bedarf der Eltern hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erfüllen? Haben diese beiden Bedarfe rechtlich gleiches Gewicht und aufgrund welcher Vorschriften sind sie zeitlich hinsichtlich einer Stundenzahl pro Tag und bestimmter Uhrzeiten beschränkt?

Begründung:

  • 24 SGB VIII begründet einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung und Förderung von Kindern nach dem individuellen Bedarf. Der Bundesgesetzgeber hat sich dazu u. a. wie folgt geäußert:

Die bundesgesetzlichen Regelungen zur Wahrung der Wirtschaftseinheit liegen auch im gesamtstaatlichen Interesse. Vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Belebung der Konjunktur ist eine bundesweit ausgebaute Tagesbetreuung, die über das TAG-Niveau hinausgeht, von zentraler Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Gesamtwirtschaft. Nur einheitliche Basisnormen im Bundesgebiet schaffen die Voraussetzungen für die Mobilität, die von den Eltern heute im Arbeitsleben erwartet wird. Deshalb ist ein bedarfsgerechtes Angebot an qualifizierter Tagesbetreuung in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland heute eine zentrale Voraussetzung für die Attraktivität Deutschlands als Wirtschaftsstandort in einer globalisierten Wirtschaftsordnung. Engpässe in der Versorgung mit Betreuungsplätzen in einzelnen Regionen haben unmittelbare Folgen für die Rekrutierung qualifizierter Arbeitskräfte und damit für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Region (BT-Drucksache 16/9299 vom 27. 05. 2008).

Und an anderer Stelle (BT-Drs. 16/9299, S. 15):

Dieser Rechtsanspruch wird entsprechend den Wünschen bzw. Bedürfnissen des Kindes und der Eltern sowohl in Tageseinrichtungen…als auch in der Kindertagespflege…erfüllt.

Und weiter die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der 2. Lesung des Bundestages, BT-PlPr. 16/180, S. 19236 (D):

2013 wird jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kita oder in der Tagespflege haben… Wir unterstützen diesen Weg mit 4 Milliarden Euro; denn wir wollen mehr frühe Bildung und echte Wahlfreiheit für Eltern herstellen. Echte Wahlfreiheit heißt dabei für mich auch: Wir werden den Eltern nicht vorschreiben, wo und wie sie ihre Kinder betreuen und fördern. Sie sollen selbst organisieren, wie sie ihren Alltag mit Kindern leben, ob zu Hause, in einer altersgemischten Gruppe, einer Krippe oder der Kindertagespflege, ob wohnortnah oder betriebsnah. Wie immer sie ihren Alltag organisieren wollen, das liegt alleine im Ermessen der Eltern.

Im Gegensatz zu § 24 SGB VIII, den Gesetzesmaterialien und der Rechtsprechung dazu wird auf gemeindlicher Ebene unter Berufung auf § 12 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder zumindest vereinzelt z. B. die Auffassung vertreten, dass Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nur Anspruch auf einen Platz in einer Vormittagsgruppe eines Kindergartens haben. Diese bundesrechtswidrige Auffassung zeigt, dass für eine einheitliche Rechtsanwendung Klarheit darüber herbeizuführen ist, auf welche Betreuungsleistungen nach § 24 SGB VIII Anspruch besteht. Im Übrigen verursachen unterschiedliche Leistungen zur Betreuung und Förderung unterschiedlich hohe Kosten. Eine Klarstellung über den Inhalt des Rechtsanspruchs ist daher auch erforderlich, um den Finanzbedarf zur Erfüllung dieses Anspruchs ausreichend ermittel oder abschätzen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                     gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                         Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                         CDU-Kreistagsfraktion