Archiv der Kategorie: Anfragen
Jagdsteuer – unsere Anfrage vom 10.03.2022
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.05.2022
Jagdsteuer
Unsere Anfrage gem. § 56 NKomVG vom 10.03.2022
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
mit Ihrem Antwortschreiben vom 05.05.2022 haben Sie unsere Anfrage (Nr. 31) vom 10.03.2022 nach einer Bearbeitungszeit von acht Wochen nur völlig unzureichend beantwortet. Dies steht im Gegensatz zu Ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 56 NKomVG, Anfragen unverzüglich und vollständig zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Anfrage zum ÖPNV und Schülerbeförderung – Verkehrsverbund
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 18.05.2022
ÖPNV und Schülerbeförderung – Verkehrsverbund
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum o.a. Thema bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Unter welchen Voraussetzungen besteht für den Landkreis bzw. den RVHI die Möglichkeit, z. B. Mitglied im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) zu werden?
Welche einzelnen rechtlichen oder tatsächlichen Gründe stehen dem entgegen?
Welche Auswirkungen auf einen möglichen Beitritt zum GVH hat der für die Zeit ab 31.12.2023. angestrebten Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) zur Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Nahverkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Hildesheim? Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an das zukünftige ÖPNV-Angebot.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Fragenkatalog zum ÖPNV und Schülerbeförderung – Verkehrsverbund
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 17.05.2022
ÖPNV und Schülerbeförderung – Verkehrsverbund
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum o.a. Thema bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie hoch waren jeweils für den ÖPNV und die Schülerbeförderung in den einzelnen Jahren seit 2010 a) die Kosten insgesamt, b) nach Abzug aller Zuweisungen und Erlöse?
- Welche Zuweisungen vom Bund bzw. Land hat der Landkreis für a) den ÖPNV und b) für die Schülerbeförderung in den einzelnen Jahren seit 2010 erhalten?
- Welche Ausgleichszahlungen an den RVHI hat der Landkreis in den einzelnen Jahren seit 2010 in jeweils welcher Höhe geleistet?
- Wie hoch waren die Jahresergebnisse des RVHI in den einzelnen Jahren seit 2010?
- Welche Kosten werden für das 9-Euro-Ticket anfallen und wer wird diese Kosten in welchem Umfang tragen? Ist es ausgeschlossen, dass der Landkreis an diesen Kosten direkt oder indirekt über erzwungene Zuweisungen an den RVHI beteiligt wird?
- Wer muss im Landkreis aufgrund welcher bundes-, landes- oder sonstigen rechtlichen Verpflichtung das 9-Euro-Ticket anbieten? Welche Maßnahmen muss der Landkreis für die Einführung des 9-Euro-Ticket bis wann treffen? Welche Entscheidungen des Kreisausschusses oder des Kreistages oder der Gesellschafter des RVHI sind dafür erforderlich?
- Welche Kosten werden nach Auffassung der Verwaltung anfallen für den Fall, dass allen Berechtigten das Azubi-Ticket für 25 Euro angeboten wird?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Flüchtlinge aus der Ukraine
Herrn Landrat
Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 21.04.2022
Anfrage nach § 56 NKomVG
Flüchtlinge aus der Ukraine
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum o. a. Thema bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Nach hier vorliegenden Informationen haben Kommunen des Landkreises Hildesheim bestimmten Flüchtlingen aus der Ukraine nach Vorgaben des Landrates 200 € ausgezahlt. Aufgrund welcher Zuständigkeit des Landrates erfolgt dies seit wann und in welchem Verfahren (Weisung, Amtshilfe usw.)? In welchem Umfang ist dies mit dem Land abgestimmt oder vom Land vorgegeben? Zu welchem konkreten Zweck und unter welchen a) gesetzlichen und b) nicht gesetzlichen Voraussetzungen und Bedingungen erfolgten die Auszahlungen? Welche Kosten sind dadurch entstanden und wer (Bund, Land, Landkreis, Stadt oder Gemeinde) hat sie ganz oder teilweise zu tragen?
Welche zeitlichen Verzögerungen bestehen aktuell zwischen dem Antrag auf Terminvergabe und der tatsächlichen Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt und durch welche Maßnahmen ist die Finanzierung des Lebensunterhaltes in dieser Zeitspanne wie gesichert?
Wie und für welche Leistungen wird in dieser Zeitspanne die Gesundheitsversorgung sichergestellt?
Mit freundlichen Grüßen
gez.Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
038 – Antwort der Verwaltung v. 23.05.2022
Hilfe für die Menschen der Ukraine
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 13.04.2022
Hilfe für die Menschen der Ukraine
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
am 28.02.2022 hat der Kreistag beschlossen, dass Sie das Thema „Hilfe für die Menschen der Ukraine“ für eine ständige Beratung in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen haben. Dies ist bisher nicht oder nur unzureichend erfolgt und somit ist ein dringender Beratungsbedarf in den Kreistagsgremien entstanden.
Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1.Welche einzelnen Maßnahmen hat die Verwaltung wann getroffen, um für die Flüchtlinge Unterkünfte bereitzustellen:
a) in öffentlichen Gebäuden, b) privaten Wohnungen, c) Hotels?
1.1 Welche Vereinbarungen oder Verträge sind vom Landkreis für welche einzelnen Unterkünfte von 1a, 1b und 1c getroffen worden und welche Kosten sind dafür bisher angefallen?
Wer hat über die Übernahme dieser Kosten im Einzelfall auf welcher Grundlage entschieden oder zu entscheiden? Wer hat diese Kosten zu tragen?
Welche Haushaltsmittel stehen bei welchem Produkt im Haushalt für welche Unterkünfte von 1a, 1b und 1c an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?
1.2 Wie hoch schätzt die Verwaltung den Bedarf an welchen Unterkünften von 1a, 1b und 1c in welcher Gemeinde: Bis Ende April, bis Ende August, bis Ende Dezember 2022?
1.3 Geht die Verwaltung davon aus, dass der Bedarf an Wohnungen jeweils zeitgerecht gedeckt werden kann? Wenn nein, welche Maßnahmen sind vorgesehen, die erforderlichen Wohnungen zu beschaffen?
1.4 Welchen Anspruch haben Flüchtlinge auf eine Wohnung a) allgemein und b) an dem von ihnen gewünschten Wohnort? Welche Maßnahmen sind bisher vom Land, vom Landkreis und den Gemeinden getroffen worden und auf welcher Grundlage zukünftig vorgesehen, um den Flüchtlingen eine Wohnung zur Verfügung zu stellen?
2. Wann und welche Vereinbarungen hat der Landkreis mit den Gemeinden über welche Leistungen geschlossen? Von welchen Gemeinden werden seit wann und unter welchen Bedingungen welche Leistungen oder Hilfen für die Menschen der Ukraine erbracht, für die der Landkreis zuständig ist? Auf welcher Grundlage erfolgt dies und welche Haushaltsmittel stehen dafür an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?
3. Welche Stellen bemühen sich derzeit mit welchen Mitteln und welchem Personal darum, den Flüchtlingen das Erlernen der deutschen Sprache zu erleichtern? Benötigen diese Stellen finanzielle Unterstützung und welche Haushaltsmittel stehen dazu bei welchen Haushaltstellen zur Verfügung? Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung getroffen, um den Flüchtlingen das Erlernen der deutschen Sprache zu erleichtern? Welche Kosten sind dafür angefallen und werden dafür weiterhin anfallen? Welche Haushaltsmittel stehen dafür an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?
4. In welcher Form ist auf Kreiseben und in welcher Gemeinde organisiert, dass die Flüchtlinge einen behördlichen Ansprechpartner in ihrer Sprache haben, der ihnen benannt und ständig erreichbar ist? Wie viele Flüchtlinge stehen als Dolmetscherinnen und Dolmetscher a) mit russischen und b) ukrainischen Sprachkenntnissen dem Landkreis und welchen Gemeinden c) arbeitsvertraglich oder d) ehrenamtlich zur Verfügung? Welche Kosten sind dafür bei welchen Stellen angefallen oder werden weiterhin anfallen? Welche Haushaltsmittel stehen dafür an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?
5. Wie viele Flüchtlinge befinden sich derzeit in welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim? Von wem werden sie in welcher Gemeinde betreut?
6. Wie ist organisiert, dass die Flüchtlinge untereinander Kontakt aufnehmen können?
7. Wie viele Kinder der Flüchtlinge haben das Recht auf einen Schulbesuch und wie viele dieser Kinder können dieses Recht tatsächlich nutzen?
8. Wie viele Flüchtlinge haben bisher in welchen Gemeinden eine Beschäftigung gefunden?
9. In welcher Höhe sind bisher Haushaltsmittel des Landkreises für die Flüchtlinge aus der Ukraine aus welchen Haushaltsansätzen aufgebracht worden? Welche Personen und welche Stellen haben bisher a) vom Landkreis und b) welchen Gemeinden unter welchen Bedingungen nach welcher Vorschrift Mittel in welcher Höhe für welchen Zweck erhalten? Welche dieser vom Landkreis oder den Gemeinden aufgebrachten Haushaltsmittel werden vom Bund oder Land a) vollständig b) teilweise, c) nicht erstattet? Bei welchen Haushaltsstellen stehen in welcher Höhe Haushaltsmittel zur Erfüllung von a) Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis, b) Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis und c) eigenen Aufgaben bei der Hilfe für die Flüchtlinge aus der Ukraine zur Verfügung? Sind diese Haushaltansätze nach Auffassung der Verwaltung ausreichend?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gem. § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.04.2022
Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gem. § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- In welchen Gemeinden befinden sich jeweils welche einzelnen Einrichtungen im Sinne des
§ 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO - a) im unmittelbaren Bereich welcher Bundes-, Landes-, Kreis-, anderen Vorfahrtstraße oder sonstigen Straße?
- b) außerhalb der in a) genannte Bereiche an welcher Art von Straße?
- 2. Vor welchen der in Nr. 1 genannten Einrichtungen ist die Geschwindigkeit
- a) streckenbezogen auf 30 km/h beschränkt?
- b) aus welchen Gründen nicht streckenbezogen auf 30 km/h beschränkt?
- Welche der in Nr. 1 genannten Einrichtungen liegen
- a) in einer Tempo-30-Zone?
- b) außerhalb einer Tempo-30-Zoneund und können aus welchen verkehrsrechtlichen Gründen nicht durch eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h geschützt werden?
Begründung:
Der Kreistag hat am 24.03.2022 beschlossen, einen Gesamtplan Verkehrssicherheit zu erarbeiten, in dem für jede Kommune des Landkreises konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dargestellt oder vorgeschlagen werden sollen. Gem. diesem Beschluss soll die Verwaltung bei den Kommunen abfragen, ob und welche Planungen dort bereits bezüglich der Verbesserung der Verkehrssicherheit vorliegen oder angestrebt werden.
Vor allem sollte ein Schwerpunkt auf Tempo-30-Zonen und auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h gelegt werden in Bereichen von Einrichtungen des öffentlichen Lebens wie z. B. Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Jugendhilfeeinrichtungen, Krankenhäusern. Der Sachstand dazu sollte den Kreistagsabgeordneten möglichst kurzfristig für die Beratung der weiteren Verfahrensschritte (Zeitplan usw.) in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz zur Verfügung gestellt
werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Katy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende
035 – Zwischenantwort der Verwaltung v. 05.05.22
035 – 2. Zwischennachricht v. 27.09.22
Anfrage zum Nieders. Nahverkehrsgesetz – ÖPNV und Schülerbeförderung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.03.2022
ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
die landesweiten Mindeststandards für regionale Schüler- und Azubi-Tickets sind in der Anlage 3 des Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) geregelt.
Hierzu bitten wie Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche der dort genannten Bedingungen werden vom Landkreis Hildesheim derzeit nicht erfüllt? Welche dieser Bedingungen sind seit dem Entwurf zu Art. 9 des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.08.2021 (Drucksache 18/9885) geändert worden oder neu hinzugekommen?
- Welche Maßnahmen sind erforderlich und können bis wann getroffen werden, damit die fehlenden Mindestanforderungen erfüllt werden?
- Welche der in der Anlage 3 zum NNVG genannten Kommunen erfüllen vollständig die dort genannten Mindestanforderungen für „Schüler- und Azubi-Tickets“?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Carsten Schiedeck
Fraktionsvorsitzender Vorsitzender des Ausschusse für Schule und Kultur