Archiv der Kategorie: Anfragen
Gewährleistung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.07.2026
Gewährleistung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG,
Anfrage nach § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen
– für die einzelnen Tage seit dem 01.07.2026 ab 0 Uhr bis 15.07.2026
– für die einzelnen Wochen seit dem 01.07.2026 bis zur nächsten Sitzung der zuständigen Fachausschüsse
– für die einzelnen Wochen seit dem 01.07.2026 bis zur nächsten Sitzung des Kreistages:
- Wie viele Hilfeersuchen für
a) die Notfallrettung und
b) einen Notfalltransport
sind für welchen Ort eingegangen?
- In wie vielen Fällen wurde die Hilfsfrist für die Notfallrettung in welchem Ort überschritten?
- In wie vielen Fällen der Notfallrettung sind aus welchen Gründen keine RTW eingesetzt worden?
- In wie vielen Fällen der Notfallrettung sind aus welchen Gründen ein NKTW oder KTW eingesetzt worden?
- In wie vielen Fällen der Notfallrettung ist ein RTW eingesetzt worden und wie viele Minuten betrug dabei die durchschnittliche Zeit zwischen Eingang des Hilfeersuchens und der Übernahme des Patienten durch ein Krankenhaus?
- In wie vielen Fällen der Notfallrettung wurde die Eintreffzeit des RTW um wie viele Minuten überschritten?
- In wie vielen Fällen der Notfallrettung betrug die Zeit zwischen Eingang des Hilfeersuchens und dem Eintreffen des RTW am Ereignisort mehr als 16, 17, 18, 19, 20 und wie viel Minuten maximal?
- Wann sind Sie über die mit der Umstellung eintretenden Mängel in welcher Form informiert worden und was haben Sie daraufhin wann unternommen?
- Wie viele Minuten betrug im Bereich welcher Rettungswache
a) für den RTW und
b) NKTW
– die durchschnittliche Einsatzdauer,
– die Zeit zwischen Eintreffzeit und der Übernahme des Patienten in einem Krankenhaus und
– die Zeit zwischen Ankunft am Krankenhaus und Übernahme des Patienten durch das Krankenhaus?
Begründung:
Der Rettungsdienst hat die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes dauerhaft sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag).
Diese Forderung ist im Landkreis Hildesheim seit Jahren nicht erfüllt worden. Dieser Mangel sollte gem. Ihrer Ankündigung mit der Umstellung des Systems ab dem 01.07.2026 beseitig werden.
Nach uns vorliegenden Information, hat die Umstellung des Rettungsdienstes zum 01.07.2026 jedoch dazu geführt, dass in verschiedenen Fällen nicht die erforderliche Hilfe geleistet wurde oder nicht geleistet werden konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Gehölzentfernungen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.07.2026
Gehölzentfernungen
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
in Ihrem „Merkblatt zur Antragstellung für Gehölzentfernungen“ hatten Sie folgenden Hinweis gegeben:
„In Niedersachsen stellen erhebliche Beeinträchtigungen und Beseitigungen von Baumreihen, Alleen, Feldhecken und Feldgehölzen nach dem Nds. Naturschutzgesetz einen Eingriff dar und sind gemäß § 17 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes in der Regel genehmigungspflichtig.
Dies gilt insbesondere für die freie Landschaft, da dort das Landschaftsbild und der Biotopverbund bei der Beurteilung durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) mitberücksichtigt werden. Darüber hinaus kann auch die Entfernung oder ein erheblicher Rückschnitt von Einzelbäumen oder Baumgruppen, auch in Ihrem privaten Garten oder auf Ihrem Hof, einen solchen genehmigungspflichtigen Eingriff darstellen.“
Dies ist rechtlich unzutreffend und widerspricht dem kürzesten Artikel unserer Verfassung, den man sich leicht merken kann und den auch Sie sich merken sollten: „Bundesrecht bricht Landesrecht.“ Und für den Fall, dass eine Genehmigung erforderlich ist, bestimmt § 17 Abs. 3 Satz 3 Bundesnaturschutzgesetz: „Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Anforderungen des § 15 erfüllt sind.“ Dies nennt man gebundene Verwaltung, bei der die Behörde keinen Ermessensspielraum hat.
Daher hatten wir im Kreistag vorgeschlagen, Sie zu beauftragen, das oben angegebene Merkblatt zu bearbeiten und dabei insbesondere die Rechtslage klarzustellen.
Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- In wie vielen Fällen haben Sie in den vergangenen 2 Jahren geprüft, ob für ein Vorhaben eine Genehmigung im Sinne des § 17 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich war?
- Wie viele Genehmigungen im Sinne des § 17 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes haben Sie in den vergangenen 2 Jahren für welche Maßnahmen
a) auf Privatgrundstücken
b) in der freien Landschaft
mit jeweils welchen Maßgaben (Ausgleichs – oder Ersatzmaßnahmen) erteilt oder abgelehnt? - Nach welcher Definition entscheiden Sie darüber, ob für eine Maßnahme
a) auf einem Privatgrundstück
b) in der freien Landschaft
eine Genehmigung nach § 17 Abs. 3 BNatSchG erforderlich ist? - Bis wann beabsichtigen Sie, den Kreistagsabgeordneten das überarbeitete Merkblatt vorzulegen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
Haushalt
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.06.2026
Haushalt
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
im Haushaltsplan für das Jahr 2026 haben Sie als ordentliches Ergebnis für das Jahr 2024 einen Betrag von -59.184.024,93 € und für die folgenden fünf Jahre einen Ansatz von
-69.176.400 € in 2025,
-93.165.100 € in 2026,
-102.490.900 € in 2027,
-119.432.100 € in 2028 und
-136.412.900 € in 2029 angegeben.
Ferner haben Sie uns auf unsere Anfrage Nr. 444/XIX vom 29.10.2025 am 18.11.2025 bzw. 05.12.2025 die angenommene Entwicklung der Schulden von 2026 bis 2029 mitgeteilt.
Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:
- Wie waren die Ergebnisse in den einzelnen Jahren seit 2010?
- Wie hat sich die Höhe der Schulden in den einzelnen Jahren seit 2010 entwickelt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Hilfen zur Erziehung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.06.2026
Hilfen zur Erziehung
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
im Haushaltsplan für das Jahr 2026 sind für das Produkt „363-003 Hilfen zur Erziehung“ die Leistungen zu den Einzelprodukten „363-003-0001 Präventive niedrigschwellige Hilfsangebote (§ 27 SGB VIII)“ bis „363-003-0012 Jugend-Wohnen-Arbeit“ angegeben.
Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Personen haben im Jahr 2024 und 2025 welche der in den Einzelprodukten genannten Leistungen der Hilfen zur Erziehung in jeweils welcher Höhe und von wem erhalten?
- Wie viele Personen haben in den vergangenen fünf Jahren über mehr als 1, 2, 3, 4 oder 5 Jahre welche der in den Einzelprodukten genannten Leistungen der Hilfen zur Erziehung in jeweils welcher Höhe und von wem erhalten?
- Von wie vielen Leistungserbringern wurden in den Jahren 2024 und 2025 welche der in den Einzelprodukten genannten Leistungen der Hilfen zur Erziehung in jeweils welcher Höhe erbracht?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Kosten für Kinderbetreuung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.06.2026
Kosten für Kinderbetreuung
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie hoch waren in welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim die Kosten für die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025?
- Zu wie viel Prozent wurden oder werden diese Kosten in welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim a) vom Land, b) vom Landkreis, c) von den Städten und Gemeinden, d) den Trägern und e) von den Eltern getragen?
- Zu wie viel Prozent wären diese Kosten von welchen Gemeinden im Landkreis Hildesheim zu tragen gewesen, wenn bereits zum 01.01.2022
a) die mit dem Nachtragshaushalt 2026 beschlossenen Hebesätze für die Kreisumlage in Kraft gewesen wären,
b) die Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag) in Kraft getreten wäre und
c) die Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag) für alle Gemeinden in Kraft getreten wäre?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Direktleitungen von Straßenabwasser
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.06.2026
Direktleitungen von Straßenabwasser
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- In welchen Gemeinden gibt es wie viele Direkteinleitungen von Straßenabwasser (Niederschlagswasser) in ein Gewässer oder in das Grundwasser?
- Für welche Direkteinleitungen von Straßenabwasser (Niederschlagswasser) in ein Gewässer oder in das Grundwasser hat der Landkreis a) eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt oder b) keine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt?
- Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Maßgaben wurden die Erlaubnisse erteilt?
- Wie häufig wurden die Einleitstellen bisher von wem überwacht?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
Rettungsdiensteinsätze und Hilfeersuchen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 26.05.2026
Rettungsdiensteinsätze und Hilfeersuchen
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- n wie vielen Fällen wurde die gemeinsame Rettungsleitstelle von Stadt und Landkreis Hildesheim in den einzelnen Monaten der Jahre 2024 und 2025 sowie der ersten vier Monate des Jahres 2026 über die Telefonnummer 112 angerufen?
1.1 Wie viele dieser Anrufe waren Hilfeersuchen (§ 6 Abs. 3 NRettDG)?
1.2 Nach welchen Kriterien und Tatsachen ist von wem entschieden worden, welcher Anruf
a) nicht als Hilfeersuchen zu beurteilen oder einzustufen ist
b) als Hilfeersuchen erfasst und dokumentiert worden ist?
1.3 In wie vielen Fällen, in denen Anrufe vom Disponenten
a) nicht als Hilfeersuchen beurteilt, oder eingestuft wurden
b) als Hilfeersuchen beurteilt der eingestuft wurde,
ist von wem
c) durch das Abhören der aufgezeichneten einsatzbedingten Telekommunikation und
d) der Protokolle
geprüft worden, ob die Beurteilung oder Einstufung der Disponenten richtig oder falsch war?
1.4 Wie viele Anrufe nach Nr. 1 sind als Hilfeersuchen eingestuft und protokolliert worden, bei denen keine Rettungsmittel eingesetzt worden sind?
1.5 In wie vielen Fällen hat wessen Prüfung ergeben, dass ein Anruf unzutreffend nicht als Hilfeersuchen beurteilt oder eingestuft worden ist?
1.6 Ist der Anruf zu dem o.a. Notfall vom 27.12.2025 als Hilfeersuchen eingestuft und dokumentiert worden oder nicht?
1.6.1 Wie sind diese Einstufung und die Entscheidung darüber, kein Rettungsmittel einzusetzen, begründet und protokolliert worden?
1.6.2 Welche Personen haben die aufgezeichnete „einsatzbedingte Telekommunikation“ (§ 11 Abs. 1 NRettD) wann a) abgehört, b) verschriftlicht und c) als Text lesen können?
1.6.3 Wann ist die aufgezeichnete „einsatzbedingten Telekommunikation“ dem Landkreis, der Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt worden?
1.6.4 In dem Antwortschreiben des Landkreises vom 20.01.2026 auf die Beschwerde vom 08.01.2026 zu dem Notfall vom 27.12.2025 heißt es, dass es sinnvoll gewesen wäre, aber versäumt worden sei, den Anrufer auch nach möglichen Schmerzen und Kreislaufbeschwerden zu fragen. Und weiter heißt es, dass diese Informationen in einem solchen Fall grundsätzlich wichtig seien, jedoch aufgrund der Art der Anfrage nicht erfragt worden wären?
1.6.5 Durch welche Unterlagen oder sonstigen Informationen sind diese Aussagen begründet? Wann hat der Landkreis diese Unterlagen oder Informationen in welcher Form erhalten?
1.6.6 Aufgrund welcher Vorschrift war die Stadt Hildesheim berechtigt, diese Unterlagen oder Informationen dem Landkreis zur Verfügung zu stellen? Aufgrund welcher Vorschrift war der Landkreis berechtigt, diese Informationen dem Beschwerdeführer zur Verfügung zu stellen und damit öffentlich zu machen, aber der CDU-Kreistagsfraktion bis zur Akteneinsicht am 18.03.2026 vorzuenthalten?
1.7 Wie viele Anrufe nach Nr. 1 sind als Hilfeersuchen eingestuft und protokolliert worden, bei denen keine Rettungsmittel eingesetzt worden sind?
1.8 Wie viele Anrufe nach Nrn. 1.1, 1.2 und 1.6 waren Hilfeersuchen
a) aus welchen Gemeinden
und
b) aus dem Bereich welcher Rettungswache?
1.9 Bei wie vielen Hilfeersuchen nach Nrn. 1.1, 1.2 und 1.6 aus
a) welcher Gemeinde
und
b) aus dem Bereich welcher Rettungswache
ist von den o.a. Disponenten in den einzelnen Monaten der Jahre 2024 und 2025 sowie der ersten vier Monate des Jahres 2026 aus welchen Gründen entschieden worden
c) kein Rettungsmittel (§ 9 NRettDG)
oder
d) einen Notarztwagen,
e) einen Intensivtransportwagen,
f) einen Rettungswagen,
g) einen Notfallkrankenwagen,
h) einen Krankentransportwagen,
i) ein Notarzteinsatzfahrzeug
einzusetzen?
1.10 In wie vielen Fällen nach Nrn. 1.1, 1.2 und 1.6 sind die Entscheidungen der Disponenten von welchem Personal und in welcher Form überprüft worden, durch medizinische Feststellungen zum Gesundheitszustand der Hilfesuchenden, durch Abhören der aufgezeichneten einsatzbedingten Telekommunikation, Sichtung der Protokolle nach § 11 Absatz 1 NRettDG, durch welche anderen Maßnahmen, ob der Disponent bei dem Notruf bzw. Hilfeersuchen im erforderlichen Umfang versucht hat,
a) den Gesundheitszustand und Bedarf an Rettungsmitteln zu ermitteln und
b) aus welchen Gründen richtig oder falsch beurteilt hat, welche Rettungsmittel einzusetzen waren?
1.11 In wie vielen Fällen hat die Überprüfung nach Nr. 1.9 ergeben, dass
a) der Disponent nicht ausreichend versucht hat, den Gesundheitszustand zu ermitteln
und
b) nicht richtig beurteilt hat, ob und welche Rettungsmittel einzusetzen waren?
1.12 In wie vielen Fällen sind in welcher Form die Entscheidungen nach Nrn. 1.1 und 1.2 und die Überprüfungsergebnisse nach Nrn. 1.3 und 1.4 von wem in welcher Form überhaupt und dahingehend dokumentiert worden, ob und aus welchen Gründen
c) kein Rettungsmittel eingesetzt wurde, obwohl es hätte eingesetzt werden müssen,
d) als erstes Rettungsmittel hätte ein RTW bzw. Fahrzeug nach Typ C (Rettungswagen) der DIN EN 1789 eingesetzt werden müssen, aber dies unterblieben ist,
e) als Rettungsmittel ein RTW bzw. Fahrzeug nach Typ C (Rettungswagen) der DIN EN 1789 lediglich als Ersatz für ein anderes Rettungsmittel eingesetzt wurde,
f) als Rettungsmittel ein RTW bzw. Fahrzeug nach Typ C (Rettungswagen) der DIN EN 1789 eingesetzt wurde, obwohl der Disponent keinen Fall der Notfallrettung angenommen hat und auch kein Fall der Notfallrettung vorlag,
g) als erstes Rettungsmittel ein Notarzteinsatzfahrzeug hätte eingesetzt werden müssen, aber dies unterblieben ist,
h) als erstes Rettungsmittel ein Fahrzeug nach Typ B (Notfallkrankenwagen) der DIN EN 1789 eingesetzt wurde, obwohl ein RTW oder ein Notarzteinsatzfahrzeug erforderlich war?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
