Archiv der Kategorie: Anträge

Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.05.2026

Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte

 Antrag zur Tagesordnung

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf unseren Antrag Nr. 1109/XIX vom 24.03.2026 bitten wir Sie, den Beratungspunkt ebenfalls in die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026 aufzunehmen.

Begründung:

Auf die Begründung des o.a. Antrages wird verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

2026_03_24_Antrag_TO_und_Anfrage_Aussetzung Sporthallennutzungsentgelte


Gehölzentfernung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.05.2026

Gehölzentfernung

 Antrag zur Tagesordnung

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

 wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Unter Hinweis auf die Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 18.05.2026 und auf Ihr Merkblatt zur Antragstellung für Gehölzentfernung, ist die Sachlage zu erörtern und ggf. zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz


Losverfahren an Gymnasien

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.05.2026

Losverfahren an Gymnasien

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Wir sind von verschiedenen Eltern darauf hingewiesen worden, dass Plätze für das Gymnasium Sarstedt im Losverfahren vergeben wurden mit der Folge, dass Kinder aus Sarstedt dort und im Umfeld von Sarstedt keinen Platz in einem Gymnasium erhalten haben.

Nach uns vorliegenden Informationen wurden Eltern vom Landkreis zumindest in einem Fall erklärt, dass man auch mit Empfehlung keinen Anspruch auf einen Schulplatz am Gymnasium habe.

In diesem Zusammenhang sind verschiedene Fragen zu klären:

  1. Es ist es erforderlich zu klären, von wem und nach welcher rechtlichen Bestimmung für welche Kinder a) nach welchen Kriterien oder b) durch Los Plätze vergeben wurden?
  1. Zudem ist u.a. zu klären, wie transparent das Losverfahren durchgeführt wurde und wie viele Kinder (einschl. Geschwisterkinder) angenommen wurden
    a) mit Gymnasialempfehlung,
    b) ohne Gymnasialempfehlung und
    c) die nicht aus der Stadt Sarstedt, sondern welchen anderen Gemeinden kommen.
  1. Ferner ist zu klären, ob und welche Maßnahmen getroffen werden können und müssen, um zumindest allen Kindern, die eine Gymnasialempfehlung erhalten haben, in zumutbarer Entfernung zu ihrem Wohnort einen Platz am Gymnasium anbieten zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

516 – Antwort


Straßenbahnlinie 1 – Verbindung zwischen Sarstedt und Hannover

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 06.05.2026

Straßenbahnlinie 1 – Verbindung zwischen Sarstedt und Hannover

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Über den Erhalt der o.a. Straßenbahnverbindung und den Vertragsentwurf ist zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

 


RVHi – Vereinbarung mit der Stadt Hildesheim für die gemeinsame Stellplatzanlage anlässlich des Flottenhochlaufs auf E-Mobilität

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.04.2026

RVHi – Vereinbarung mit der Stadt Hildesheim für die gemeinsame Stellplatzanlage anlässlich des Flottenhochlaufs auf E-Mobilität

 Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau sowie in die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Weiterhin bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Auswirkungen ergeben sich aus möglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Hildesheim und dem Landkreis Hildesheim zum Bau eines gemeinsamen Busdepots für die Haushaltsjahre 2027 sowie 2028 ff.?
  2. Welche konkreten Vereinbarungen wurden hierzu bereits getroffen und welche weiteren Abreden sind vorgesehen?
  3. Wann ist beabsichtigt, die zuständigen Gremien über den aktuellen Sachstand sowie die weiteren Planungen zu informieren?

Begründung:

Nach den vorliegenden Informationen hat die Stadt Hildesheim in verschiedenen Vorlagen (u.a. Nrn. 25/298 und 25/356) sowie in der Beantwortung von Anfragen (u.a. Antwort vom 24.09.2025) dargelegt, dass hinsichtlich einer Kostenbeteiligung des Landkreis Hildesheim bereits Gespräche geführt wurden.

Gegenstand ist ein gemeinsames Busdepot für SVHi und RVHi mit entsprechender Ladeinfrastruktur. Nach den genannten Vorlagen und Auskünften wird von Gesamtkosten in Höhe von rund 60 Millionen Euro ausgegangen. Dabei wird eine hälftige Kostenbeteiligung des Landkreises in Aussicht gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

510 – Antwort


Überwachung von Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 01.04.2026

Überwachung von Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim

Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden Ihnen dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Es ist für jeden der in der Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 507/XIX vom 31.03.2026 genannten Einsatzfälle des Rettungsdienstes am 14. und 21.10. sowie 16.12.2025 zu untersuchen,

– ob und für welche der Patienten aufgrund ihres tatsächlichen Krankheitsbildes zum Zeitpunkt des Notrufes ein Fall der „Notfallrettung“ vorlag,

– ob und aus welchen Gründen der Disponent davon ausgehen konnte, dass kein Fall der Notfallrettung vorlag oder zumindest mit großer Wahrscheinlichkeit kein Fall der Notfallrettung vorlag,

– ob vom Disponenten ausreichend durch gezieltes und situationsgerechtes Nachfragen die Situation am Einsatzort objektiviert wurde und das sich daraus ergebende Meldebild als die alleinige Entscheidungsbasis für den Einsatz bzw. seine Entscheidungen über den Einsatz von Rettungsmitteln verwendet wurde (siehe Begründung zum Entwurf eines Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes – NRettDG vom 05.11.1991 – Drs. 12/2281),

– ob der Disponent den Fall einer Notfallrettung hätte berechtigt verneinen dürfen, wenn er durch gezieltes und situationsgerechtes Nachfragen die Situation am Einsatzort objektiviert und das sich daraus ergebende Meldebild als die alleinige Entscheidungsbasis für den Einsatz bzw. seine Entscheidungen über den Einsatz von Rettungsmitteln verwendet hätte,

– ob der Disponent aufgrund der eingegangenen Meldungen von einer Gefahr in Sinne des NPOG ausgehen musste,

– ob der Disponent vor oder für seine Entscheidungen ein Ermessen ausgeübt hat,

– ob und in welcher Weise dem Patienten ein gesundheitlicher Schaden dadurch entstanden ist oder zugefügt wurde, dass ihnen die in § 2 NRettDG vorgeschriebene Hilfe nicht, nicht zeitgerecht oder nur durch nicht geeignete Rettungsmittel geleistet wurde.

  1. Für die o.a. Untersuchungen werden unverzüglich unabhängige Gutachter beauftragt, soweit uns solche Gutachten von der Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht zur Verfügung gestellt werden oder vorgelegt worden sind.

Bei den Untersuchungen ist von einer Notfallrettung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung und davon auszugehen, dass nach der Norm EN 1789 Typ C nur der Rettungswagen RTW das geeignete Rettungsmittel ist. Abweichungen davon sind zu begründen.

Begründung:

Ob und ggf. aus welchen Gründen am 14.10.2025 im Bereich Delligsen bei einem Patienten mit stärksten Schmerzen (der kurz nach der Übergabe im Krankenhaus verstorben sein soll) lediglich ein NKTW eingesetzt wurde und am 21.10.2025 im Bereich Alfeld bei einem lebensbedrohlich Erkrankten kein RTW, sondern ebenfalls nur ein NKTW eingesetzt wurde, ist nach wie vor offen, obwohl wir Sie, die Staatsanwaltschaft und die Landesregierung bereits im November 2025 darauf hingewiesen haben. Unklar ist auch, ob und ggf. aus welchen Gründen am 27.12.2025 für das Opfer eines Sturzunfalls mit Schädelfraktur überhaupt kein Rettungsmittel eingesetzt wurde. Nach Ihren bisherigen Äußerungen und rechtswidrigen Antworten auf unsere Anfragen sowie Ihre Weigerung zur Vorlage von Beweismitteln ist in keiner Weise zu erkennen, dass Sie sich ausreichend um eine Aufklärung der o.a. Fälle und um eine Prüfung dazu bemühen, ob die Rettungsdienste und die gemeinsame Rettungsleitstelle von Stadt und Landkreis Hildesheim, die unter der Aufsicht des Oberbürgermeisters der Stadt Hildesheim steht, ihren vertraglichen Pflichten zur Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 1 des NRettDG nachgekommen sind (flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes).
Nun ist mehr als bisher eine schnelle Beantwortung der o. a. Fragen für die Prüfung der in Betracht kommenden zivil-, dienst-, disziplinar- und strafrechtlichen Maßnahmen erforderlich. Dabei ist vorrangig zu klären, ob den Betroffenen durch unzureichende Leistungen des Rettungsdienstes bzw. Amtspflichtverletzungen ein Schaden entstanden ist, der einen Schadensersatzanspruch begründet. Dazu hat der BGH mit Urteil v. 15.05.2025 – III ZR 417/23 – erklärt, dass die für den Disponenten haftende Körperschaft regelmäßig die Nichtursächlichkeit festgestellter Fehler beweisen muss. Dies ist bei den hier in Rede stehenden Fällen relevant.
Bei der Beantwortung der Fragen ist davon auszugehen, dass eine Notfallrettung auch in dem Fall vorliegt, in dem eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung des Patienten zwar noch nicht eingetreten, aber zu erwarten ist. Siehe dazu
– Schriftlicher Bericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 15/3435 vom 21.12.2006 (ausgegeben am 10.07.2007) und
–  LT-Drucksache 12/3016 vom 14.04.1992 (Schriftlicher Bericht zum Entwurf eines Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes Gesetzentwurf des Landesministeriums- Drs 12/2281 – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen Drs 12/2630) und
–  LT-Drucksache 18/11396 vom 21.06.2022 (Schriftlicher Bericht – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU – Drs. 18/10734
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport – Drs. 18/11368
„Zu Artikel 1 (Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2 Abs. 2 Satz 1)
Zu Buchstabe a (neue Nummern 1 und 2):
“Der Vorschlag dient der klareren Abgrenzung der Notfallrettung von der neu definierten Aufgabe des Notfalltransports.
Zunächst wird der Bereich der Notfallrettung in der Nummer 1 auf die lebensbedrohlich verletzten und erkrankten Personen beschränkt. Der Nebensatz, der sich bisher auf nicht lebensgefährlich Verletzte und Erkrankte bezog, ist entbehrlich, weil schwere gesundheitliche Schäden bei einer Lebensbedrohung immer zu erwarten sind.
Die sonstigen verletzten oder erkrankten Personen, die zwar nicht unmittelbar lebensbedroht sind, bei denen aber eine präklinische Versorgung am Einsatzort erforderlich sein kann, unterfallen dem Notfalltransport nach der Nummer 2.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.03.2026

Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

der Kreistag hat zum Tagesordnungspunkt 16 seiner Sitzung am 19.03.2026 folgenden Beschluss gefasst:

„Aufgrund der Verwaltungsvorlage BV/1105/XIX vom 20.01.2026 und des CDU-Antrages 1102/XIX vom 16.03.2026 wird wie folgt beschlossen:

  1. Der Landkreis Hildesheim verzichtet ab dem 01.01.2026 gegenüber den betreffenden Städten und Gemeinden sowie dem Kreissportbund Hildesheim auf die Erhebung der Nutzungsentschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen an im Sinne von § 1 der Sportförderrichtlinie des Landkreises förderungswürdige Sportvereine sowie für Veranstaltungen der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der anerkannten Wohlfahrtsverbände, der Musik- und Gesangvereine, der Kulturvereinigungen, der Kulturvereine und der Musikschulen mit jeweiligem Sitz im Landkreis Hildesheim. Für die Gemeinden, in denen keine kreiseigenen Sporthallen oder kreiseigene und nicht kreiseigene Sporthallen vorhanden sind, soll für die o. a. Nutzer eine entsprechende Förderung mit dem Ziel erfolgen, dass sie zumindest in etwa gleich gefördert werden. Als eine Möglichkeit ist die Förderung von Übungsleitern usw. zu berücksichtigen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Vereinbarungen mit den Städten und Gemeinden dahingehend anzupassen und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
  3. Die Verwaltung/Landrat wird beauftragt, dem Kreistag ein Konzept zur Beratung und Beschlussfassung spätestens in seiner Sitzung am 25.06.2026 vorzulegen. Dabei sind die Überlegungen hierzu aus dem Kreis der Bürgermeister/innen unserer Städte und Gemeinden über den NSGB einzubinden.“

Antrag zur Tagesordnung:

Wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Umsetzung des Kreistagsbeschusses vom 19.03.2026 zum Tagesordnungspunkt 16 – Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen der Fachausschüsse und des Kreisausschusses aufzunehmen.

Anfrage: 

  1. In welchen Gemeinden gibt es welche a) kreiseigene, b) gemeindeeigene und c) sonstige Sporthallen? Welche dieser Sporthallen werden derzeit aufgrund welcher Regelungen von wem genutzt?
  2. Bei welchen einzelnen Haushaltsstellen waren oder sind in welcher Höhe Haushaltsmittel für 2024 und 2025 sowie für 2026 zur Förderung der in Satz 1 des o.a. Kreistagsbeschlusses genannten a) Vereine und Verbände sowie b) welcher Gemeinden eingeplant? Welche a) einzelnen Gemeinden und b) einzelnen Vereine und Verbände in welchen Gemeinden haben vom Landkreis in 2024 und 2025 für welche Maßnahmen aufgrund welcher Regelungen und Beschlüsse tatsächlich Zuschüsse in welcher Höhe erhalten?
  3. Welche Gemeinden und welche einzelnen Vereine und Verbände in welchen Gemeinden hätten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 welche Zahlungen nicht leisten müssen, wenn Satz 1 des o.a. Kreistagsbeschlusses bereits am 31.12.2022 in Kraft getreten wäre?
  4. Unter welchen Bedingungen (Satzungen, Richtlinien usw.) dürfen welche einzelnen der im o.a. Kreistagsbeschluss angesprochenen Vereine und Verbände Hallen des Landkreises nutzen?
  5. Welche Regelungen (Satzungen oder Richtlinien) des Landkreises Hildesheim müssen oder sollen zur Umsetzung des o.a. Kreistagsbeschlusses geändert und neu erlassen werden?
  6. Gegenüber welchen Gemeinden hat der Landkreis eine Minderung der gemeindlichen Ausgaben für die Vereinsförderung oder den Bau bzw. die Unterhaltung von Sportstätten oder öffentlichen Gebäuden wann und in welcher Form gefordert oder angemahnt?

Begründung:

Zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses ist es erforderlich, möglichst kurzfristig alle relevanten Daten zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Zwischennachricht 501

501 – Antwort

501 – Nutzungsvertrag (Anlage 1)

501 – Sportförderung 2024 (Anlage 2)