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Rettungsdienst: Tätigkeiten von Leistungserbringern für den Rettungsdienst in den Bereichen von Stadt und Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.10.2026

Rettungsdienst: Tätigkeiten von Leistungserbringern für den Rettungsdienst in den Bereichen von Stadt und Landkreis Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

hinsichtlich der Tätigkeiten von Leistungserbringern für den Rettungsdienst in den Bereichen von Stadt und Landkreis Hildesheim bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann sind welche Unternehmen mit welchen Leistungen des Rettungsdienstes in welchen der o. a. Bereichen a) der Stadt und b) des Landkreises Hildesheim in den vergangenen Jahren seit 2023 von wem beauftragt und seit 01.01.2025 tatsächlich in welcher Zeit tätig geworden?
  1. In welchen der o. a. Bereichen des Landkreises und der Stadt Hildesheim waren welche dieser Unternehmen mit wie vielen welcher Rettungsmittel und wie vielen Personen mit welcher Qualifikation seit 2025 eingesetzt?
  1. Verfügte das von allen Unternehmen eingesetzte Personal bei allen Einsätzen stets über die erforderliche Qualifikation?
  1. Wann und von wem ist die Qualifikation welcher eingesetzten Personen überprüft und durch welche Unterlagen nachgewiesen worden?
  1. Gab es Zweifel an den hierzu vorgelegten Urkunden bzw. Qualifikationsnachweisen? Wenn ja, bei wem seit wann und aus welchen Gründen sowie mit welchen Folgen?
  1. Trifft es zu, dass es bei der Leistungserbringung Mängel und Verzögerungen gegeben hat, insbesondere Fahrzeuge wiederholt abgemeldet gewesen beziehungsweise teilweise vorschriftswidrig mit lediglich zwei Rettungssanitätern besetzt waren oder Patientenversorgungen durch nicht ausreichend qualifiziertes Personal erfolgt sind?6.1 Wenn ja, wann und in welchem Umfang war das bei welchen Leistungserbringern mit welchen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes der Fall? Wann wurden dazu von wem welchen Maßnahmen ergriffen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Hilfen zur Erziehung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.10.2026

Hilfen zur Erziehung

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Anlage:
Öffentliche Vorlage Nr. 26/0010 der Stadt Oldenburg inkl. der öffentlichen Anlage „Übersicht über abgeschlossene Vereinbarungen nach §§ 77,78a ff. SGB VIII“

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unsere Anfrage Nr. 528/XIX vom 11. Juni 2026 zu der Entwicklung einzelner Kosten von Leistungen nach §§ 27 bis 35 SGB VIII haben Sie entgegen der Geschäftsordnung erst am 14. September 2026 beantwortet. Wir halten diese Verzögerung nicht für gerechtfertigt und den von Ihnen für die Beantwortung angegebenen Arbeitsaufwand von 44 Stunden für unbegründet.

Im Übrigen fällt auf, dass in der Anlage 1 Ihrer Antwort lediglich gerundete Abrechnungssummen angegeben sind. Wir bitten Sie daher um Überprüfung und um eine Angabe dazu, ob es sich um IST-Zahlen handelt.

Zur Frage 1 antworten Sie mit einer verdichteten Gesamtzahlbetrachtung und verweisen auf die Vereinzelung in der Anlage 1.

Die Daten, die für die Ausgaben der in der Antwort zu Ziffer 1 für die ambulanten und stationären Hilfen aufgeführt sind, stimmen mit den Angaben in der Anlage 1 augenscheinlich nicht überein. Exemplarisch zeigen wir dies am Beispiel der Ausgaben für „intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung“.

Die Anlage 1 lässt zumindest auf den ersten Blick nicht erkennen, wie sich Veränderungen bei den einzelnen Trägern darstellen, da darauf verzichtet wurde, die Träger durchgehend mit gleicher Buchstabenkennung zu versehen.

Aus Ihrer Antwort:
Ergebnis (€)       2024 in €            2025 in €
ambulant            200.842              113.580
stationär         2.076.665           2.201.915
Gesamt            2.277.507           2.315.495

Aus Ihrer Anlage 1:
2024 in €             2025 in €
321.400                467.100
1.279.800                113.600
199.200             1.125.000
100
Gesamt           1.800.400            1.705.800

Welche Gründe gibt es für die deutliche Differenz und für welche Leistungen sind diese Mittel an welche Träger ausgegeben worden?

In der Anlage 1 führen Sie alle Leistungserbringer (Träger) auf. Die Namen der Träger werden aber nicht genannt, sondern Sie beschränkten sich bei den Jahren 2024 und 2025 auf wechselnde Buchstabenkürzel.

Bei den insgesamt 33 Trägern mit 84 (2024) und 81 (2025) Leistungsvereinbarungen fällt auf, dass große Unterschiede bei den Umsätzen für die Leistungserbringung zwischen den einzelnen Trägern bestehen. Die beiden größten Träger erzielen Umsätze weit über 6 Millionen Euro p.a. Danach folgen zwei Träger mit ca. 2,5 bis 3,0 Mio. € p.a.

Bei dieser Beschreibung der Trägerlandschaft ist Ihre Antwort besonders interessant. Hier weisen Sie auf die Reduzierung der Fallzahlen und der Ausgaben für die ambulanten Hilfen – insbesondere bei der sozialpädagogischen Familienhilfe § 31 SGB VIII – in Höhe von ca. 4,3 Mio. € hin.

Daher fragen wir Sie: Wenn von 2024 auf 2025 über 4 Mio. € bei den ambulanten Hilfen weniger ausgegeben werden, wie wird sich dieser Vorgang beispielsweise auf die Umsätze der beiden größten Träger auswirken?

Träger                                                 2024 in €                    2025 in €
2024 M, 2025 R                             6.494.800                   6.561.400
Gesamt
Soz. Familienhilfe § 31 VIII          564.500                       530.500

2024 AD, 2025 J                           7.044.700                    6.788.500
Gesamt
Soz. Familienhilfe § 31 VIII          480.100                       318.200

Welche Maßnahmen wollen Sie künftig treffen, um die Vorbereitung und den Abschluss von Vereinbarungen mit den Trägern der Jugendhilfe transparent zu gestalten?

Wie stehen Sie zu einer in der Stadt Oldenburg praktizierten Information über abgeschlossene Leistungs- und Entgeltvereinbarungen? Dort soll der Jugendhilfeausschuss der Verwaltung die Befugnis zum Abschluss von Vereinbarungen nach §§ 77, 78a ff. SGB VIII als Geschäft der laufenden Verwaltung übertragen haben. Die Verwaltung berichtet darüber anhand einer Vorlage, wie in der Anlage gezeigt wird.

Dieses Verfahren hat für die Beratungen im Jugendhilfeausschuss (JHA) verschiedene Vorteile:

  • Der JHA erhält einen Ein- und Überblick über das Volumen der Entgelte für die Leistungserbringer.
  • Die Erkenntnis über die Höhe der Entgelte ermöglicht auch einen Vergleich mit anderen Leistungserbringern und anderen Jugendämtern.
  • Die Träger haben dadurch die Möglichkeit, begründet auf ihre wirtschaftliche Situation hinzuweisen.
  • Darüber hinaus könnten Richtlinien für die inhaltliche Ausgestaltung der Leistungsvereinbarungen erarbeitet werden.

Da das Jugendamt Leistungsvereinbarungen mit dem Träger nicht nur in dem Produkt 363-003 (Hilfen zur Erziehung) vereinbart, sondern auch in den Produkten 363-002 (Förderung in der Familie) und 363-005 (Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII), bitten wir Sie um die Beantwortung unserer Fragen vom 11. Juni 2026 auch für diese Produkte.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

2026_10_22_Anlage zur Anfrage_Hilfen_zur_Erziehung

 


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 16.10.2026

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum obengenannten Thema bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Hilfeersuchen
    a) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 NRettDG
    b) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG
    c) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 NRettDG
    gab es jeweils im Juli, August und September der Jahre 2025 und 2026?
  1. In wie vielen Fällen sind bei Hilfeersuchen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nrn. 1 oder 2 NRettDG aus welchen Gründen jeweils im Juli, August und September der Jahre 2025 und 2026 keine Rettungsmittel eingesetzt worden?
  1. In wie vielen Fällen sind nach Hilfeersuchen
    a) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 NRettDG
    b) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG
    c) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 NRettDG
    RTW wo jeweils im Juli, August und September der Jahre 2025 und 2026 eingesetzt worden?
  1. In wie vielen Fällen sind nach Hilfeersuchen
    a) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 NRettDG
    b) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG
    c) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 NRettDG
    NKTW wo jeweils im Juli, August und September der Jahre 2025 und 2026 eingesetzt worden?
  1. In wie vielen Fällen sind nach Hilfeersuchen
    a) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 NRettDG
    b) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG
    c) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 NRettDG
    KTW wo jeweils im Juli, August und September der Jahre 2025 und 2026 eingesetzt worden?

Nach uns vorliegenden Informationen ist von oder einem Beschäftigten der gemeinsamen Rettungsleitstelle für den Landkreis und die Stadt Hildesheim zu dem Einsatz am 27.12.2025 angegeben worden, dass mit den zur Verfügung stehenden Informationen eine Ermittlung des einschlägigen Notrufs unter etwa 1000 täglich eingehenden Notrufen nur schwerlich möglich wäre.

Dazu bitte wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Notrufe gab es jeweils in den Jahren 2024, 2025 und den ersten sechs Monaten des Jahres 2026
    a) insgesamt,
    b) aus welchen Gemeinden des Landkreises,
    c) aus der Stadt Hildesheim?
  1. Nach welchen Kriterien wird zu welchem Zeitpunkt und von wem entschieden, ob bei einem Anruf bei der Notrufnummer 112
    a) ein Notruf oder Hilfeersuchen anzunehmen ist,
    b) ein Notruf oder Hilfeersuchen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nrn. 1 NRettDG anzunehmen ist,
    c) ein Notruf oder Hilfeersuchen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nrn. 2 NRettDG anzunehmen ist,
    d) kein Notruf oder Hilfeersuchen im Sinne des § 2 NRettDG anzunehmen ist?
  1. Wie viele Anrufe bei der Notrufnummer 112 sind jeweils in den Jahren 2024, 2025 und den ersten sechs Monaten des Jahres 2026
    a) nicht als Notruf oder Hilfeersuchen im Sinne des § 2 NRettDG eingestuft worden,
    b) nicht als Notruf oder Hilfeersuchen im Sinne des § 2 NRettDG eingestuft und als solche dokumentiert worden?
    Wie lange werden die Protokolle und Tonbandaufzeichnungen über die zuvor genannten Anrufe aufgehoben?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Rückforderung überzahlter Schülerbeförderungskosten

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.09.2026

Rückforderung überzahlter Schülerbeförderungskosten

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 06.10.2026, des Kreisausschusses am 26.10.2026 und des Kreistages am 29.10.2026 aufzunehmen.

Begründung:

Auf unsere Anfragen und Ihre Antworten dazu weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 


Bau und Sanierung kreiseigener Schulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.09.2026

Bau und Sanierung kreiseigener Schulen

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 07.10.2026, des Kreisausschusses am 26.10.2026 und des Kreistages am 29.10.2026 aufzunehmen.

Begründung:

Es ist zu klären, wann an welcher Schule welche Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen vorgesehen sind, welche Kosten für die jeweiligen Vorhaben entstehen und in welchem Umfang sich diese Kosten beispielsweise durch gestiegene Zinsen oder andere Kostensteigerungen bereits erhöht haben bzw. erhöhen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau


Leinebrücke in Freden

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.09.2026

Leinebrücke in Freden

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 07.10.2026, des Kreisausschusses am 26.10.2026 und des Kreistages am 29.10.2026 aufzunehmen.

Begründung:

Auf die Berichterstattungen der lokalen Zeitungen weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau


Rettungsdienst – Integrierte Leitstelle

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.09.2026

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim;

Vereinbarung über den Betrieb einer gemeinsamen, integrierten Leitstelle für den Brand- und Katastrophenschutz und den Rettungsdienst – Leitstelle Hildesheim – zwischen dem Landkreis und der Stadt Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf die o.a. Vereinbarung bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann und jeweils wie wurde die o. a. Vereinbarung nach dem Inkrafttreten (01.04.2001)
    a) aufgrund welcher und wann erfolgten Beschlüsse des Kreistages oder Kreisausschusses und
    b) welcher, wann und von wem getroffenen anderen Entscheidungen geändert, aufgehoben oder neu gefasst?
  1. Wann waren wie viele a) Beamte und b) Angestellte des Landkreises in der gemeinsamen Rettungsleitstelle von Stadt und Landkreis Hildesheim in jeweils welcher Funktion und mit welcher Besoldung (Grundgehalt und Zuschläge) beschäftigt?
  1. Wer war und ist für die in der gemeinsamen Rettungsleitstelle von Stadt und Landkreis Hildesheim Beschäftigten des Landkreises Hildesheim bei der Erfüllung welcher Aufgaben für den Rettungsdienst aufgrund welcher
    a) gesetzlichen Bestimmungen
    b) wann getroffene beamtenrechtliche Maßnahme Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter und Disziplinarvorgesetzter?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender