Archiv der Kategorie: Anfragen
Anfrage zum Pressebericht der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 15.12.2014
Hildesheim, 18.12.2014
Leistungen und Kosten der Sozialhilfe
Antrag zur Tagesordnung gem. § 7 Geschäftsordnung
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung
Sehr geehrter Herr Landrat,
die Hildesheimer Allgemeinen Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 15. Dezember 2014 über die Bearbeitung eines Antrages auf Pflegschaft bzw. Unterhalt.Wir bitten Sie, den in diesem Bericht angesprochen Fall in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses (im nicht öffentlichen Teil) aufzunehmen.
Für die Beratung im Ausschuss bitten wir Sie um eine Darstellung des Sachverhaltes und Beantwortung folgender Fragen (ggf. in einer Tischvorlage):
- Welche der bei diesem Fall betroffenen Personen haben über welchen Zeitraum welche Leistungen/Hilfen erhalten?
- Welche Bediensteten der Kreisverwaltung (mit welcher Qualifikation) haben die Voraussetzungen für welche Leistungszusagen wann geprüft?
- Welche Kosten sind für welche Leistungen bisher angefallen und zukünftig zu erwarten?
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior Christiane Wirries
Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordnete
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Anfrage zu Leistungen nach dem SGB/Schulassistenz, Kostenerstattung durch das Land
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Leistungen nach dem SGB/Schulassistenz, Kostenerstattung durch das Land
Bezug: 1. Unsere Anfrage vom 24.10.2013 (Anfrage 135)
- Ihre Antwort vom 07.11.2013 -304- Wo/Ho
- Unsere Anfrage vom 15.11.2013 (Anfrage 140)
- Ihre Antwort vom 02.12.2013 -304- Wo/Ho
- Unsere Anfrage vom 21.05.2014 (Anfrage 159)
- Ihre Antwort vom 08.09.2014, (301) Br-Ha
- Unsere Anfrage vom 21.10.2014 (Anfrage 186)
- Ihre Antwort vom 13.11.2014, (406/404)
- Unsere Anfrage vom 23.10.2014 (Anfrage 188)
- Ihre Antwort vom 31.10.2014, (301) Br-Wi
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner, Hildesheim, 02.12.2014
unsere Fragen vom 21.10.2014 sind mit dem Schreiben der Kreisverwaltung Hildesheim vom 13.11.2014 nicht ausreichend beantwortet worden. Beispiel: In der dritten und vierten Frage hatten wir bezogen auf die einzelnen Schulen nach den Kosten und Fallzahlen gefragt. In dem Antwortschreiben wird aber nur pauschal auf die Kosten und Fallzahlen eingegangen. Unzureichend beantwortet ist bisher auch die zwölfte Frage. Daher bitten wir Sie, unsere Anfrage vom 21.10.2014 nunmehr vollständig und selbst zu beantworten.
Die Presse hat in den vergangenen Tagen berichtet, dass sich Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände über zusätzlich Landesmittel zugunsten der Landkreise für die Inklusion an Schulen verständigt hätten. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie war der Landkreis Hildesheim an den o. a. Verhandlungen direkt oder indirekt beteiligt, z. B. durch Angaben über die durch die Änderung des Schulgesetzes verursachten Mehrkosten? Wann und vom wem ist der Landkreis Hildesheim hierzu über welche sog. Verhandlungsergebnisse informiert worden?
- Welche durch die Änderung des Schulgesetzes verursachten Mehrkosten für die
Inklusion an Schulen (für Schulassistenz) sind für die Jahre 2014 und 2015 zu erwarten? In welchem Umfang und in welcher Höhe werden diese Mehrkosten
durch die angekündigten zusätzlichen Landesmittel gedeckt?
- In welcher Höhe werden in 2014 und 2015 insgesamt Kosten für die Schulassistenz anfallen? In welchem Umfang und in welcher Höhe werden diese Kosten
ohne die angekündigten zusätzlichen Landesmittel gedeckt?
Auf unsere Anfrage vom 24.10.2013 (zu den Kosten hinsichtlich der Regelungen bzw. Vorgaben im Niedersächsischen Schulgesetz zur “Inklusiven Schule“) hatten Sie uns mit Schreiben vom 07.11.2013 u. a. mitgeteilt, der Landkreis werde die Kosten tragen müssen, zu denen er per Gesetz verpflichtet sei (sh. § 108 Abs.1 NSchG); ferner werde für die Mittelanmeldung der Haushaltsjahre 2015 bis 2018 ein Konzept für die Herrichtung aller verbleibenden Schulen zu erarbeitet, welches die Gesamtkosten und den Mittelabfluss entsprechend darstellen soll.
Wir bitten Sie, uns das zuvor genannte Konzept oder eine Information zum derzeitigen Planungsstand kurzfristig zuzusenden.
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Ralf-M. Lehne
Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Anfrage zu Verkehrssicherheit,Zuständigkeit
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Verkehrssicherheit, Zuständigkeiten
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner, Hildesheim, den 02.12.2014
das NKomVG regelt, welche Organe einer Kommunen für welche Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises zuständig sind und in welchen Fällen diese Zuständigkeit durch Beschlüsse der Vertretung oder des Hauptausschusses geändert werden kann. Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Bestimmungen der §§ 58, 76 und 85 NKomVG.
In der Vergangenheit ist wiederholt erörtert worden, welche Organe des Landkreises für die Anordnung verkehrsbehördlicher Maßnahmen zuständig sind (insbesondere bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, der Aufstellung von Überwachungsanlagen, der Teilnahme an Versuchen/Projekten zur Geschwindigkeitsbegrenzung). Unter Hinweis darauf bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Haben der Kreisausschuss und der Kreistag das Recht, sich gem. § 58 Abs. 3 Satz 1 oder § 76 Abs. 2 Satz 2 NKomVG die Beschlussfassung über Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis vorzubehalten?
2. Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen ist der Landkreis Hildesheim verpflichtet, an dem Pilotprojekt Baumunfälle teilzunehmen?
3. Welches Organ des Landkreises ist nach welcher Bestimmung grundsätzlich zuständig darüber zu entscheiden,
a) ob sich der Landkreis Hildesheim an dem Pilotprojekt Baumunfälle beteiligt,
b) ob für die Teilnahme an dem Pilotprojekt Baumunfälle Haushaltsmittel des
Landkreises in Anspruch genommen werden dürfen,
c) ob für die Teilnahme an dem Pilotprojekt Baumunfälle Haushaltsmittel trotz
Haushaltssicherungskonzept in Anspruch genommen werden dürfen?
4. Haben der Kreisausschuss und der Kreistag das Recht, sich gem. § 58 Abs. 3 Satz 1 oder § 76 Abs. 2 Satz 2 NKomVG die Beschlussfassung insbesondere darüber vorzubehalten,
a) ob überhaupt an einem Projekt wie z. B. dem Pilotprojekt
Baumunfälle teilgenommen werden soll,
b) ob eine stationäre Einrichtung zur Rotlicht- oder Geschwindigkeitsüberwachung
aufgestellt werden soll,
c) ob eine bestimmte Geschwindigkeitsbeschränkung z. B. zur
Lärmminderung angeordnet werden soll?
5. Haben der Kreisausschuss und der Kreistag das Recht, über die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung zu entscheiden, wenn sie die Entscheidungsbefugnis im Einzelfall ohne Einwände anderer Organe in Anspruch nehmen oder ihnen der jeweilige Vorgang zur Entscheidung gem. § 76 Abs. 2 Satz 3 oder § 58 Abs. 3 Satz 3 NKomVG vorgelegt wird?
6. Wird von der Kreisverwaltung bei der Entscheidung über die Aufstellung stationärer Einrichtungen zur Rotlicht- oder Geschwindigkeitsüberwachung oder bei der Entscheidungen über Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halteverbote usw. die Auffassung der Gemeinden und die der Ortsräte/Stadtbezirksräte berücksichtigt?
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Klaus Veuskens
Kreistagsabgeordneter Sprecher für Sicherheit und Ordnung
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Auskunftsrecht im Sinne der § 56 NKomVG
Anfrage gem. § 18 GO
Auskunftsrecht nach § 56 Satz 2 NKomVG
Hildesheim, 02.12.2014
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG sind in der Vergangenheit wiederholt nicht von Ihnen, sondern in Vertretung oder im Auftrage von anderen Beamten des Landkreises beantwortet worden. Unter Hinweis darauf bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Beabsichtigen Sie, die Beantwortung von Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG wie bisher Ihren Mitarbeitern (in Vertretung oder im Auftrage) zu überlassen?
2. Vertreten Sie die Auffassung, dass die Beantwortung von Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG
a) nach § 81 Abs. 3 Satz 3 NKomVG oder sonstigen Vorschriften anderen als
den Hauptverwaltungsbeamten übertragen werden kann
und
b) durch § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Hildesheim oder sonstige
Vorschriften anderen als dem Hauptverwaltungsbeamten übertragen worden ist?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP