Archiv der Kategorie: Anfragen

Rettungsdiensteinsätze und Hilfeersuchen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.05.2026

Rettungsdiensteinsätze und Hilfeersuchen

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

In wie vielen Fällen wurde die gemeinsame Rettungsleitstelle von Stadt und Landkreis Hildesheim in den einzelnen Monaten der Jahre 2024 und 2025 sowie der ersten vier Monate des Jahres 2026 über die Telefonnummer 112 angerufen?

Wie viele dieser Anrufe waren Hilfeersuchen (§ 6 Abs. 3 NRettDG)?

Nach welchen Kriterien und Tatsachen ist von wem entschieden worden, welcher Anruf

  1. a) nicht als Hilfeersuchen zu beurteilen oder einzustufen ist
  2. b) als Hilfeersuchen erfasst und dokumentiert worden ist?
  • In wie vielen Fällen, in denen Anrufe vom Disponenten
  1. a) nicht als Hilfeersuchen beurteilt, oder eingestuft wurden
  2. b) als Hilfeersuchen beurteilt der eingestuft wurde,

ist von wem

  1. c) durch das Abhören der aufgezeichneten einsatzbedingten Telekommunikation und
  2. d) der Protokolle

geprüft worden, ob die Beurteilung oder Einstufung der Disponenten richtig oder falsch war?

  • Wie viele Anrufe nach Nr. 1 sind als Hilfeersuchen eingestuft und protokolliert worden, bei denen keine Rettungsmittel eingesetzt worden sind?
  • In wie vielen Fällen hat wessen Prüfung ergeben, dass ein Anruf unzutreffend nicht als Hilfeersuchen beurteilt oder eingestuft worden ist?
  • Ist der Anruf zu dem o.a. Notfall vom 27.12.2025 als Hilfeersuchen eingestuft und dokumentiert worden oder nicht?
    • Wie sind diese Einstufung und die Entscheidung darüber, kein Rettungsmittel einzusetzen, begründet und protokolliert worden?
    • Welche Personen haben die aufgezeichnete „einsatzbedingte Telekommunikation“ (§ 11 Abs. 1 NRettD) wann a) abgehört, b) verschriftlicht und c) als Text lesen können?
    • Wann ist die aufgezeichnete „einsatzbedingten Telekommunikation“ dem Landkreis, der Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt worden?
    • In dem Antwortschreiben des Landkreises vom 20.01.2026 auf die Beschwerde vom 08.01.2026 zu dem Notfall vom 27.12.2025 heißt es, dass es sinnvoll gewesen wäre, aber versäumt worden sei, den Anrufer auch nach möglichen Schmerzen und Kreislaufbeschwerden zu fragen. Und weiter heißt es, dass diese Informationen in einem solchen Fall grundsätzlich wichtig seien, jedoch aufgrund der Art der Anfrage nicht erfragt worden wären?
    • Durch welche Unterlagen oder sonstigen Informationen sind diese Aussagen begründet? Wann hat der Landkreis diese Unterlagen oder Informationen in welcher Form erhalten?
    • Aufgrund welcher Vorschrift war die Stadt Hildesheim berechtigt, diese Unterlagen oder Informationen dem Landkreis zur Verfügung zu stellen? Aufgrund welcher Vorschrift war der Landkreis berechtigt, diese Informationen dem Beschwerdeführer zur Verfügung zu stellen und damit öffentlich zu machen, aber der CDU-Kreistagsfraktion bis zur Akteneinsicht am 18.03.2026 vorzuenthalten?
  • Wie viele Anrufe nach Nr. 1 sind als Hilfeersuchen eingestuft und protokolliert worden, bei denen keine Rettungsmittel eingesetzt worden sind?
  • Wie viele Anrufe nach Nrn. 1.1, 1.2 und 1.6 waren Hilfeersuchen
  1. a) aus welchen Gemeinden

und

  1. b) aus dem Bereich welcher Rettungswache?
  • Bei wie vielen Hilfeersuchen nach Nrn. 1.1, 1.2 und 1.6 aus
  1. a) welcher Gemeinde

und

  1. b) aus dem Bereich welcher Rettungswache

ist von den o.a. Disponenten in den einzelnen Monaten der Jahre 2024 und 2025 sowie der ersten vier Monate des Jahres 2026 aus welchen Gründen entschieden worden

  1. c) kein Rettungsmittel (§ 9 NRettDG)

oder

  1. d) einen Notarztwagen,
  2. e) einen Intensivtransportwagen,
  3. f) einen Rettungswagen,
  4. g) einen Notfallkrankenwagen,
  5. h) einen Krankentransportwagen,
  6. i) ein Notarzteinsatzfahrzeug

einzusetzen?

  • In wie vielen Fällen nach Nrn. 1.1, 1.2 und 1.6 sind die Entscheidungen der Disponenten von welchem Personal und in welcher Form überprüft worden, durch medizinische Feststellungen zum Gesundheitszustand der Hilfesuchenden, durch Abhören der aufgezeichneten einsatzbedingten Telekommunikation, Sichtung der Protokolle nach § 11
    1 NRettDG, durch welche anderen Maßnahmen, ob der Disponent bei dem Notruf bzw. Hilfeersuchen im erforderlichen Umfang versucht hat,
  1. a) den Gesundheitszustand und Bedarf an Rettungsmitteln zu ermitteln und
  2. b) aus welchen Gründen richtig oder falsch beurteilt hat, welche Rettungsmittel einzusetzen waren?
  • In wie vielen Fällen hat die Überprüfung nach Nr. 1.9 ergeben, dass
  1. a) der Disponent nicht ausreichend versucht hat, den Gesundheitszustand zu ermitteln und
  2. b) nicht richtig beurteilt hat, ob und welche Rettungsmittel einzusetzen waren?
  • In wie vielen Fällen sind in welcher Form die Entscheidungen nach Nrn. 1.1 und 1.2 und die Überprüfungsergebnisse nach Nrn. 1.3 und 1.4 von wem in welcher Form überhaupt und dahingehend dokumentiert worden, ob und aus welchen Gründen
  1. c) kein Rettungsmittel eingesetzt wurde, obwohl es hätte eingesetzt werden müssen,
  2. d) als erstes Rettungsmittel hätte ein RTW bzw. Fahrzeug nach Typ C (Rettungswagen) der DIN EN 1789 eingesetzt werden müssen, aber dies unterblieben ist,
  3. e) als Rettungsmittel ein RTW bzw. Fahrzeug nach Typ C (Rettungswagen) der DIN EN 1789 lediglich als Ersatz für ein anderes Rettungsmittel eingesetzt wurde,
  4. f) als Rettungsmittel ein RTW bzw. Fahrzeug nach Typ C (Rettungswagen) der DIN EN 1789 eingesetzt wurde, obwohl der Disponent keinen Fall der Notfallrettung angenommen hat und auch kein Fall der Notfallrettung vorlag,
  5. g) als erstes Rettungsmittel ein Notarzteinsatzfahrzeug hätte eingesetzt werden müssen, aber dies unterblieben ist,
  6. h) als erstes Rettungsmittel ein Fahrzeug nach Typ B (Notfallkrankenwagen) der DIN EN 1789 eingesetzt wurde, obwohl ein RTW oder ein Notarzteinsatzfahrzeug erforderlich war?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion


Rettungsdiensteinsätze

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.05.2026

Rettungsdiensteinsätze

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Zu dem Einsatz vom 27.12.2025

 Wann erfolgte das Hilfeersuchen nach § 6 Abs. 3 NRettDG und nach wie viel Minuten wurde die Alarmierung eines Rettungsmittels abgelehnt?

  • Aus welchen Gründen war der Disponent verpflichtet, „nach möglichen Schmerzen und Kreislaufbeschwerden“ zu fragen (siehe Schreiben des Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Hildesheim vom 03.03.2026 an den Beschwerdeführer)?
  • Aus welchen Gründen hat der Disponent diese Nachfrage unterlassen? Und aus welchen Gründen war es gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt, a) diese Nachfrage zu unterlassen und b) auf ein Taxi zu verweisen?
  • Welche gesundheitlichen a) Schäden und b) Gefahren sind für das Unfallopfer dadurch entstanden, dass kein Rettungsmittel alarmiert wurde?
  • Wann und von wem sind dazu welche Untersuchungen mit welchen Ergebnissen vorgenommen worden?
  1. Zu dem Einsatz am 14.10.2025
  •  Wann erfolgte das Hilfeersuchen nach § 6 Abs. 3 NRettDG und nach wie viel Minuten alarmierte der Disponent aus welchen Gründen welche Rettungsmittel? Wann trafen welche Rettungsmittel am Einsatzort ein und wann wurde der Patient einem Krankenhaus übergeben?
  • Aus welchen Gründen waren die eingesetzten Rettungsmittel gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt und welche gesundheitlichen a) Schäden und b) Gefahren sind für den Patienten durch Wahl der Rettungsmittel und den Zeitverzug zwischen Hilfeersuchen und Übergabe des Patienten im Krankenhaus eingetreten?
  • Wann und von wem sind dazu welche Untersuchungen mit welchen Ergebnissen vorgenommen worden?
  • Aus welchen Gründen ist das fehlende Abrücken eines alarmierten Fahrzeugs nicht aufgefallen? Wem hätte es aus welchen Gründen auffallen müssen?
  1. Zu dem Einsatz am 21.10.2025
  •  Wann erfolgte das Hilfeersuchen nach § 6 Abs. 3 NRettDG und nach wie viel Minuten alarmierte der Disponent aus welchen Gründen welche Rettungsmittel? Wann trafen welche Rettungsmittel am Einsatzort ein und wann wurde der Patient einem Krankenhaus übergeben?
  • Aus welchen Gründen waren die eingesetzten Rettungsmittel gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt und welche gesundheitlichen a) Schäden und b) Gefahren sind für den Patienten durch Wahl der Rettungsmittel und den Zeitverzug zwischen Hilfeersuchen und Übergabe des Patienten im Krankenhaus eingetreten?
  • Wann und von wem sind dazu welche Untersuchungen mit welchen Ergebnissen vorgenommen worden?
  1. Vom wem sind die Tonaufzeichnungen über die Einsätze vom 14. und 21.10. sowie vom 27.12.2025 abgehört worden? Wann und von wem sind diese Aufzeichnungen verschriftlicht und wem a) anonymisiert und b) nicht anonymisiert zur Verfügung gestellt worden? Sind die Tonaufzeichnungen gelöscht worden? Wenn ja, wann und von wem? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht und wo befinden sie sich jetzt? Werden die Aufzeichnungen den Hilfeersuchenden nach § 6 Abs. 3 NRettDG auf Anforderung zur Verfügung gestellt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion


Bau-Turbo – Umsetzung im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.05.2026

Bau-Turbo – Umsetzung im Landkreis Hildesheim

 Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Sitzungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie zur Umsetzung des sogenannten „Bau-Turbos“ geplant?
  2. Welche personellen und organisatorischen Voraussetzungen wurden beziehungsweise werden innerhalb der Bauverwaltung geschaffen, um beschleunigte Genehmigungsverfahren umzusetzen?
  3. Gibt es bereits konkrete Bauvorhaben aus den Städten und Gemeinden, bei denen beschleunigte Verfahren angewendet werden oder angewendet werden sollen?
  4. Wie bewerten Sie die Auswirkungen der geplanten beziehungsweise bereits eingeführten Maßnahmen auf die Dauer von Baugenehmigungsverfahren?
  5. Welche Zusammenarbeit ist mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorgesehen, um die Ziele des „Bau-Turbos“ einheitlich umzusetzen oder zu unterstützen?
  6. Welche digitalen Verfahren oder technischen Lösungen sollen eingeführt beziehungsweise erweitert werden, um Genehmigungsprozesse effizienter zu gestalten?

Begründung:

Der „Bau-Turbo“ ist eine neue bundesrechtliche Regelung, mit der Wohnungsbau in Deutschland schneller genehmigt werden soll. Kern ist es, dass Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen von Teilen des bisherigen Bauplanungsrechts abweichen können, etwa ohne neuen B-Plan oder mit vereinfachten Prüfungen. Es besteht Beratungsbedarf darüber, welche Maßnahmen die Verwaltung zur Umsetzung des sogenannten „Bau-Turbos“ plant bzw. geplant hat und welche Auswirkungen hierdurch auf künftige Bauvorhaben zu erwarten sind.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

 


Losverfahren an Gymnasien

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.05.2026

Losverfahren an Gymnasien

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Wir sind von verschiedenen Eltern darauf hingewiesen worden, dass Plätze für das Gymnasium Sarstedt im Losverfahren vergeben wurden mit der Folge, dass Kinder aus Sarstedt dort und im Umfeld von Sarstedt keinen Platz in einem Gymnasium erhalten haben.

Nach uns vorliegenden Informationen wurden Eltern vom Landkreis zumindest in einem Fall erklärt, dass man auch mit Empfehlung keinen Anspruch auf einen Schulplatz am Gymnasium habe.

In diesem Zusammenhang sind verschiedene Fragen zu klären:

  1. Es ist es erforderlich zu klären, von wem und nach welcher rechtlichen Bestimmung für welche Kinder a) nach welchen Kriterien oder b) durch Los Plätze vergeben wurden?
  1. Zudem ist u.a. zu klären, wie transparent das Losverfahren durchgeführt wurde und wie viele Kinder (einschl. Geschwisterkinder) angenommen wurden
    a) mit Gymnasialempfehlung,
    b) ohne Gymnasialempfehlung und
    c) die nicht aus der Stadt Sarstedt, sondern welchen anderen Gemeinden kommen.
  1. Ferner ist zu klären, ob und welche Maßnahmen getroffen werden können und müssen, um zumindest allen Kindern, die eine Gymnasialempfehlung erhalten haben, in zumutbarer Entfernung zu ihrem Wohnort einen Platz am Gymnasium anbieten zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur


Freie Plätze in Notunterkünften/Großunterkünften

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 06.05.2026

Freie Plätze in Notunterkünften/Großunterkünften

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in der Sitzung des Kreisausschusses am 04.05.2026 haben Sie unter dem Tagesordnungspunkt „N4 – Flüchtlingssituation“ mitgeteilt, dass im Landkreis Hildesheim derzeit etwa 130 freie Plätze in Notunterkünften/Großunterkünften zur Verfügung stehen.

Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Plätze stehen in welchen Notunterkünften/ Großunterkünften in welchen Gemeinden zur Verfügung? Wie viele Plätze sind in welchen Notunterkünften/ Großunterkünften jeweils am Anfang der vergangenen sechs Monate frei?
  2. Zu welchem Zeitpunkt enden die Mietverträge der jeweiligen Unterkünfte in den einzelnen Gemeinden?
  3. Vor dem Hintergrund von 130 freien Plätzen in Notunterkünften/Großunterkünften bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
    3.1 Die Notunterkunft in Lamspringe (ehem. Realschule) weist aufgrund ihrer Lage im Südkreis eine nur eingeschränkte Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf.
    Gibt es im Kreisgebiet alternative Standorte für Notunterkünfte, die über eine bessere Lage sowie eine verbesserte ÖPNV-Anbindung verfügen? Wenn ja, welche?
    3.1.1 Für wie lange ist der Betrieb der Notunterkunft/Großunterkunft derzeit noch vorgesehen?
    3.1.2 Ist die Betreuung in der Notunterkunft durchgehend sichergestellt?
    Wenn ja, wie? Gab es beim Betrieb der Unterkunft besondere Vorkommnisse?
    Wenn ja, welche?

Begründung:

Auf die Berichte der Verwaltung und die Beratungen dazu u.a. im Ausschuss für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang sowie im Kreisausschuss weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Josef Teltemann
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang

515 – Antwort


Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim – Einhaltung der Hilfsfrist

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 29.04.2026

Einhaltung der Hilfsfrist
Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim

Bezug:          Unsere Anfrage Nr. 471/XIX vom 21.01.2026
                        Ihre Antwort vom 16.03.2026
                        Unsere Anfrage Nr. 509/XIX vom 02.04.2026
                        Ihre Zwischennachricht vom 23.04.2026

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unsere Anfrage Nr. 471/XIX vom 21.01.2026 haben Sie am 16.03.2026 (also erst nach ca. 2 Monaten) nur ungenügend und widersprüchlich beantwortet.

Auf Seite 3 Ihrer Antwort geben Sie bspw. für den Rettungswacheneinsatzbereich Gronau eine Überschreitung der Hilfsfrist nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 BedarfVO-RettD wie folgt an:

Um mehr als

5 Minuten                                                       20 mal
10 Minuten                                                     0
15 Minuten                                                     1 mal
20 Minuten                                                     0
30 Minuten                                                     0

Wie viel Minuten maximal überschritten       26 Minuten.

Diese Angaben und entsprechende Angaben weiterer Rettungswacheneinsatzbereiche stehen im Widerspruch zueinander, da eine maximale Überschreitung von 26 Minuten bedeutet, dass zumindest ein entsprechender Einsatzwert vorgelegen haben muss.

Bitte teilen Sie uns mit, wie dieser Widerspruch zu verstehen ist.

Ferner bitten wir Sie, unsere Anfrage/Nachfrage Nr. 509/XIX vom 02.04.2026 nunmehr innerhalb einer Woche zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher – und Bevölkerungsschutz

514


Rettungsdiensteinsätze

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.04.2026

Rettungsdiensteinsätze

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

vor der Akteneinsicht vom 18.03.2026 zu den Rettungsdiensteinsätzen am 14. und 21.10. sowie 27.12.2025 hatten Sie uns mit E-Mail vom 18.03.2026 mitgeteilt, dass man uns keine Weisungen an die Disponenten der gemeinsamen Rettungsleitstelle von Stadt und Landkreis Hildesheim vorlegen und keine Tonbandaufzeichnungen über die o.a. Notfälle zeigen werde. Diese Unterlagen wurden uns bei der Akteneinsicht auch tatsächlich nicht zur Verfügung gestellt. Daher sind für uns die Abläufe bei den o.a. Einsätzen nicht nachvollziehbar.

Nach der o.a. Akteneinsicht wurden uns jedoch einige Unterlagen als Kopie für unsere Fraktionsberatungen zur Verfügung gestellt:

In der Kopie einer E-Mail des Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Hildesheim vom 14.11.2025, 20:42 Uhr, an den Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Hildesheim heißt es: „Bei dem Fall vom 14.10.2025 deutet sich ein Fehler der IRLS an, dessen Hintergründe nun aufgeklärt werden müssen. Dieser Prozessfehler (hier: Das Nicht-Ausrücken des alarmierten NKTW ist der IRLS nicht aufgefallen) ist jedoch für den NKTW-Einsatz irrelevant, sondern hätte bei jedem Einsatz vorkommen können – aber nicht dürfen!“

Und in einer Kopie eines Entwurfs aus der Stadtverwaltung vom 27.11.2025 für die Beantwortung der Anfrage vom 14.11.2025 an den Landkreis heißt es: „[Intern: In dem Einsatz vom 21.10.25 ist der Alarm durch die IRLS sofort ausgeführt worden, der anscheinend nicht bei dem Beauftragten angekommen ist. Der Fehler der IRLS war hier, dass das fehlende Abrücken des alarmierten Fahrzeuges nicht aufgefallen ist… Bei dem Einsatz am 14.10.2025 ist aus Sicht der Stadt Hildesheim und der ÄLRD hier kein Fehlverhalten der IRLS erkennbar. Hier liegt es jedoch dringender Aufklärungsbedarf beim DRK]“.

Und in der Kopie Ihres Schreibens vom 03.03.2026 an den Beschwerdeführer, der sich bei Ihnen am 08.01.2026 über den Vorfall vom 27.12.2025 beschwert hatte, werden von Ihnen Fehler eingeräumt mit dem Hinweis, dass, obwohl der Notruf weitgehend gemäß den Standardverfahren der IRLS abgewickelt worden sei, es sinnvoll gewesen wäre, aber versäumt worden sei, den Anrufer auch nach möglichen Schmerzen und Kreislaufbeschwerden zu fragen. Diese Informationen, so heißt es, seien in einem solchen Fall grundsätzlich wichtig, wären jedoch in diesem Gespräch aufgrund der Art der Anfrage nicht erfragt worden. Das disziplinarrechtliche Verfahren, welches sich aus der Dienstaufsichtsbeschwerde ergeben könnte, liege in der Zuständigkeit der Stadt Hildesheim.

Unter Hinweis auf die Vorbemerkung bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Für wann ist von Ihnen geplant, die Kreistagsgremien über den genauen Ablauf der o.a. Einsätze a) mündlich und b) schriftlich zu informieren?
  2. Ist es nach wie vor möglich, dass das Nicht-Ausrücken des alarmierten NKTW in der IRLS nicht auffällt?
  3. Ist es nach wie vor möglich, dass das Nicht-Ausrücken des alarmierten RTW der IRLS nicht auffällt?
  4. Am 19.06.2025 haben Sie öffentlich im FAQ des Landkreises behauptet:
    „Rettungswagen waren in echten Notfällen oft nicht verfügbar, wenn Sekunden zählten.“Am 03.07.2025 haben wir Sie mit der Anfrage Nr. 392/XIX u.a. gefragt:
    „Wer entscheidet bei einem Notruf, ob ein Fall der Notfallrettung vorliegt? Was verstehen Sie unter einem „echten Notfall“? Wer entscheidet bei der Auswertung der o. a. Einsatzdaten, was in Ihrem Sinne als „echter Notfall“ einzustufen war? Betrachten Sie als „echten Notfall“ auch die Fälle, in denen eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung des Patienten zu erwarten, aber noch nicht eingetreten ist?“
    Darauf haben Sie am 15.09.2025 u.a. geantwortet:
    „Es gibt in keinem Gesetz etc. die Definition des „echten Notfalls“. Die Entscheidung, ob ein NKTW, R0, R1 oder RN1 alarmiert wird, trifft der Disponent anhand der SNA, die die ÄLRD zusammen mit dem Leiter IRLS abstimmen…“Mit unserer Anfrage Nr. 429/XIX vom 08.09.2025 haben wir Sie u.a. gefragt:
    „Wie oft war bei „echten Notfällen“ kein Rettungswagen verfügbar?“
    Darauf haben Sie am 06.10.2025 geantwortet:
    „Es wird auf die Antwort zu Frage 5 innerhalb der 2. Teilantwort der Anfrage 392/XIX verwiesen.“

    Am 15.12.2025 haben wir Sie mit der Anfrage Nr. 457/XIX u.a. gefragt:
    „Wie oft wurden in 2022, 2023, 2024 und 2025 im Bereich welcher Rettungswache
    a) RTW alarmiert
    b) NKTW alarmiert
    c) RTW alarmiert, weil kein NKTW zur Verfügung stand
    d) von einem NKTW ein RTW nachgefordert?

    Darauf haben Sie am 22.01.2026 geantwortet:
    „Das aktuelle Fahrzeugsystem erfolgt in einem Einsatz von Mehrzweckfahrzeugen. Eine Differenzierung von RTW, KTW und NKTW erfolgt erst im Rahmen der neuen Beauftragung ab dem 01.07.2026.“

    Die Hildesheimer Allgemeinen Zeitung berichtete am 13.04.2026:

    „18 Rettungswagen sollen mit einem hoch qualifizierten Notfallsanitäter an Bord künftig nur für Notfälle eingesetzt und von unproblematischen Krankenfahrten entbunden werden, die aktuell bei den Mehrzweckfahrzeugen rund 40 Prozent der Einsätze ausmachen…“

    Was bedeutet aktuell? Auf wie viele Einsätze im Bereich welcher Rettungswache beziehen sich die 40 %? Wie viele dieser Einsätze wurden von wem, wann und in welcher Form a) medizinisch und b) rechtlich hinsichtlich der Ermessensausübung geprüft? Wie oft wurden im Bereich welcher Rettungswache RTW für Einsätze alarmiert, bei denen vor der Alarmierung oder vor dem Einsatz klar war, dass kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG vorliegt? Wie oft wurden RTW eingesetzt, obwohl kein Fall der Sinne des § 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 NRettDG vorlag?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

513 – Teilantwort

513 – 2. Teilantwort