Archiv der Kategorie: Anträge
Migrationsberatung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.08.2022
Migrationsberatung
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Co-Finanzierung des Eigenanteils für Förderprojekte der Integration Geflüchteter aus Förderrichtlinien des Bundes, Landes und der EU u.a.
Anfrage gem. § 56 NKomVG und Antrag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Zudem bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie ist die Finanzierung der o.a. Maßnahmen in 2021 sichergestellt worden und wie ist es für 2022 ff. sichergestellt?
- Welche Gespräche über die Finanzierung haben mit welchen Trägern wann und mit welchen Ergebnissen stattgefunden?
Mit freundlichem Gruß
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Kreisausschusses sowie des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Die Rechtslage in Grasdorf ist insbesondere hinsichtlich des unzulässig aufgestellten Zeichens 331.1 völlig eindeutig. Folglich ist keine längerfristige Prüfung erforderlich und eine Beseitigung dieses Zeichens kurzfristig anzuordnen. Ggf. ist eine Entscheidung (nach einem Vorbehaltsbeschluss) durch den Kreisausschuss anzustreben.
Beschlussvorschläge werden bei Bedarf nachgereicht. Auf unseren Antrag vom 10.05.2022 (siehe Anlage) und den Ortstermin am 02.05.2022 weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Katy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender Ausschussvorsitzende
Nutzung der Parkflächen des Kreishauses durch die Öffentlichkeit
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 27.07.2022
Nutzung der Parkflächen des Kreishauses durch die Öffentlichkeit
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Parkplätze der Kreisverwaltung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau sowie der Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen und übersenden folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird beauftragt, den Parkraum der Kreisverwaltung in zeitlich und örtlich geeignetem Umfang der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Aus der Antwort der Verwaltung (08.03.2022) auf die Anfrage des Kreistagsabgeordneten Herrn Bettels in der Kreistagssitzung am 28.02.2022 ergibt sich nicht, dass keine Möglichkeit besteht der Öffentlichkeit in zeitlich befristeten Umfang Parkraum zur Verfügung zu stellen, wie dies auch von anderen öffentlichen Einrichtungen angeboten wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Akteneinsicht Altlast Desdemona
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 27.07.2022
Altlast Desdemona
Akteneinsicht gem. § 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir beantragen gem. § 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG Einsicht in alle im Zusammenhang mit der o. a. Altlast stehenden Akten, Vorgänge und sonstigen Unterlagen: Dies betrifft auch den Abschlussbetriebsplan für Kali und Salz, den vollständigen Vorgang zum angestrebten Sanierungsplan mit den dazu gestellten Anträgen und geführten Abstimmungen, Gesprächsvermerke usw., einschl. dem Vermerk über das Abstimmungsgespräch mit dem Umweltministerium am 30. August 2019 sowie alle für das Grundstück Desdemona erteilten Erlaubnisse, Bewilligungen, Genehmigungen nach Wasser-, Abfall-, Bodenschutz-, Gewerberecht usw.
Am 27.10.2020 haben Sie uns vertraulich den Sanierungsplan vom 22.09.2020 zugesandt. Daraus ergibt sich, dass er vom niedersächsischen Umweltministerium in einer Besprechung am 30. August 2020 fachlich anerkannt und bestätigt wurde und sämtliche behördliche Genehmigungen für das Vorhaben bewirken würde. Dies steht in völligem Widerspruch zu ihrer jetzigen Auffassung, dass überhaupt keine Sanierung bzw. überhaupt keine Maßnahme erforderlich sei.
Die Kanzlei RA Günther hatte bereits in ihrer Stellungnahme 19.01.2021 (im Auftrag der BI „Keine Altlasten im Leinetal“) auf erhebliche Mängel des Planes hingewiesen.
Bitte teilen Sie uns mit, an welchen Terminen und wo die Einsichtnahme erfolgen kann.
Bitte teilen Sie uns ferner mit, ob die Kosten für die vom Landkreis in Auftrag gegebene Grundwasseruntersuchungen vom Zustandsverantwortlichen oder Dritten zu tragen sind oder hätten getragen werden müssen, wenn entsprechende Untersuchungen von ihnen verlangt worden wären.
Bitte teilen Sie uns auch mit, aus welchen Gründen hinsichtlich der Altlast Desdemona bisher keine wasser-, bodenschutz- oder Abfallrechtlichen Maßnahmen getroffen worden sind und wer dies zu verantworten hat
Begründung:
Die Akteneinsicht ist u. a. erforderlich, weil Sie die Beantwortung unserer Anfrage verweigern. Der Sachverhalt ist weiter aufzuklären, da wir von einem rechtswidrigen Zustand ausgehen müssen. Denn: „Jede nicht gestattete, aber gestattungsbedürftige Einwirkung auf ein Gewässer ist deswegen rechtswidrig, weil auch materiell erst die Gestattung die Befugnis zur Benutzung oder zum Ausbau des Gewässers begründet …“ (BVerwG, Urteil vom 17.12.2021 – 7 C 9.20).
Mit freundlichem Gruß
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Derneburger Teichlandschaften
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim 25.07.2022
Derneburger Teichlandschaften – Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 22.06.2022
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Derneburger Teichlandschaften“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz und der Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.
Begründung:
Obwohl Sie rechtlich verpflichtet sind, Anfragen unverzüglich zu beantworten, haben Sie uns die (u.E. völlig unzureichende) Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.06.2022 erst am 25.07.2022 übersandt bzw. ins Kreistagsinformationssystem eingestellt.
Über das weitere Vorgehen ist in den Kreistagsgremien im Sinne der Agenda 2030 zu beraten und zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Dr. Thomas Bruns Fraktionsvorsitzender Kreistagsabgeordneter
ÖPNV und Schülerbeförderung – Tarifverbund ROSA, 25-Euro-Ticket
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 26.07.2022
ÖPNV und Schülerbeförderung – Tarifverbund ROSA, 25-Euro-Ticket
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Kultur am 06.09.2022, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 22.09.2022, sowie des Kreisausschusses am 26.09.2022 und des Kreistags am 29.09.2022 aufzunehmen.
Beschlussvorschläge werden bei Bedarf nachgereicht.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 23.06.2022
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zu TOP 17 der heutigen Sitzung des Kreistages übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem Beschlussvorschlag der Gruppe Antrag 144/XIX vom 23.06.2022 wird zugestimmt der Maßgabe, dass
- im Beschlusstext der Satz „Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung zeitgerecht zu veröffentlichen und zum Schuljahresbeginn 2022/2023 in Kraft zu setzen“ gestrichen wird,
- § 8 folgende Fassung erhält:
„§ 8 Beförderungsanspruch im Sekundarbereich II
(1) Alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II und Auszubildende, soweit für diese nicht ohnehin ein gesetzlicher Anspruch nach § 114 NSchG oder ein entsprechender oder weitergehender Zuschuss von anderer Seite erfolgt oder in Anspruch genommen werden kann, erhalten ab dem 01.08.2022 unabhängig vom Schulweg eine Vergünstigung bei der Beförderung als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim.
Im Tarifverbund ROSA erhalten sie beim Erwerb nach ihrer Wahl
- ein auf 25 Euro (Eigenanteil) vergünstigtes Azubi Abo oder Monatskarte Mobil Azubi Abo für das gesamte Tarifgebiet
oder
- ein um 40 % vergünstigtes Abo Azubi Abo oder Monatskarte Mobil Azubi Abo der Preisstufe HI SVHI und 1,
- ein um 60 % vergünstigtes Abo Azubi Abo oder Monatskarte Mobil Azubi Abo der Preisstufe 2 – 6.
(2) Die Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II, die den freigestellten Schulbusverkehr im Rahmen der Mitnehme Dritter nutzen und dafür Fahrkarten beim Unternehmen erwerben, erhalten den Zuschuss nach Absatz 1 auf Antrag mit Einreichung der Fahrkarte, soweit die Vergünstigung nicht bereits beim Erwerb erfolgt.
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
