Archiv des Autors: Fraktion

Planungen für die Berufsbildenden Schulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.01.2026

Planungen für die Berufsbildenden Schulen

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Nach uns vorliegenden Informationen hat die Stadt Hildesheim die vom Landkreis gestellte Bauvoranfrage zur „Ratshausstraße – Werner-von-Siemens Gebäude“ positiv beschieden.

Über den Sachstand und Fortgang der Angelegenheit einschließlich eines Zeitplanes ist zu beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

 


Planungen für die Förderschulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.01.2026

Planungen für die Förderschulen

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Über den Sachstand und Fortgang der Angelegenheit einschließlich eines Zeitplanes ist zu beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau


Finanzmittel

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.01.2026

Finanzmittel

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Gemeinden haben in a) 2020, b) 2021, c) 2022, d) 2023, d) 2024 und e) 2025 vom Landkreis in welcher Höhe Finanzmittel für f) Aufgaben der Kinderbetreuung, g) die Sportförderung, h) welche Baumaßnahme außerhalb der Kinderbetreuung und Sportförderung, i) welche sonstigen Maßnahmen erhalten?

Welche a) Vereine, b) Verbände, c) Gruppen, d) Initiativen d) Einzelpersonen haben in e) 2020, f) 2021, g) 2022, h) 2023, i) 2024 und j) 2025 vom Landkreis in welcher Höhe Finanzmittel erhalten?

Welche Gemeinden haben seit 2010 in welchen Jahren in welcher Höhe eine Kreisumlage gezahlt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

 


Einhaltung der Hilfsfrist; Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.01.2026

Einhaltung der Hilfsfrist
Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

In welchen Gemeinden oder im Bereich welcher Rettungswache ist die Hilfsfrist nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 BedarfVO-RettD in den einzelnen Monaten seit dem 01.07.2025 vollständig eingehalten worden und in welchen Gemeinden wurde sie

a) in wie viel Prozent der Einsätze
b) um mehr als 5, 10, 15, 20, 30 Minuten
c) um wie viel Minuten maximal

überschritten?

Sofern Ihnen dazu Daten der Stadt Hildesheim vorgelegt worden sind oder vorgelegt werden können, bitten wir Sie um eine Kopie dieser Unterlagen. Sofern Sie dieser Bitte nicht entsprechen möchten, bitten wir um einen Hinweis, damit wir kurzfristig einen Antrag auf Akteneinsicht stellen können.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Einsatzdaten; Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.01.2026

Einsatzdaten
Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Seit wann werden von der Stadt Hildesheim im Rettungsdienst a) für den gesamten Rettungsdienstbereich von Stadt und Landkreis, b) für die einzelnen Rettungswachen und c) für die einzelnen Gemeinden welche Daten bei einem Notruf im Sinne des NRettDG erfasst hinsichtlich
    – der Art der jeweils eingesetzten Rettungsmittel,
    – des Grundes für die Art des jeweils eingesetzten Rettungsmittels,
    – der Dauer zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmierung des Rettungsmittels,
    – der Dauer zwischen Eingang des Notrufes und dem Eintreffen des ersten Rettungsmittels,
    – der Dauer zwischen Eingang des Notrufes und dem Eintreffen des nachgeforderten Rettungsmittels,
    – der Dauer der Überschreitung der vorgeschriebenen Eintreffzeiten,
    – des Grundes für die Überschreitung der vorgeschriebenen Eintreffzeiten?
  2. In wie vielen Fällen ist in den vergangenen zwei Jahren aufgrund eines Notrufes im Sinne des NRettDG a) für den gesamten Rettungsdienstbereich von Stadt und Landkreis, b) die einzelnen Rettungswachen und c) in den einzelnen Gemeinden ein Fahrzeug nach der europäischen Norm EN 1789
    Typ A1 und A 2: Krankentransportwagen (KTW)
    Typ B: Notfallkrankentransportwagen (N-KTW)
    Typ C: Rettungswagen (RTW) für Deutschlanda) als erstes Rettungsmittel,
    b) als zweites Rettungsmittel eingesetzt worden?
  1. In wie vielen Fällen ist aus jeweils welchem Grund in den vergangenen zwei Jahren nach einem Notruf im Sinne des NRettDG keines der o.a. Fahrzeuge eingesetzt worden?3.1 Wann und wie oft sind die Gründe dafür von wem, wie und mit welchem Ergebnis überprüft worden?
  1. Durch welche Prüfungen ist in den vergangenen zwei Jahren von wem, wie, in wie vielen Fällen, in denen a) lediglich eine NKTW oder b) nur ein KTW eingesetzt wurde, mit jeweils welchem Ergebnis ermittelt worden, ob im Vergleich dazu ein Fahrzeug nach EN Typ C- Rettungswagen (RTW) das geeignetere und damit erforderliche Rettungsmittel gewesen wäre?
  1. Teilen Sie die Auffassung, dass ein Fall der Notfallrettung Sinne des Gesetzes NRettDG auch in den Fällen vor vorliegt, in denen eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung des Patienten zwar noch nicht eingetreten, aber zu erwarten ist und die erforderliche Behandlung bereits vor Ort abgeschlossen werden kann (Niedersächsischer Landtag Drs. 12/228, Drs. 15/3435, Drs. 18/10734 und Drs. 18/11368)?
  1. Auf welcher Rechtsgrundlage und nach welchen von Ihnen vorgegebenen Kriterien haben die Disponenten in der gemeinsamen Rettungsleitstelle bei einem Notruf im Sinne des
    2 NRettDG darüber zu entscheiden, ob als erforderliche und geeignete Maßnahme zur Gefahrenabwehr ein Fahrzeug nach der europäischen Norm EN 1789 Typ C -Rettungswagen (RTW) oder ein Fahrzeug Typ B – Notfallkrankentransportwagen (N-KTW) einzusetzen ist?6.1 Sind die o.a. Disponenten verpflichtet, soweit nicht innerhalb von einer Minute völlig zweifelsfrei der Einsatz eines N-KTW als ausreichend erscheint, einen RTW zu alarmieren?

Zudem bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage haben die Disponenten der gemeinsamen Rettungsleitstelle wann, von wem und in welcher Form welche Weisungen erhalten hinsichtlich
    – der Begrenzung der Dispositionszeit bzw. des Zeitraumes zwischen der Annahme des Notrufes und der Alarmierung eines Rettungsmittels
    – zur Anwendung und Beachtung welcher sog. Strukturierten Notrufabfragen (SNA) oder diese ergänzenden Unterlagen (siehe dazu Bek. d. MI v. 14.03.2018 — 35.22-41576-10-13/0 — „Anforderungen an eine strukturierte und standardisierte Notrufabfrage (SSN) als Voraussetzung für die sachgerechte Bearbeitung von Hilfeersuchen in Leitstellen“)?
  1. Verletzen die o.a. Disponenten Dienstpflichten, wenn sie ihre Entscheidung über das zu alarmierende Rettungsmittel ohne die Strukturierte Notrufabfrage oder ohne die vollständige Abarbeitung der Strukturierten Notrufabfrage treffen?
  1. Welche landesrechtlichen Vorgaben gibt es für die Zeit zwischen der Annahme des Notrufes und der Alarmierung des ersten Rettungsmittels?
  1. Wie hat sich die durchschnittliche Zeit zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmierung des ersten Rettungsmittels im Vergleich der Jahren 2020 und 2025 verändert?
  1. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage haben Sie es unbeanstandet hingenommen und geduldet, dass im vergangenen Jahr bei Notrufen die Zeit zwischen der Annahme des Notrufes und der Alarmierung eines Rettungsmittels durchschnittlich zwischen 2:23 und 2:39 Minuten lag (Siehe Antwort des Landrates vom 11.08.2025 auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 396/XIX vom 15.07.2025.). Wie rechtfertigen Sie diese Verzögerung der Hilfeleistung bei Notfällen im Sinne des § 2 Abs 2 Nr. 1 NRettDG?
  1. Haben Sie die Innenministerin über die Verzögerung von durchschnittlich ca. 2,5 Minuten informiert? Wird diese Verzögerung von der Innenministerin gebilligt?
  1. In welchem Umfang erwarten Sie, dass a) in 2026, b) in 2027 und c) in 2028 die Zahl der Einsätze von Fahrzeugen nach der Norm EN 1789 Typ C -Rettungswagen (RTW) – abnehmen und die Zahl der Einsätze von Fahrzeugen d) nach der Norm EN 1789 Typ B – Notfallkrankentransportwagen (N-KTW) – und e) Typ A1 und A 2: Krankentransportwagen (KTW) zunehmen wird?
  1. Wie hat sich die Zahl dieser Einsätze in den vergangenen zwei Jahren verändert?
  2. Wie viele Fahrzeuge nach der Norm EN 1789
    a) Typ C -Rettungswagen (RTW)
    b) Typ B – Notfallkrankentransportwagen (N-KTW)
    c) Typ A1 und A 2 – Krankentransportwagen (KTW)
    standen 2020 und 2025 in welcher Rettungswache für jeweils wie viele Stunden an welchen Tagen zur Verfügung?
  1. Wie viele Fahrzeuge nach der Norm EN 1789
    a) Typ C -Rettungswagen (RTW)
    b) Typ B – Notfallkrankentransportwagen (N-KTW)
    c) Typ A1 und A 2 – Krankentransportwagen (KTW)
    stehen derzeit in welcher Rettungswache für jeweils wie viele Stunden an welchen Tagen zur Verfügung?
  1. Wie viele Fahrzeuge nach der Norm EN 1789
    a) Typ C -Rettungswagen (RTW)
    b) Typ B – Notfallkrankentransportwagen (N-KTW)
    c) Typ A1 und A 2 – Krankentransportwagen (KTW)
    stehen ab dem 01.07.2025 in welcher Rettungswache für jeweils wie viele Stunden an welchen Tagen zur Verfügung?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz


Verdacht des Verstoßes gegen § 40 NKomVG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 20.01.2026

Verdacht des Verstoßes gegen § 40 NKomVG

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

In dem als Anlage beigefügten Pressebericht der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, GUT für Sarstedt, Die PARTEI und Georgios Konstantopoulos wird unzulässig aus der gemeinsamen nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit berichtet. Dies begründet den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach § 40 NKomVG. Siehe dazu auch die als Anlage beigefügte Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion vom 19.01.2026.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

2026_01_20_Anlagen zu Antrag_TO-Verdacht_Verstoß


Vergabe der Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 19.01.2026

Vergabe der Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung des Kreisausschusses am 19.01.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung des Kreisausschusses am 19.01.2026 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„Die Entscheidung über die Vorlage Nr.1097/XIX wird vertagt, bis die Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung zur Frage der flächendeckenden Versorgung hinsichtlich der Eintreffzeiten vorliegt (siehe Protokoll über die Sitzung des Kreisausschusses vom 27.10.2025).“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz