Archiv der Kategorie: Anfragen
Betrieb von Kindertagesstätten
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.05.2025
Betrieb von Kindertagesstätten
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
da Betreiber von Kindertagesstätten bzw. Betreiber von Einrichtungen im Sinne des
§ 45 SGB VIII durch die gestiegenen Betreuungskosten zunehmend belastet werden, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
In welchen Fällen und in welchem Umfang bzw. welcher Höhe haben die o. a. Betreiber gegenüber a) den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und b) einer Gemeinde aufgrund welcher Vorschriften einen Anspruch auf Übernahme des Defizits? Besteht ein solcher Anspruch nur dann, wenn ein Betriebsführungsvertrag abgeschlossen wird? Wozu müssen sich die Betreiber in solchen Verträgen verpflichten (z. B. Art und Umfang der Leistung sowie für wie viele Jahre, Rechnungslegung), damit die von ihnen erbrachte Leistung a) nicht nach dem Vergaberecht und
b) nicht nach dem Haushaltsrecht ausgeschrieben werden muss? Nach welcher Vorschrift haben Gemeinden, die Kindertagesstätten betreiben, gegenüber den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe einen Anspruch auf Zuschüsse in gleicher Höhe wie die anderen Betreiber?
Ist von den Betreibern eine angemessene Eigenleistung zu erbringen, wenn sie Zuschüsse vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder von Gemeinden erhalten? Nach welcher Vorschrift und wie ist die angemessene Eigenleistung zu bestimmen und nachzuweisen, in welcher Höhe muss sie Teil der jeweils anfallenden Betriebskosten sein sowie in welchem Verhältnis zu den öffentlichen Zuschüssen stehen?
Dürfen die Zuschüsse der Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder der Gemeinden an verschiedene Betreiber in ihrer Höhe und überhaupt unabhängig davon gezahlt werden,
- ob sie eine Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen
- ob und in welcher Höhe eine angemessene Eigenleistung erbracht und nachgewiesen wird
- welche Gewinne erzielt werden?
In welchen Fällen besteht für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe aufgrund welcher Vorschriften die Verpflichtung, die Erbringung von Betreuungsleistungen (insbesondere den Betrieb von Kindertagesstätten) auszuschreiben, insbesondere wenn die Betreiber von Einrichtungen Gewinne erzielen, keine angemessene Eigenleistung erbringen oder jederzeit den Betrieb einstellen dürfen? In welchem Umfang mindern die Gewinne der Betreiber die Höhe der Zuschüsse der Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder der Gemeinden?
Dürfen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder Gemeinden den o. a. Betreibern Zuschüsse gewähren, wenn diese keine Betriebsrechnungen und keine Rechnungsabschlüsse vorlegen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Kosten für die Wahrnehmung der Kinderbetreuung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.05.2025
Kosten für die Wahrnehmung der Kinderbetreuung
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, uns die von den Kommunen, die der neuen Vereinbarung zur Wahrnehmung der Kinderbetreuung nicht zugestimmt haben, mit gemeinsamen Schreiben vom 29.04.2025 gestellten Fragen unverzüglich, bis zum 14.05.2025 zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Unterrichtung über den Abschluss von Kreditverträgen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.05.2025
Unterrichtung über den Abschluss von Kreditverträgen
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
unter Hinweis auf Ihre Vorlage 893/XIX vom 23.04.2025 bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wann und aus welchen Gründen hat der Landkreis in den vergangenen 10 Jahren in wie vielen Fällen Kreditvermittler in Anspruch genommen und jeweils welche Courtage bezahlt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Neubau-, Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen in den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim und der Michelsenschule
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.05.2025
Neubau-, Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen in den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim und der Michelsenschule
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wann sollen für welche Schulen auf welchen Flurstücken welche Neubau-, Sanierungs-, Erschließungs- oder Brandschutzmaßnahmen geplant, begutachtet, ausgeschrieben und mit jeweils welchem Kostenaufwand durchgeführt und abgeschlossen werden?
1.1 Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um bis zum Abschluss aller o. a. Maßnahmen einen sachgerechten Schulbetrieb aufrecht zu erhalten?
1.2 Welche Maßnahmen dazu sind bisher mit den Schulen abgestimmt? - Wann soll auf welchem Flurstück mit der Erschließung und dem Bau des gemeinsamen Gefahrenabwehrzentrums begonnen werden?
2.1 Ob und welche Auswirkungen haben diese Erschließungsmaßnahmen auf den Beginn der Erschließungsmaßnahmen für die Berufsbildenden Schulen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Konzept zu den Möglichkeiten der Rekommunalisierung des Rettungsdienstes
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.05.2025
Konzept zu den Möglichkeiten der Rekommunalisierung des Rettungsdienstes
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 7.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.05.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 11.1 der Sitzung des Kreistages am 15.05.2025
und
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 7.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.05.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 11.1 der Sitzung des Kreistages am 15.05.2025 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Für die Zeit ab Mitte 2026 soll dem Kreistag zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf 2026 ein Programm dafür vorgelegt werden, Leistungen des Rettungsdienstes nach und nach teilweise oder ganz rekommunalisieren zu können.
Unter Hinweis auf den o. a. Beschlussvorschlag bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Für welche Leistungen des Rettungsdienstes werden derzeit welche Vergabeverfahren für welchen Zeitraum geführt und sollen wann beendet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Aufgaben und Kosten des Rettungsdienstes
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 06.05.2025
Aufgaben und Kosten des Rettungsdienstes
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
bezugnehmend auf unsere Anfrage Nr. 304/XIX vom 14.01.2025 und Ihre erste Teilantwort dazu vom 31.03.2025 sowie Ihre zweite Teilantwort dazu vom 28.04.2025 bitten wir Sie um Beantwortung der folgenden Fragen.
Wir hatten Sie u. a. gefragt:
„Mit welchen Kosten ist z. B. hinsichtlich der Rettungsleitstelle jeweils in den nächsten drei Jahren zu rechnen? Wann wird die neue Rettungsleitstelle betriebsbereit sein?“
Dazu haben Sie u. a. geantwortet:
„Die detaillierten Kosten für die nächsten drei Jahre können seitens des Landkreises nicht beziffert werden, da sie nicht vorliegen.“…
Frage: Welche Kosten sind dem Landkreis Hildesheim in den Jahren 2021 bis 2024 entstanden?
Weiterhin führen Sie aus, dass das letzte Jahr, für das eine vollständige Abrechnung mit dem von Landkreis Hildesheim beauftragten Leistungserbringer das Jahr 2020 sei. Einen Absatz später erklären Sie, dass die Abrechnungsstelle der Stadt Hildesheim alle Einsatzfahrten zeitnah abrechne und auch die Forderungen vereinnahme. Das letzte vollständig erstattete Jahr geben Sie mit dem Jahr 2024 an.
Frage: Wie korrespondieren die unterschiedlichen Antworten zu 4.3 und 4.4 miteinander?
Ferner bitten wir Sie uns mitzuteilen, welche Organisationsuntersuchungen mit welchem Ergebnis durchgeführt worden sind.
Zudem bitten wir Sie um Beantwortung der Frage, welche der folgenden Anforderungen haben Sie bei der Ausschreibung bzw. Interimsvergabe (siehe Beschluss des Kreisausschusses vom 17.03.2025) wie berücksichtigt haben:
1.1 Im Vergleich zur jetzigen Situation hinsichtlich Rettungsmittel (RTW und NKTW) und Personal (NotSan und RettSan) wird eine Minderung ausgeschlossen.
1.2 Bei einer Abkehr vom sogenannten MZF-System wird gewährleistet, dass die vorgehaltenen Rettungsmittel ausschließlich ihrer originären Bestimmung nach eingesetzt werden (RTW = RTW/N-KTW = N-KTW, KTW = KTW).
1.3 Die Bedarfsplanung erfolgt mit demZiel, dass die Eintreffzeiten gem. BedarfVO-RettD in jedem Rettungsdienstbezirk zu 100 % eingehalten werden sollen und dabei insbesondere auch die Zeiten berücksichtigt werden,
– die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden
– die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim er-bracht werden,
– die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass der Patientenab-fluss an den Krankenhäusern nicht gewährleistet ist.
1.4 Die Eintreffzeiten bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze sind nach Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Monate auszuwerten und mit einer Stellungnahme der beauftragten Dienste sowie Empfehlung des Landrates über erforderliche Anpassungen zur Erreichung des Ziels gem. o. a. Nr. 1.2 den zuständigen Kreistagsgremien vorzulegen.
1.5 Eine nachweislich jährlich durchgeführte Schulung auf die in Stadt und Landkreis Hildesheim geforderten, gültigen SOP (Standard Operating Procedure = Standardvorgehensweise) für alle in Stadt und Landkreis eingesetzten NotSan, RettAss und RettSan wird verbindlich vorge-schrieben.
1.6 Die Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel wird 8 Stunden nicht unterschreiten.
1.7 In der Rettungsleitstelle wird nur Personal eingesetzt, das als NotSan und Leitstellendisponent/in ausgebildet und in die Lage versetzt worden ist, den Hilfesuchenden telefonisch in Erste Hilfe anzuleiten (zu unterstützen).
1.8 Die Ergebnisse der strukturierten Notrufabfrage (Meldebild) werden regelmäßig mit der tatsächlich vorgefundenen Situation am Einsatzort (Lagebild) durch geeignete Stellen evaluiert.
1.9 Die strukturierte Notrufabfrage wird als ein unterstützendes Element genutzt, das dem Personal in den Leitstellen jedoch das Letztentscheidungsrecht überlässt.
2. Für den Bereich Alfeld sollen folgende Anforderungen erfüllt werden:
2.1) 2 Rettungswagen (RTW) 24 Std.
2.2) 1 Rettungswagen (RTW)
Mo.-Do.: 7:00 bis 19:00 Uhr
Fr.: 7:00 bis 23:00 Uhr
Sa.-So.: 8:00 bis 20:00 Uhr
2.3) 1 Notfall-Krankenwagen (NKTW)
Mo.-Fr.: 7:00 bis 19:00 Uhr
2.4) 1 Krankenwagen (KTW)
Mo.-Fr.: 7:00 bis 19:00 Uhr.
Welche Kosten entstehen dem Landkreis Hildesheim durch die Überarbeitung des Gutachtens durch die Fa. Forplan (siehe Ihre Vorlage 876/XIX vom 03.03.2025)?
Mit welchem Ergebnis ist die Überprüfung/Überarbeitung abgeschlossen worden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.05.2025
Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
mit Ihrem Schreiben vom 31.03.2025 haben Sie entgegen Ihrer Verpflichtung aus § 56 NKomVG unsere Anfrage Nr. 326/XlX vom 17.03.2025 zum Thema Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten bisher nicht vollständig beantwortet.
Dies betrifft die Fragen, wann und wie die Verwaltung seit Anfang des Jahres welche Mitglieder des Kreistages zum o. a. Thema zu Gesprächen für wann eingeladen hat, wann und mit welchen Mitgliedern der Kreisverwaltung und des Kreistages die Gespräche wo stattgefunden haben und was in diesen Gesprächen erörtert und in welcher Form als Ergebnis festgehalten worden ist.
Wir bitten Sie, unsere o. a. Anfrage nunmehr unverzüglich und vollständig zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit