Archiv der Kategorie: Anträge

Umsetzung des im Kreistag am 15.07.2021 beschlossenen Radwegebauprogramms

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 21.08.2025

Umsetzung des im Kreistag am 15.07.2021 beschlossenen Radwegebauprogramms einschließlich des geplanten Radwegs „Bledeln – Ingeln“

Anfrage gem. § 56 NKomVG und Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie den Beratungspunkt „Radwegebauprogramm eischließlich des geplanten Radwegs Bledeln – Ingeln“ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Radwegeverbindungen in der Priorität 1 des Radwegebauprogramms von 2021 und welche Planungsleistungen sind dafür vergeben worden?
  1. Wie ist der aktuelle Sachstand beim Radweg „Bledeln-Ingeln“ und aus welchen Gründen kommt es hier zu deutlichen Verzögerungen gegenüber der ursprünglichen Planung?
  1. Wann ist mit der Realisierung des Radwegs „Bledeln-Ingeln“ zu rechnen?

Begründung:

Vor mittlerweile über vier Jahren wurde – in der Kreistagssitzung am 15.07.2021 – das neue Radwegebauprogramm des Landkreises Hildesheim beschlossen. Mit diesem neuen Radwegebauprogramm wurde eine Prioritätenliste mit mehreren Radwegen aufgestellt, die in Zukunft vorrangig geplant und realisiert werden sollen. In die Prioritätsstufe 1 ist u. a. der Radweg „Bledeln – Ingeln“ aufgenommen worden. In der Einwohnerfragestunde der Ausschusssitzung für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 12.09.2023 wurde nach dem Stand der Planungen zum Bau dieses Radweges gefragt, wonach die Planfeststellung im Herbst 2024, die Ausführungsplanung im Frühjahr 2025 und die Bauausführung im Sommer/Herbst 2025 vorgesehen sei. Von Seiten der Verwaltung wurde daraufhin erläutert, dass der „Radweg im Zeitplan ist und zurzeit die Ausgleichsmaßnahmen geplant werden.“

Nach den uns vorliegenden Informationen weicht das tatsächliche Vorankommen erheblich von dieser Zeitplanung ab, und es kommt zu deutlichen Verzögerungen. Auch bei vielen anderen Radwegen, die eigentlich mit Priorität vorangetrieben werden sollten, stellen wir kein Vorankommen fest.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Clemens Gerhardy
Abgeordneter der CDU-Kreistagsfraktion


Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 Abs. 1 NRettDG – Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 15.08.2025

Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 Abs. 1 NRettDG
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag
zu den Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungs-schutz am 02.09.2025, des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 02.09.2025/18.09.2025, des Kreisausschusses am 25.08.2025 und 22.09.2025 sowie zur Sitzung des Kreistages am 25.09.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 02.09.2025, der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 02.09.2025/18.09.2025, des Kreisausschusses am 25.08.2025 und 22.09.2025 sowie zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 25.09.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rettungsdienstbedarfsplan für die Zeit ab Mitte 2026 soll mit dem Ziel geändert werden, dass
  • die im Bereich einer Rettungswache eingesetzten Rettungsmittel jeden in ihrem Bereich an einer öffentlichen Straße gelegenen Einsatzort innerhalb von 15 Minuten (§ 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD) erreichen können,
  • die Zahl der RTW nicht gemindert, sondern nach Auswertung aller Einsatzdaten (siehe unten Nr. 3.5) bedarfsgerecht erhöht wird,
  • die Hilfsfrist nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD zu jeder Tageszeit im gesamten Bereich des Landkreises eingehalten wird.
  1. Für die Zeit bis Mitte 2026 sind ab sofort alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit so schnell wie möglich die Ziele nach Nr. 1 zu erreichen und insbesondere die im Bereich einer Rettungswache eingesetzten Rettungsmittel jeden in ihrem Bereich an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort innerhalb von 15 Minuten (§ 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD) erreichen können.

Dazu wird der Landrat beauftragt, unverzüglich

  • insbesondere Gespräche mit den Rettungsdiensten, den Kostenträgern und der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. aufzunehmen,
  • Beschlussvorschläge zu erarbeiten und den Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung darüber einzuladen.

2.1 Der Landrat wird beauftragt, mit den Rettungsdiensten und den Kostenträgern Gespräche darüber zu führen, dass zukünftig ausreichend qualifiziertes Personal für die Aufgaben des Rettungsdienstes zur Verfügung steht. Über die Besprechungsergebnisse ist in der nächsten Kreistagssitzung zu berichten.

3. Für den Rettungsdienst soll ab sofort angestrebt und in der Vereinbarung über die Zusammenarbeit gemäß § 4 Abs. 2 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zwischen dem Landkreis Hildesheim und Stadt Hildesheim einschl. des Instituts für Notfallmedizin möglichst kurzfristig umgesetzt bzw. berücksichtigt werden, dass

3.1 die strukturierte Abfrage nur als ein unterstützendes Element genutzt wird, das die Freiheit des Personals in keiner Weise rechtlich oder tatsächlich einschränkt bei der Entgegennahme, Aufnahme, Bewertung von Notrufen oder entsprechenden Meldungen und die dazu zu treffenden Maßnahmen einschl. der Entscheidung über das einzusetzende Rettungsmittel,

3.2 der Notfall und Bedarf für eine Notfallrettung anzunehmen ist, bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind,

3.3 aufgrund der bedrohten Rechtsgüter im Zweifel kein NKTW, sondern ein RTW als erstes Rettungsmittel einzusetzen ist,

3.4 statt eines RTW ein NKTW nur dann eingesetzt wird, wenn zweifelsfrei kein RTW erforderlich ist,

3.5 die Rettungsdienste bzw. das Institut für Notfallmedizin alle zur Erfüllung des Sicherstellungsauftrages relevanten Daten zu erfassen haben (insbesondere die tatsächlichen Eintreffzeiten, die Fälle der Überschreitung der Eintreffzeiten, die Dauer und die Gründe für die Überschreitung der Eintreffzeiten, die Zeit zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmauslösung, die Zeit zwischen Alarmauslösung und Abfahrt zum Einsatzort – auch bezogen auf die einzelnen Rettungswachen und Gemeinden) und monatlich auswerten und dem Landkreis die Daten und Auswertungsergebnisse zur eigenen Auswertung zur Verfügung stellen und die Auswertungsergebnisse im Abstand von ca. sechs Monaten öffentlich bekannt gemacht werden,

3.6 bei der Planung der Rettungsmittel Großschadensereignisse nachvollziehbar zu berücksichtigt werden,

3.7 die Zeit zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmauslösung 60 Sekunden grundsätzlich nicht überschreiten darf.

3.8 allgemeine Anordnungen und Weisungen (einschl. Alarmierungsstrategie und Alarmierungsstichworte) nur im Einvernehmen mit dem Landkreis erfolgen, über das der Kreistag entscheidet.

3.9 die Strukturierten Notrufabfragen (SNA) sicherstellen, dass nicht minderausgestattete Fahrzeuge zum Einsatz vorgeschlagen werden und der Alarmierungskatalog dahingehend unverzüglich überarbeitet wird.

  1. Der Landrat wird beauftragt,
  • alle Monatsberichte der gemeinsamen Rettungsleitstelle bzw. des Instituts für Notfallmedizin zumindest für die vergangenen drei Jahre zu veröffentlichen,
  • den Abgeordneten und der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. für die vergangenen fünf Jahre zur Verfügung zu stellen:
    • die von der Fa. FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH vorgelegten Konzepte und Gutachten einschl. deren Änderungen, Erweiterungen
    • alle für den Landkreis erhobenen Einsatzdaten des Rettungsdienstes
    • alle Monatsberichte der gemeinsamen Rettungsleitstelle bzw. des Instituts für Notfallmedizin (Teil des Rettungsdienstes).
  1. Für die Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes soll ein anderer Gutachter als bisher beauftragt werden. Es ist ein unabhängiger, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit ausgewiesener Expertise im Bereich Rettungsdienst und Qualitätsmanagement auszuwählen.
  1. Für die zuvor genannten Aufträge werden außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 € bereitgestellt.
  1. Entwürfe des Rettungsdienstbedarfsplanes oder Entwürfe zu dessen Änderung sowie allgemeine Anordnungen und Weisungen für den Rettungsdienst und die Rettungsleistelle sind zukünftig der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. zur Stellungnahme zuzusenden.
  1. Die Rettungsdienste und die Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. sind zukünftig zumindest einmal im Jahr zur Beratung in die Kreistagsgremien einzuladen.
  1. Im Haushaltsplan 2026 sind für bisher nicht berücksichtigte Zwecke des Rettungsdienstes zusätzlich zu den bisherigen Ansätzen 500.000 € einzustellen a) für Kosten, die von den Kostenträgern nicht gedeckt sind oder nicht übernommen werden b) für die Qualifizierung von Aufgaben des Rettungsdienstes (insbesondere von Notfallsanitätern), ggf. in Kooperation mit privaten und kommunalen Rettungsdiensten.
  1. An den Verhandlungen mit den Kostenträgern über werden zukünftig Vertreter der Rettungsdienste bzw. Leistungserbringer beteiligt.
  1. Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, ob und welche Kooperationsmöglichkeiten für Aufgaben des Rettungsdienstes mit dem Großraum Hannover sachgerecht wären.
  1. Über die o. a. Nummern 2, 2.1, 4, 5, 7, 8, 10 und 11 entscheidet der Kreisausschuss am 25.08.2025, spätestens jedoch am 22.09.2025 abschließend.

Begründung:

Im Landkreis Hildesheim wird der Sicherstellungsauftrag nach § 2 Abs. 1 NRettDG nicht erfüllt, weil viele Orte aufgrund der Entfernung zur nächsten Rettungswache entgegen § 2 Abs. 4 BedarfVO-RettD überhaupt nicht innerhalb von 15 Minuten (Eintreffzeit) erreichbar sind.

Anlage 1 zeigt beispielhaft, dass verschiedene Orte nicht innerhalb der Eintreffzeit von 15 Minuten nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD erreicht werden können.

Hinzu kommt, dass die Eintreffzeit nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD in weiten Teilen des Landkreises deutlich überschritten wird: auch in Orten, die aufgrund der Entfernung zur nächsten Rettungswache innerhalb von 15 Minuten erreichbar sind (siehe Anlage 2).

Die von der gemeinsamen Rettungsleitstelle und dem Institut für Notfallmedizin erfassten Daten und erstellten Monatsberichte sind den Abgeordneten bisher nicht zur Verfügung gestellt worden – mit Ausnahme der bei der Akteneinsicht am 15.07.2025 fotografierten Unterlagen gem.
Anlage 3.

Zudem ist bisher nicht dargestellt und belegt worden,

  • in welchem Umfang die Entscheidungen der Einsatzleitstelle für den Einsatz des RTW als erstes Rettungsmittel ungerechtfertigt waren,
  • in welchem Umfang RTW für Zwecke eingesetzt worden sind für die sie nicht erforderlich waren,
  • wie häufig und um wie viel Minuten die Eintreffzeit wo und aus welchen Gründen vom welchen Rettungsmitteln überschritten wurde.

Lebensbedrohliche Verletzungen oder Erkrankungen können plötzlich jederzeit und überall auftreten und im Sinne des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) eine gegenwärtig erhebliche Gefahr begründen. In Rettungsleitstellen ist in solchen Fällen oft schwer zu beurteilen, welches Rettungsmittel als erstes einzusetzen ist. Es muss aber in jedem Fall eine schnelle Entscheidung getroffen werden. Daher ist aufgrund der bedrohten Rechtsgüter grundsätzlich ein RTW einzusetzen. Ein NKTW ist als erstes Rettungsmittel nur dann einzusetzen, wenn ein RTW zweifelsfrei nicht erforderlich ist. Der Zeitraum zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmauslösung muss begrenzt werden, damit die in § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD genannte Eintreffzeit nicht völlig an Bedeutung verliert.

Die Alarmierungsstrategie und pauschale Reduzierung der RTW-Einsätze durch NKTW-Alarmierungen und deren Stichworte ist zu beenden. In der aktuellen Anlage 4 der Alarmierungsstichworte NKTW finden sich Positionen, die nicht dem Ausbildungsstand der Rettungssanitäter entsprechen (siehe Anlage 4). Dies ist umgehend zu korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

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Erfüllung des Sicherstellungsauftrages – Rettungsdienst

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 14.08.2025

Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 Abs. 1 NRettDG

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 25.08.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 Abs. 1 NRettDG“ in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 25.08.2025 aufzunehmen.

Begründung:

Über die Angelegenheit ist erneut zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Rettungswache Sarstedt

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 13.08.2025

Rettungswache Sarstedt

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Rettungswache Sarstedt“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Mit Schreiben vom 16.07.2025 (Anfrage Nr. 398/XIX) hatten wir Sie u. a. um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

„Welche Maßnahmen sind erforderlich und bis wann vorgesehen, wenn die Planungen für das o. a. Vorhaben an rechtlichen Bedenken des Innenministeriums scheitern sollten?“

„Aus welchen Gründen bestehen Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens? Welche konkreten rechtlichen Bedenken hat das Innenministerium? Haben Sie diese Bedenken von einer Kanzlei prüfen lassen? Wenn nein, werden Sie eine solche Prüfung in Auftrag geben?“

Diese Fragen haben Sie mit Ihrer Antwort vom 11.08.2025 nicht beantwortet. Daher bitten wir Sie, die o. a. Fragen nunmehr unverzüglich zu beantworten. Zudem weisen wir darauf hin, dass hier nicht erkennbar ist, aus welchen Gründen das Vorhaben nicht wirtschaftlich sein sollte und für die Prüfung durch das Ministerium dazu ca. 1 Jahr in Anspruch nimmt.

Im Übrigen bitten wir Sie uns mitzuteilen,

  • nach welchen Kriterien die Höhe der Mietzahlungen bestimmt werden sollen und aus welchen Gründen dagegen von welcher Seite Bedenken bestehen,
  • welche Kosten muss der Landkreis aufgrund welcher Verträge mit der GKHi für die bisherigen Leistungen der GKHi zur Errichtung der Rettungswache in Sarstedt erstatten,
  • welche Mehrkosten sind durch die Verzögerung des Vorhabens seit 2020 angefallen?

Begründung:

Ein weiteres Zuwarten ist nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion aus folgenden Gründen unvertretbar.

Der Umweltausschuss hat die Verwaltung bereits am 17.06.2019 gebeten, Alternativstandorte für den Neubau einer Rettungswache in Sarstedt zu prüfen. Am 21.03.2020 hat der Kreisausschuss die Verwaltung auf Initiative der Gruppe CDU-SPD beauftragt, dem Kreisausschuss bis ca. Ende März 2020 eine Planung vorzulegen, aus der alle wesentlichen Planungen für das Gymnasium Sarstedt einschließlich aller Erschließungen hervorgehen.

Und am 23.03.2020 hat der Kreisausschuss nach Verwaltungsvorlage Nr. 631/XVIII-3 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung sowie der Kreisausschuss stellen fest, dass der vorgeschlagene Standort geeignet ist und keine nachteiligen Beeinträchtigungen anderer Bauvorhaben zu erwarten sind. Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Verfahren wie nachstehend aufgeführt durchzuführen:
a) Die Verwaltung wird beauftragt auf dem Grundstück am Gymnasium Sarstedt eine neue Rettungswache errichten zu lassen. Die entsprechenden Haushaltsmittel für Planung und Vergabe sollen aus dem Budget des Amtes 304 finanziert werden.
b) Der Bau der Rettungswache soll von einem Dritten aus eigenen Mitteln vorfinanziert und über die Vermietung an das jeweilige mit den Leistungen des Rettungsdienstes beauftragte Unternehmen refinanziert werden. Der Landkreis stellt das Grundstück im Wege eines Erbbaurechtes zur Verfügung. Ein etwaiges Mietausfallwagnis soll vom Landkreis gesichert werden.
c) Mit der GKHi ist abzuklären, ob und zu welchen Konditionen die Baudurchführung (In-House-Beauftragung) von dort möglich ist.
d) Insoweit mit der GKHi kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird, ist in einem öffentlichen Verfahren ein geeigneter fremder Dritter zu beauftragen.“

Nach dem o. a. Beschlussvorschlag waren dem Landrat alle Optionen eröffnet, die Rettungswache am Standort Sarstedt kurzfristig zu errichten bzw. errichten zu lassen. Der jetzige Verweis, die Prüfung durch das Innenministerium sei noch nicht abgeschlossen, rechtfertigt es nicht, nach über fünf Jahren nicht zu wissen, wie und wann das Vorhaben ausgeführt werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit


Brandschutz Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 08.07.2025

Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße in Hildesheim
Schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept vom 04.04.2013
Brandschutztechnische Stellungnahme vom 11. und 16.03.2022
Schulentwicklungsplanung

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.07.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung des Kreistages am 25.08.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag: 

  1. Der Kreistag missbilligt, dass es Herr Landrat Bernd Lynack entgegen seiner Unterrichtungspflicht aus § 85 Abs. 4 NKomVG, seiner Pflicht zur Organtreue und seiner beamtenrechtlichen Beratungs- und Unterstützungspflicht bis zur Akteneinsicht am 03.07.2025 ohne erkennbare Rechtfertigungsgründe unterlassen hat, die Abgeordneten des Kreistages über die konkreten Brandschutzmängel an den Berufsbildenden Schulen in Hildesheim  Steuerwald und das Schutzzielorientierte Brandschutzkonzept vom 04.04.2013 sowie die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022 zu informieren.
  1. Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung ein mit der Landesregierung abgestimmtes Konzept für die Abstellung wesentlicher Brandschutzmängel an den Berufsbildenden Schulen unseres Landkreises einschl. eines Zeitplanes vorzulegen.
  1. Der Landrat wird zudem beauftragt, dem Kreistag bis auf Widerruf in jeder Sitzung zu berichten, ob und ggf. an welchen unserer Schulen wesentliche Brandschutzmängel bestehen und wann beseitigt werden sollen.

Begründung:

Die Beseitigung der dem Landrat seit Jahren bekannten erheblichen Brandschutzmängel an Schulen des Landkreises ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 85 NKomVG und fällt somit in die Zuständigkeit des Kreisausschusses, soweit sich nicht der Kreistag Entscheidungen vorbehält.

Erst bei der von der CDU-Kreistagsfraktion am 25.04.2025 beantragten und am 03.07.2025 durchgeführten Akteneinsicht hat der Landrat das Schutzzielorientierte Brandschutzkonzept vom 04.04.2013 und die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022, in denen erhebliche Brandschutzmängel beschrieben sind, vorgelegt und zur Verfügung gestellt. Die Feststellungen in diesen Unterlagen haben eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der sich im Gebäude aufhaltenden Personen begründet und ein sofortiges Handeln verlangt. Daher hätte der Landrat über diese Unterlagen schon vor Jahren zumindest den dafür zuständigen Kreisausschuss informieren müssen.

Auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 03.02.2022 hatte der Landrat am 17.02.2022 zu den o.a. Schulen geantwortet: „Neben dem Abbau des bestehenden Instandhaltungsrückstands und der notwendigen energetischen Modernisierung sind absehbar weitreichende Brandschutzmaßnahmen umzusetzen. Letztere werden nach derzeitiger Planung noch im Jahr 2022 begonnen.“

Im Gegensatz dazu antwortete der Landrat zu den o. a. Schulen am Tag der Akteneinsicht (03.07.2025) auf die Anfrage Nr. 344/XIX der CDU-Kreistagsfraktion vom 08.05.2025 („Wann sollen auf welchen Flurstücken welche Neubau-, Sanierungs-, Erschließungs- oder Brandschutzmaßnahmen geplant, begutachtet, ausgeschrieben und mit welchem Kostenaufwand durchgeführt oder abgeschlossen werden?“): „Konkrete Neubau-, Sanierungs-, Erschließungs- oder Brandschutzmaßnahmen auf den betroffenen Flurstücken können erst dann im Detail geplant, begutachtet, ausgeschrieben und hinsichtlich des Kostenaufwands beziffert werden, wenn die Ergebnisse der laufenden Schulentwicklungsplanung für die berufsbildenden Schulen vorliegen. Die Maßnahmen stehen in direktem Zusammenhang mit dieser Planung, da sich aus ihr grundlegende Anforderungen an Standorte, Kapazitäten und funktionale Bedarfe ergeben. Erst auf dieser Basis kann eine belastbare Entscheidung getroffen werden, wann auf welchen Flurstücken welche Maßnahmen erforderlich und sinnvoll sind.“

Und auf die Frage Nr. 344/XIX vom 08.05.2025 („Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um bis zum Abschluss aller o.a. Maßnahmen einen sachgerechten Schulbetrieb aufrecht zu erhalten?“) hat der Landrat mit Schreiben vom 03.07.2025 geantwortet:
“Welche konkreten Maßnahmen zur Sicherstellung eines sachgerechten Schulbetriebs bis zum Abschluss der geplanten Neubau-, Sanierungs-, Erschließungs- oder Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind, hängt unmittelbar von den Ergebnissen der laufenden Schulentwicklungsplanung für die berufsbildenden Schulen ab. Erst wenn belastbare Aussagen zu Schülerzahlen, Raum- und Standortbedarfen sowie funktionalen Anforderungen vorliegen, können Übergangsmaßnahmen – wie etwa temporäre Raumnutzungen, Interimslösungen oder organisatorische Anpassungen – gezielt geplant und umgesetzt werden. Ziel ist es, den Schulbetrieb unter den gegebenen Rahmenbedingungen durchgehend pädagogisch sinnvoll und organisatorisch tragfähig zu gestalten. Um den Schulbetrieb sowie die Sicherheit aller Beteiligten auch während der Übergangszeit weiterhin zu gewährleisten, wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Hildesheim und der Berufsfeuerwehr Hildesheim ein Maßnahmenkatalog beschlossen. Bei den darin enthaltenen Regelungen handelt es sich um vorbereitende Maßnahmen, die der Verbesserung des vorbeugenden Schutzes dienen und sicherstellen sollen, dass bis zur Umsetzung der Hauptmaßnahme ein adäquates Schutzniveau aufrechterhalten bleibt.“

Leider wird nicht gesagt, wann der Maßnahmenkatalog mit welchen Regelungen „beschlossen“ wurde. Augenscheinlich sind die beiden Hauptverwaltungsbeamten von Stadt und Landkreis Hildesheim der völlig irrigen Meinung, sie könnten als Geschäft der laufenden Verwaltung solche „Beschlüsse“ fassen und entscheiden, welche Brandschutzmaßnahmen an Schulen erforderlich sind oder nicht.

Nach der o.a. Antwort vom 03.07.2025 ist in keiner Weise absehbar, wann und wo weitreichende Brandschutzmaßnahmen umgesetzt werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram 
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

 


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 30.06.2025

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten sie, den Beratungspunkt „Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Sie sind verpflichtet, Anfragen von Abgeordneten unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Dieser Verpflichtung sind Sie auch bei vielen Anfragen der CDU-Kreistagsfraktion zum Rettungsdienst nicht nachgekommen.

Wir missbilligen dies und fordern eine vollständige Beantwortung unsrer Anfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz


Inakzeptable Benachteiligung von Kommunen des Landkreises durch den sog. Kita-Vertrag

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.06.2025

Inakzeptable Benachteiligung von Kommunen des Landkreises durch den sog. Kita-Vertrag

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, unter Berücksichtigung des Vorschlages der Hauptverwaltungsbeamten vom 20.06.2025 mit den Kommunen eine Vereinbarung über die Kinderbetreuung unter Einhaltung des Gebots der interkommunalen Gleichbehandlung zu erarbeiten, bei der der Anteil des Landkreises 65 % der Kosten beträgt, die vom Landkreis und den Gemeinden zu tragen sind.

Begründung:

Auf unsere Anfragen und Anträge weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit