Archiv der Kategorie: Anträge
Zentrale Erfassung der Kosten für die Kinderbetreuung; Änderungsantrag
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Hause
Hildesheim, den 14.11.2019
Zentrale Erfassung der Kosten für die Kinderbetreuung
Änderungsantrag zum Antrag vom 29.10.2019/04.11.2019
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit am 14.11.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Die Kosten der Kinderbetreuung sollen kreisweit einheitlich erfasst werden. In den Haushaltsplan 2020 sollen dafür 90.000 € eingestellt werden.
Über die weiteren Einzelheiten des Verfahrens, der Beauftragung Dritter und Vereinbarungen mit den Gemeinden soll der Kreisausschuss entscheiden. - Die Verwaltung wird gebeten, das Angebot der Firma polyteia „Projekt für Kostenerfassung im Bereich Kita im Kreis Hildesheim“ (sh. Anlage) anzunehmen und dazu ggf. weiter Einzelheiten abzustimmen, soweit dagegen keine vergaberechtlichen Bedenken bestehen und die Rechte an der erarbeiteten Maske an den Landkreis Hildesheim abgetreten werden.
Begründung:
In § 9 Abs. 4 der ab 01.01.2019 geltenden Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindestagesbetreuung (Kita-Vertrag) ist bestimmt:
„Ergänzend zu dieser Vereinbarung werden noch zukünftig in Abstimmung mit den Gemeinden Einzelheiten geregelt, insbesondere … zur Erfassung und Offenlegung der für die Förderung und Betreuung anfallenden Kosten und Leistungen der einzelnen Einrichtungen.“
Ziel dieser Regelung ist es u. a., die tatsächlichen Kosten der Kinderbetreuung zu erfassen und transparent zu machen. Nach einer einheitlichen und zentralen Erfassung dieser Daten kann u.a. erkannt werden, wo Kosten in welcher Höhe anfallen, wo es welche Unterschiede gibt, wie sich die Kosten-/Leistungsstruktur im Kreisgebiet darstellt. Diese Daten werden es ermöglichen, Forderungen nach höheren Landesmitteln besser zu begründen; sie werden zeigen, in welchem Verhältnis sich die einzelnen Kostenträger (z.B. Landkreis, Land, Gemeinden) an den Aufwendungen für die Kinderbetreuung tatsächlich beteiligen, wie sich die Kosten in den einzelnen Gemeinden für welche Leistungen entwickeln, wie hoch im Landkreis die Kosten für die Kinderbetreuung durchschnittlich sind oder z.B. wie hoch die Kosten sind pro Platz oder pro Einwohner und Jahr.
Als erster Schritt zur Erreichung der genannten Ziele soll das Angebot der Firma polyteia „Projekt für Kostenerfassung im Bereich Kita im Kreis Hildesheim“ angenommen werden.
Wie und von wem eine zentrale Datenerfassung dauerhaft erfolgen soll, ist u.a. in Abhängigkeit von den Erkenntnissen zu entscheiden, die sich aus der o.a. Konzeption der Firma polyteia ergeben. Um dahingehend in 2020 handlungsfähig zu sein, sind entsprechende Haushaltsmittel vorzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Zentrale Erfassung der Kosten für die Kinderbetreuung
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Hause
Hildesheim, den 14.11.2019
Zentrale Erfassung der Kosten für die KinderbetreuungÄnderungsantrag zum Antrag vom 29.10.2019/04.11.2019
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit am 14.11.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Die Kosten der Kinderbetreuung sollen kreisweit einheitlich erfasst werden. In den Haushaltsplan 2020 sollen dafür 90.000 € eingestellt werden.
Über die weiteren Einzelheiten des Verfahrens, der Beauftragung Dritter und Vereinbarungen mit den Gemeinden soll der Kreisausschuss entscheiden.
- Die Verwaltung wird gebeten, das Angebot der Firma polyteia „Projekt für Kostenerfassung im Bereich Kita im Kreis Hildesheim“ (sh. Anlage) anzunehmen und dazu ggf. weiter Einzelheiten abzustimmen, soweit dagegen keine vergaberechtlichen Bedenken bestehen und die Rechte an der erarbeiteten Maske an den Landkreis Hildesheim abgetreten werden.
Begründung:
In § 9 Abs. 4 der ab 01.01.2019 geltenden Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindestagesbetreuung (Kita-Vertrag) ist bestimmt:
„Ergänzend zu dieser Vereinbarung werden noch zukünftig in Abstimmung mit den Gemeinden Einzelheiten geregelt, insbesondere … zur Erfassung und Offenlegung der für die Förderung und Betreuung anfallenden Kosten und Leistungen der einzelnen Einrichtungen.“
Ziel dieser Regelung ist es u. a., die tatsächlichen Kosten der Kinderbetreuung zu erfassen und transparent zu machen. Nach einer einheitlichen und zentralen Erfassung dieser Daten kann u.a. erkannt werden, wo Kosten in welcher Höhe anfallen, wo es welche Unterschiede gibt, wie sich die Kosten-/Leistungsstruktur im Kreisgebiet darstellt. Diese Daten werden es ermöglichen, Forderungen nach höheren Landesmitteln besser zu begründen; sie werden zeigen, in welchem Verhältnis sich die einzelnen Kostenträger (z.B. Landkreis, Land, Gemeinden) an den Aufwendungen für die Kinderbetreuung tatsächlich beteiligen, wie sich die Kosten in den einzelnen Gemeinden für welche Leistungen entwickeln, wie hoch im Landkreis die Kosten für die Kinderbetreuung durchschnittlich sind oder z.B. wie hoch die Kosten sind pro Platz oder pro Einwohner und Jahr.
Als erster Schritt zur Erreichung der genannten Ziele soll das Angebot der Firma polyteia „Projekt für Kostenerfassung im Bereich Kita im Kreis Hildesheim“ angenommen werden.
Wie und von wem eine zentrale Datenerfassung dauerhaft erfolgen soll, ist u.a. in Abhängigkeit von den Erkenntnissen zu entscheiden, die sich aus der o.a. Konzeption der Firma polyteia ergeben. Um dahingehend in 2020 handlungsfähig zu sein, sind entsprechende Haushaltsmittel vorzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Digitalisierung an den Berufsbildenden Schulen des LK Hildesheim
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o. V. i. A.
im Hause
Hildesheim, den 11.11.2019
Digitalisierungsmaßnahmen an den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt Haushalt 2020 der Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur am 11.11.2019, des Ausschusses für Bau und Kreisentwicklung am 12.11.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und innere Dienste am 3.12.2019, des Kreisausschusses am 9.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
1) Der Landkreis Hildesheim stellt für die gemeinsame Systemadministration der Herman-Nohl-Schule und der Walter-Gropius-Schule einen Administrator ein (Finanzierung sh. Begründung).
2) Der Landkreis Hildesheim fordert die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim auf, eine einheitliche Schulverwaltungssoftware zu benutzen. Die Software „BBS-Verwaltung“ hat sich bewährt und soll eingeführt werden. Der Landkreis Hildesheim trägt die Kosten für die Einführung und Pflege, die zusätzlich ca. 30 000 € p.a. betragen.
3) Der Landkreis Hildesheim schreibt für das Ausbildungsjahr 2020/21 fünf zusätzliche Ausbildungsplätze für Fachinformatiker mit der Fachrichtung Systemintegration aus.
4) Jeder Berufsbildendenden Schule (BBS Alfeld, Walter-Gropius und Herman-Nohl-Schule, Friedrich-List-Schule, Werner-von-Siemens-Schule, FS Holztechnik und Holzgestaltung) wird ein/e Auszubildende/r zugeordnet. Bei der Auswahl der Bewerber/innen sind die Berufsbildenden Schulen zu beteiligen.
Die Ausbildung wird wie folgt verteilt:
1) Werner-von-Siemens-Schule
2) Landkreis Hildesheim, Amt 102 – Informations- und Kommunikationstechnik
3) den weiteren o.g. Berufsbildenden Schulen
Weitere Ausführungen hierzu in der nachfolgenden Begründung.
Das Amt 102 des Landkreises Hildesheim wird gebeten, weitere Details dieses innovativen Bildungsweges mit den vorgenannten Beteiligten abzusprechen. mehr…
Digitalisierung in Schulen des Landkreises Hildesheim
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o. V. i. A.
im Hause
Hildesheim, den 11.11.2019
Digitalisierung in Schulen des Landkreises Hildesheim
Beschlussvorschlag zu TOP 5; Sachstandsbericht (Vorlage 678/XVIII)
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt Haushalt 2020 der Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur am 11.11.2019, Personal und innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung in Vorlage 678/XVIII wird mit folgender Ergänzung zugestimmt:
- Die in der Vorlage genannten vier Stellen (Projektkoordinator/in, Elektrotechniker/in, Fachinformatiker/in) sind möglichst zeitnah zu besetzen. Sie sind im Haushalsplan auszuweisen, soweit dies nicht bereits erfolgt ist.
- Insbesondere die von den zukünftigen Stelleninhabern/innen zu erfüllenden Aufgaben sollen im erforderlichen Umfang und bis zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt durch Dritte erfüllt werden.
- Über die Einzelheiten zur Umsetzung der Nr. 2 (insbesondere Art und Dauer der Beauftragung Dritter) entscheidet für die Zeit nach erfolgreicher Stellenbesetzung unbeschadet der in dieser Sache bestehenden Verträge der Kreisausschuss.
Begründung :
Die Digitalisierung der Schulen ist eine sehr wichtige aber auch eine sehr drängende Aufgabe.
Gerade für junge Menschen ist es wichtig, sich digitale Kompetenzen anzueignen, um auf dem Arbeitsmarkt der Gegenwart und der Zukunft bestehen zu können.
Dabei spielt vor allem eine gelungene Mischung aus Technik, Inhalt und Lehrkraft eine entscheidende Rolle.
Und nur mit einem sinnvoll ausgestatteten Lernort kann digitale Bildung erfolgreich sein.
Daher ist es wichtig, einen konkreten Masterplan Digitalisierung zu verfolgen und die notwendigen Schritte konsequent einzuleiten, und den Masterplan entsprechend umzusetzen.
In diesem Rahmen wäre insbesondere die Organisation und Information der Steuerungs- und Prozessgruppe und ein sog. Prozessfahrtenbuch zu berücksichtigen.
Die zukünftige Vision einer hohen Digitalisierungsrate in den Schulen kann ohne entsprechende personelle Ressourcen nicht umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion
Investorenwettbewerb für den Ersatzneubau des Gymnasium Sarstedt
Herrn Landrat
Oaf Levonen
o.V. i .A.
Hildesheim, 11.11.2019 |
Änderungsantrag zur Vorlage 688/XVIIIVorbereitung eines „Investorenwettbewerbs“ für den Ersatzneubau des Gymnasium Sarstedt
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
die Gruppe SPD-CDU stellt nachstehenden Änderungsantrag zur Vorlage 688/XVIII in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur am 11.11.2019, Ausschusses für Bau und Kreisentwicklung am 12.11.2019, dem Finanzausschuss am 03.12.2019, dem Kreisausschuss am 09.12.2019 und dem Kreistag am 12.12.2019
Beschlussvorschlaq:
Die Verwaltung wird gebeten,
- einen Investorenwettbewerb auf Grundlage der Ergebnisse der Phase Null für den Neubau eines Gymnasiums am Schulstandort Sarstedt durchführen,
- weiterhin ein Begleitgremium einzurichten, das sich aus der Schulleitung, Vertretern/innen des Ausschusses Bau und Kreisentwicklung, des Ausschusses Schule, Bildung und Kultur sowie Ausschuss für Finanzen, Personal und Innere Dienste und weiterhin aus Vertretern/innen der Verwaltung zusammensetzt,
- das Begleitgremium insbesondere vor der Freigabe der Leistungsbeschreibung, der Bewertung der Teilnahmeanträge, der Bewertung der indikativen Angebote sowie finalen Angebote zu beteiligen,
- den zuständigen Fachausschüssen regelmäßig einen Sachstandsbericht vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Erweiterung der Mensa an der KGS Gronau
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o. V. i. A.
Hildesheim, den 08.11.2019
KGS Gronau: Erweiterung der Mensa
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt Haushalt 2020 der Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur am 11.11.2019, des Ausschusses für Bau und Kreisentwicklung am 12.11.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und innere Dienste am 3.12.2019, des Kreisausschusses am 9.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Baumaßnahmen in der Mensa der KGS Gronau zeitnah durchzuführen, um eine Kühlzelle mit ausreichendem Lagervolumen, ein Trockenlager, die Erweiterung der (Arbeits-) Fläche für die Zubereitung der Speisen, den Erwerb sowie die entsprechende Fläche für einen zweiten Kombidämpfer, die Optimierung der Abluftsituation im Bereich der Essensvorbereitung und Speisenausgabe sowie angemessene Sozialräume für die Mensakräfte sicherzustellen. Darüber hinaus ist eine Erweiterung der Sitzplatzkapazitäten zu prüfen.
Für die notwendigen Planungsaufwendungen wird ein Betrag i.H. von 15.000 € im Haushalt 2020 berücksichtigt.
Begründung:
Das Thema „Essen in der Schule“ wird in Zeiten von Ganztagsschulen und
erweiterten Nachmittagsangebot immer wichtiger.
Die Eltern, die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler (SuS) erwarten dabei eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung. Besonderer Wert wird dabei auf Frische und regionale Produkte gelegt. Dies auch unter dem Gesichtspunkt eines nachhaltigen Klimaschutzes (kurze Transportwege) und dies insbesondere auch, um einen möglichst „kleinen“ CO 2-Fussabdruck zu hinterlassen.
In der KGS Gronau wird seit Jahren eine Mensa mittlerweile so erfolgreich betrieben, dass die Kapazität nicht mehr ausreicht; rund 600 SuS (also mehr als die Hälfte der 1100 Schülerinnen und Schüler) nutzen die Möglichkeit am Vormittag ihr (Pausen-)Frühstück mit frisch zubereiteten Brötchen, Müsli, Getränken (keine Softgetränke) und weiteren gesunden Snacks einzunehmen.
Der Zulauf ist letztendlich so groß, dass mit zwei Ausgabestationen gearbeitet werden muss.
Auch die Möglichkeit zum Mittagessen wird von den Schülerinnen und Schülern umfänglich angenommen, so dass von Montag bis Donnerstag rund 800 warme Essen und kleinere Snacks zubereitet werden. Dieser Zulauf ist so groß, dass die Ausgabe der Essen in mehreren Schichten (= Essenszeiten) erfolgen muss. Damit die SuS nur eine Essenszeit haben, um letztendlich ihre Pause im ursprünglichen Sinn zu nutzen, wäre die Erhöhung der Sitzplatzkapazitäten erforderlich.
Bei der Zubereitung der Essen wird großer Wert auf Frische und Regionalität der Produkte gelegt. Jedoch ist ein größerer Einkauf (z.B. für zwei oder drei Tage) zur Ausnutzung von Angeboten und damit das Nutzen von Einsparmöglichkeiten aufgrund der nur begrenzten Lagerkapazitäten ausgeschlossen. Darüber hinaus bindet der tägliche Einkauf viel Zeit des Mensapersonals, u.a. für Wegezeiten und dem eigentlichen Einkauf. Viel Zeit, die an anderer Stelle wieder fehlt.
Damit das vorhandene Angebot weiterhin gesichert und ausgebaut werden kann, und auch die anderen SuS, die aufgrund der oben beschriebenen Problematik leider solche Alternativen suchen, die der Grundidee einer gesunden Ernährung widersprechen, ist die einzige Möglichkeit die deutliche Erweiterung der räumlichen Kapazität sowie Arbeitsflächen und der damit verbundenen Aufstockung der technischen Ausstattung im Mensabereich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD- Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Aufrechterhaltung der Familienberatung
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V. i. A.
im Hause
Hildesheim, den 04.11.2019
Antrag zum Haushalt 2020:
Familienberatung der Diakonie
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit am 14.11.2019, Ausschusses für Finanzen, Personal und innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Das Diakonische Werk des Ev.-luth. Kirchenkreisverbandes Hildesheim erhält zur Aufrechterhaltung der Familienberatung in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils 30.000 €. Die Haushaltsmittel sind in den jeweiligen Haushalt einzustellen.
Begründung:
Die Angelegenheit ist im Jugendhilfeausschuss am 29.10.2019 behandelt worden. Dort haben wir bereits einen Beschlussvorschlag zum Haushalt angekündigt.
Das familiäre Beziehungsgefüge ist dauerhaften Veränderungen unterworfen, sodass die Familienberatung mit Fragestellungen von Familien oder einzelner Familienmitglieder konfrontiert ist, die sehr vielfältig sind und sich auf unterschiedliche Problem- und Lebenslagen beziehen, u.a. Fragestellungen zu Familiencoaching, Trennungen, Scheidung und sog. Patchwork-Familien.
Die Anzahl der Beratungen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Das Ziel der Beratungen sind individuelle und familienbezogene Lösungsansätze, um über eine Aktivierung und Stärkung der Ressourcen der Familie, eine selbstständige Lösung der familiären Probleme zu erreichen.
Die Diakonie leistet mit ihrer Familienberatung eine sehr wichtige und dringend notwendige und damit zu unterstützende Beratungsaufgabe.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion