Archiv des Autors: Fraktion
Beratungs- und Förderstelle Klima- und Nturschutz
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
o.V.i.A.
Hildesheim, den 15.07.2021
TOP 4.1 Nachtragshaushaltssatzung 2021/Keistagssitzung 15.07.2021
Beratungs- und Förderstelle Klima- und Naturschutz
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt 4.1 Nachtragshaushaltssatzung übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag zum Thema „Beratungs- und Förderstelle Klima- und Naturschutz“.
Die Beschlussvorschläge der Gruppe SPD-CDU vom 02.06.2021 zur „Beratungs- und Förderstelle Klima- und Naturschutz“ und im Haushaltsbegleitbeschluss vom 27.11.2020 in Punkt XVI. „Klimaschutzagentur werden geändert bzw. durch folgenden Beschlussvorschlag ersetzt:
- Die für die Klimaschutzagentur im Haushaltsbegleitbeschluss beschlossenen Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 € werden haushaltsneutral in das Umweltamt für die Erfüllung der Aufgaben der „Beratungs- und Förderstelle Klima- und Naturschutz“ sowie ergänzend zur Wahrnehmung der Aufgaben des „Niedersächsischen Weges“ bzw. „Hildesheimer Weges“ verschoben. Dies bezieht sich auch auf die im vorgenannten Antrag im zweiten Absatz genannten Haushaltsausgabereste.
- Weitere im Haushaltsplan 2021 ff. enthaltende Haushaltsmittel für die Förderung zur „Schaffung oder Vernetzung von Biotopen und zum Erhalt bedrohter Tierarten“ werden haushaltsneutral der unter Nr. 1 genannten Stellen zugeordnet.
- Die im o.g. Antrag vom 02.06.2021 unter Nr. 1 und Nr. 2 insgesamt genannten drei Stellen berichten regelmäßig (mind. 2 x p.a.) im zuständigen Fachausschuss.
- Die Verwaltung wird gebeten, diese in einem Nachtragstellenplan zu berücksichtigen.
Begründung:
Der o.g. Beschlussvorschlag ist eine Folge der organisatorischen und personellen Entwicklung aufgrund des Antrages der Gruppe vom 02.06.2021.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Beschlüsse Kreisumlage
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
o.V.i.A.
Kreisumlage
Hildesheim, den 08.07.2021
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum TOP 4 Nachtragshaushalt der Sitzung am 15.07.2021 übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU 17.06.2021 ersetzt.:
Der LK Hil entlastet seine Städte, Gemeinden und Samtgemeinde durch eine Zahlung in Höhe von 4 Mio. E als freiwillige Aufgabe/freiwillige Leistung für coronabedingte Mehraufwendungen oder Mindereinnahmen in den verschiedenen Einrichtungen und Aufgabenbereichen.
Über ein mögliche weitere Entlastung der Kommunen in Hohe von 1,0 Mio. € soll im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 und nach Vorlage des Jahresergebnisses 2021 entschieden werden.
Die Höhe der Beträge für die einzelnen Kommunen ist entsprechend dem Anteil an der Kreisumlage zu ermitteln.
Begründung dan in 2021 noch erhebliche Haushaltsrisiken besthen, ist akutell eine höhrer Entlastung finanzpolitisch nicht zu vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
gez. Bernhard Brinkmann gez. Dr. Bernhard Evers
Stv. Ausschussvorsitzender für Finanzen Ausschussvorsitzender für Finanzen, Personal und Innere Dienste Personal und Innere Dienste
Hildesheim, den 15.07.2021
Nachtragshaushalt
Kristagssitzung 25.07.2021
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu § 5 der Nachtragshaushaltssatzung wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Angabe 66,2 durch die Angabe 65,85 und die Angabe 55,0 durch die Angabe 54,65 ersetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Nachtragshaushaltssatzung 2021 Organisationsuntersuchung im Dezernat 3: Amt 302 und Amt 304
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o. V. i. A.
Hildesheim, 14.07.2021
TOP 4.1 Nachtragshaushaltssatzung 2021
Organisationsuntersuchung im Dezernat 3: Amt 302 und Amt 304
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten zum Tagesordnungspunkt Nachtragshaushaltssatzung den Antrag „Organisationsuntersuchung im Dezernat 3: Amt 302 und Amt 304“ in die Sitzung des Kreistages am 15.07.2021 aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, alle notwendigen Schritte für eine externe Organisationsuntersuchung der Ämter 302 und 304 des Dezernates 3 vorzubereiten und im zuständigen Fachausschuss entsprechen vorzustellen, u.a. Marktübersicht, zeitlicher und monetärer Aufwand der Ausschreibung.
Die Beschlussfassung über die Auftragsvergabe erfolgt auf Empfehlung des Fachausschusses im Kreisausschuss.
Es muss sichergestellt sein, dass das zu beauftragende Unternehmen über umfassende Erfahrungen im Bereich der Untersuchung der Organisation des Bau- und Gebäudemanagements verfügt.
Das Ergebnis der Organisationsuntersuchung ist dem Fachausschuss vorzustellen.
Für eine ggfs.zu erfolgende Auftragsvergabe/Ausschreibungsverfahren sind 50.000 € in den Haushalt einzustellen.
Begründung:
Für den Bereich des Bauordnungsamtes (Amt 302) und des Gebäudemanagements (Amt 304) ist eine Ist-Analyse der bisherigen Organisationsstruktur, der quantitativen und qualitativen, der personellen sowie technischen Ausstattung durchzuführen.
Weiterhin ist die Aufgabenwahrnehmung sowie eine Analyse der aktuellen Aufgabenverteilung und Prozesse anhand der Kriterien Qualität/Kompetenz, Kund*innen- bzw. Bürger*innenorientierung, Bearbeitungsdauer und Ressourceneinsatz verbunden mit einer Wirtschaftlichkeitsanalyse vorzunehmen und notwendige Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Darüber hinaus ist ein Vorschlag für eine adäquate Stellenbewertung hinzuzufügen.
Mit freundlichem Gruß
gez. Erika Hanenkamp gez. Heinrich Machtens
Arbeitskreissprecherin Arbeitskreissprecher
Ausschuss Bau und Kreisentwicklung Ausschuss Bau und Kreisentwicklung
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion
Nachtragshaushaltssatzung 2021 Dezernat 3: Stelleneinrichtung
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o. V. i. A.
Hildesheim, 14.07.2021
TOP 4.1 Nachtragshaushaltssatzung 2021
Dezernat 3: Stelleneinrichtung
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten zum Tagesordnungspunkt Nachtragshaushaltssatzung den Antrag „Dezernat 3: Stelleneinrichtung“ in die Sitzung des Kreistages am 15.07.2021 aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten,
- die bisher befristet eingerichtete Stelle (Stellenumfang 1,0) für das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP 1) und KIP II zu entfristen
- nach üblicher Verwaltungspraxis bewertete drei Architekten/Ingenieurstellen unbefristet einzurichten
- die entsprechenden Haushaltsmittel sind sicherzustellen.
Begründung:
Zu 1.
Für die Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogramm (KIP I) wurde eine Stelle im Gebäudemanagement befristet eingerichtet. Diese wurde für das KIP II verlängert, aber nicht entfristet. Die Stelle ist durch interne Umsetzungen absehbar vakant und kann wegen des K.W. Vermerks nur befristet ausgeschrieben werden.
Die Besetzung einer befristet eingerichteten Ingenieurstelle ist wegen der aktuellen Marktlage für Fachkräfte realistisch nicht zu erwarten. Dies führt somit faktisch zu einer Reduzierung der quantitativen Leistungsfähigkeit des Gebäudemanagements. Inzwischen sind zahlreiche neue Bauprojekte des Landkreises in der Vorbereitung, so neben dem Gymnasium Sarstedt der Neubau Michelsenschule und Neu- und Erweiterungsbauten im Bereich der beruflichen Schulen. Um Instandhaltungsrückstände im Baubestand aufzuholen, sollen notwendige Sanierungen zusammengefasst als große Baumaßnahmen realisiert werden. Vor diesem Hintergrund ist nicht nur die Auslastung der befristeten Stelle auch über die Laufzeit des KIP hinaus gesichert, sondern es besteht zusätzlicher Personalbedarf. Um diesen Bedarf abzudecken ist die Entfristung der für das KIP eingerichteten Stelle eine wichtige erste Maßnahme, die zunächst auch zu keiner Ausweitung des Haushalts führt.
Zu 2.
Wie bereits unter 1. formuliert, hat das Gebäudemanagement mehrere Großvorhaben umzusetzen, u.a. Neubau Gymnasium Sarstedt, Erweiterung Michelsenschule, Sanierung/Erweiterung Gymnasium Himmelsthür sowie Entwicklung der Berufsschullandschaft.
Weiterhin sind diverse kleinere und mittelgroße Maßnahmen mit einem Haushaltsvolumen von Jahr rund 12 Mio € abzuarbeiten.
Im Amt 304 ist im „Team Projekte“ entsprechendes Personal vorzuhalten, um diese Vorhaben in Form einer Bauherrenvertretung zeitgerecht abzuwickeln. Derzeit sind fünf Ingenieurstellen eingerichtet, wobei eine Stelle bis 2024 befristet ist. Dies ist nicht auskömmlich.
Für die vier o.g. großen und komplexen Vorhaben ist jeweils eine Vollzeitkraft abzustellen, um den enormen Arbeitsaufwand bewältigen zu können. Bei den kleineren und mittelgroßen Vorhaben kann man von einer Auslastung von etwa 2-4 Mio € /p.a. je Stelle ausgehen, so dass in diesem Bereich vier Stellen i.M. erforderlich wären.
Die Großvorhaben beginnen derzeit bzw. sind in Vorbereitung und laufen über mehrere Jahre, am Beispiel Michelsenschule ist ein Fertigstellungstermin nicht vor 2029 zu erwarten, die Abrechnung läuft nachgeschaltet. Die Entwicklung der Berufsschullandschaft wird mindestens 10 – 15 Jahr in Anspruch nehmen, je nach finanziellen Möglichkeiten des Landkreises und Projektverlauf sind auch 20 Jahre denkbar. Eine befristete Einrichtung von Stellen ist somit auszuschließen.
Mit freundlichem Gruß
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
gez. Erika Hanenkamp gez. Heinrich Machtens
Arbeitskreissprecherin Arbeitskreissprecher
Ausschuss Bau und Kreisentwicklung Ausschuss Bau und Kreisentwicklung
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion
Ausgleichsmaßnahmen oder Ausgleichsflächen im Beuleitverfahren
Hildesheim, den 14. 07.2021
Beschlussvorschlag zu TOP 16 der Sitzung des Kreistages am 15.07.2021
Ausgleichsmaßnahmen oder Ausgleichsflächen im Bauleitverfahren
(Antrag 642/XVIII)
Der Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU vom 25.06.2021 („Ausgleichsmaßnahmen oder Ausgleichsflächen im Bauleitverfahren“ – Antrag 642/XVIII) wird um folgenden Satz ergänzt:
Darüber, wie die Verwaltung diesen Beschluss umsetzen will, ist dem Umweltausschuss und dem Kreisausschuss in der jeweils nächsten Sitzung zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Projektförderung „Betrieb eines regionalen Versorgungszentrums Leinebergland“
Projektförderung „Betrieb eines regionalen Versorgungszentrums Leinebergland“ |
Beschlussvorschlag zu TOP 10 der Sitzung des Kreisausschusses am 12.07.2021
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung (Vorlage 1182/XVIII) wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
Nach der Angabe „100.000 €“ wird folgender Text angefügt:
„für den Zeitraum von drei Jahren ab Betriebsbeginn des MVZ für die Zahlung von Arztgehältern der in dem MVZ beschäftigten Ärztinnen oder Ärzte unter dem Vorbehalt, dass dem Kreisausschuss nachgewiesen ist, dass das MVZ entsprechend der Vorlage gegründet wurde und dort Ärztinnen oder Ärzte beschäftigt sind.
Die Auszahlung der 100.000 € soll an den Verein erst und nur dann erfolgen, soweit dies für die Zahlung der im MVZ vertraglich beschäftigten Ärzte erforderlich und zweckmäßiger ist, als die Zahlung an die Betreiber des MVZ bzw. Arbeitgeber der im MVZ beschäftigten Ärzte.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bruer Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Förderung/Planung von Karbonisierungsanlagen
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
Hildesheim, den 08.07.2021
Haushalt
Antrag
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt 4 Haushalt der Kreistagssitzung am 15.07.2021 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Der Landkreis fördert Kommunen des Landkreises Hildesheim, die eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben zur Entwicklung einer Anlage bzw. Pilotanlage zur Phosphorrückgewinnung aus Klärwasser oder Klärschlamm sowie zur Karbonisierung von Klärschlamm.
Die Förderung für die Machbarkeitsstudie und die Maßnahmen, die damit unmittelbar im Zusammenhang stehen, erfolgt auf Antrag in der Reihenfolge der Eingänge; sie erfolgt für die nachgewiesen Kosten, aber max.
bis zu 50.000 €.
- Der Landkreis fördert auf Antrag eine Kommune des Landkreises Hildesheim, die nach den Ergebnissen der o.a. Machbarkeitsstudie eine Planungsleistung in Auftrag gibt für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Karbonisierung von Klärschlamm. Die Förderung soll die Kommune erhalten, die nach Auffassung des Kreisausschusses dafür am besten geeignet ist. Die Förderung für die Planung und die Maßnahmen, die damit unmittelbar im Zusammenhang stehen, erfolgt für die nachgewiesen Kosten, aber max. bis zu 100.000 €.
- Der Landkreis fördert auf Antrag eine Kommune des Landkreises Hildesheim, die eine Anlage a) zur Phosphorrückgewinnung aus Klärwasser/Klärschlamm oder b) Karbonisierung von Klärschlamm oder c) eine Kombination der zuvor genannten Anlagen errichtet oder betreibt oder errichten oder betreiben lässt, soweit durch Errichtung und Betrieb der Anlage im Vergleich zur bisherigen Abwasserbeseitigung Mehrkosten entstehen und soweit diese Mehrkosten nicht durch Fördermittel Dritter oder Erträge aus dem Verkauf von Phosphat oder Klärschlammkarbonisat ausgeglichen werden.
Die Förderung erfolgt max. fünf Jahren mit max. 50.000 € pro Jahr auf die o. a. Mehrkosten. Die für den Bau der zuvor genannten Anlage/Anlagen anfallenden Investitionskosten werden von der Kommunalaufsicht bei haushaltsrechtlichen Maßnahmen nicht berücksichtig.
Zur Ermittlung der Mehrkosten soll ein Vergleich der Gebührenkalkulationen dienen (zwischen der bestehenden und neuen Anlage); über die Einzelheiten dazu soll der Kreisausschuss entscheiden.
- Die o. a. Beschlüsse ergänzen bzw. ändern die bisherigen Kreistagsbeschlüsse; insbesondere der Sperrvermerk zum Thema „CO2-Minderung, Karbonisierung von Klärschlamm“ im Haushaltsbegleitbeschluss vom 12.12.2020 wird hiermit aufgehoben.
- Die o. a. Förderung soll auf Antrag dem Grunde nach zugesagt werden unter dem Vorbehalt, dass Maßnahmen nach o. a. Nrn. 1., 2. oder 3. tatsächlich in Auftrag gegeben werden.
- Bei den o. a. Förderungen handelt es sich um freiwillige Maßnahmen des Landkreises Hildesheim; ein Anspruch auf eine solche Förderung besteht trotz der o. a. Beschlüsse nicht
- Die Verwaltung wird gebeten, alle zur Umsetzung des Beschlusses noch erforderlichen haushaltsrechtlichen Maßnahmen im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen/ aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion