Archiv der Kategorie: Anträge
Stärkung demokratischer Strukturen durch die verstärkte Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Hildesheim – Neufassung
Herr Landrat
Bernd Lynack
o.V.i.A.
Hildesheim, den 20.06.2024
Antrag zur Stärkung demokratischer Strukturen durch die verstärkte Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Hildesheim – Neufassung
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung Kreistages am 20.06.2024 übersenden Ihnen die Gruppe SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, Die Partei, Gut für Sarstedt und Fabian Walla, KTA Herr Georgios Konstantopoulos und die CDU-Fraktion folgenden Beschlussvorschlag.
Dieser ersetzt den Antrag der Gruppe und des KTA Konstantopoulos vom 02.05.2024 und den Antrag der CDU-Fraktion vom 17.06.2024.
Der Landkreis Hildesheim setzt sich bereits für die Förderung und Stärkung der politischen Beteiligung von jungen Menschen ein, um ihre Anliegen in der Gesellschaft angemessen zu berücksichtigen und ihnen die Möglichkeit zu geben, durch Mitarbeit an politischen Prozessen einen tieferen Einblick in Entscheidungsabläufe zu erhalten. Seit dem Jahr 2022 erfüllt etwa das Jugendparlament des Landkreises Hildesheim diese Funktion.
Um nicht nur Kindern und Jugendlichen, sondern allen Landkreisbürgerinnen und –bürgern ein tieferes Verständnis für die kommunale Politik und Verwaltung zu verschaffen, soll der Austausch zwischen diesen Akteuren gestärkt werden und z. B. ermöglichen, einen Blick „hinter die Kulissen“ zu werfen zu können.
Insbesondere sollen die demokratischen Prozesse auf Kreisebene, das kommunalpolitische Wirken in Kreistag und Fachausschüssen, das Zusammenwirken von Politik und Verwaltung sowie Bürgerbeteiligung auf Kreisebene erläutert werden.
Dazu können auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung gehören mit dem Ziel, das Vertrauens in die kommunale Politik und Verwaltung sowie die transparente Gestaltung demokratischer Prozesse zu stärken.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Besuchsformat für Bürgerinnen und Bürger inclusive der Kinder und Jugendlichen zu entwickeln, welches die bestehenden Angebote ergänzt. Zur Herstellung von Informationsmaterial soll zukünftig mit Bildungsträgern, insbesondere der Universität Hildesheim zusammengearbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Berufsbildende Schulen in Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 19.06.2024
Berufsbildende Schulen in Hildesheim
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 32 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 32 der Sitzung des Kreistages übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vom 17.06.2024 (Nr. 585/XIX) ersetzt.
Beschlussvorschlag:
Parallel zu der jetzt beabsichtigten Planungsvariante mit den Baumaßnahmen in der Steuerwalder Straße und in der Von-Thünen-Straße soll im Rahmen einer Ausschreibung ein Investor gesucht werden, der dem Landkreis die notwendigen Gebäude für die Berufsbildenden Schulen vermietet, zum Erwerb oder zum Mietkauf anbietet. Auf dieser Basis erfolgt der notwendige Wirtschaftlichkeitsvergleich mit den beiden dann in Betracht kommenden Möglichkeiten für die Umsetzung der Bauvorhaben für die Berufsbildenden
Schulen. Der Ausschreibungstext ist dem Kreisausschuss möglichst in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.
Begründung:
Bereits nach den Haushaltsgrundsätzen ist vorgeschrieben, für die Neukonzeption der Berufsbildenden Schulen und die dafür erforderlichen Baumaßnahmen die wirtschaftlichste Lösung durchzuführen. Und gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO sollen Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung erst beschlossen werden, wenn unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
FriedhelmPrior
Fraktionsvorsitzender
Herausforderungen in der Erziehungshilfe
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 17.06.2024
Herausforderungen in der Erziehungshilfe
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 28 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 28 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Beratung des Haushaltsplanes 2025 für die einzelnen Aufgaben im Bereich Erziehungshilfe konkrete Produktbeschreibungen mit jeweils eigenem Haushaltsansatz zu erarbeiten, dessen Summe den aktuellen Stand nicht überschreitet.
Soweit von der Verwaltung auf sog. kostenintensive Fälle hingewiesen wird, ist dies zu konkretisieren, um dafür einen Rahmen erarbeiten zu können, der den Gesamtansatz und die Bedarfe an anderer Stelle berücksichtigt.
Dazu sind alle, die an der Erfüllung der o. a. Aufgaben beteiligt sind, um Stellungnahmen bzw. Anregungen zu bitten und zu Beratungen in die Fachausschüsse einzuladen.“
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Stärkung der demokratischen Strukturen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 17.06.2024
Stärkung der demokratischen Strukturen durch die verstärkte Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Hildesheim
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir beantragen den Tagesordnungspunkt 16 in der Kreistagssitzung am 20.06.2024 zu vertagen.
Abweichend vom Beschlussvorschlag der Gruppe „Stärkung demokratischer Strukturen durch die verstärkte Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Hildesheim“ vom 02.05.2024 (Nr. 553/XIX) übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
„Nach dem Beschlussvorschlag der Gruppe „Stärkung demokratischer Strukturen durch die verstärkte Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Hildesheim“ vom 02.05.2024 (Nr. 553/XIX) und den dazu angeregten Änderungen wird beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
- ein Besuchsformat für Bürgerinnen und Bürger in der Kreisverwaltung zu entwickeln, das die bestehenden Angebote ergänzt.
- insbesondere unter Beteiligung von Bildungsträgern zu prüfen, ob zu politischen Prozessen auf Kreisebene einschl. Bürgerbeteiligung mehr als bisher vorhandenes oder anderes Informationsmaterial erarbeitet und verteilt werden sollte und wer diese Aufgabe für welchen Personenkreis zu welchen Kosten übernehmen könnte.“
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Musikschulen im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 17.06.2024
Musikschulen im Landkreis Hildesheim
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreisausschusses am 17.06.2024 und zum Tagesordnungspunkt 39 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 25 der heutigen Sitzung des Kreisausschusses sowie zum Tagesordnungspunkt 39 der Sitzung des Kreistages übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Auf Antrag der Musikschule Hildesheim beteiligt sich der Landkreis Hildesheim im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel analog der Stadt Hildesheim hälftig an dem Defizit der Musikschule Hildesheim für das Jahr 2024. Über die Einzelheiten entscheidet der Kreisausschuss.
- Für die Jahre 2025 ff. soll auf Antrag der Musikschule Hildesheim eine Bezuschussung nach Vorlage eines schriftlichen Konzepts einschließlich eines Wirtschaftsplans erfolgen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie zur Musikförderung im Landkreis Hildesheim zu erarbeiten und dem Kreistag bis zur Beratung des Haushaltsplanes 2025 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fratkionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung
und Innere Dienste
Aktualisierung der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim“
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 10.06.2024
Aktualisierung der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim“
Beschlussvorschlag zum TOP 12 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses sowie zum TOP 18 der Sitzung des Kreisausschusses und zum TOP 25 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.06.2024 beantragen wir, den Tagesordnungspunkt 12 zu vertagen oder hilfsweise als TOP 4 zu behandeln, da die Mitglieder der CDU-Kreistagsfraktion nur zeitlich befristet an der Sitzung teilnehmen können.
Zudem übersenden wir Ihnen zur Aktualisierung der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim“ folgenden Beschlussvorschlag.
Ferner bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wann haben a) die örtliche Berufsvereinigung der Kindertagespflege und b) die Gemeinden den Entwurf in welcher Fassung erhalten und welche Stellungnahme abgegeben?
Wann sind aufgrund von welchen Stellungnahmen oder sonstigen Anregungen welche Änderungen in den Entwurf aufgenommen worden?
Wann haben welche Mitglieder der Mehrheitsgruppe welche Entwürfe zur Änderung der o. a. Richtlinie erhalten?
Welche Vorschläge der Mehrheitsgruppe sind in den Entwurf (Stand: 27.05.2024) aufgenommen worden?
Beschlussvorschlag:
„Die derzeit gültige Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim wird für die Zeit ab 01.01.2024 wie folgt geändert:
- In Nr. 6. Absätze 2, 4 und 6 wird die Angabe „um 2,35 %“ geändert in „nach den Ergebnissen des TVöD für Kindertagestätten“.
Die in Nr. 6 genannten Anlagen 1, 2 und 3 werden entsprechend neu gefasst.
- Nr. 6. Absatz 2 Satz 5 wird wie folgt neu gefasst: „Alle Tagespflegepersonen erhalten einen Aufschlag von 0,50 € je Betreuungsstunde.“
- In Nr. 6 Absatz 9 wird die Angabe „100 €“ durch die Angabe „110 €“ ersetzt.
- In Nr. 6 Absatz 10 wird die Angabe „180 €“ durch die Angabe „200 €“ ersetzt.
- In Nr. 7. Satz 2 werden die Worte „insgesamt maximal 30 Tage“ durch „30 Tage Urlaub plus bis max. 14 nachgewiesene Krankheitstage“ ersetzt.
- Dem Punkt 9a wird folgender Satz angefügt: „Ersatzbetreuungskräfte erhalten in den bestehenden Vertretungsmodellen die gleiche Vergütung wie in den Varianten nach Absatz 1 bis 3.“
- In Nr. 18 wird die Angabe „01.07.2023“ durch die Angabe „01.01.2024“ und die Angabe „01.01.2019“ durch die Angabe „11.04.2023“erstetzt.
Begründung:
Die Änderungen sind erforderlich und geboten, um auch im Bereich der Kindertagespflege die vor Jahren festgelegten Entgelte und Zahlungen den verschiedenen Teuerungen anzupassen.
Eine einheitliche Erhöhung von Zuwendungen für die unterschiedlichsten Tätigkeiten im gesamten Sozialbereich ist in keiner Weise begründet und verstößt gegen den Gleichheitssatz.
Eine Ungleichbehandlung sehen wir auch darin, dass die Anhebungen für die Kindertagespflege erst zum 01.08.2024 in Kraft treten sollen.
Zum Verfahren weisen wir darauf hin, dass die mit Schreiben vom 04.06.2024 für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.06.2024 versandten umfangreichen Beratungsvorlagen einschl. der Vorlage 674/XIX vom 30.05.2024 (Entwurf zur Änderung der o. a. Richtlinie (Stand: 27.05.2024)) Abgeordneten per Post erst am 08.06.2024 zugestellt worden sind. Dies verletzt erneut unser demokratisches Recht auf Mitwirkung. Nach § 72 NKomVG sind Sie verpflichtet, Ausschusssitzungen einzuberufen, wenn es der Geschäftsgang erfordert. Dies hat so zu erfolgen, dass Beschlussvorlagen vor den Ausschussberatungen von den Ausschussmitgliedern geprüft, aber auch in den Fraktionen beraten werden können und anschließend „Beschlüsse in umfassender Kenntnis über alle entscheidungsrelevanten Sachverhalte getroffen werden“ (Vgl. dazu Mielke mit weiteren Hinweisen zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, Rn. 6 zu
§ 85 NKomVG). Bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.06.2024 ist kaum eine ausreichende Prüfung der Beschlussvorschläge, keine Sitzung der CDU-Kreistagsfraktion und keine Fraktionsberatung zu den mit Ihrem Scheiben vom 05.06.2024 übersandten Unterlagen möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung innerhalb der Kreisverwaltung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 04.06.2024
Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung innerhalb der Kreisverwaltung
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Bezug:
- Unsere Anfrage vom 23.02.2024
- Ihre Antwort vom 07.03.2024
- Unsere Anfrage vom 13.03.2024
- Ihre Antwort vom 04.04.2024
- Unsere Anfrage vom 09.04.2024
- Ihre Antwort vom 26.04.2024
- Unsere Anfrage vom 16.05.2024
- Ihre Teilantwort vom 22.05.2024
- Unsere Anfrage vom 30.05.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Verstöße gegen das Datenschutzrecht innerhalb der Kreisverwaltung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen und bis dahin alle bisher gestellten Fragen (siehe Bezug) vollständig zu beantworten.
Zudem bitten wir Sie, uns bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses folgende Fragen zu beantworten:
Von wem ist in den von Ihnen angegebenen 11 Fällen durch jeweils welche Tätigkeit gegen welche datenschutzrechtliche Vorschrift verstoßen worden und wessen personenbezogenen Daten waren dadurch betroffen: z. B. durch unberechtigten Zugriff, unberechtigte Weitergabe oder welche sonstige unberechtigte Verarbeitung? Welche dienstrechtlichen Maßnahmen sind bisher in welchen der 11 Fälle wann getroffen worden?
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste am 03.06.2024 ist die vollständige Beantwortung unserer Fragen zugesagt worden.
In diesem Zusammenhang weisen wir noch mal darauf hin, dass die Beantwortung von Anfragen auch zur Vorbereitung einer Ausschusssitzung dienen und zuvor eine Behandlung innerhalb der Fraktionen ermöglichen soll.
Daher ist es erforderlich, dass wir die Antworten auf unsere Fragen zeitgerecht vor der o. a. Ausschusssitzung erhalten. Sofern Sie uns bestimmte Informationen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geben wollen, bitten wir dazu um eine kurze rechtliche Begründung.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender