Archiv der Kategorie: Anfragen
Windkraft im Ambergau – rechtssichere Bewertung von Genehmigungsverfahren
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.03.2026
Windkraft im Ambergau – rechtssichere Bewertung von Genehmigungsverfahren
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
die als Anlage beigefügte E-Mail der BI Windkraft im Ambergau vom 09.03.2026 übersenden wir Ihnen mit der Bitte, uns die darin gestellten Fragen möglichst kurzfristig zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Brandschutz an den Berufsbildenden Schulen Hildesheim Steuerwald
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.03.2026
Brandschutz an den Berufsbildenden Schulen Hildesheim Steuerwald
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
- Welcher Beschäftigte des Landkreises Hildesheim hat die Brandschutztechnische Stellungnahme für Teil B, die dem Landkreis Hildesheim mit Datum/Stand 07.03.2022 vorgelegt worden ist, wann und in welcher Form in Auftrag gegeben? Wie und wo ist dieser Auftrag von wem nachvollziehbar dokumentiert worden? Seit wann hatten Sie und welche anderen Beschäftigten des Landkreises Kenntnis von dieser beabsichtigten oder erfolgten Auftragserteilung?
- Wann und wo ist die o.a. Stellungnahme beim Landkreis Hildesheim in welcher Form eingegangen? Wie und von wem ist der Eingang dokumentiert worden?
- Welche Beschäftigten des Landkreises Hildesheim haben die o.a. Stellungnahme gesehen oder gelesen?
- Welcher Beschäftigte des Landkreises Hildesheim hat zu dem Ersteller der o.a. Brandschutztechnische Stellungnahme wann und in welcher Form Kontakt aufgenommen und aus welchen Gründen um welche Änderungen gebeten?
- An welchen Stellen ist die o.a. Stellungnahme mit Datum/Stand 07.03.2022 aufbewahrt worden? Welche Beschäftigten des Landkreises Hildesheim haben die o.a. Stellungnahme wo und wie aufbewahrt?
- Wann und wo ist die Änderung der o.a. Stellungnahme bzw. die Brandschutztechnischen Stellungnahmen Gebäudeteil A und B vom 11.03.2022 und 16.03.2022 beim Landkreis Hildesheim in welcher Form eingegangen? Wie und von wem ist der Eingang dokumentiert worden?
- Welche Beschäftigten des Landkreises Hildesheim haben die Änderungen o.a. Stellungnahme bzw. die Brandschutztechnischen Stellungnahmen Gebäudeteil A und B vom 11.03.2022 und 16.03.2022 gesehen oder gelesen und geprüft? Aus welchen Gründen sind die darin vorgeschlagenen/geforderten Brandschutzmaßnahmen nicht umgesetzt worden?
- An welchen Stellen ist das Schutzzielorientierte Brandschutzkonzept vom 04.04.2013 aufbewahrt worden? Welche Beschäftigten hatten seit wann Kenntnis von diesem Konzept? Welche Beschäftigten des Landkreises Hildesheim haben es wo und wie aufbewahrt?
- Zu welchen einzelnen Brandschutzmängeln, die in
a) dem Schutzzielorientierten Brandschutzkonzept vom 04.04.2013,
b) der Brandschutztechnischen Stellungnahme vom 11.03.2022 und
c) der Brandschutztechnischen Stellungnahme vom 16.03.2022genannt bzw. beschrieben sind,sind wann und welche baulich-technischen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
d) in Auftrag gegeben,
e) tatsächlich durchgeführt und abgeschlossen,
f) aus welchen Gründen nicht durchgeführt worden,
g) geplant oder vorgesehen?
- Welche weiteren Maßnahmen wurden auf Grundlage der Stellungnahme des Fachplaners wann und mit welchem Ergebnis umgesetzt (siehe dazu Ihre Antwort vom 13.08.2025 zur Anfrage 410/XIX)?
- Welche „Beschäftigten“ haben die Gespräche mit dem Fachplaner über die Brandschutztechnische Stellungnahme 07.03.2022 geführt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Planungen für die Berufsbildenden Schulen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.03.2026
Planungen für die Berufsbildenden Schulen
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Kosten sind dem Landkreis in den einzelnen Jahren seit 2016 zur Planung und Errichtung sowie Sanierung der Werner-von-Siemens-Schule, Walter-Gropius-Schule und Herman-Nohl-Schule einschl. der Kosten für die Ermittlung des Raumbedarfs entstanden und welche Leistungen sind dafür derzeit zu welchen Preisen beauftragt?
Begründung:
Auf die Maßnahmen zum Brandschutz und den Beschluss des Kreisausschusses vom 30.05.2022 (Vorlage 193/XIX vom 06.05.2022) weisen wir hin:
„Die Verwaltung wird aufgefordert die für die Fortsetzung der Planungen für die beruflichen Schulen Werner-von-Siemens-Schule, Walter-Gropius-Schule und Herman-Nohl-Schule notwendigen Planungsleistungen auszuschreiben.“
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Schülerbeförderung – Nutzung der „ROSA-App“ und der „IServ-App“ durch Busunternehmen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.03.2026
Schülerbeförderung – Nutzung der „ROSA-App“ und der „IServ-App“ durch Busunternehmen
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Möglichkeiten bestehen, die IServ-App und die ROSA-App für die Information von Schülern und Eltern zu nutzen, um sie z. B. über Schulausfälle oder den Ausfall oder die Verspätung von Schulbussen usw. zu informieren.
- Welche Maßnahmen müssen mit den Schulen, den Trägern des ÖPNV und den anderen für die Schülerbeförderung beauftragten Busunternehmen vereinbart werden, um die erforderlichen Informationen über die o. a. Apps zur Verfügung stellen zu können?
- Welche Kosten entstehen, wenn die Träger des ÖPNV und die anderen für die Schülerbeförderung beauftragten Busunternehmen beauftragt werden, ihre Daten über den Ausfall oder die Verspätung von Schulbussen usw. der IServ-App zur Verfügung zu stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Rettungsdienst – Unverantwortlich lange Dispositionszeit
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.03.2026
Rettungsdienst – Unverantwortlich lange Dispositionszeit bei der Notfallrettung (Zeit zwischen Eingang der Notfallmeldung und der Alarmierung eines Rettungswagens)
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Bezug:
1. Unsere Anfrage Nr. 396/XIX vom 15.07.2025
2. Ihre Antwort vom 11.08.2025
3. Unsere Anfrage 462/XIX vom 08.01.2026
4. Ihre Antwort vom 03.03.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, unsere Anfrage Nr. 462/XIX vom 08.01.2026 vollständig zu beantworten, denn mit Ihrer Antwort vom 03.03.2026 ist dies nicht erfolgt.
Zudem bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
In wie vielen Fällen betrug a) im Jahr 2024 und b) im Jahr 2025 die Zeit zwischen dem Eingang des Notrufes in der Rettungsleitstelle und der Alarmierung eines RTW
c) weniger als 60 Sekunden
d) zwischen 60 und 120 Sekunden
e) zwischen 120 und 180 Sekunden
f) zwischen 180 und 240 Sekunden
g) zwischen 240 und 300 Sekunden
h) mehr als 300 Sekunden?
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie und andere Beamte der Stadt und des Landkreises Hildesheim in keiner Weise zuständig oder befugt sind, die in Ihren o.a. Antworten angegebene Dispositionszeit von durchschnittlich ca. 2,5 Minuten hinzunehmen oder durch Anordnungen ganz oder teilweise zu verursachen. Dadurch wird augenscheinlich der Wille des Gesetzgebers und die sich aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG ergebende Verpflichtung des Staates unterlaufen, ein den Mindestanforderungen genügendes Rettungsdienstsystem zur Verfügung zu stellen. Eine solche Dispositionszeit hinzunehmen, ist durch keine Regelung oder Verwaltungspraxis gerechtfertigt.
Bei der Notfallrettung ist die Zeit zwischen Eingang des Notrufes und dem Eintreffen des RTW (DIN EN 1789 Typ C, Rettungswagen) für das Überleben des Patienten entscheidend. Die gesetzlichen Regelungen für die Eintreffzeit zwischen Alarmierung des RTW und dem Eintreffen am Ereignisort verlieren weitgehend an Bedeutung, wenn es den Beamten in den Rettungsleitstellen überlassen bleibt, wie viel Zeit sie sich für die Disposition darüber nehmen, ob und welches Rettungsmittel sie einsetzen. So lange es dafür keine landesrechtlichen Vorgaben gibt, ist dies durch den Rettungsdienstbedarfsplan oder eine entsprechende Dienstanweisung zu regeln.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Errichtung eines Verwaltungsgebäudes mit der Option eines Erweiterungsbaus in der Heinrichstr. 21/Ludolfingerstr. 2 in Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.03.2026
Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes für das Jugendamt mit der Option der Errichtung eines Erweiterungsbaus für weitere Verwaltungsarbeitsplätze auf dem kreiseigenen Grundstück in der Heinrichstraße 21/Ludolfingerstraße 2 in Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
- Vorbemerkung:
In der Vorlage 1073/XIX-1 vom 03.03.2026 heißt es:
„Der Kreistag hat am 25.08.2025 mehrheitlich beschlossen, dass das Verwaltungsgebäude auf dem kreiseigenen Grundstück in der Heinrichstraße 21/Ludolfingerstraße 2 in Hildesheim abgerissen wird (Vorlage 870/XIX-1):
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Abriss des Gebäudes Heinrichstraße 21/Ludolfingerstraße 2 zeitnah zu beauftragen und durchführen zu lassen. Parallel sollen unterschiedliche Varianten zur Bebauung mit einem neuen Jugendamt bzw. Verwaltungsgebäude erarbeitet werden.“
Ob und welche Varianten bisher überhaupt in Betracht gekommen sind oder erarbeitet wurden, ist der Vorlage nicht zu entnehmen. Ferner sind verschiedene Fragen zur Wirtschaftlichkeit unbeantwortet.
- Anfrage:
- Welche Varianten sind bisher in Betracht gekommen oder erarbeitet worden?
- Nach welchen Kriterien soll die Wirtschaftlichkeit der in Betracht kommenden Varianten wann und von wem geprüft werden?
- Sie gründen Ihre Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung insbesondere auf die von Ihnen ermittelten Investitionskosten. Diese beinhaltet jedoch keine Nebenkosten. Im Einzelnen sind dies z.B. Tragwerksplanung, Prüfstatik, Planung der technischen Gebäudeausrüstung, Zwischenfinanzierung, Regie-/Architektenkosten. Diese Positionen betragen mindestens regelhaft 25 % der Baunebenkosten. Wie und in welchem Umfang sind diese vorgenannten Aufwendungen in Ihrer bisherigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung verarbeitet?
- Sie haben eingeräumt, dass der in der o.a. Vorlage dargestellte Erweiterungsbau nur dann realisierbar ist, wenn die bestehende rechtliche Baubeschränkung entfällt.
Welche konkreten Beschränkungen (Baulasten und/oder Grunddienstbarkeiten etc.) bestehend auf dem kreiseigenen Grundstück?
Zu Ihrer Antwort vom 27.02.2026 auf unsere Anfrage Nr. 484/XIX vom 16.02.2026 bitten wir Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:
Zu 1:
Wie korrespondieren die in Ihrer o.a. Antwort unterschiedlich angegebenen Flächenbedarfe von derzeit 3.202m² zu den von Ihnen geplanten 5.760m² plus einer möglichen Erweiterung miteinander?
In welchem Umfang und für wann ist von Ihnen für das Jugendamt ein Personalaufbau oder Personalabbau geplant?
Zu 4:
In welcher Form ist die Baulast für die Stellplätze auf dem Nachbargrundstück verbindlich und dokumentiert?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Aufhebung von Beschlüssen und Tagesordnung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.03.2026
Aufhebung von Beschlüssen und Tagesordnung
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Fraktionen haben in den vergangenen drei Jahren für welche Kreistagssitzungen die Aufhebung von Beschlüssen beantragt, obwohl die in § 7 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse bestimmte Frist von sechs Monaten noch nicht abgelaufen war?
- Welche Fraktionen haben in den vergangenen drei Jahren in welchen Kreistagssitzungen aufgrund einer sehr langen Tagesordnung beantragt, wie viele von ihnen beantragte Tagesordnungspunkte zu vertagen oder zu streichen?
- Welche Tagesordnungspunkte haben Sie in den vergangenen drei Jahren entgegen
7 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse in die Tagesordnung des Kreistages aufgenommen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
