Archiv der Kategorie: Anfragen
Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes auf dem kreiseigenen Grundstück in der Heinrichstraße 21 / Ludolfingerstraße 2
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.02.2026
Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes für das Jugendamt mit der Option der Errichtung eines Erweiterungsbaus für weitere Verwaltungsarbeitsplätze auf dem kreiseigenen Grundstück in der Heinrichstraße 21 / Ludolfingerstraße 2 in Hildesheim
Vorlage der Verwaltung Nr. 1073/XIX vom 05.11.2025
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Quadratmeteranzahl (der angemieteten Flächen + Stellplätze) umfassen die derzeitigen Mietsachen „Hindenburg 20/16b“ und „Butterborn 19/20“?
Hinweis: Mit einem Vergleich der Mietflächen (Brutto- Nettomietflächen) ist eine wirtschaftliche Betrachtung erst möglich)Sind die unter 3.6 der o.a. Vorlage genannten „Kosten der Anmietungen“ Brutto,- oder Nettobeträge?
- Wann und mit welchem Ergebnis ist das in unter 3.3.7 der o.a. Vorlage genannte Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch das RPA beurteilt worden?
- Welche Annahme begründet die unter 3.1 der o.a. Vorlage genannte Nutzungsdauer von 90 Jahren? Üblicherweise wird für Nichtwohngebäude im Regelfall eine Nutzungsdauer von 33 ⅓-Jahren unterstellt.
- Die Präsentation zur o.a. Vorlage zeigt insgesamt 255 Stellplätze auf. Auf dem Grundstück des Landkreises sind maximal 134 Parkplätze laut Planung darzustellen. Mindestens 165 Stellplätze werden bauordnungsrechtlich verlangt. Ist davon auszugehen, dass die Stellplatzanlage gemeinschaftlich genutzt wird? Hat sich der Landkreis bei der damaligen Desinvestition dieses Recht durch Baulast oder Grunddienstbarkeiten gesichert? Zw. Gibt es gegenseitige Baulasten mit dem Nachbargrundstück?
- Sind die dargestellten Ein-/Ausfahrten zwischen dem Grundstück des Landkreises und der öffentlichen Straße genehmigungsrechtlich umsetzbar?
- Inwieweit sind die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes belastbar und enthalten auch sie sämtliche externen Kosten?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Verdacht des Verstoßes gegen § 40 Abs. 2 NKomVG
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.02.2026
Verdacht des Verstoßes gegen § 40 Abs. 2 NKomVG
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Bezug: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 20.01.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
mit Schreiben vom 20.01.2026 hatten wir Sie gebeten, den Beratungspunkt „Verdacht des Verstoßes gegen § 40 NKomVG“ in die Tagesordnung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Und mit Schreiben vom 20.01.2026 hatten wir Ihnen auch die als Anlage beigefügte „Pressemitteilung der Mehrheitsgruppe im Hildesheimer Kreistag“ vom 19.01.2026 über den Verlauf einer nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz übersandt, in der zum Teil persönliche Vorwürfe gegen die Vorsitzende des Ausschusses erhoben werden, die völlig unbegründet sind.
Durch die Veröffentlichung der Pressemitteilung besteht nach unserer Auffassung der Verdacht, dass die Mehrheitsgruppe von SPD/Grüne oder bestimmte Mitglieder dieser Gruppe mit der Pressemitteilung vorsätzlich oder grob fahrlässig die Pflicht nach § 40 Abs. 1 NKomVG verletzt und ordnungswidrig im Sinne des § 40 Abs. 2 NKomVG gehandelt haben.
Zur Vorbereitung auf die Beratung und Beschlussfassung im Kreistag nach § 39 Abs. 2 Satz 4 NKomVG bitten wir Sie, um Beantwortung folgender Fragen:
- Teilen Sie unsere o. a. Auffassung, dass der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach § 40 Abs. 2 NKomVG besteht? Wenn nein, aus welchen Gründen vertreten Sie eine andere Auffassung?
- Wer kommt nach Ihrer Auffassung als Betroffener in Betracht und wem ist Gelegenheit zu geben, sich zu der Beschuldigung zu äußern (§ 55 OWiG)? Wann und wie soll die Anhörung stattfinden?
- Welche Maßnahmen haben Sie aufgrund der o. a. Pressemitteilung bisher getroffen oder vorgesehen?
Begründung:
§ 40 NKomVG (Amtsverschwiegenheit) ist nach § 54 Abs. 3 NKomVG auch auf Abgeordnete anzuwenden.
Mit der o.a. Pressemitteilung ist die Presse rechtswidrig über den Verlauf einer nicht öffentlichen Ausschusssitzung informiert und die Ausschussvorsitzende diffamiert worden.
Zudem ist die völlig irrige Meinung verbreitet worden, die Mehrheitsgruppe von SPD/Grüne hätten das Recht, mit ihrer Mehrheit darüber zu entscheiden, ob zu einer Sitzung ordnungsgemäß eingeladen worden sei oder nicht. Hierzu verweisen wir nochmals auf das für den hier in Rede stehenden Fall einschlägige Urteil des VGH Mannheim vom 12.02-199ß – 1 S 588/89. Darin heißt es:
„Ob dem einzelnen Gemeinderat die Sitzungsunterlagen i. S. des § 34 I 1 BadWürttGO rechtzeitig vor der Gemeinderatssitzung zugegangen sind, beurteilt sich maßgeblich nach dem Umfang der Tagesordnung sowie nach der Bedeutung und Schwierigkeit der einzelnen Verhandlungsgegenstände und der anstehenden Entscheidungen […] Wie allgemein anerkannt ist (VGH Mannheim, BaWüVPr 1976, 275; Senat, NVwZ 1989, 153 = DÖV 1988, 469; Seeger, Abschnitt 5.2, S. 52; Kunze-Bronner-Katz-v. Rotberg, § 34 Rdnr. 11), sind die in einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Sitzung gefaßten Beschlüsse wegen des vorangegangenen Einberufungsmangels rechtswidrig.“
Im vorliegen Fall ging es um die Vergabe von Aufträgen an Rettungsdienste im Wert von über 100 Mio. Euro für die Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes, der nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion rechtswidrig ist, weil er nicht gewährleistet, dass die für Notfälle vorgeschriebene Hilfsfrist von 15 Minuten in allen Teilen des Landkreises eingehalten wird.
Die Angelegenheit ist von erheblicher Bedeutung, weil die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit augenscheinlich vorsätzlich von einer Kreistagsgruppe begangen worden ist, die im Kreistag die Mehrheit stellt. Dies wirft verschiedene Fragen zum weiteren Vorgehen auf, die kurzfristig geklärt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Missachtung des RRPO-Ziels – Schreiben der BI Windkraft im Ambergau vom 09.02.2026
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 10.02.2026
Missachtung des RRPO-Ziels – Schreiben der BI Windkraft im Ambergau vom 09.02.2026
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
das als Anlage beigefügte Schreiben der BI Windkraft im Ambergau vom 09.02.2026 übersenden wir Ihnen, mit der Bitte uns die darin gestellten Fragen möglichst kurzfristig zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
2026_02_09_Schr. BI an LR_Missachtung des RROP-Ziels „E“ im Ambergau
Windpark Harplage – Schreiben der BI Windkraft im Ambergau vom 08.02.2026
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 10.02.2026
Windpark Harplage – Schreiben der BI Windkraft im Ambergau vom 08.02.2026
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
das als Anlage beigefügte Schreiben der BI Windkraft im Ambergau vom 08.02.2026 übersenden wir Ihnen, mit der Bitte uns die darin gestellten Fragen möglichst kurzfristig zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 03.02.2026
Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur o. a. Betriebskrippe bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wann wurden dem Träger die Räumlichkeiten offiziell übergeben?
- Wann wurde der Betrieb der Betriebskrippe aufgenommen?
- Wann und für wann wurden wie viele Kinder angemeldet? Wie viele Kinder hiervon wurden a) von Beschäftigten des Landkreises Hildesheim und b) aus der Stadt Hildesheim angemeldet?
- Seit wann sind wie viele Plätze belegt und diese jeweils für wie vielen Stunden und für welche Zeiten?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Windpark Harplage – Bodensondierungen sowie Errichtung und Betrieb
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 27.01.2026
Windpark Harplage – Bodensondierungen sowie Errichtung und Betrieb
Anlage 1: Fragen der Bürgerinitiative Windkraft im Ambergau vom 22.01.2026
Anlage 2: Fragestellungen zur Lärmbelästigung im Raum Bockenem vom 21.01.2026
Anlage 3: Erster Nachtrag zur Vorläufigen Stellungnahme vom 15.01.2026
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Aus-schusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau sowie des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Die als Anlagen 1, 2 und 3 beigefügten Unterlagen übersenden wir Ihnen, mit der Bitte, uns die darin gestellten Fragen zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
2026_01_27_Antrag TO_und_Anfrage_Harplage_Anlage_1
2026_01_27_Antrag_TO_und_Anfrage_Harplage_Anlage_2
Planungs- und Genehmigungsverfahren für Errichtung von Windkraftanlagen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 23.01.2026
Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen sowie „Fragenkatalog zum Genehmigungsverfahren für den Windpark Rössing/Feststellung der Rechtswidrigkeit des Änderungsbescheides“
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Aus-schusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Ausschusses für Bildung,
Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau sowie des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Dazu übersenden wir Ihnen als Anlage den o.a. Fragenkatalog mit der Bitte uns die darin gestellten Fragen zu beantworten.
Begründung:
In den uns vorliegenden Stellungnahmen und Beschwerden von Umweltverbänden, Initiativen, Arbeitsgruppen und sonstigen Betroffenen sind erhebliche Mängel an den von Ihnen durchge-führten Verfahren zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen aufgezeigt worden. Die Gründe dafür müssen im Interesse aller Beteiligten aufgeklärt werden, um Maßnahmen beschließen zu können, die zukünftig transparente und rechtmäßige Verfahren gewährleisten.
Nach der derzeitigen Sachlage ist dies offensichtlich nicht der Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
