Archiv der Kategorie: Anfragen
Ersatzneubau des Gymnasiums in Sarstedt
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 21.11.2025
Ersatzneubau des Gymnasiums in Sarstedt
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Fördermittel hätten für die o.a. Maßnahme wann beantragt werden können?
Wann sind welche Fördermittel beantragt oder aus welchen Gründen nicht beantragt worden?
- Welche Fördermittel wurden wann in welcher Höhe bewilligt und ausgezahlt?
- Welche Kosten waren geplant und sind tatsächlich entstanden?
Begründung:
Gem. § 110 Abs. 2 NKomVG ist die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 19.11.2025
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026 (§ 24 Abs. 4 SGB III, GaFöG, Nds. AG SGB VIII, NKiTaG)
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Bezug: Unsere Anfrage Nr. 450/XIX vom 12.11.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
In welchen Gemeinden ist nach § 23 NSchG wann und vom wem für welche Schulen ein Antrag gestellt worden oder beabsichtigt zu stellen?
Wie soll in den nächsten drei Jahren der Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 4 SGB VIII in welchen Gemeinden erfüllt werden, in denen keine Anträge nach § 23 NSchG gestellt werden?
Welche Kosten werden dadurch für welche Gemeinden und den Landkreis verursacht?
Begründung:
Nach hier vorliegenden Informationen sind die Gemeinden nicht verpflichtet einem Antrag nach § 23 NSchG zuzustimmen oder selbst einen solchen Antrag zu stellen. Ob und welche Anträge nach § 23 NSchG gestellt werden oder gestellt werden sollen ist von erheblicher Bedeutung für den Landkreis, da er den Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 4 SGB VIII zu erfüllen hat. Daher müssen die Planungen der Gemeinden in der Bedarfsplanung zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf Betreuung nach individuellen und ortsnahen Bedarf des Landkreises berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim – Einsatzdaten
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 18.11.2025
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim – Einsatzdaten
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
in ihrer Antwort auf die Landtagsanfrage von Frau Hopmann hat Frau Ministerin Behrens behauptet: „…Der RD wird häufig bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i.S.d. NRettDG darstellen und dies bindet Rettungsmittel (RM) und RD- Personal…“
Zu dieser unbegründeten Behauptung der Ministerin haben wir Sie am 15.10.2025 mit der Anfrage Nr. 438/XIX gefragt:
„Wie oft und in viel Prozent der Fälle wurde in den vergangenen zwei Jahren der Rettungsdienst bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sind? Wie wurde dies von wem aufgrund welcher Tatsachen und wann nachvollziehbar festgestellt und dokumentiert? Wann und in welcher Form ist dies dem Landkreis berichtet worden?“
Diese Fragen haben Sie bisher nicht beantwortet.
Sie haben auf der Homepage bzw. auf Ihrem Social-Media-Kanal des Landkreises behauptet: „…Rettungswagen waren in echten Notfällen oft nicht verfügbar, wenn Sekunden zählten…“
Auf unsere Nachfrage dazu vom 03.07.2025 haben Sie mit Schreiben vom 15.09.2025 völlig unsinnig und entgegen den Bestimmungen des NRettDG geantwortet: „…Es gibt in keinem Gesetzt etc. die Definition des „echten Notfalls“…“
Nun hat der RUNDBLICK in seiner Ausgabe Nr. 203 vom 17.11.2025 wie folgt berichtet:
- „…Auslöser für diesen Teilschritt ist offenbar der Druck der Kassen und die Erkenntnis, dass in recht vielen Fällen Rettungswagen zu Notfalleinsätzen gerufen werden, die sich dann gar nicht als solche herausstellen…“
- Eine Sprecherin des Landkreises habe mitgeteilt: „Die Aufarbeitung dieser Auswertungen ist derzeit in Bearbeitung und wird den politischen Vertretungen aller Parteien zur Verfügung gestellt, sobald diese vorliegen…“
Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Zu 1.: Wann und wie ist dies im Landkreis Hildesheim von wem aufgrund welcher Daten und für welchen Zeitraum festgestellt worden? In wie vielen Fällen war dies im Landkreis Hildesheim in den vergangenen zwei Jahren der Fall?
Zu 2.: Wann sollen die Abgeordneten des Kreistages für welchen Zeitraum welche Daten über welche Einsätze des Rettungsdienstes erhalten und warum sind diese Daten den Abgeordneten trotz vieler Anfragen dazu bisher nicht zur Verfügung gestellt worden? Bei welchen Stellen liegen diese Daten seit wann vor? Vom wem sind diese Daten wann erfasst und wann mit welcher Software ausgewertet worden? Wer sind die „politischen Vertretungen aller Parteien“?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.11.2025
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026 (§ 24 Abs. 4 SGB III, GaFöG, Nds. AG SGB VIII, NKiTaG)
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Bezug: Unsere Anfrage Nr. 441/XIX vom 27.10.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
nach § 24 SGB VIII obliegt dem Landkreis die Erfüllung des o.a. Rechtsanspruches.
Wo und in welcher Form der Rechtsanspruch für eine ortsnahe Betreuung nach individuellem Bedarf erfolgen soll, hat der Landkreis zu entscheiden und zu verantworten.
Nach unserer Auffassung haben die Gemeinden, die dem sog. neuen „Kita-Vertrag“ nicht zugestimmt haben, keinerlei Verpflichtung dem Landkreis bei der Erfüllung seiner o.a. Aufgabe zu unterstützen: insbesondere keine Finanzmittel zur Verfügung zu stellen oder Baumaßnahmen zu planen und durchzuführen. Sofern der Landkreis für die Betreuung von Grundschulkindern Räumlichkeiten in oder an Grundschulen für eine ortsnahe Betreuung in Anspruch nehmen oder solche Räumlichkeiten schaffen möchte, bedarf dies dem Einvernehmen der jeweiligen Gemeinde.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie unsere o.a. Auffassung teilen oder in welchem Umfang die Gemeinden nach Ihrer Auffassung verpflichtet sind, die Umsetzung Ihrer Planungen finanziell oder durch bauliche Maßnahmen zu gewährleisten.
Auf welcher Rechtsgrundlage beabsichtigen Sie, die Gemeinden zu solchen Leistungen zu verpflichten?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße in Hildesheim; Brandschutz
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.11.2025
Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße in Hildesheim; Brandschutz
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
die Anfrage 437/XIX der CDU-Kreistagsfraktion vom 14.10.2025 zu den Berufsbildenden Schulen in Steuerwald und
a) die Brandschutztechnische Stellungnahme vom 07.03.2022,
b) die Brandschutztechnische Stellungnahme vom 11.03.2022,
c) die Brandschutztechnische Stellungnahme vom 16.03.2022,
d) das Schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept vom 04.04.2013,
e) die anderen Gutachten, Stellungnahmen, Konzepte usw.
haben Sie am 04.11.2025 nur zum Teil und unvollständig beantwortet.
Daher bitten wir Sie, die Fragen nunmehr unverzüglich und vollständig zu beantworten.
Auf unsere Fragen nach „wann und vom wem“ bitten wir um konkrete Antworten (z. B. Angaben des genauen Datums und der Person oder Stelle). „Nach Fertigstellung der Unterlagen“ oder „die Brandschutzprüfung“ oder „Objektbetreuer*innen“ oder „Nach der Feststellung von Mängeln“
oder „ein Planungsbüro“ oder „kurzfristig“ sind keine ausreichenden Angaben.
Zur Klarstellung bitten wir Sie zudem um Beantwortung folgender Fragen:
Seit wann hatten Sie von welchen der o.a. Unterlagen Kenntnis?
Seit wann hatte das Rechnungsprüfungsamt von welchen der o.a. Unterlagen Kenntnis?
Seit wann hatte die Stadt Hildesheim von welche der o. a. Unterlagen Kenntnis?
Welche „Regeln und Bestimmungen der Fachrichtung, die derzeit gültig sind“ meinen Sie? Aufgrund welcher Vorschriften sind diese „Regeln und Bestimmungen“ verbindlich und wo einsehbar? Seit wann waren diese Regeln und Bestimmungen vor und nach dem März 2022 gültig?
Wer hat wann, aus welchen Gründen und in welcher Form die Änderung der Brandschutztechnische Stellungnahme vom 07.03.2022 gefordert? Wo und wie ist dies dokumentiert worden?
Wann und in welcher Form hat die Stadt Hildesheim als Bauaufsichtsbehörde welche Bedenken gegen die Brandschutztechnische Stellungnahme vom 07.03.2022 erhoben und welche Änderungen verlangt oder vorgeschlagen?
Welche Protokolle gibt es über die Beratungen zur Änderung der Brandschutztechnischen Stellungnahme vom 07.03.2022?
Wann hat die Stadt Hildesheim welche der Brandschutztechnischen Stellungnahmen erhalten? Wann und welche Anforderungen hat die Stadt Hildesheim daraufhin an den Landkreis gestellt?
Wann hat die Stadt Hildesheim das Schutzzielorientierte Brandschutzkonzept vom 04.04.2013 erhalten? Wann und welche Anforderungen hat daraufhin die Stadt Hildesheim an den Landkreis gestellt?
Wann wurde nach der „Feststellung welcher Mängel und der daraus resultierenden Planung von unverzüglich erforderlichen Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr und zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs ein Planungsbüro“ zu Kosten in welcher Höhe beauftragt? Wann wurde vom wem in welchen „Planungsphasen ein Brandschutz- und Sanierungskonzept entwickelt und vorgelegt, und welche brandschutztechnischen Vorabmaßnahmen wurden wann und vom wem daraus abgeleitet und dokumentiert? Welche dieser Vorabmaßnahmen sind Teil der Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022? Seit wann wurden welche Vorabmaßnahmen umgesetzt? Mit welchen weiteren Maßnahmen soll wann begonnen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Vertrag über den Betrieb und die Finanzierung der Kindertagesstätte „Die-Landkreis-Lütten“
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.11.2025
„Vertrag über den Betrieb und die Finanzierung der Kindertagesstätte „Die-Landkreis-Lütten“ (Entwurf Stand 28.10.2025)
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen zum o. a. Vertragsentwurf:
- Was beinhaltet im Sinne von § 1 Abs. 1 die „Durchführung und Organisation des laufenden Betriebs der Einrichtung“?
- Was fällt neben den in § 2 Abs. 1 aufgeführten Positionen unter „vollständige Betriebsführung der Einrichtung“?
- Welche einzelnen Aufgaben werden nach dem Vertrag vom Landkreis zu erfüllen sein und welche Kosten werden dadurch schätzungsweise anfallen?
- Was beinhalten im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 die „tatsächlichen Betriebskosten“? Fallen darunter auch die Kosten für den Winterdienst? Darf der Träger Personalkosten auch für Personal geltend machen das nicht in der Betriebskrippe arbeitet? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie hoch sind die Personalkosten beim zukünftigen Träger und bei dem Bieter mit dem besten Preis?
- Welche Folgen ergeben sich in den Fällen, in denen der Landkreis den Haushalt des Trägers (§ 5 Abs. 1 Satz 3 des Vertrages) nicht genehmigt? Steht dem Träger eine Kündigung „aus wichtigem Grunde“ zu (§ 10 Abs. 6 des Vertrages), wenn der Haushalt nicht genehmigt wird?
- Nach den Ausschreibungsunterlagen wird die Platzvergabe vom Landkreis abgewickelt, werden dem Träger Strom/Wasser/Gas nicht in Rechnung gestellt und der Winterdienst wird vom Hausmeister des Landkreises sichergestellt.
Was fällt unter die „anfallenden Jahresbetriebskosten“ im Sinne von § 7 des Vertrages, vom dem der Träger 1,0 % als angemessene Eigenleistung tragen soll?
Was bedeutet: „Dies wird als Einnahme in der jährlichen Defizitabrechnung berücksichtigt“? Bedeutet dies, dass der Träger in Höhe der angemessenen Eigenleistung die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe finanziert? Welche steuerrechtlichen Auswirkungen ergeben sich daraus für den Träger und für den Landkreis?
Wie hoch in etwa wird sich der aus der o.a. angemessenen Eigenleistung ergebende Betrag in EURO sein und in % zu den gesamten jährlichen Kosten, die beim Landkreis für den Betrieb der Krippe anfallen (einschl. aller Kosten, die für die Errichtung und Unterhaltung der Krippe, die Anmietung von Räumen für ausgelagertes Personal und alle anfallenden Personal und Sachkosten)? - Aus welchen Gründen wird an den Kosten für die o.a. Betriebskrippe die Stadt Hildesheim nicht beteiligt? Wann und in welcher Form hat die Stadt Hildesheim eine Beteiligung an diesen Kosten abgelehnt? Steht es der Stadt Hildesheim frei, ob und in welcher Höhe sie sich an den Kosten für welche Kindertagesstätte beteiligt?
- Aufgrund welcher nachvollziehbaren Leistungen liegt der Preis des zukünftigen Trägers mit gut 310.000 Euro um ca. 100.000 Euro über dem Angebot des Bieters mit dem besten Preis?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Person
Ganztagsbetreuung an den Grundschulen in der Gemeinde Söhlde
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 07.11.2025
Ganztagsbetreuung an den Grundschulen in der Gemeinde Söhlde
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
auch für die Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder gilt die vom Landkreis zu erfüllende Verpflichtung zu einer ortsnahen Betreuung nach individuellem Bedarf (§ 24 SGB VIII). Dieser Bedarf ist konkret zu ermitteln.
Unter Hinweis auf unsere Anfrage Nr. 441/XIX vom 27.10.2025 und aufgrund der zum Thema “Ganztagsbetreuung“ öffentlich geführten Diskussionen in der Gemeinde Söhlde bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Für wie viele Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren (Schuljahresbeginn 2026/2027) besteht derzeit im Bereich welcher in Söhlde zu besuchenden Schulen ein Bedarf/Wunsch auf Betreuung
a) in einer teilgebundenen Ganztagsschule,
b) in einer offenen Ganztagsschule,
c) in einem Hort oder
kein solcher Betreuungsbedarf?
Welche Räumlichkeiten müssen dafür bei welchen der o.a. Varianten in welchen Gebäuden oder auf welchen Grundstücken bis wann geschaffen werden und welche sind bereits für wann geplant?
Bei der Bedarfsabfrage sind Kinder, die bereits eine Grundschule besuchen oder als sog. „Kann-Kinder“ bereits vorzeitig eingeschult worden sind, nicht zu berücksichtigen. Bei der Bedarfsabfrage ist zudem auf die Unterschiede der o.a. Betreuungsangebote und die Rechte der Eltern/Kinder hinzuweisen. Der Bedarf ist für jede einzelne Altersstufe von 0 bis 6 Jahre abzufragen und bei der Auswertung dazustellen.
Begründung:
Ab 1. August 2026 haben Schülerinnen und Schüler ab der ersten Klassenstufe an Werktagen einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung im Umfang von acht Stunden täglich nach dem individuellen Bedarf. Der Rechtsanspruch garantiert den Kindern eine Betreuung, aber keine Teilnahmepflicht.
Die Planung für die Bereitstellung der erforderlichen und geeigneten Einrichtungen obliegt dem Landkreis/Kreistag (§ 79 SGB VIII). In vielen Städten und Gemeinden gibt es schon Ganztagsgrundschulen, aber auch viele Horte, die weiterhin bestehen bleiben können; die Entscheidung darüber obliegt ebenfalls dem Kreistag: also im Landkreis Hildesheim der Mehrheitsgruppe von SPD-Grüne.
Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion muss auch bei der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter vorrangig eine bedarfsgerechte Betreuung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und den Bedürfnissen der Familien gewährleistet werden. Diese Bedürfnisse sind differenziert abzufragen.
In einer Gemeinde mit mehreren Grundschulen ist z. B. auch zu prüfen, wo und ab wann aufgrund der Elternwünsche für den Bereich welcher Schule eine Fortsetzung der Hortbetreuung oder eine teilgebundene bzw. offenen Ganztagsschule sachgerecht oder vertretbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
