Archiv der Kategorie: Anfragen
Losverfahren an Gymnasien
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.05.2026
Losverfahren an Gymnasien
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Wir sind von verschiedenen Eltern darauf hingewiesen worden, dass Plätze für das Gymnasium Sarstedt im Losverfahren vergeben wurden mit der Folge, dass Kinder aus Sarstedt dort und im Umfeld von Sarstedt keinen Platz in einem Gymnasium erhalten haben.
Nach uns vorliegenden Informationen wurden Eltern vom Landkreis zumindest in einem Fall erklärt, dass man auch mit Empfehlung keinen Anspruch auf einen Schulplatz am Gymnasium habe.
In diesem Zusammenhang sind verschiedene Fragen zu klären:
- Es ist es erforderlich zu klären, von wem und nach welcher rechtlichen Bestimmung für welche Kinder a) nach welchen Kriterien oder b) durch Los Plätze vergeben wurden?
- Zudem ist u.a. zu klären, wie transparent das Losverfahren durchgeführt wurde und wie viele Kinder (einschl. Geschwisterkinder) angenommen wurden
a) mit Gymnasialempfehlung,
b) ohne Gymnasialempfehlung und
c) die nicht aus der Stadt Sarstedt, sondern welchen anderen Gemeinden kommen.
- Ferner ist zu klären, ob und welche Maßnahmen getroffen werden können und müssen, um zumindest allen Kindern, die eine Gymnasialempfehlung erhalten haben, in zumutbarer Entfernung zu ihrem Wohnort einen Platz am Gymnasium anbieten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Freie Plätze in Notunterkünften/Großunterkünften
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 06.05.2026
Freie Plätze in Notunterkünften/Großunterkünften
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
in der Sitzung des Kreisausschusses am 04.05.2026 haben Sie unter dem Tagesordnungspunkt „N4 – Flüchtlingssituation“ mitgeteilt, dass im Landkreis Hildesheim derzeit etwa 130 freie Plätze in Notunterkünften/Großunterkünften zur Verfügung stehen.
Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Plätze stehen in welchen Notunterkünften/ Großunterkünften in welchen Gemeinden zur Verfügung? Wie viele Plätze sind in welchen Notunterkünften/ Großunterkünften jeweils am Anfang der vergangenen sechs Monate frei?
- Zu welchem Zeitpunkt enden die Mietverträge der jeweiligen Unterkünfte in den einzelnen Gemeinden?
- Vor dem Hintergrund von 130 freien Plätzen in Notunterkünften/Großunterkünften bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
3.1 Die Notunterkunft in Lamspringe (ehem. Realschule) weist aufgrund ihrer Lage im Südkreis eine nur eingeschränkte Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf.
Gibt es im Kreisgebiet alternative Standorte für Notunterkünfte, die über eine bessere Lage sowie eine verbesserte ÖPNV-Anbindung verfügen? Wenn ja, welche?
3.1.1 Für wie lange ist der Betrieb der Notunterkunft/Großunterkunft derzeit noch vorgesehen?
3.1.2 Ist die Betreuung in der Notunterkunft durchgehend sichergestellt?
Wenn ja, wie? Gab es beim Betrieb der Unterkunft besondere Vorkommnisse?
Wenn ja, welche?
Begründung:
Auf die Berichte der Verwaltung und die Beratungen dazu u.a. im Ausschuss für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang sowie im Kreisausschuss weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Josef Teltemann
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang
Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim – Einhaltung der Hilfsfrist
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.04.2026
Einhaltung der Hilfsfrist
Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim
Bezug: Unsere Anfrage Nr. 471/XIX vom 21.01.2026
Ihre Antwort vom 16.03.2026
Unsere Anfrage Nr. 509/XIX vom 02.04.2026
Ihre Zwischennachricht vom 23.04.2026
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
unsere Anfrage Nr. 471/XIX vom 21.01.2026 haben Sie am 16.03.2026 (also erst nach ca. 2 Monaten) nur ungenügend und widersprüchlich beantwortet.
Auf Seite 3 Ihrer Antwort geben Sie bspw. für den Rettungswacheneinsatzbereich Gronau eine Überschreitung der Hilfsfrist nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 BedarfVO-RettD wie folgt an:
Um mehr als
5 Minuten 20 mal
10 Minuten 0
15 Minuten 1 mal
20 Minuten 0
30 Minuten 0
Wie viel Minuten maximal überschritten 26 Minuten.
Diese Angaben und entsprechende Angaben weiterer Rettungswacheneinsatzbereiche stehen im Widerspruch zueinander, da eine maximale Überschreitung von 26 Minuten bedeutet, dass zumindest ein entsprechender Einsatzwert vorgelegen haben muss.
Bitte teilen Sie uns mit, wie dieser Widerspruch zu verstehen ist.
Ferner bitten wir Sie, unsere Anfrage/Nachfrage Nr. 509/XIX vom 02.04.2026 nunmehr innerhalb einer Woche zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher – und Bevölkerungsschutz
Rettungsdiensteinsätze
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 21.04.2026
Rettungsdiensteinsätze
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
vor der Akteneinsicht vom 18.03.2026 zu den Rettungsdiensteinsätzen am 14. und 21.10. sowie 27.12.2025 hatten Sie uns mit E-Mail vom 18.03.2026 mitgeteilt, dass man uns keine Weisungen an die Disponenten der gemeinsamen Rettungsleitstelle von Stadt und Landkreis Hildesheim vorlegen und keine Tonbandaufzeichnungen über die o.a. Notfälle zeigen werde. Diese Unterlagen wurden uns bei der Akteneinsicht auch tatsächlich nicht zur Verfügung gestellt. Daher sind für uns die Abläufe bei den o.a. Einsätzen nicht nachvollziehbar.
Nach der o.a. Akteneinsicht wurden uns jedoch einige Unterlagen als Kopie für unsere Fraktionsberatungen zur Verfügung gestellt:
In der Kopie einer E-Mail des Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Hildesheim vom 14.11.2025, 20:42 Uhr, an den Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Hildesheim heißt es: „Bei dem Fall vom 14.10.2025 deutet sich ein Fehler der IRLS an, dessen Hintergründe nun aufgeklärt werden müssen. Dieser Prozessfehler (hier: Das Nicht-Ausrücken des alarmierten NKTW ist der IRLS nicht aufgefallen) ist jedoch für den NKTW-Einsatz irrelevant, sondern hätte bei jedem Einsatz vorkommen können – aber nicht dürfen!“
Und in einer Kopie eines Entwurfs aus der Stadtverwaltung vom 27.11.2025 für die Beantwortung der Anfrage vom 14.11.2025 an den Landkreis heißt es: „[Intern: In dem Einsatz vom 21.10.25 ist der Alarm durch die IRLS sofort ausgeführt worden, der anscheinend nicht bei dem Beauftragten angekommen ist. Der Fehler der IRLS war hier, dass das fehlende Abrücken des alarmierten Fahrzeuges nicht aufgefallen ist… Bei dem Einsatz am 14.10.2025 ist aus Sicht der Stadt Hildesheim und der ÄLRD hier kein Fehlverhalten der IRLS erkennbar. Hier liegt es jedoch dringender Aufklärungsbedarf beim DRK]“.
Und in der Kopie Ihres Schreibens vom 03.03.2026 an den Beschwerdeführer, der sich bei Ihnen am 08.01.2026 über den Vorfall vom 27.12.2025 beschwert hatte, werden von Ihnen Fehler eingeräumt mit dem Hinweis, dass, obwohl der Notruf weitgehend gemäß den Standardverfahren der IRLS abgewickelt worden sei, es sinnvoll gewesen wäre, aber versäumt worden sei, den Anrufer auch nach möglichen Schmerzen und Kreislaufbeschwerden zu fragen. Diese Informationen, so heißt es, seien in einem solchen Fall grundsätzlich wichtig, wären jedoch in diesem Gespräch aufgrund der Art der Anfrage nicht erfragt worden. Das disziplinarrechtliche Verfahren, welches sich aus der Dienstaufsichtsbeschwerde ergeben könnte, liege in der Zuständigkeit der Stadt Hildesheim.
Unter Hinweis auf die Vorbemerkung bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Für wann ist von Ihnen geplant, die Kreistagsgremien über den genauen Ablauf der o.a. Einsätze a) mündlich und b) schriftlich zu informieren?
- Ist es nach wie vor möglich, dass das Nicht-Ausrücken des alarmierten NKTW in der IRLS nicht auffällt?
- Ist es nach wie vor möglich, dass das Nicht-Ausrücken des alarmierten RTW der IRLS nicht auffällt?
- Am 19.06.2025 haben Sie öffentlich im FAQ des Landkreises behauptet:
„Rettungswagen waren in echten Notfällen oft nicht verfügbar, wenn Sekunden zählten.“Am 03.07.2025 haben wir Sie mit der Anfrage Nr. 392/XIX u.a. gefragt:
„Wer entscheidet bei einem Notruf, ob ein Fall der Notfallrettung vorliegt? Was verstehen Sie unter einem „echten Notfall“? Wer entscheidet bei der Auswertung der o. a. Einsatzdaten, was in Ihrem Sinne als „echter Notfall“ einzustufen war? Betrachten Sie als „echten Notfall“ auch die Fälle, in denen eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung des Patienten zu erwarten, aber noch nicht eingetreten ist?“
Darauf haben Sie am 15.09.2025 u.a. geantwortet:
„Es gibt in keinem Gesetz etc. die Definition des „echten Notfalls“. Die Entscheidung, ob ein NKTW, R0, R1 oder RN1 alarmiert wird, trifft der Disponent anhand der SNA, die die ÄLRD zusammen mit dem Leiter IRLS abstimmen…“Mit unserer Anfrage Nr. 429/XIX vom 08.09.2025 haben wir Sie u.a. gefragt:
„Wie oft war bei „echten Notfällen“ kein Rettungswagen verfügbar?“
Darauf haben Sie am 06.10.2025 geantwortet:
„Es wird auf die Antwort zu Frage 5 innerhalb der 2. Teilantwort der Anfrage 392/XIX verwiesen.“Am 15.12.2025 haben wir Sie mit der Anfrage Nr. 457/XIX u.a. gefragt:
„Wie oft wurden in 2022, 2023, 2024 und 2025 im Bereich welcher Rettungswache
a) RTW alarmiert
b) NKTW alarmiert
c) RTW alarmiert, weil kein NKTW zur Verfügung stand
d) von einem NKTW ein RTW nachgefordert?Darauf haben Sie am 22.01.2026 geantwortet:
„Das aktuelle Fahrzeugsystem erfolgt in einem Einsatz von Mehrzweckfahrzeugen. Eine Differenzierung von RTW, KTW und NKTW erfolgt erst im Rahmen der neuen Beauftragung ab dem 01.07.2026.“Die Hildesheimer Allgemeinen Zeitung berichtete am 13.04.2026:
„18 Rettungswagen sollen mit einem hoch qualifizierten Notfallsanitäter an Bord künftig nur für Notfälle eingesetzt und von unproblematischen Krankenfahrten entbunden werden, die aktuell bei den Mehrzweckfahrzeugen rund 40 Prozent der Einsätze ausmachen…“
Was bedeutet aktuell? Auf wie viele Einsätze im Bereich welcher Rettungswache beziehen sich die 40 %? Wie viele dieser Einsätze wurden von wem, wann und in welcher Form a) medizinisch und b) rechtlich hinsichtlich der Ermessensausübung geprüft? Wie oft wurden im Bereich welcher Rettungswache RTW für Einsätze alarmiert, bei denen vor der Alarmierung oder vor dem Einsatz klar war, dass kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG vorliegt? Wie oft wurden RTW eingesetzt, obwohl kein Fall der Sinne des § 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 NRettDG vorlag?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Mangelnde und zum Teil ungenügende Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 13.04.2026
Mangelnde und zum Teil ungenügende Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Stellen sind im Amt 302 in den einzelnen Monaten seit 01.06.2025 unbesetzt oder nur teilweise besetzt (z.B. aufgrund von Teilzeit oder Abwesenheiten)?
- Welche konkreten Auswirkungen hatte und hat dies auf die Aufgabenerfüllung des Amtes 302, insbesondere hinsichtlich
- a) der Bearbeitungsdauer von Bauvoranfragen,
- b) der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen,
- c) der Eintragung von Baulasten oder vergleichbaren Vorgängen sowie
- d) sonstiger baurechtlicher Verfahren?
- Welche Maßnahmen wurden ergriffen bzw. sind vorgesehen, um die unter Ziffer 1 genannten Stellen zu besetzen und zu welchem Zeitpunkt ist jeweils mit einer vollständigen Besetzung zu rechnen?
- Welche konkreten organisatorischen Maßnahmen wurden infolge der durchgeführten Organisationsuntersuchung umgesetzt, um die Bearbeitungszeiten im Amt 302 nachhaltig zu verkürzen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
RVHi – Vereinbarung mit der Stadt Hildesheim für die gemeinsame Stellplatzanlage anlässlich des Flottenhochlaufs auf E-Mobilität
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.04.2026
RVHi – Vereinbarung mit der Stadt Hildesheim für die gemeinsame Stellplatzanlage anlässlich des Flottenhochlaufs auf E-Mobilität
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau sowie in die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Weiterhin bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Auswirkungen ergeben sich aus möglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Hildesheim und dem Landkreis Hildesheim zum Bau eines gemeinsamen Busdepots für die Haushaltsjahre 2027 sowie 2028 ff.?
- Welche konkreten Vereinbarungen wurden hierzu bereits getroffen und welche weiteren Abreden sind vorgesehen?
- Wann ist beabsichtigt, die zuständigen Gremien über den aktuellen Sachstand sowie die weiteren Planungen zu informieren?
Begründung:
Nach den vorliegenden Informationen hat die Stadt Hildesheim in verschiedenen Vorlagen (u.a. Nrn. 25/298 und 25/356) sowie in der Beantwortung von Anfragen (u.a. Antwort vom 24.09.2025) dargelegt, dass hinsichtlich einer Kostenbeteiligung des Landkreis Hildesheim bereits Gespräche geführt wurden.
Gegenstand ist ein gemeinsames Busdepot für SVHi und RVHi mit entsprechender Ladeinfrastruktur. Nach den genannten Vorlagen und Auskünften wird von Gesamtkosten in Höhe von rund 60 Millionen Euro ausgegangen. Dabei wird eine hälftige Kostenbeteiligung des Landkreises in Aussicht gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim – Einhaltung der Hilfsfrist
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.04.2026
Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim – Einhaltung der Hilfsfrist
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- In welchen Gemeinden hat es in welchen Monaten vom 01.10.2025 bis 01.03.2026 wie viele Einsätze für Fälle der Notfallrettung i. S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG gegeben?
1.1 Bei jeweils welchen bzw. wie vielen der o.a. Einsätze ist
1.1.1 als erstes Rettungsmittel ein RTW nach der Norm EN 1789 Typ C alarmiert worden,
1.1.2 nur ein Notfallkrankenwagen NKTW nach der Norm EN 1789 Typ B alarmiert worden,
1.1.3 als erstes Rettungsmittel ein RTW alarmiert worden, weil kein NKTW zur Verfügung stand,
1.1.4 nur ein Notfallkrankenwagen NKTW alarmiert worden, weil kein RTW zur Verfügung stand,
1.1.5 die Eintreffzeit von 15 Minuten in welchem Ort überschritten worden:
a) insgesamt
b) bis 2 Minuten,
c) 2 bis 4 Minuten,
d) 4 bis 6 Minuten,
e) 6 bis 8 Minuten und
f) 8 bis 10 Minuten?
1.2 Bei jeweils welchen der o.a. Einsätzen
1.2.1 wurden die Patienten in welches Krankenhaus transportiert,
1.2.2 betrug die Zeit zwischen Eingang des Notrufes und a) der Ankunft beim Krankenhaus und b) der Übernahme des Patienten durch das Krankenhaus
c) mehr als 15 Minuten
d) mehr als 20 Minuten
e) mehr als 30 Minuten
f) mehr als 40 Minuten
g) mehr als 50 Minuten
h) mehr als 60 Minuten
i) mehr als 90 Minuten
j) mehr als 120 Minuten?
- Wann sind in welchen Fällen, in denen die Eintreffzeit überschritten wurde, die für die Bearbeitung zuständigen Disponenten und die den Einsatz durchführenden Rettungskräfte um eine Stellungnahme gebeten worden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
