Archiv der Kategorie: Anfragen

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim; Alarm- und Ausrückeordnung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 09.09.2026

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim;
Alarm- und Ausrückeordnung für den Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim

Bezug: Teilantwort 2 vom 07.09.2026 zur Anfrage 537/XIX vom 27.07.2026

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die Frage 11. (Wie oft wurden 2024 und 2025 RTW eingesetzt, obwohl kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 NRettDG vorlag?) beantworteten Sie in der obengenannten Teilantwort 2 vom 07.09.2026 zur Anfrage 537/XIX wie folgt:

„Dem Landkreis Hildesheim keine Daten darüber vor, wie oft RTW in den Jahren 2024 und 2025 eingesetzt wurden, ‚obwohl kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 NRettDG vorlag‘, da ein solcher Einsatzfall per Definition nicht existiert.“

Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie oft wurden 2024 und 2025 RTW
    a) als erstes Rettungsmittel eingesetzt, obwohl kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG vorgelegen hat,
    b) als zweites Rettungsmittel eingesetzt, obwohl kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1
    NRettDG vorgelegen hat,
    c) als erstes Rettungsmittel eingesetzt, obwohl ein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2
    NRettDG vorgelegen hat,
    d) als zweites Rettungsmittel eingesetzt, obwohl kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 NRettDG vorgelegen hat?
    In diesem Zusammenhang erinnern wir an das Schreiben der Innenministerin vom 29.04.2026.
  1. Aufgrund welcher Daten ist also die Aussage berechtigt, dass nur in 10 bis 12 % der Einsätze ein Notfall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG vorlag, wenn nicht beantwortet werden kann, in wie vielen Fällen ein RTW eingesetzt wurde, obwohl kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 NRettDG vorgelegen hat.
  1. Welche von wem und wann erhobenen sowie ausgewerteten Daten aus 2024 und 2025 zeigen, dass nur in 10 bis 12 % der Einsätze ein Notfall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG vorlag?
  1. Welche und vom wem getroffenen sowie dokumentierten Feststellungen zum Gesundheitszustand der Hilfeersuchenden zeigen, dass in 2024 und 2025 nur in 10 bis 12 % der Einsätze ein Notfall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG
    a) anzunehmen war
    b) vorgelegen hat?
  1. Auf die Summe welcher Zahlen für 2024 und 2025 (nur Alarmierungen des RTW oder alle Anrufe auf 112 einschl. oder ohne die nur feuerwehrrelevanten Anrufe oder auch auf Anrufe bei 112 im Sinne des NRettDG, die nicht als Hilfeersuchen nach § 6 Abs. 3 NRettDG beurteilt wurden) beziehen sich die 10 bzw. 12 %?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim – Hilfsfrist

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 04.09.2026

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wie viele Einsätze a) der Notfallrettung und b) des Notfalltransports haben c) im Juni 2026 und d) im Juli 2026 im Einsatzziel Eime, Flecken stattgefunden?

Aus welchen Gründen ist die Zahl von Juni auf Juli 2026

  • in Holle von 63,16% auf 46,15%,
  • in Algermissen von 92,59 % auf 76,47 % und
  • in Duingen, Flecken von 69,23% auf 66,67%

gefallen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Verzicht auf die Erhebung der Nutzungsentschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.08.2026

Verzicht auf die Erhebung der Nutzungsentschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen

Anfrage gem. § 56 NKomVG und Antrag auf Einberufung des Kreisausschusses

I. Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind Sie der Auffassung, dass Sie oder der Landkreis abweichend von der „Entgeltord-nung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim zu schul-fremden Zwecken“, die seit dem 01.08.2011 unverändert in Kraft ist, Einrichtungen des Landkreises entgeltfrei überlassen dürfen?
2. Sind Sie der Auffassung, dass Sie oder der Landkreis aufgrund des Kreistagsbeschlus-ses vom 19.03.2026 zum TOP 16.3 berechtigt sind, gegenüber den betreffenden Städten und Gemeinden sowie dem Kreissportbund Hildesheim auf die Erhebung der Nutzungs-entschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen an im Sinne von § 1 der Sport-förderrichtlinie des Landkreises forderungswürdige Sportvereine sowie für Veranstaltun-gen der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der anerkannten Wohlfahrtsver-bände, der Musik- und Gesangvereine, der Kulturvereinigungen, der Kulturvereine und der Musikschulen mit jeweiligem Sitz im Landkreis Hildesheim rückwirkend ab dem 01.01.2026 zu verzichten?
3. Sind Sie der Auffassung, dass ein Entgeltverzicht nach Nr. 2 dem Gebot der Gleichbe-handlung entspricht, obwohl nur ein Teil der Sport- und sonstigen Vereine gefördert wer-den?

II. Einberufung des Kreisausschusses

Für den Fall, dass Sie die o.a. Fragen nicht innerhalb einer Woche beantworten, beantragen wir, den Kreisausschuss unverzüglich zu dem o. a. Beratungspunkt einzuladen.

Begründung:

Aufgrund der Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 22.08.2026 vertreten Sie augenscheinlich die Auffassung, Sie könnten ohne Änderung der Entgeltvereinbarung auf Entgelte für die Nutzung der kreiseigenen Hallen verzichten.

Dazu ist unverzüglich eine Klarstellung erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

548 – Antwort


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim; Leinebrücke in Freden

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.08.2026

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim;
Leinebrücke in Freden

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Seit wann und in welcher Form sind Sie von wem über den Sanierungsbedarf an der Leinebrücke in Freden informiert worden?
  1. Wann sind Sie von wem zu der Leinebrücke in Freden darüber informiert worden,
    a) dass die Brücke gesperrt werden sollte,
    b) ab wann die Brücke gesperrt werden sollte,
    c) für voraussichtlich wie lange die Brücke gesperrt werden soll,
    d) dass für die Brücke eine Ersatzbrücke gebaut werden soll,
    e) wo für die Brücke eine Ersatzbrücke gebaut werden soll,
    f) wann für die Brücke eine Ersatzbrücke fertiggestellt sein soll?
  1. Wann und in welcher Form sind Sie von der für den Bau der o.a. Brücken zuständigen Landesbehörde über den Zustand der o. a. Brücke und die geplanten Maßnahmen zum Neubau der Brücke und den Bau einer Ersatzbrücke in den vergangenen vier Jahren informiert worden?
  1. Wann und wie oft haben Sie in den vergangenen vier Jahren die für den Bau der o.a. Brücke zuständige Landesbehörde bei der Rettungsdienstbedarfsplanung in welcher Form und mit welchem Ergebnis hinsichtlich zusätzlicher Standorte der Rettungswachen und deren Ausstattung mit welchen Rettungsmitteln berücksichtigt? Wo ist dies nachvollziehbar dokumentiert? Ab wann werden diese zusätzlichen Maßnahmen zur Verfügung stehen?
  1. Seit wann und in welcher Form sind Sie an der Planung für den Bau einer Ersatzbrücke über die Leine beteiligt worden? Wie ist der Planungsstand für den Bau der Ersatzbrücke? Gibt es Planungsvarianten? Welche planungsrechtlichen Hindernisse sind zu erwarten?
  1. Durch die komplette Sperrung beider Fahrbahnen müssen auch Radfahrer beim Überqueren der Brücke auf den Fußweg ausweichen. Dies führt oftmals zu gefährlichen Situationen für die Fußgänger.
    Wann und mit welchen Ergebnissen ist vom wem die Möglichkeit geprüft worden,
    a) die bereits sanierte nördliche Fahrbahnseite für den Fahrradverkehr freizugeben und
    b) die Sperrbarken in einer Breite von ca. 1,5m zu öffnen?
  1. Die Brücke ist zurzeit auf der südlichen Seite eingerüstet. Zur Sicherung des Gerüstbauwerkes werden große Betongewichte eingesetzt und somit das Bauwerk permanent belastet.
    Wann und mit welchen Ergebnissen ist vom wem vor der Vollsperrung der Brücke eine Entlastung durch Rückbau des Gerüstes geprüft worden und in welchem Umfang könnte bei Wegfall dieser zusätzlichen Belastung ein einspuriger Verkehr für welche Fahrzeuge gewährleistet werden? Werden solche Prüfungen derzeit durchgeführt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

546 – 1. Teilantwort

546 – Antwort


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.08.2026

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit Anfrage Nr. 520/XIX vom 26.05.2026 hatten wir Sie für den Zeitraum der Jahre 2024 und 2025 u.a. gefragt: „1.4 Wie viele Anrufe nach Nr. 1 sind als Hilfeersuchen eingestuft und protokolliert worden, bei denen keine Rettungsmittel eingesetzt worden sind?“

Auf diese Frage haben Sie am 25.06.2026 geantwortet: „In keinem dieser Fälle, da ein Hilfeersuchen immer einen Einsatzmittelvorschlag generiert.“

Frage: Ist das Hilfeersuchen vom 27.12.2025, bei dem das Opfer eines Sturzunfalls mit Schädelfraktur um Hilfe ersucht hat, aber kein Rettungsmittel eingesetzt worden ist, als Hilfeersuchen eingestuft und protokolliert worden?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

545 – Antwort


Entgeltvereinbarung für den Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim ab 2026

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.08.2026

Entgeltvereinbarung für den Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim ab 2026 gem. Vorlage BV/1200/XIX vom 02.07.2026

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Vorbereitung auf die Beratung und Beschlussfassung über die o.a. Entgeltvereinbarung bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch waren die „Kosten eines wirtschaftlich arbeitenden Rettungsdienstes“ in den Jahren 2020 bis 2025
    a) in welchen Landkreisen von Niedersachen
    b) im Landkreis Hildesheim
    c) insgesamt
    d) pro Einsatz des RTW
    e) pro Einsatz des NKTW?
  1. Wie hoch waren die Kosten für den Rettungsdienst in den Jahren 2020 bis 2025
    a) in welchen Landkreisen von Niedersachen
    b) in welchen an den Landkreis Hildesheim angrenzenden Landkreisen
    c) im Landkreis Hildesheim
    d) jeweils insgesamt
    e) pro Einsatz des RTW
    f) pro Einsatz des NKTW?
  1. Die Zahl der Einsätze des RTW soll nach Ihren Planungen und denen der Mehrheit von SPD-Grüne gesenkt und die Zahl der Einsätze des NKTW erhöht werden.
    Welches Entgelt wurde für den Einsatz a) des RTW und b) des NKTW bisher gezahlt und in welcher Höhe soll dies ab 01.06.2026 erfolgen?
  1. Wie viele Einsätze
    a) des RTW
    b) des NKTW
    c) des KTW
    gab es in 2025
    und wie viele Einsätze
    d) des RTW
    e) des NKTW
    f) des KTW
    werden in 2026 und 2027aufgrund welcher Annahmen erwartet?
  1. Welche Entgelte wurden in 2025
    a) in welchem Nachbarlandkreis
    b) in den Landkreisen Landkreis Friedberg (Hessen) und Konstanz (Baden-Württemberg)
    c) für den Einsatz des RTW
    d) für den Einsatz des NKTW
    gezahlt?
  1. Für den Einsatz des NKTW soll ab 01.06.2026 ein „eigenständiger“ Tarif gelten, der geringer ist als der für den Einsatz des RTW.
    Welche Auswirkungen auf die Gesamtkosten werden dadurch erwartet?
  1. Welche Entgelte fallen nach welcher Regelung für den Einsatz des KTW an
    a) außerhalb von Einsätzen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 NRettDG
    b) als Ersatz für den RTW oder NKTW?
  1. Wie hoch waren die in den Jahren 2024 und 2025 für die gemeinsame Ärztliche Leiterin oder einen gemeinsamen Ärztlichen Leiter (ÄLRD) angefallen Kosten insg. und pro Person? Wie hoch waren diese Kosten in den Nachbarlandkreisen?
    Wer hat aufgrund welcher Regelung die Kosten für die ÄLRD zu tragen?
    Wie hoch werden sie vermutlich in 2026 sein?
  1. Was sind im Sinne des § 2 der o.a. Vereinbarung
    a) das „Einsatzaufkommen“ und
    b) die „Notfallrate“?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 06.08.2026

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

als Antwort auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 472/XIX vom 21.01.2026 ist am 15.04.2026 mitgeteilt worden, dass der Rettungswagen (RTW) nach der Norm EN 1789 Typ C für die Städte und Gemeinden des Landkreises Hildesheim ohne die Stadt Hildesheim
im Jahr 2024 insg. 10.691 mal eingesetzt wurde (davon 10.117 mal als erstes und 574 mal als zweites Rettungsmittel)
und
im Jahr 2025 insg. 10.278 mal eingesetzt wurde (davon 9719 mal als erstes und 559 mal als zweites Rettungsmittel).

Für die ausreichende Versorgung im gesamten Kreisgebiet ist auch die Zahl aller im Kreisgebiet (und ggf. auch in angrenzenden Landkreisen) vorhandenen Rettungsmittel zu betrachten.

Daher bitten wir – entsprechend der o.a. Antwort – um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie oft ist der RTW nach der Norm EN 1789 Typ C im Jahr 2024 und im Jahr 2025 in der Stadt Hildesheim als erstes und zweites Rettungsmittel eingesetzt worden?
  1. Wie oft ist der RTW nach der Norm EN 1789 Typ C in welchen Gemeinden einschließlich der Stadt Hildesheim
    a) in der Zeit vom 01.07. bis 01.08.2025
    b) in der Zeit vom 01.07. bis 01.08.2026
    c) insgesamt
    d) als erstes und als zweites Rettungsmittel
    eingesetzt worden?
  1. Wie oft ist für Aufgaben des Rettungsdienstes im Jahr 2024 und 2025 in den Städten und Gemeinden des Landkreises einschl. der Stadt Hildesheim
    a) ein NKTW nach der Norm EN 1789 Typ B als erstes und zweites Rettungsmittel
    b) ein KTW nach der Norm EN 1789 Typ A als erstes Rettungsmittel
    eingesetzt worden?
  1. Wie oft ist in der Stadt Hildesheim und den übrigen Städten und Gemeinden des Landkreises als erstes und als zweites Rettungsmittel
    a) der NKTW
    b) der KTW
    c) in der Zeit vom 01.07. bis 01.08.2025
    d) in der Zeit vom 01.07. bis 01.08.2026
    eingesetzt worden?
  1. Wer hat in der Vergangenheit aufgrund welcher Zuständigkeit und Verpflichtung den Einsatz des KTW disponiert und über dessen Einsatz im Rettungsdienst entschieden (siehe Antwort auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 472/XIX vom 21.01.2026)?
    Seit wann entscheidet darüber aufgrund welcher Zuständigkeit und Verpflichtung der Disponent der gemeinsamen Rettungsleitstelle von Stadt und Landkreis Hildesheim?
  1. Ist gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft ausgesagt oder sonst behauptet oder mitgeteilt worden, dass in den Jahren 2024 und 2025 aufgrund eines Notrufes im gesamten Landkreis einschl. der Stadt Hildesheim in keinem Fall ein NKTW, sondern nur RTW eingesetzt worden sei (siehe Antwort vom 15.04.2026 auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 472/XIX vom 21.01.2026)?

Begründung:

In der Antwort vom 21.07.2026 auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 533/XIX vom 09.07.2026 wird völlig unbegründet und irreführend behauptet, ein KTW sei in keinem Fall anstelle eines erforderlichen RTW eingesetzt worden und in keinem Fall sei ein NKTW anstellen eines erforderlichen RTW eingesetzt worden. Dieser unbegründeten Behauptung widerspricht schon die Aussage (in der gleichen Antwort), zur Kompensation eines NKTW sei in der Zeit vom 01. bis 08.07.2026 21mal ein KTW als NKTW eingesetzt worden. Der Behauptung widerspricht auch die Erklärung, Feststellungen zum gesundheitlichen Zustand der Patienten (in welchen Fällen also tatsächlich ein Fall für die Notfallrettung bzw. für den RTW vorgelegen hätte) würden nicht vorliegen. Im Übrigen wird überhaupt nicht erfasst, gegenüber wie vielen Hilfesuchenden der Einsatz von Rettungsmitteln berechtigt oder unberechtigt völlig abgelehnt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

543 – Zwischennachricht