Archiv der Kategorie: Anträge

Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim 22.02.2024

Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle gem.
§ 1 NHinMeldG
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle gem. § 1 NHinMeldG“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

Die interne Meldestelle gem. § 1 NHinMeldG ist unverzüglich einzurichten.

Begründung:

Die „RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ ist in vielen Mitgliedstaaten entgegen den Artikeln 26 und 28 erst mit erheblichen Verzögerungen umgesetzt worden. Zur Anwendung dieser EU‐Whistleblower‐Richtlinie (HinSch-RL) bestand allerdings die verbreitete Auffassung, dass insbesondere die Pflicht zum Betreiben interner Meldestellen für öffentliche Stellen bereits seit dem 18. Dezember 2021 bestehe, weil nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch einer Richtlinie dann eine unmittelbare Wirkung zukommt, wenn sie ein Mitgliedsstaat nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat.

Bei uns erfolgte die Umsetzung auf Bundesebene erst durch das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (HinSchG), das am 02.07.2023 in Kraft getreten ist. Es schützt hinweisgebenden Personen und verpflichtet Beschäftigungsgeber mit grundsätzlich mehr als 50 Beschäftigten interne Meldestellen für die Abgabe von Meldungen der Beschäftigten über Verstöße zum Beispiel gegen Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder oder gegen unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union einzurichten. In der Gesetzesbegründung heißt es: „In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Fällen gekommen, in denen hinweisgebende Personen Nachteile zu erleiden hatten. In anderen Fällen ist davon auszugehen, dass Personen mit Insiderwissen von einer Meldung abgesehen haben, weil sie Repressalien fürchteten. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen zu stärken und sicherzustellen, dass ihnen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes keine Benachteiligungen drohen.“

Da gem. § 12 HinSchG Einzelheiten zu den internen Meldestellen von den Ländern zu bestimmen sind, hat der Niedersächsische Landtag am 14.12.2023 das Niedersächsische Hinweisgebermeldestellengesetz (NHinMeldG) beschlossen, das am 20.12.2023 in Kraft getreten ist. Danach sind die Kommunen, kommunalen Anstalten, Zweckverbände usw. verpflichtet, mindestens eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben. Ausgenomen davon sind Kommunen mit weniger als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Kommunen und Beschäftigungsgeber mit jeweils in der Regel weniger als 50 Beschäftigten.

Die zuvor genannten Gesetze dienen nicht nur dem Schutz der Beschäftigten, sondern auch der Bekämpfung von Korruption und Misswirtschaft. Daher ist es nach Auffassung der CDU-Fraktion geboten, nunmehr unverzüglich eine interne Meldestelle einzurichten, in der keiner Dienstaufsicht unterliegende Personen arbeiten und die Meldungen über vertrauliche Kanäle entgegennehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung u. Innere Dienste


Förderung der Kinderbetreuung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim 21.02.2024

Förderung der Kinderbetreuung
Anfrage gem. § 56 NKomVG und
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Förderung der Kinderbetreuung“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Jugendhilfeausschusses, des Ausschusses für Soziales, Jugend und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen. Ein Beschlussvorschlag wird kurzfristig nachgereicht.

Auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 27.02.2023 haben Sie mit Schreiben vom 12.04.2023 einen Überblick darüber gegeben, in welchem Umfang der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung erfüllt bzw. nicht erfüllt wird.

Nach unserer Auffassung ist zu prüfen, wann die Defizite beseitigt wurden oder bis wann beseitigt werden sollen sowie wo und wann neue Defizite zu erwarten sind und welche Kosten auf die Gemeinden und den Landkreis in den nächsten Jahren zukommen, um den gesetzlichen Anforderungen genügen zu können.
Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hat sich die Situation im Vergleich zu den Angaben in der Anlage 1 zu Ihrer Antwort vom 12.04.2023 geändert?
  2. In welchem Umfang und aus welchen Gründen ist die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf bedarfsgerechte Kinderbetreuung in welchen Gemeinden a) derzeit vollständig ohne Wartzeiten gewährleistet, b) derzeit nur mit welchen Wartezeiten gewährleistet und c) derzeit in welchem Umfang nicht gewährleistet?
  3. Welche Maßnahmen sind in welchen Gemeinden in den nächsten drei Jahren vorgesehen, um den Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Betreuung zuverlässig erfüllen zu können? Welche Kosten wird dies verursachen und welchen Anteil daran wird der Landkreis zu tragen haben?
  4. Wie haben sich die Kosten für die Kinderbetreuung in den Jahren 2018 bis 2023 im Vergleich zur Tabelle (Anlage 1) verändert? Sofern keine genauen Zahlen vorliegen, bitten wir um Angabe der Ansätze. Zusätzlich bitten wir Sie uns die entsprechenden Ansätze für das Haushaltsjahr 2024 für den Landkreis und des Landes mitzuteilen.
  5. Wie hoch waren in 2021 in welchen Gemeinden die Kosten für die Betreuung der Kinder, die seit 01.08.2018 einen Rechtsanspruch auf beitragsfreie Förderung haben (§ 24 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII i. V. m. § 20 NKiTaG)? Sofern keine genauen Zahlen vorliegen, bitten wir um Angabe der Ansätze.
  6. Wie hoch sind ungefähr bzw. schätzungsweise die Kosten für die Betreuung der Kinder, die seit 01.08.2018 einen Rechtsanspruch auf beitragsfreie Förderung haben (§ 24 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII i. V. m. § 20 NkiTaG) in Verhältnis zu den Gesamtkosten der Kinderbetreuung?
  7. Fallen bei der Kinderbetreuung migrationsbedingt Mehraufwendungen an? Wenn ja, wofür und in welcher Höhe? Zu welchem Teil sind diese Kosten von wem zu tragen?
  8. In welche Gemeinden wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 wie viele Kinder von wie vielen Tagesmüttern betreut? Welche Betreuungszeiten werden von den Tagesmüttern angeboten?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen,Personal, Digitalisierung
und Innere Dienste

 

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Anlage 1

196 Zwischennachicht der Verwaltung

196 – Antwort


Rettungsdienst Alfeld

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

 

Hildesheim, 31.01.2024

Rettungsdienst Alfeld
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Rettungsdienst Alfeld“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz aufzunehmen.

Begründung:

Aufgrund der aktuellen Diskussion ist es zwingend erforderlich, über Angelegenheit zu beraten und ggf. zu entscheiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzuender

 

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher-
und Bevölkerungsschutz

 


Maßnahmen für eine gute Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.01.2024

Sitzung des Ausschusses für Jugend, Gesundheit und Soziales am 31.01.2024

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Tagesordnungspunkt „Maßnahmen für eine gute Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim“ gemäß unseres Antrages Nr. 497/XIX vom 16.01.2024 in die Tagesordnung für die o. a. Sitzung aufzunehmen. Zudem bitten wir Sie, zu dieser Sitzung möglichst zumindest auch

die Leitung der DRK-Lehrrettungswache Alfeld Herrn Janick Neher,

den ärztlichen Direktor des Helios Klinikums Herrn Prof. Dr. Tebbenjohanns,

den ärztlichen Direktor des Johanniter-Krankenhauses Herrn Stefan Train und

den ärztlichen Direktor des AMEOS Klinikums Alfeld Herrn Dr. Heinrich Rudolf Kosiek

einzuladen, soweit dies noch nicht aufgrund unserer Bitte vom 16.01.2024 geschehen sein sollte.

Begründung:

Aufgrund der aktuellen Entwicklung in Alfeld ist es notwendig, insbesondere die Gewährleistung der Notfallversorgung im gesamten Landkreis Hildesheim zu betrachten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

 


AMEOS Klinikum Alfeld

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 23.01.2024

AMEOS Klinikum Alfeld

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit so schnell wie möglich zum Thema „AMEOS Klinikum Alfeld“ einzuberufen.

Begründung:

Es ist zwingend erforderlich, darüber zu beraten und zu entscheiden, welche Möglichkeiten bestehen und getroffen werden sollten, um die Auswirkungen der aktuell in der Presse angekündigten Maßnahmen zum Krankenhaus Alfeld soweit wie möglich abzuwenden.

Im vorliegenden Fall sind die Gremien des Kreistages bisher nicht eingebunden worden und hatten somit keine Gelegenheit, über erforderliche Maßnahmen zum Erhalt der vom Krankenhaus Alfeld angebotenen Leistungen zu beraten.

Die Umsetzung der angekündigten Streichungen würde im Bereich Alfeld nicht nur die medizinische Versorgung erheblich verschlechtern, sondern als Folge davon die Attraktivität der Stadt Alfeld und deren Umland als Wohnort und Standort für Gewerbe nachhaltig beeinträchtigen. Dies wird u. a. zu einem weiteren Rückgang der Einwohnerzahl, der Gewerbebetriebe und der Steuereinnahmen beitragen. Umso mehr aber die Finanzkraft der Stadt weiter abnimmt, umso höher wird der Druck sein, die Hebesätze der örtlichen Steuern noch mehr zu erhöhen. Diese Abwärtsspirale ist möglichst zu stoppen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 


Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Kreisverwaltung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

 

Hildesheim, 22.01.2024

Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Kreisverwaltung
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Kreisverwaltung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste aufzunehmen.

Begründung:

Der Einsatz einer künstlichen Intelligenz könnte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Hildesheim eine Arbeitserleichterung sein und zugleich bewirken, dass die Protokolle über die Sitzungen des Kreistages und seiner Gremien zeitgerechter als bisher angefertigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

 Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen,Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

 


Volkshochschule des Landkreises Hildesheim- Kündigungsregelung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 17.01.2024

Volkshochschule des Landkreises Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Volkshochschule des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienstes, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Es ist über die Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 07.12.2023 zum Erwerb von Geschäftsanteilen des Vereins Hildesheimer Volkshochschule e. V. an der VHS gGmbH zu berichten und bei Bedenken insbesondere der Aufsicht gegen den Kreistagsbeschluss über ggf. erforderliche weitere Maßnahmen zu beraten. Es wäre dann z.B. auch zu prüfen, ob der Landkreis bzw. die Holding des Landkreises aus der VHS gGmbH aus wichtigem Grund austreten sollte, um weiteren Schaden vom Landkreis bzw. von der Holding abzuwenden.

Nach unserer Auffassung ist es haushaltsrechtlich insbesondere nicht gerechtfertigt, auf die im Antrag der Fraktionen FDP, Unabhängige und CDU vom 30.11.2023 vorgeschlagene Kündigungsregelung zu verzichten, die Entscheidungsfreiheit über die VHS gGmbH durch das vorgesehen Vetorecht der Stadt weitestgehend zu opfern und den vom Verein Hildesheimer Volkshochschule e. V. verlangten Preis für die Geschäftsanteile der defizitären VHS gGmbH zu zahlen, zumal der Verein seit Jahren aus eigenen Mitteln nicht nennenswert zum Betrieb der VHS gGmbH beigetragen hat und den Verkaufserlös aufgrund des Vereinszwecks zumindest weitgehend der VHS gGmbH zukommen lassen müsste, dazu aber in den Verträgen nichts bestimmt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur