Archiv der Kategorie: Anfragen
Berufsbildende Schule Alfeld – Erweiterung Ausbildungsgang „Pflegefachassistenz“
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 18.09.2026
Berufsbildende Schule Alfeld – Erweiterung Ausbildungsgang „Pflegefachassistenz“
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
auf einer kürzlich stattgefundenen Informationsveranstaltung der BBS Alfeld zur Pflegefachassistenzausbildung wurde mitgeteilt, dass die BBS Alfeld beabsichtigt, diesen Ausbildungsgang künftig neu anzubieten. Bislang wird dort lediglich der Kurzbildungsgang Pflegeassistenz angeboten.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Veranstaltung geäußert, dass die Erweiterung des Ausbildungsangebots an der BBS Alfeld dem politischen Willen des Landrates sowie des Bürgermeisters der Stadt Alfeld entspreche.
Wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Aus-schusses für Schule und Kultur am 06.10.2026, des Kreisausschusses am 26.10.2026 und des Kreistages am 29.10.2026 aufzunehmen. Zur Vorbereitung auf die Sitzungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie weit sind die Planungen zur Einführung des Ausbildungsgangs „Pflegefachassistenz“ an der BBS Alfeld fortgeschritten? Welche konkreten Schritte wurden hierzu bereits ein-geleitet und zu welchem Zeitpunkt ist eine mögliche Aufnahme des Ausbildungsgangs vorgesehen?
2. Wie bewerten Sie die bisherige und künftig zu erwartende Entwicklung der Schülerzahlen im Ausbildungsgang „Pflegefachassistenz“ im Einzugsgebiet der BBS Alfeld? Welche konkreten Schülerzahl- bzw. Bewerberzahlen liegen dem Landkreis hierzu für die ver-gangenen Jahre vor?
3. Welche weiteren Bildungsträger im Einzugsgebiet der BBS Alfeld bieten bereits eine Ausbildung zur Pflegefachassistenz an? Welche Schülerzahlen weisen diese Bildungs-träger jeweils auf?
4. Sind andere Bildungsträger, die im Einzugsgebiet bereits eine Ausbildung zur Pflegefach-assistenz anbieten, in die Planungen zur Einführung dieses Ausbildungsgangs an der BBS Alfeld einbezogen worden? Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?
5. Liegt der geplanten Einführung eine konkrete Bedarfsanalyse zugrunde? Falls ja, wird um Vorlage bzw. Mitteilung der wesentlichen Ergebnisse gebeten.
6. Auf welcher Grundlage wurde im Rahmen der Informationsveranstaltung die Aussage getroffen, die Erweiterung des Ausbildungsangebots an der BBS Alfeld entspreche dem „politischen Willen des Landrates und des Bürgermeisters“? Gibt es hierzu entsprechende Beschlüsse, Abstimmungen oder sonstige Vereinbarungen?
Begründung:
Das Diakonische Bildungszentrum Leine-Innerste gGmbH in Alfeld bietet bereits diesen Ausbildungsgang zur Pflegefachassistenz erfolgreich an. Es muss sichergestellt werden, dass bei Erweiterung des Ausbildungsganges genügend Bewerber für die Mindestklassengröße bei beiden Bildungsträgern vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim; Alarm- und Ausrückeordnung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 09.09.2026
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim;
Alarm- und Ausrückeordnung für den Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim
Bezug: Teilantwort 2 vom 07.09.2026 zur Anfrage 537/XIX vom 27.07.2026
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
die Frage 11. (Wie oft wurden 2024 und 2025 RTW eingesetzt, obwohl kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 NRettDG vorlag?) beantworteten Sie in der obengenannten Teilantwort 2 vom 07.09.2026 zur Anfrage 537/XIX wie folgt:
„Dem Landkreis Hildesheim keine Daten darüber vor, wie oft RTW in den Jahren 2024 und 2025 eingesetzt wurden, ‚obwohl kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 NRettDG vorlag‘, da ein solcher Einsatzfall per Definition nicht existiert.“
Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie oft wurden 2024 und 2025 RTW
a) als erstes Rettungsmittel eingesetzt, obwohl kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG vorgelegen hat,
b) als zweites Rettungsmittel eingesetzt, obwohl kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1
NRettDG vorgelegen hat,
c) als erstes Rettungsmittel eingesetzt, obwohl ein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2
NRettDG vorgelegen hat,
d) als zweites Rettungsmittel eingesetzt, obwohl kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 NRettDG vorgelegen hat?
In diesem Zusammenhang erinnern wir an das Schreiben der Innenministerin vom 29.04.2026.
- Aufgrund welcher Daten ist also die Aussage berechtigt, dass nur in 10 bis 12 % der Einsätze ein Notfall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG vorlag, wenn nicht beantwortet werden kann, in wie vielen Fällen ein RTW eingesetzt wurde, obwohl kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 NRettDG vorgelegen hat.
- Welche von wem und wann erhobenen sowie ausgewerteten Daten aus 2024 und 2025 zeigen, dass nur in 10 bis 12 % der Einsätze ein Notfall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG vorlag?
- Welche und vom wem getroffenen sowie dokumentierten Feststellungen zum Gesundheitszustand der Hilfeersuchenden zeigen, dass in 2024 und 2025 nur in 10 bis 12 % der Einsätze ein Notfall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG
a) anzunehmen war
b) vorgelegen hat?
- Auf die Summe welcher Zahlen für 2024 und 2025 (nur Alarmierungen des RTW oder alle Anrufe auf 112 einschl. oder ohne die nur feuerwehrrelevanten Anrufe oder auch auf Anrufe bei 112 im Sinne des NRettDG, die nicht als Hilfeersuchen nach § 6 Abs. 3 NRettDG beurteilt wurden) beziehen sich die 10 bzw. 12 %?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim – Hilfsfrist
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 04.09.2026
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wie viele Einsätze a) der Notfallrettung und b) des Notfalltransports haben c) im Juni 2026 und d) im Juli 2026 im Einsatzziel Eime, Flecken stattgefunden?
Aus welchen Gründen ist die Zahl von Juni auf Juli 2026
- in Holle von 63,16% auf 46,15%,
- in Algermissen von 92,59 % auf 76,47 % und
- in Duingen, Flecken von 69,23% auf 66,67%
gefallen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Verzicht auf die Erhebung der Nutzungsentschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.08.2026
Verzicht auf die Erhebung der Nutzungsentschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen
Anfrage gem. § 56 NKomVG und Antrag auf Einberufung des Kreisausschusses
I. Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind Sie der Auffassung, dass Sie oder der Landkreis abweichend von der „Entgeltord-nung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim zu schul-fremden Zwecken“, die seit dem 01.08.2011 unverändert in Kraft ist, Einrichtungen des Landkreises entgeltfrei überlassen dürfen?
2. Sind Sie der Auffassung, dass Sie oder der Landkreis aufgrund des Kreistagsbeschlus-ses vom 19.03.2026 zum TOP 16.3 berechtigt sind, gegenüber den betreffenden Städten und Gemeinden sowie dem Kreissportbund Hildesheim auf die Erhebung der Nutzungs-entschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen an im Sinne von § 1 der Sport-förderrichtlinie des Landkreises forderungswürdige Sportvereine sowie für Veranstaltun-gen der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der anerkannten Wohlfahrtsver-bände, der Musik- und Gesangvereine, der Kulturvereinigungen, der Kulturvereine und der Musikschulen mit jeweiligem Sitz im Landkreis Hildesheim rückwirkend ab dem 01.01.2026 zu verzichten?
3. Sind Sie der Auffassung, dass ein Entgeltverzicht nach Nr. 2 dem Gebot der Gleichbe-handlung entspricht, obwohl nur ein Teil der Sport- und sonstigen Vereine gefördert wer-den?
II. Einberufung des Kreisausschusses
Für den Fall, dass Sie die o.a. Fragen nicht innerhalb einer Woche beantworten, beantragen wir, den Kreisausschuss unverzüglich zu dem o. a. Beratungspunkt einzuladen.
Begründung:
Aufgrund der Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 22.08.2026 vertreten Sie augenscheinlich die Auffassung, Sie könnten ohne Änderung der Entgeltvereinbarung auf Entgelte für die Nutzung der kreiseigenen Hallen verzichten.
Dazu ist unverzüglich eine Klarstellung erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim; Leinebrücke in Freden
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.08.2026
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim;
Leinebrücke in Freden
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Seit wann und in welcher Form sind Sie von wem über den Sanierungsbedarf an der Leinebrücke in Freden informiert worden?
- Wann sind Sie von wem zu der Leinebrücke in Freden darüber informiert worden,
a) dass die Brücke gesperrt werden sollte,
b) ab wann die Brücke gesperrt werden sollte,
c) für voraussichtlich wie lange die Brücke gesperrt werden soll,
d) dass für die Brücke eine Ersatzbrücke gebaut werden soll,
e) wo für die Brücke eine Ersatzbrücke gebaut werden soll,
f) wann für die Brücke eine Ersatzbrücke fertiggestellt sein soll?
- Wann und in welcher Form sind Sie von der für den Bau der o.a. Brücken zuständigen Landesbehörde über den Zustand der o. a. Brücke und die geplanten Maßnahmen zum Neubau der Brücke und den Bau einer Ersatzbrücke in den vergangenen vier Jahren informiert worden?
- Wann und wie oft haben Sie in den vergangenen vier Jahren die für den Bau der o.a. Brücke zuständige Landesbehörde bei der Rettungsdienstbedarfsplanung in welcher Form und mit welchem Ergebnis hinsichtlich zusätzlicher Standorte der Rettungswachen und deren Ausstattung mit welchen Rettungsmitteln berücksichtigt? Wo ist dies nachvollziehbar dokumentiert? Ab wann werden diese zusätzlichen Maßnahmen zur Verfügung stehen?
- Seit wann und in welcher Form sind Sie an der Planung für den Bau einer Ersatzbrücke über die Leine beteiligt worden? Wie ist der Planungsstand für den Bau der Ersatzbrücke? Gibt es Planungsvarianten? Welche planungsrechtlichen Hindernisse sind zu erwarten?
- Durch die komplette Sperrung beider Fahrbahnen müssen auch Radfahrer beim Überqueren der Brücke auf den Fußweg ausweichen. Dies führt oftmals zu gefährlichen Situationen für die Fußgänger.
Wann und mit welchen Ergebnissen ist vom wem die Möglichkeit geprüft worden,
a) die bereits sanierte nördliche Fahrbahnseite für den Fahrradverkehr freizugeben und
b) die Sperrbarken in einer Breite von ca. 1,5m zu öffnen?
- Die Brücke ist zurzeit auf der südlichen Seite eingerüstet. Zur Sicherung des Gerüstbauwerkes werden große Betongewichte eingesetzt und somit das Bauwerk permanent belastet.
Wann und mit welchen Ergebnissen ist vom wem vor der Vollsperrung der Brücke eine Entlastung durch Rückbau des Gerüstes geprüft worden und in welchem Umfang könnte bei Wegfall dieser zusätzlichen Belastung ein einspuriger Verkehr für welche Fahrzeuge gewährleistet werden? Werden solche Prüfungen derzeit durchgeführt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 10.08.2026
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
mit Anfrage Nr. 520/XIX vom 26.05.2026 hatten wir Sie für den Zeitraum der Jahre 2024 und 2025 u.a. gefragt: „1.4 Wie viele Anrufe nach Nr. 1 sind als Hilfeersuchen eingestuft und protokolliert worden, bei denen keine Rettungsmittel eingesetzt worden sind?“
Auf diese Frage haben Sie am 25.06.2026 geantwortet: „In keinem dieser Fälle, da ein Hilfeersuchen immer einen Einsatzmittelvorschlag generiert.“
Frage: Ist das Hilfeersuchen vom 27.12.2025, bei dem das Opfer eines Sturzunfalls mit Schädelfraktur um Hilfe ersucht hat, aber kein Rettungsmittel eingesetzt worden ist, als Hilfeersuchen eingestuft und protokolliert worden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Entgeltvereinbarung für den Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim ab 2026
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 07.08.2026
Entgeltvereinbarung für den Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim ab 2026 gem. Vorlage BV/1200/XIX vom 02.07.2026
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Vorbereitung auf die Beratung und Beschlussfassung über die o.a. Entgeltvereinbarung bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie hoch waren die „Kosten eines wirtschaftlich arbeitenden Rettungsdienstes“ in den Jahren 2020 bis 2025
a) in welchen Landkreisen von Niedersachen
b) im Landkreis Hildesheim
c) insgesamt
d) pro Einsatz des RTW
e) pro Einsatz des NKTW?
- Wie hoch waren die Kosten für den Rettungsdienst in den Jahren 2020 bis 2025
a) in welchen Landkreisen von Niedersachen
b) in welchen an den Landkreis Hildesheim angrenzenden Landkreisen
c) im Landkreis Hildesheim
d) jeweils insgesamt
e) pro Einsatz des RTW
f) pro Einsatz des NKTW?
- Die Zahl der Einsätze des RTW soll nach Ihren Planungen und denen der Mehrheit von SPD-Grüne gesenkt und die Zahl der Einsätze des NKTW erhöht werden.
Welches Entgelt wurde für den Einsatz a) des RTW und b) des NKTW bisher gezahlt und in welcher Höhe soll dies ab 01.06.2026 erfolgen?
- Wie viele Einsätze
a) des RTW
b) des NKTW
c) des KTW
gab es in 2025
und wie viele Einsätze
d) des RTW
e) des NKTW
f) des KTW
werden in 2026 und 2027aufgrund welcher Annahmen erwartet?
- Welche Entgelte wurden in 2025
a) in welchem Nachbarlandkreis
b) in den Landkreisen Landkreis Friedberg (Hessen) und Konstanz (Baden-Württemberg)
c) für den Einsatz des RTW
d) für den Einsatz des NKTW
gezahlt?
- Für den Einsatz des NKTW soll ab 01.06.2026 ein „eigenständiger“ Tarif gelten, der geringer ist als der für den Einsatz des RTW.
Welche Auswirkungen auf die Gesamtkosten werden dadurch erwartet?
- Welche Entgelte fallen nach welcher Regelung für den Einsatz des KTW an
a) außerhalb von Einsätzen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 NRettDG
b) als Ersatz für den RTW oder NKTW?
- Wie hoch waren die in den Jahren 2024 und 2025 für die gemeinsame Ärztliche Leiterin oder einen gemeinsamen Ärztlichen Leiter (ÄLRD) angefallen Kosten insg. und pro Person? Wie hoch waren diese Kosten in den Nachbarlandkreisen?
Wer hat aufgrund welcher Regelung die Kosten für die ÄLRD zu tragen?
Wie hoch werden sie vermutlich in 2026 sein?
- Was sind im Sinne des § 2 der o.a. Vereinbarung
a) das „Einsatzaufkommen“ und
b) die „Notfallrate“?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
