Archiv des Autors: Fraktion
Ausbau Windenergie
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 25.09.2024
Ausbau Windenergie
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie im Landkreis Hildesheim bitten wir Sie um Übersendung
- einer aktuellen Übersicht über die Potentialflächen für die Windenergie und
- des relevanten Bestandsverzeichnisses nach § 13 Abs. 1 Satz 4 GrwV.
Zudem bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wer ist nach welcher Vorschrift dafür zuständig, das o. a. Bestandsverzeichnis zu führen?
- Für welche Grundwasserkörper haben von wem durch welche sowie wann und wo getroffenen Maßnahmen Überwachungen nach § 13 Abs. 1 Satz 5 GrwV in den vergangenen fünf Jahren stattgefunden?
- Bei welchen Vorhaben oder Maßnahmen oder welchen einzelnen Verfahren zur Genehmigung welcher Windkraftanlagen ist wann und von wem a) wie geprüft und b) wie festgestellt worden, dass im Sinne des § 13 Absatz 1 Satz 3 GrwV eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit c) ausgeschlossen und d) nicht ausgeschlossen ist?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz
Gymnasium Michelsenschule
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.09.2024
Gymnasium Michelsenschule
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gymnasium Michelsenschule“ in der Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Schule und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Unter Hinweis auf die Beschlussfassung des Kreistages am 29.06.2023 bitten wir Sie, über den Fortgang der Angelegenheit zu berichten, insbesondere darüber zu berichten welche Verfahrensschritte bisher wann durchgeführt worden sind und zur Realisierung des Vorhabens wann geplant sind.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung,Bau und Tiefbau
Änderung der Satzung der Schülerbeförderung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.09.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 22 der Sitzung des Kreisausschusses am 12.09.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 26 der Sitzung des Kreistages am 12.09.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
„Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gem. Vorlage 725/XIX vom 21.08.2024 wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die dazu vorgelegte Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim (Entwurf) wie folgt geändert wird:
- „In § 8 Abs. 1 werden nach der Angabe „§ 114 NSchG“ die Wörter „im ÖPNV“ eingefügt und die Wörter „des Sekundarbereiches II“ durch die Wörter „des Primar- sowie des Sekundarbereiches I und II“ ersetzt.
- Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen welche Auswirkungen es hätte, wenn die Mindestentfernung von 2 km aus der Schülerbeförderungssatzung gestrichen würde.“
Begründung:
Durch die vorgeschlagene Änderung soll die bisherige Ungleichbehandlung beseitigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ladungsvorschriften für Mitglieder des Hildesheimer Kreistages
(mr) Seit vielen Monaten erhalten Mitgliedern des Hildesheimer Kreistages entgegen den gesetzlichen Ladungsvorschriften oftmals keine oder keine zeitgerechte Einladung zu den Sitzungen der Kreistagsgremien. Die CDU-Kreistagsfraktion will, dass dieser rechtswidrige und unhaltbare Zustand beseitigt wird und hat Landrat Bernd Lynack, der für die für Einladung zuständig ist, um Auskunft dazu gebeten, mit welchen Maßnahmen er auf eine Beseitigung der Missstände hinwirken will oder was er dazu bereits unternommen habe. Hierzu verweist die CDU auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück, in dem es heiß: „Verstöße gegen diese Ladungsvorschriften sind … schwere Verfahrensfehler, die zur Unwirksamkeit der in der fraglichen Sitzung gefassten Beschlüsse führen.“
Zustellung der Kreistagspost
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.09.2024
Zustellung der Kreistagspost
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Zustellung der Kreistagspost“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
In der Vergangenheit ist von verschiedenen Abgeordneten wiederholt darauf hingewiesen worden, dass sie Einladungen zu Sitzungen des Kreistages bzw. seiner Ausschüsse entgegen den gesetzlichen Ladungsvorschriften überhaupt nicht oder nicht zeitgerecht erhalten haben.
Trotzdem hat gem. Ihrem Vorschlag (Vorlage Nr. 612/XIX vom 27.02.2024) der Kreisausschuss am 11.03.2024 beschlossen:
„Der Auftrag für die Erbringung der Postdienstleistungen …. wird an die CITIPOST GmbH aus 30179 Hannover vergeben.“
Seit diesem Beschluss ist es erneut wiederholt dazu gekommen, dass Mitglieder des Kreistages o. a. Einladungen nicht oder nicht zeitgerecht erhalten haben.
Als ein aktuelles Beispiel übersende ich Ihnen die Kopie Ihres Schreibens vom 05.09.2024, das ich am 10.09.2024 erhalten habe. Dieses Scheiben enthält eine Mitteilung zur Erweiterung der Tagesordnung des Kreisausschusses am 09.09.2024 und als Anlagen verschiedene Beratungsunterlagen.
Sehr geehrter Herr Lynack, die o. a. Situation ist eindeutig rechtswidrig und kann weiterhin nicht hingenommen werden. Auf das Erfordernis der tatsächlichen Zustellung haben wir Sie wiederholt und auch im Zusammenhang mit der Beratung über eine Auftragsvergabe an die CITIPOST GmbH sehr deutlich hingewiesen.
Zur Bedeutung der gesetzlichen Ladungsvorschriften für die Wahrung der Abgeordnetenrechte und Funktionsfähigkeit der Parlamente hat sich das VG Osnabrück (Urteil vom 28.10.2008 – 1 A 148/08) eindeutig geäußert:
„Verstöße gegen diese Ladungsvorschriften sind … schwere Verfahrensfehler, die zur Unwirksamkeit der in der fraglichen Sitzung gefassten Beschlüsse führen (Blum in: Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen, a. a. O., § 41 Rn. 27, unter Hinweis auf Nds. OVG, Beschluss vom 27.01.1975, dng 1975, S. 214, und VGH Mannheim, Urteil vom 14.12.1987, NVwZ-RR 1989, 153 [154]…)… Die Kammer sieht sich daher lediglich zu dem Hinweis veranlasst, dass bei der Frage der Wahrung der Ladungsfrist nach § 41 Abs. 1 NGO wohl maßgeblich auf den tatsächlichen Zugang der Ladung bei den Ratsmitgliedern und nicht auf den Zeitpunkt der Aufgabe zur Post abzustellen ist (vgl. dazu Blum, a. a. O., § 46 Rn. 18 m. w. N.; a. A. Thiele, a. a. O., § 46 Erl. 2).“
„Im Hinblick darauf, dass die Ladungsfrist der Sicherung der individuellen Mitwirkungsrechte des einzelnen Abgeordneten dient, und dass die Regelhaftigkeit der Postzustellung zunehmend in Frage steht, muss es auf den tatsächlichen Zugang bei allen Abgeordneten ankommen (ebenso Koch in: Ipsen [Hrsg.], NKomVG, Rn. 10 zu § 59), dieser muss im Streitfall nachgewiesen werden…“ (Blum in PdK Nds B-1 m. w. N.).
Wenn es in den vergangenen Jahrzehnten möglich war, die Einladung zeitgerecht zuzustellen, so sollte dies auch weiterhin ermöglicht werden. Es erscheint u. E. nicht vertretbar, aus Kostengründen ein Unternehmen mit der Zustellung der Kreistagspost zu beauftragen, bei dem immer wieder keine zeitgerechte Zustellung erfolgt.
Daher ist zu klären, mit welchen Maßnahmen Sie auf eine Beseitigung der o. a. Missstände hinwirken wollen oder was Sie dazu bereits unternommen haben. In diesem Zusammenhang erlauben Sie uns bitte folgende Anmerkung:
„Das Recht (und zugleich die Pflicht) zur Ladung der Abgeordneten … steht dem Hauptverwaltungsbeamten zu. Es handelt sich um eine ausschließliche Zuständigkeit, die von der Vertretung weder durch Einzelbeschluss noch über die Geschäftsordnung … noch durch Richtlinie… eingeschränkt werden kann“ (Blum a. a. O).
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Rettungsdienst und Eintreffzeit „First Responder“
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.09.2024
Rettungsdienst und Eintreffzeit
„First Responder“
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Über welche Qualifikation muss ein sog. First Responder (Ersthelfer) verfügen?
- Unter welche Bedingungen können Einzelpersonen als First Responder tätig werden?
- In welchen Fällen ist ein sog. First Responder aufgrund welcher Vorschriften verpflichtet, Hilfe zu leisten und in welchen Fällen haben sie zu haften?
- In welchen Fällen und in welchem Umfang wird der Einsatz von First Responder von den Krankenkassen vergütet?
- Ist es zulässig, dass Rettungsdienste zur Erfüllung der zugesagten Eintreffzeiten First Responder als Reservekräfte verpflichten können?
- Unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen (einschl. der personellen sowie administrativ-organisatorischen) können sie in welchem Umfang bei der Ermittlung der zur Einhaltung der Eintreffzeiten zu beauftragenden bzw. vorzuhaltenden Rettungsdienste berücksichtigt werden bzw. den Bedarf an den bisher zu beauftragenden Diensten mindern?
- Wie wird dies bei der geplanten Ausschreibung berücksichtigt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit
Antwort der Verwaltung: 263 – Antwort
Rettungsdienst und Eintreffzeit Lagebericht
Herrn Landrat
Bernd Lynack
o.V.i.A.
05.09.2024
Rettungsdienst und Eintreffzeit
Lagebericht
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.09.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 22 der Sitzung des Kreistages am 12.09.2024 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion vom 08.07.2024 sowie die Nr. 3 des Beschlussvorschlages der Mehrheitsgruppe vom 19.08.2024 ersetzt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Jahr 2025 einen jährlichen „Lagebericht Rettungsdienst und Notfallversorgung für den Landkreis Hildesheim“ in Form einer Präsentation zu fertigen. Inhalte sollten unter anderem sein:
- Organisationsstruktur
- Kosten und Finanzierung
- Auswertungen von Hilfsfristen/Eintreffzeiten
- Schwachstellen und Problemlagen und dazugehörige Lösungen und Verbesserungsvorschläge
- Ausblick auf erforderliche Ausschreibungen, Vertragsfortschreibungen/Vertragsverlängerungen
Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz jeweils zum 2. Quartal eines jeden Jahres den Lagebericht präsentieren.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender