Archiv der Kategorie: Anfragen

Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.03.2026

Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

der Kreistag hat zum Tagesordnungspunkt 16 seiner Sitzung am 19.03.2026 folgenden Beschluss gefasst:

„Aufgrund der Verwaltungsvorlage BV/1105/XIX vom 20.01.2026 und des CDU-Antrages 1102/XIX vom 16.03.2026 wird wie folgt beschlossen:

  1. Der Landkreis Hildesheim verzichtet ab dem 01.01.2026 gegenüber den betreffenden Städten und Gemeinden sowie dem Kreissportbund Hildesheim auf die Erhebung der Nutzungsentschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen an im Sinne von § 1 der Sportförderrichtlinie des Landkreises förderungswürdige Sportvereine sowie für Veranstaltungen der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der anerkannten Wohlfahrtsverbände, der Musik- und Gesangvereine, der Kulturvereinigungen, der Kulturvereine und der Musikschulen mit jeweiligem Sitz im Landkreis Hildesheim. Für die Gemeinden, in denen keine kreiseigenen Sporthallen oder kreiseigene und nicht kreiseigene Sporthallen vorhanden sind, soll für die o. a. Nutzer eine entsprechende Förderung mit dem Ziel erfolgen, dass sie zumindest in etwa gleich gefördert werden. Als eine Möglichkeit ist die Förderung von Übungsleitern usw. zu berücksichtigen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Vereinbarungen mit den Städten und Gemeinden dahingehend anzupassen und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
  3. Die Verwaltung/Landrat wird beauftragt, dem Kreistag ein Konzept zur Beratung und Beschlussfassung spätestens in seiner Sitzung am 25.06.2026 vorzulegen. Dabei sind die Überlegungen hierzu aus dem Kreis der Bürgermeister/innen unserer Städte und Gemeinden über den NSGB einzubinden.“

Antrag zur Tagesordnung:

Wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Umsetzung des Kreistagsbeschusses vom 19.03.2026 zum Tagesordnungspunkt 16 – Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen der Fachausschüsse und des Kreisausschusses aufzunehmen.

Anfrage: 

  1. In welchen Gemeinden gibt es welche a) kreiseigene, b) gemeindeeigene und c) sonstige Sporthallen? Welche dieser Sporthallen werden derzeit aufgrund welcher Regelungen von wem genutzt?
  2. Bei welchen einzelnen Haushaltsstellen waren oder sind in welcher Höhe Haushaltsmittel für 2024 und 2025 sowie für 2026 zur Förderung der in Satz 1 des o.a. Kreistagsbeschlusses genannten a) Vereine und Verbände sowie b) welcher Gemeinden eingeplant? Welche a) einzelnen Gemeinden und b) einzelnen Vereine und Verbände in welchen Gemeinden haben vom Landkreis in 2024 und 2025 für welche Maßnahmen aufgrund welcher Regelungen und Beschlüsse tatsächlich Zuschüsse in welcher Höhe erhalten?
  3. Welche Gemeinden und welche einzelnen Vereine und Verbände in welchen Gemeinden hätten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 welche Zahlungen nicht leisten müssen, wenn Satz 1 des o.a. Kreistagsbeschlusses bereits am 31.12.2022 in Kraft getreten wäre?
  4. Unter welchen Bedingungen (Satzungen, Richtlinien usw.) dürfen welche einzelnen der im o.a. Kreistagsbeschluss angesprochenen Vereine und Verbände Hallen des Landkreises nutzen?
  5. Welche Regelungen (Satzungen oder Richtlinien) des Landkreises Hildesheim müssen oder sollen zur Umsetzung des o.a. Kreistagsbeschlusses geändert und neu erlassen werden?
  6. Gegenüber welchen Gemeinden hat der Landkreis eine Minderung der gemeindlichen Ausgaben für die Vereinsförderung oder den Bau bzw. die Unterhaltung von Sportstätten oder öffentlichen Gebäuden wann und in welcher Form gefordert oder angemahnt?

Begründung:

Zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses ist es erforderlich, möglichst kurzfristig alle relevanten Daten zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur


Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim – Einhaltung der Hilfsfrist

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 18.03.2026 

Einhaltung der Hilfsfrist
Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unsere Anfrage 471/XIX vom 21.01.2026 haben Sie am 16.03.2026 nur ungenügend beantwortet.

Wir bitten Sie daher, die Anfrage innerhalb der nächsten 14 Tage vollständig zu beantworten.

Zudem bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

In welchen Gemeinden hat es in welchen Monaten vom 01.07.2025 bis 01.03.2026 wie viele Einsätze zur Notfallrettung i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG gegeben?

In welchen Gemeinden wurde bei diesen Einsätzen in welchen der o.a. Monate die Hilfsfrist nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 BedarfVO-RettD a) wie oft insgesamt und b) wie oft um mehr als 5, 10, 15, 20, 30, 40, 45, und mehr als 50 Minuten aus jeweils welchen Gründen überschritten?

Wann und von wem ist in welcher Form zu welchen Einsätzen ermittelt und dokumentiert worden, aus welchen Gründen die Eintreffzeit überschritten wurde?

Wann sind in welchen Fällen, in denen die Eintreffzeit überschritten wurde, die für die Bearbeitung zuständigen Disponenten und die den Einsatz durchführenden Rettungskräfte um eine Stellungnahme gebeten worden?

Hatte die Überschreitung der Eintreffzeit eindeutig erhebliche Folgen für die Gesundheit der Patienten, die bei einer Einhaltung der Eintreffzeit zweifelsfrei nicht eingetreten wären?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Windkraft im Ambergau – rechtssichere Bewertung von Genehmigungsverfahren

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2026


W
indkraft im Ambergau – rechtssichere Bewertung von Genehmigungsverfahren

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die als Anlage beigefügte E-Mail der BI Windkraft im Ambergau vom 09.03.2026 übersenden wir Ihnen mit der Bitte, uns die darin gestellten Fragen möglichst kurzfristig zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

2026_03_12_Anfrage_Harplage_Schreiben_BI_09.03.2026_Anlage


Brandschutz an den Berufsbildenden Schulen Hildesheim Steuerwald

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2026

Brandschutz an den Berufsbildenden Schulen Hildesheim Steuerwald

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welcher Beschäftigte des Landkreises Hildesheim hat die Brandschutztechnische Stellungnahme für Teil B, die dem Landkreis Hildesheim mit Datum/Stand 07.03.2022 vorgelegt worden ist, wann und in welcher Form in Auftrag gegeben? Wie und wo ist dieser Auftrag von wem nachvollziehbar dokumentiert worden? Seit wann hatten Sie und welche anderen Beschäftigten des Landkreises Kenntnis von dieser beabsichtigten oder erfolgten Auftragserteilung?
  1. Wann und wo ist die o.a. Stellungnahme beim Landkreis Hildesheim in welcher Form eingegangen? Wie und von wem ist der Eingang dokumentiert worden?
  1. Welche Beschäftigten des Landkreises Hildesheim haben die o.a. Stellungnahme gesehen oder gelesen?
  1. Welcher Beschäftigte des Landkreises Hildesheim hat zu dem Ersteller der o.a. Brandschutztechnische Stellungnahme wann und in welcher Form Kontakt aufgenommen und aus welchen Gründen um welche Änderungen gebeten?
  1. An welchen Stellen ist die o.a. Stellungnahme mit Datum/Stand 07.03.2022 aufbewahrt worden? Welche Beschäftigten des Landkreises Hildesheim haben die o.a. Stellungnahme wo und wie aufbewahrt?
  1. Wann und wo ist die Änderung der o.a. Stellungnahme bzw. die Brandschutztechnischen Stellungnahmen Gebäudeteil A und B vom 11.03.2022 und 16.03.2022 beim Landkreis Hildesheim in welcher Form eingegangen? Wie und von wem ist der Eingang dokumentiert worden?
  1. Welche Beschäftigten des Landkreises Hildesheim haben die Änderungen o.a. Stellungnahme bzw. die Brandschutztechnischen Stellungnahmen Gebäudeteil A und B vom 11.03.2022 und 16.03.2022 gesehen oder gelesen und geprüft? Aus welchen Gründen sind die darin vorgeschlagenen/geforderten Brandschutzmaßnahmen nicht umgesetzt worden?
  1. An welchen Stellen ist das Schutzzielorientierte Brandschutzkonzept vom 04.04.2013 aufbewahrt worden? Welche Beschäftigten hatten seit wann Kenntnis von diesem Konzept? Welche Beschäftigten des Landkreises Hildesheim haben es wo und wie aufbewahrt?
  1. Zu welchen einzelnen Brandschutzmängeln, die in
    a) dem Schutzzielorientierten Brandschutzkonzept vom 04.04.2013,
    b) der Brandschutztechnischen Stellungnahme vom 11.03.2022 und
    c) der Brandschutztechnischen Stellungnahme vom 16.03.2022genannt bzw. beschrieben sind,

    sind wann und welche baulich-technischen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
    d) in Auftrag gegeben,
    e) tatsächlich durchgeführt und abgeschlossen,
    f) aus welchen Gründen nicht durchgeführt worden,
    g) geplant oder vorgesehen?

  1. Welche weiteren Maßnahmen wurden auf Grundlage der Stellungnahme des Fachplaners wann und mit welchem Ergebnis umgesetzt (siehe dazu Ihre Antwort vom 13.08.2025 zur Anfrage 410/XIX)?
  1. Welche „Beschäftigten“ haben die Gespräche mit dem Fachplaner über die Brandschutztechnische Stellungnahme 07.03.2022 geführt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau


Planungen für die Berufsbildenden Schulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2026

Planungen für die Berufsbildenden Schulen

Anfrage gem. § 56 NKomVG


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Kosten sind dem Landkreis in den einzelnen Jahren seit 2016 zur Planung und Errichtung sowie Sanierung der Werner-von-Siemens-Schule, Walter-Gropius-Schule und Herman-Nohl-Schule einschl. der Kosten für die Ermittlung des Raumbedarfs entstanden und welche Leistungen sind dafür derzeit zu welchen Preisen beauftragt?

Begründung:

Auf die Maßnahmen zum Brandschutz und den Beschluss des Kreisausschusses vom 30.05.2022 (Vorlage 193/XIX vom 06.05.2022) weisen wir hin:

„Die Verwaltung wird aufgefordert die für die Fortsetzung der Planungen für die beruflichen Schulen Werner-von-Siemens-Schule, Walter-Gropius-Schule und Herman-Nohl-Schule notwendigen Planungsleistungen auszuschreiben.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

 


Schülerbeförderung – Nutzung der „ROSA-App“ und der „IServ-App“ durch Busunternehmen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2026

Schülerbeförderung – Nutzung der „ROSA-App“ und der „IServ-App“ durch Busunternehmen

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Möglichkeiten bestehen, die IServ-App und die ROSA-App für die Information von Schülern und Eltern zu nutzen, um sie z. B. über Schulausfälle oder den Ausfall oder die Verspätung von Schulbussen usw. zu informieren.
  1. Welche Maßnahmen müssen mit den Schulen, den Trägern des ÖPNV und den anderen für die Schülerbeförderung beauftragten Busunternehmen vereinbart werden, um die erforderlichen Informationen über die o. a. Apps zur Verfügung stellen zu können?
  1. Welche Kosten entstehen, wenn die Träger des ÖPNV und die anderen für die Schülerbeförderung beauftragten Busunternehmen beauftragt werden, ihre Daten über den Ausfall oder die Verspätung von Schulbussen usw. der IServ-App zur Verfügung zu stellen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau


Rettungsdienst – Unverantwortlich lange Dispositionszeit

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2026

Rettungsdienst – Unverantwortlich lange Dispositionszeit bei der Notfallrettung (Zeit zwischen Eingang der Notfallmeldung und der Alarmierung eines Rettungswagens)

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Bezug:
1. Unsere Anfrage Nr. 396/XIX vom 15.07.2025
2. Ihre Antwort vom 11.08.2025
3. Unsere Anfrage 462/XIX vom 08.01.2026
4. Ihre Antwort vom 03.03.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, unsere Anfrage Nr. 462/XIX vom 08.01.2026 vollständig zu beantworten, denn mit Ihrer Antwort vom 03.03.2026 ist dies nicht erfolgt.

Zudem bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

In wie vielen Fällen betrug a) im Jahr 2024 und b) im Jahr 2025 die Zeit zwischen dem Eingang des Notrufes in der Rettungsleitstelle und der Alarmierung eines RTW

c) weniger als 60 Sekunden
d) zwischen 60 und 120 Sekunden
e) zwischen 120 und 180 Sekunden
f) zwischen 180 und 240 Sekunden
g) zwischen 240 und 300 Sekunden
h) mehr als 300 Sekunden?

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie und andere Beamte der Stadt und des Landkreises Hildesheim in keiner Weise zuständig oder befugt sind, die in Ihren o.a. Antworten angegebene Dispositionszeit von durchschnittlich ca. 2,5 Minuten hinzunehmen oder durch Anordnungen ganz oder teilweise zu verursachen. Dadurch wird augenscheinlich der Wille des Gesetzgebers und die sich aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG ergebende Verpflichtung des Staates unterlaufen, ein den Mindestanforderungen genügendes Rettungsdienstsystem zur Verfügung zu stellen. Eine solche Dispositionszeit hinzunehmen, ist durch keine Regelung oder Verwaltungspraxis gerechtfertigt.

Bei der Notfallrettung ist die Zeit zwischen Eingang des Notrufes und dem Eintreffen des RTW (DIN EN 1789 Typ C, Rettungswagen) für das Überleben des Patienten entscheidend. Die gesetzlichen Regelungen für die Eintreffzeit zwischen Alarmierung des RTW und dem Eintreffen am Ereignisort verlieren weitgehend an Bedeutung, wenn es den Beamten in den Rettungsleitstellen überlassen bleibt, wie viel Zeit sie sich für die Disposition darüber nehmen, ob und welches Rettungsmittel sie einsetzen. So lange es dafür keine landesrechtlichen Vorgaben gibt, ist dies durch den Rettungsdienstbedarfsplan oder eine entsprechende Dienstanweisung zu regeln.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

494 – Antwort