Archiv der Kategorie: Anfragen
Haushalt
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.06.2026
Haushalt
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
im Haushaltsplan für das Jahr 2026 haben Sie als ordentliches Ergebnis für das Jahr 2024 einen Betrag von -59.184.024,93 € und für die folgenden fünf Jahre einen Ansatz von
-69.176.400 € in 2025,
-93.165.100 € in 2026,
-102.490.900 € in 2027,
-119.432.100 € in 2028 und
-136.412.900 € in 2029 angegeben.
Ferner haben Sie uns auf unsere Anfrage Nr. 444/XIX vom 29.10.2025 am 18.11.2025 bzw. 05.12.2025 die angenommene Entwicklung der Schulden von 2026 bis 2029 mitgeteilt.
Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:
- Wie waren die Ergebnisse in den einzelnen Jahren seit 2010?
- Wie hat sich die Höhe der Schulden in den einzelnen Jahren seit 2010 entwickelt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Hilfen zur Erziehung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.06.2026
Hilfen zur Erziehung
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
im Haushaltsplan für das Jahr 2026 sind für das Produkt „363-003 Hilfen zur Erziehung“ die Leistungen zu den Einzelprodukten „363-003-0001 Präventive niedrigschwellige Hilfsangebote (§ 27 SGB VIII)“ bis „363-003-0012 Jugend-Wohnen-Arbeit“ angegeben.
Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Personen haben im Jahr 2024 und 2025 welche der in den Einzelprodukten genannten Leistungen der Hilfen zur Erziehung in jeweils welcher Höhe und von wem erhalten?
- Wie viele Personen haben in den vergangenen fünf Jahren über mehr als 1, 2, 3, 4 oder 5 Jahre welche der in den Einzelprodukten genannten Leistungen der Hilfen zur Erziehung in jeweils welcher Höhe und von wem erhalten?
- Von wie vielen Leistungserbringern wurden in den Jahren 2024 und 2025 welche der in den Einzelprodukten genannten Leistungen der Hilfen zur Erziehung in jeweils welcher Höhe erbracht?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Kosten für Kinderbetreuung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.06.2026
Kosten für Kinderbetreuung
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie hoch waren in welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim die Kosten für die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025?
- Zu wie viel Prozent wurden oder werden diese Kosten in welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim a) vom Land, b) vom Landkreis, c) von den Städten und Gemeinden, d) den Trägern und e) von den Eltern getragen?
- Zu wie viel Prozent wären diese Kosten von welchen Gemeinden im Landkreis Hildesheim zu tragen gewesen, wenn bereits zum 01.01.2022
- a) die mit dem Nachtragshaushalt 2026 beschlossenen Hebesätze für die Kreisumlage in Kraft gewesen wären,
- b) die Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag) in Kraft getreten wäre und
- c) die Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag) für alle Gemeinden in Kraft getreten wäre?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Direktleitungen von Straßenabwasser
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.06.2026
Direktleitungen von Straßenabwasser
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- In welchen Gemeinden gibt es wie viele Direkteinleitungen von Straßenabwasser (Niederschlagswasser) in ein Gewässer oder in das Grundwasser?
- Für welche Direkteinleitungen von Straßenabwasser (Niederschlagswasser) in ein Gewässer oder in das Grundwasser hat der Landkreis a) eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt oder b) keine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt?
- Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Maßgaben wurden die Erlaubnisse erteilt?
- Wie häufig wurden die Einleitstellen bisher von wem überwacht?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
Rettungsdiensteinsätze und Hilfeersuchen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 26.05.2026
Rettungsdiensteinsätze und Hilfeersuchen
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
In wie vielen Fällen wurde die gemeinsame Rettungsleitstelle von Stadt und Landkreis Hildesheim in den einzelnen Monaten der Jahre 2024 und 2025 sowie der ersten vier Monate des Jahres 2026 über die Telefonnummer 112 angerufen?
Wie viele dieser Anrufe waren Hilfeersuchen (§ 6 Abs. 3 NRettDG)?
Nach welchen Kriterien und Tatsachen ist von wem entschieden worden, welcher Anruf
- a) nicht als Hilfeersuchen zu beurteilen oder einzustufen ist
- b) als Hilfeersuchen erfasst und dokumentiert worden ist?
- In wie vielen Fällen, in denen Anrufe vom Disponenten
- a) nicht als Hilfeersuchen beurteilt, oder eingestuft wurden
- b) als Hilfeersuchen beurteilt der eingestuft wurde,
ist von wem
- c) durch das Abhören der aufgezeichneten einsatzbedingten Telekommunikation und
- d) der Protokolle
geprüft worden, ob die Beurteilung oder Einstufung der Disponenten richtig oder falsch war?
- Wie viele Anrufe nach Nr. 1 sind als Hilfeersuchen eingestuft und protokolliert worden, bei denen keine Rettungsmittel eingesetzt worden sind?
- In wie vielen Fällen hat wessen Prüfung ergeben, dass ein Anruf unzutreffend nicht als Hilfeersuchen beurteilt oder eingestuft worden ist?
- Ist der Anruf zu dem o.a. Notfall vom 27.12.2025 als Hilfeersuchen eingestuft und dokumentiert worden oder nicht?
- Wie sind diese Einstufung und die Entscheidung darüber, kein Rettungsmittel einzusetzen, begründet und protokolliert worden?
- Welche Personen haben die aufgezeichnete „einsatzbedingte Telekommunikation“ (§ 11 Abs. 1 NRettD) wann a) abgehört, b) verschriftlicht und c) als Text lesen können?
- Wann ist die aufgezeichnete „einsatzbedingten Telekommunikation“ dem Landkreis, der Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt worden?
- In dem Antwortschreiben des Landkreises vom 20.01.2026 auf die Beschwerde vom 08.01.2026 zu dem Notfall vom 27.12.2025 heißt es, dass es sinnvoll gewesen wäre, aber versäumt worden sei, den Anrufer auch nach möglichen Schmerzen und Kreislaufbeschwerden zu fragen. Und weiter heißt es, dass diese Informationen in einem solchen Fall grundsätzlich wichtig seien, jedoch aufgrund der Art der Anfrage nicht erfragt worden wären?
- Durch welche Unterlagen oder sonstigen Informationen sind diese Aussagen begründet? Wann hat der Landkreis diese Unterlagen oder Informationen in welcher Form erhalten?
- Aufgrund welcher Vorschrift war die Stadt Hildesheim berechtigt, diese Unterlagen oder Informationen dem Landkreis zur Verfügung zu stellen? Aufgrund welcher Vorschrift war der Landkreis berechtigt, diese Informationen dem Beschwerdeführer zur Verfügung zu stellen und damit öffentlich zu machen, aber der CDU-Kreistagsfraktion bis zur Akteneinsicht am 18.03.2026 vorzuenthalten?
- Wie viele Anrufe nach Nr. 1 sind als Hilfeersuchen eingestuft und protokolliert worden, bei denen keine Rettungsmittel eingesetzt worden sind?
- Wie viele Anrufe nach Nrn. 1.1, 1.2 und 1.6 waren Hilfeersuchen
- a) aus welchen Gemeinden
und
- b) aus dem Bereich welcher Rettungswache?
- Bei wie vielen Hilfeersuchen nach Nrn. 1.1, 1.2 und 1.6 aus
- a) welcher Gemeinde
und
- b) aus dem Bereich welcher Rettungswache
ist von den o.a. Disponenten in den einzelnen Monaten der Jahre 2024 und 2025 sowie der ersten vier Monate des Jahres 2026 aus welchen Gründen entschieden worden
- c) kein Rettungsmittel (§ 9 NRettDG)
oder
- d) einen Notarztwagen,
- e) einen Intensivtransportwagen,
- f) einen Rettungswagen,
- g) einen Notfallkrankenwagen,
- h) einen Krankentransportwagen,
- i) ein Notarzteinsatzfahrzeug
einzusetzen?
- In wie vielen Fällen nach Nrn. 1.1, 1.2 und 1.6 sind die Entscheidungen der Disponenten von welchem Personal und in welcher Form überprüft worden, durch medizinische Feststellungen zum Gesundheitszustand der Hilfesuchenden, durch Abhören der aufgezeichneten einsatzbedingten Telekommunikation, Sichtung der Protokolle nach § 11
1 NRettDG, durch welche anderen Maßnahmen, ob der Disponent bei dem Notruf bzw. Hilfeersuchen im erforderlichen Umfang versucht hat,
- a) den Gesundheitszustand und Bedarf an Rettungsmitteln zu ermitteln und
- b) aus welchen Gründen richtig oder falsch beurteilt hat, welche Rettungsmittel einzusetzen waren?
- In wie vielen Fällen hat die Überprüfung nach Nr. 1.9 ergeben, dass
- a) der Disponent nicht ausreichend versucht hat, den Gesundheitszustand zu ermitteln und
- b) nicht richtig beurteilt hat, ob und welche Rettungsmittel einzusetzen waren?
- In wie vielen Fällen sind in welcher Form die Entscheidungen nach Nrn. 1.1 und 1.2 und die Überprüfungsergebnisse nach Nrn. 1.3 und 1.4 von wem in welcher Form überhaupt und dahingehend dokumentiert worden, ob und aus welchen Gründen
- c) kein Rettungsmittel eingesetzt wurde, obwohl es hätte eingesetzt werden müssen,
- d) als erstes Rettungsmittel hätte ein RTW bzw. Fahrzeug nach Typ C (Rettungswagen) der DIN EN 1789 eingesetzt werden müssen, aber dies unterblieben ist,
- e) als Rettungsmittel ein RTW bzw. Fahrzeug nach Typ C (Rettungswagen) der DIN EN 1789 lediglich als Ersatz für ein anderes Rettungsmittel eingesetzt wurde,
- f) als Rettungsmittel ein RTW bzw. Fahrzeug nach Typ C (Rettungswagen) der DIN EN 1789 eingesetzt wurde, obwohl der Disponent keinen Fall der Notfallrettung angenommen hat und auch kein Fall der Notfallrettung vorlag,
- g) als erstes Rettungsmittel ein Notarzteinsatzfahrzeug hätte eingesetzt werden müssen, aber dies unterblieben ist,
- h) als erstes Rettungsmittel ein Fahrzeug nach Typ B (Notfallkrankenwagen) der DIN EN 1789 eingesetzt wurde, obwohl ein RTW oder ein Notarzteinsatzfahrzeug erforderlich war?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
Rettungsdiensteinsätze
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 26.05.2026
Rettungsdiensteinsätze
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Zu dem Einsatz vom 27.12.2025
Wann erfolgte das Hilfeersuchen nach § 6 Abs. 3 NRettDG und nach wie viel Minuten wurde die Alarmierung eines Rettungsmittels abgelehnt?
- Aus welchen Gründen war der Disponent verpflichtet, „nach möglichen Schmerzen und Kreislaufbeschwerden“ zu fragen (siehe Schreiben des Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Hildesheim vom 03.03.2026 an den Beschwerdeführer)?
- Aus welchen Gründen hat der Disponent diese Nachfrage unterlassen? Und aus welchen Gründen war es gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt, a) diese Nachfrage zu unterlassen und b) auf ein Taxi zu verweisen?
- Welche gesundheitlichen a) Schäden und b) Gefahren sind für das Unfallopfer dadurch entstanden, dass kein Rettungsmittel alarmiert wurde?
- Wann und von wem sind dazu welche Untersuchungen mit welchen Ergebnissen vorgenommen worden?
- Zu dem Einsatz am 14.10.2025
- Wann erfolgte das Hilfeersuchen nach § 6 Abs. 3 NRettDG und nach wie viel Minuten alarmierte der Disponent aus welchen Gründen welche Rettungsmittel? Wann trafen welche Rettungsmittel am Einsatzort ein und wann wurde der Patient einem Krankenhaus übergeben?
- Aus welchen Gründen waren die eingesetzten Rettungsmittel gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt und welche gesundheitlichen a) Schäden und b) Gefahren sind für den Patienten durch Wahl der Rettungsmittel und den Zeitverzug zwischen Hilfeersuchen und Übergabe des Patienten im Krankenhaus eingetreten?
- Wann und von wem sind dazu welche Untersuchungen mit welchen Ergebnissen vorgenommen worden?
- Aus welchen Gründen ist das fehlende Abrücken eines alarmierten Fahrzeugs nicht aufgefallen? Wem hätte es aus welchen Gründen auffallen müssen?
- Zu dem Einsatz am 21.10.2025
- Wann erfolgte das Hilfeersuchen nach § 6 Abs. 3 NRettDG und nach wie viel Minuten alarmierte der Disponent aus welchen Gründen welche Rettungsmittel? Wann trafen welche Rettungsmittel am Einsatzort ein und wann wurde der Patient einem Krankenhaus übergeben?
- Aus welchen Gründen waren die eingesetzten Rettungsmittel gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt und welche gesundheitlichen a) Schäden und b) Gefahren sind für den Patienten durch Wahl der Rettungsmittel und den Zeitverzug zwischen Hilfeersuchen und Übergabe des Patienten im Krankenhaus eingetreten?
- Wann und von wem sind dazu welche Untersuchungen mit welchen Ergebnissen vorgenommen worden?
- Vom wem sind die Tonaufzeichnungen über die Einsätze vom 14. und 21.10. sowie vom 27.12.2025 abgehört worden? Wann und von wem sind diese Aufzeichnungen verschriftlicht und wem a) anonymisiert und b) nicht anonymisiert zur Verfügung gestellt worden? Sind die Tonaufzeichnungen gelöscht worden? Wenn ja, wann und von wem? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht und wo befinden sie sich jetzt? Werden die Aufzeichnungen den Hilfeersuchenden nach § 6 Abs. 3 NRettDG auf Anforderung zur Verfügung gestellt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
Bau-Turbo – Umsetzung im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 26.05.2026
Bau-Turbo – Umsetzung im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Sitzungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche konkreten Maßnahmen haben Sie zur Umsetzung des sogenannten „Bau-Turbos“ geplant?
- Welche personellen und organisatorischen Voraussetzungen wurden beziehungsweise werden innerhalb der Bauverwaltung geschaffen, um beschleunigte Genehmigungsverfahren umzusetzen?
- Gibt es bereits konkrete Bauvorhaben aus den Städten und Gemeinden, bei denen beschleunigte Verfahren angewendet werden oder angewendet werden sollen?
- Wie bewerten Sie die Auswirkungen der geplanten beziehungsweise bereits eingeführten Maßnahmen auf die Dauer von Baugenehmigungsverfahren?
- Welche Zusammenarbeit ist mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorgesehen, um die Ziele des „Bau-Turbos“ einheitlich umzusetzen oder zu unterstützen?
- Welche digitalen Verfahren oder technischen Lösungen sollen eingeführt beziehungsweise erweitert werden, um Genehmigungsprozesse effizienter zu gestalten?
Begründung:
Der „Bau-Turbo“ ist eine neue bundesrechtliche Regelung, mit der Wohnungsbau in Deutschland schneller genehmigt werden soll. Kern ist es, dass Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen von Teilen des bisherigen Bauplanungsrechts abweichen können, etwa ohne neuen B-Plan oder mit vereinfachten Prüfungen. Es besteht Beratungsbedarf darüber, welche Maßnahmen die Verwaltung zur Umsetzung des sogenannten „Bau-Turbos“ plant bzw. geplant hat und welche Auswirkungen hierdurch auf künftige Bauvorhaben zu erwarten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
