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Einrichtung einer Jugendberufsagentur

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

im Hause

 

Hildesheim, den 17.11.2020

 

 

Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA)

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushalt 2021 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.11.2020, des Kreisausschusses am 07.12.2020 und des Kreistages am 10.12.2020 übersenden wir folgenden

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Aufbau einer Jugendberufsagentur in Hildesheim im Bereich der Nordstadt wird gefordert.
  2. Der Raumbedarf und der Standort für die Jugendberufsagentur ist im Zusammenhang mit den Überlegungen und Entscheidungen zur Regionalisierung der Kinder- und Jugendhilfe (Bezirkssozialarbeit) und zum künftigen Raumbedarf des Jugendamtes – Erziehungshilfe (Amt 406) insgesamt zu klären.

Begründung:

Im Rahmen des Projektes „Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf“ wurde 2010 die Grundlage zur nachhaltigen rechtskreis- und trägerübergreifenden Zusammenarbeit der Agentur für Arbeit (SGB III) des Jobcenters (SGB II) und des Landkreises Hildesheim (SGB XII: Eingliederungshilfe, SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe) gelegt.

Aufgrund der durchweg positiven Erfahrungen in diesem Arbeitsbündnis sowie der auf Bundes- und Landesebene (auch von den kommunalen Spitzenverbänden) erfolgten Fachempfehlungen zur Etablierung bzw. Ausweitung von Jugendberufsagenturen wurde 2016/2017 von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Landkreis Hildesheim ein erstes gemeinsames Konzept für eine Jugendberufsagentur Alfeld entwickelt.

Ziel ist es dabei, junge Menschen im Alter von 15 bis 25 (teils bis 27) zu erreichen sowie deren Leistungen rechtskreisübergreifend frühzeitig, schnell, bedarfsgerecht und wirksam zu bearbeiten; insbesondere soll auch die Gruppe der „Abbrecher“ erreicht werden.

Nach den entsprechenden Beratungen und Entscheidungen bzw. Beschlüssen durch die Gremien der Träger (u.a. Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 07.11.2017) und dem Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung hat die Jugendberufsagentur Alfeld in 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Die gemeinsame Arbeit wurde von den Handlungsakteuren der beteiligten Träger von Beginn an als richtig und erfolgreich bewertet.

Der Zielsetzung entsprechend werden alle Jugendlichen vom gemeinsamen Angebot umfasst und tatsächlich werden viele der zuvor „durch die Raster“ gefallenen Jugendlichen erreicht und wirksam gefördert.

Um die gemeinsame Beratung und Bearbeitung der Leistungen „unter einem Dach“ bewerten und steuern zu können, erfolgt eine regelmäßige Information der Lenkungsgruppe zur Jugendberufsagentur, in der die Leitungen der Agentur für Arbeit, des Jobcenters und der Rechtskreise SGB XII, SGB IX, SGB VIII vertreten sind. Die Handlungsakteure der Jugendberufsagentur haben über ihre erfolgreiche Arbeit auch schon in anderen Gremien berichtet, so auch in der Trägerversammlung des Jobcenters.

Zwischen allen beteiligten Handlungsakteuren und den Trägern bestand bereits 2017/2018 Einvernehmen darüber, dass bei gutem Verlauf der Arbeit der Jugendberufsagentur Alfeld eine Ausweitung im weiteren Landkreisgebiet erfolgen sollte.

Ein besonders hoher Bedarf wurde für das Gebiet der Stadt Hildesheim im Bereich der Nordstadt (und angrenzenden Stadtteilen) gesehen, da hier das Klientel mit sehr hohem Bedarf lebt und sich die gemeinsame, träger- und rechtskreisübergreifende Arbeit anfällt.

Es ist hochriskant und finanzpolitisch kaum verantwortbar, auf eine JBA in der Nordstadt zu verzichten die Fallzahlen, die gescheiterten Bildungsbiographien etc. steigen nachweisbar und zwar deshalb, weil intelligente und präventive Handlungsansätze fehlen. Die Kosten des Nichthandelns übersteigen die Kosten des Handelns bei Weitem.

Entsprechend wurden in 2018 die Planungen für die Etablierung einer „Jugendberufsagentur Hildesheim Nord“ aufgenommen. Neben der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Landkreis Hildesheim wurde hierzu auch die Stadt Hildesheim (SGB IX: Eingliederungshilfe) einbezogen – daher wurde die Lenkungsgruppe durch den Sozialdezernenten der Stadt Hildesheim, Herrn Spitzer, erweitert. Der Standort der „Jugendberufsagentur Hildesheim Nord“ soll möglichst in der Nordstadt (mitten in der Region) liegen.

Personeller Aufwand:
Von den beteiligten Behörden (Landkreis, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Stadt Hildesheim) werden die Stellenanteile/Personalkräfte in die „gemeinsame“ JBA eingebracht, die sie bisher schon für die jeweiligen sozialrechtlichen Aufgabenwahrnehmungen an den Schwellen und Übergängen „Kind – Jugend“ sowie „Schule – berufliche Tätigkeit/Findung“ und für die Anzahl der diesbezüglichen Klienten einzusetzen hatten. Dabei geht es (gemessen an der Personalstärke der beteiligten Ämter/Stellen) jeweils nur um eine sehr geringe Personalanzahl.

Sachaufwand:
Auch hier tragen die beteiligten Behörden ihre Sachaufwendungen wie bisher. Zusätzliche  Aufwendungen entstehen bspw. für Umzüge, die Herstellung der Kompatibilität der Systeme (IT) und Öffentlichkeitsarbeit. Bei der Bildung der JBA in Alfeld hat sich gezeigt, dass die zusätzlichen Aufwendungen  sehr gering waren (sh. Vorlage 235/XVIII).

Die Bildung einer JBA in Hildesheim führt zu keinem deutlich höherem Aufwand.

Kosten-Nutzen-Relation:
Da die beteiligten Behörden/Rechtskreise lediglich das für die jeweiligen Aufgaben ohnehin eingesetzte Personal sowie die hierfür erforderlichen Sachmittel in die JBA einbringen, entstehen kaum zusätzliche Aufwendungen. Durch eine gemeinsame, rechtskreis- und behördenübergreifende Bearbeitung ergeben sich sehr viele Vorteile, so dass die Aufgabenwahrnehmung weitaus effektiver wahrgenommen wird, als eine (weiterhin) „versäulte“ Bearbeitung.

Belege hierfür sind auch die vielfältigen Rückmeldungen aus dem „Kundenkreis“ und dem weiteren Umfeld, ebenso die regelmäßigen Fallbesprechungen [die auch unter der Perspektive erfolgen: “Wie wäre der Fall ohne die JBA (voraussichtlich) verlaufen“]. Die Bewertung erfolgt durch die Leitungen der BA, des Jobcenters sowie der Sozialdezernate von Landkreis und Stadt Hildesheim in den regelmäßigen Sitzungen der Lenkungsgruppe.

Win-Situation
Wenn alle örtlich beteiligten Akteure und Fachlichkeiten die Etablierung und Fortführung der JBA als gewinnbringend ansehen und die gemeinsame, rechtskreisübergreifende Arbeit in der Form von JBA auch von allen überörtlichen Ebenen so bewertet und empfohlen wird, dürfte sie eigentlich nur in Frage gestellt werden, wenn sie mit erheblichen Mehraufwendungen verbunden wäre. Dies ist aber – wie dargestellt – nicht der Fall.

Die Jugendberufsagentur ist eine Erfolgsgeschichte, die auch in Hildesheim vielen Jugendlichen einen neuen (und erfolgreichen) Weg ebnen wird.

 

 

Mit freundlichen Grüße
gez. Klaus Bruer                                                         gez. Friedhelm Prior                             Fraktionsvorsitzender                                            Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagfraktion

 

gez. Ludwig Bommersbach                                         gez. Bernhard Flegel
stellv. Vorsitzender Jugendhilfeausschuss           Vorsitzender Jugendhilfeausschuss
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion


Maßnahmen des Landkreises Hildesheim zur Bekämpfung der  COVID-19-Pandemie

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

 

  Hildesheim, den 27.10.2020

Maßnahmen des Landkreises Hildesheim zur Bekämpfung der  COVID-19-Pandemie

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt Maßnahmen des Landkreises Hildesheim zur Bekämpfung der  COVID-19-Pandemie“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Dieser Antrag lässt die Beratung zum TOP 4 der Sitzung des Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit am 29.10.2020 unberührt.

Begründung:

Nach derzeitiger Sachlage ist davon auszugehen, dass zumindest mittelfristig erhebliche Belastungen der Gesellschaft durch das COVID-19-Virus bewirkt werden. Daher muss über die bisher getroffenen Maßnahmen hinaus untersucht und geprüft werden, welche zusätzlichen Vorkehrungen vom Landkreis Hildesheim zur Bekämpfung der Pandemie getroffen oder unterstützt werden sollen.

Hierzu ist ggf. sehr kurzfristig eine Expertenrunde einzurichten, die aus Mitgliedern des Kreistages, der Kreisverwaltung und fachkundigen Beratern zusammengesetzt sein sollte. Die Kurzfristigkeit ist erforderlich, um abschätzen zu können, ob und in welchem Umfang ein gesonderter Haushaltsansatz für die angesprochenen Maßnahmen erforderlich ist. Zudem ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Kreisausschuss beim Vollzug der vom Kreistag grundsätzlich beschlossenen Maßnahmen mitwirken soll.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                 gez. Friedhelm Prior                           Fraktionsvorsitzender                    Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                   CDU-Kreistagfraktion

 

 


Maßnahmen zum Infektionsschutz in Kindertagesstätten und Schulen im Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

Hildesheim, den  23.10.2020

 

Anfrage gem. § 56 NKomVG
zu Maßnahmen zum Infektionsschutz in Kindertagesstätten und Schulen im Landkreis Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

wir bitten Sie hinsichtlich des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit Covid-19 im Landkreis Hildesheim um eine Beantwortung folgender Fragen zu Schulen und Kindertagesstätten:

Maßnahmen zum Infektionsschutz, die a) dem Recht/der Pflicht zum Schulbesuch oder b) dem Recht auf Betreuung in einer Kindertagesstätte widersprechen, können nur von der zuständigen Behörde durch eine begründete Anordnung aufgrund eines Gesetzes ausgesprochen werden.

Welche dieser Maßnahmen sind derzeit gegenüber wem a) von welcher Behörde angeordnet oder b) nicht behördlichen Stellen getroffen worden? Von wem sind diese Anordnungen bisher mit welchen Rechtsmitteln angefochten oder beanstandet worden?

Nach uns vorliegenden Informationen empfiehlt das Robert-Koch-Institut allgemein, Kontaktpersonen der Kategorie 1 14 Tage in Quarantäne zu belassen, auch wenn negative Abstriche vorliegen.

Wie wird diese Empfehlung a) in Niedersachsen und b) im Landkreis Hildesheim umgesetzt? Welche behördlichen Anordnungen dazu hat oder kann der Landkreis erlassen?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                            gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                               Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                               CDU-Kreistagsfraktion

2021_05_06__181 Infektionsschutz in KiTa- und Schulen- Antwort der Verwaltung_1


Beratungen zu Geruchsbelästigung in Elze und Altlastfläche in Alfeld/OT Godenau

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

 

Hildesheim, 16.10.2020

Geruchsbelästigung in Elze und Altstandort Godenau

Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, die Beratungspunkte „Geruchsbelästigung in Elze“ und „Altstandort Desdemona in Godenau“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung aufzunehmen.

Begründung:

In verschiedenen Ausgaben der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung wurde über eine Geruchsbelästigung in Elze durch ein Erdbecken zur Lagerung von Flüssigdünger sowie ein Altlastfläche in Godenau auf dem Betriebsgelände der Firma Maja GmbH berichtet. Zu den beiden Themen ist der Ausschuss umfassend zu informieren. Zur Altlastenfläche verweisen wir auf die Anfrage von Herrn Bruer im letzten Umweltausschuss.

Es sollte ein Sitzungsort gefunden werden, der eine Besichtigung bzw. Ortsbegehung in Elze sowie Godenau ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                        gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                            Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                            CDU-Kreistagsfraktion

gez. Johannes Dreier                                               gez. Falk-Olaf Hoppe
stv. Vorsitzender Ausschuss 2                             Vorsitzender Ausschuss 2
SPD-Kreistagsfraktion                                            CDU-Kreistagfraktion

 


Gemeinsame Phase 0 für die Werner-von-Siemens-Schule, Walter-Gropius-Schule und Herman-Nohl-Schule

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A

Hildesheim, 16.10.2020

Parallele Durchführung der Phase 0 für die Werner-von-Siemens-Schule, Walter-Gropius-Schule und Herman-Nohl-Schule

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt  „Gemeinsame Phase 0 für die Werner-von-Siemens-Schule, Walter-Gropius-Schule und Herman-Nohl-Schule“ in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Kreisentwicklung, des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten sicherzustellen, dass für die Werner-von-Siemens-Schule, die Walter-Gropius-Schule und die Herman-Nohl-Schule die jeweiligen Phasen 0 zeitgleich durchgeführt werden, um  evtl. Synergieeffekte bereits in dieser Phase zu erkennen und entsprechend zu berücksichtigen.

Begründung

Für die Werner-von-Siemens-Schule (W.v.S.) ist vorgesehen, eine Phase 0 durchzuführen, um den Umzug der W.v.S. an die von-Thünen-Straße vorzubereiten.

Hierbei könnten allerdings mögliche Synergieeffekte zur Nutzung der jetzigen Grundstücke  der Werner-von-Siemens, Walter-Gropius und Herman-Nohl-Schule unberücksichtigt bleiben. Auch ist davon auszugehen, dass es bei einer isolierten Bewertung der Ausrichtung der Werner-von-Siemens-Schule und der Walter-Gropius-Schule zu Doppelstrukturen kommen könnte sowie weitere Synergieeffekte unbenutzt blieben.

Zur Sicherstellung der bestmöglichen Planung für die o.g. Schulen ist daher eine zeitgleiche Durchführung der Phase 0 in allen drei Schulen und eine ganzheitliche Betrachtungsweise erforderlich, da hierdurch eine bestmögliche Neubewertung der Sachlage erfolgen bzw. sichergestellt werden kann – wobei insbesondere die räumlichen, baulichen und verkehrlichen Situationen an den drei Standorten (von-Thünen-Str., Steuerwalder Str., Rathausstr.) einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Erika Hanenkamp                                gez. Heinrich Machtens                                  Arbeitskreissprecherin                               Arbeitskreissprecher
SPD-Kreistagsfraktion                                 CDU-Kreistagfraktion

 

gez. Berndt Seiler                                   gez. Philipp Thalmann
Arbeitskreissprecher Schule             Arbeitskreissprecher Schule
SPD-Kreistagsfraktion                         CDU-Kreistagsfraktion

 


Mehrheitsgruppe fordert Antworten zum Altaststandort Godenau/Alfeld ein

Hildesheim, den 16.10.2020

Fragen zum Altlaststandort Godenau

Die Gruppe SPD-CDU begleitet die aktuelle Thematik um das Betriebsgeländes der Firma Maja GmbH bzw. einer Altlastenfläche in Godenau sehr eng und hat daher in der Fachausschusssitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung am 01.10.2020 die Beantwortung  folgender Fragen von der Verwaltung eingefordert.

  1. Auf welchen Flächen (Flurstücken) bezieht sich die geplante Maßnahme?
  2. Wer ist Eigentümer oder wer sind die Eigentümer welcher betroffenen Flurstücke?
  3. Welche Genehmigungen, Erlaubnisse oder sonstigen behördlichen Gestattung liegen für die Nutzung welcher Flurstücke vor und wann sind sie jeweils für welchen Zeitraum von wem erteilt worden?
  4. Befindet sich unter o.a. Altlastenfläche ein Bergwerksbetrieb und ist dafür ein Abschlussbetriebsplan wann und von wem genehmigt oder beantragt worden?
  5. Wem obliegt die bergrechtliche Aufsicht?
  6. Welche Maßnahmen (insbesondere Untersuchungen) sind bisher von wem und wann durchgeführt worden, um Gefährdungen oder Schädigungen des Grundwassers im Bereich der o.a. Flurstücke zu verhindern oder zu beseitigen?
  7. Welche Schadstoffe sind auf den o.a. Flurstücken wann und von wem jeweils in welcher Menge eingelagert worden und welche Gefahren gehen von diesen Stoffen einzeln oder im Zusammenwirken aus.
  8. Aus welchen Gründen sind bisher keine wirksamen Maßnahmen zur Altlastenbeseitigung getroffen worden?
  9. Wer ist für welche Altlastenbeseitigung als Zustands- oder Verhaltensstörer verantwortlich?
  10. Wer hat auf welcher rechtlichen Grundlage die Kosten für die Altlastenbeseitigung zu übernehmen, sofern ein Zustands- oder Verhaltensstörer nicht in Anspruch genommen werden kann?
  11. Auf welcher rechtlichen Grundlage können vom Landkreis Hildesheim Maßnahmen gegen die Verantwortlichen eingeleitet bzw. durchgeführt werden?
    Welche Untersuchungen sind bisher zur Gefahrenerforschung von wem und wann in Auftrag gegeben worden? Welche Ergebnisse haben diese Untersuchungen geliefert?
  12. Welche Anträge auf Nutzung der o.a. Flurstücke liegen seit wann dem Landkreis vor? Sind Gegenstand dieser Anträge auch wasserrechtliche Erlaubnisse oder Gestattungen?

Die Gruppe SPD-CDU hat beantragt, das Thema im nächsten Umweltausschuss am 10.11.2020 zu behandeln – wobei die o.g. Fragen das Grundgerüst bilden werden.

 

 

 

 


Mülltrennung in allen Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

Hildesheim, den 15.10.2020

 


Anfrage

Mülltrennung in allen Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

die Mülltrennung in allen Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Hildesheim ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit.

Die Sensibilisierung der Schüler(innen) für den verantwortungsvollen Umgang mit den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen muss daher ein wichtiges Ziel insbesondere auch im Schulalltag sein.

Wir bitten Sie daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wird in allen Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Hildesheim eine Abfalltrennung und -entsorgung (mind. Papier, Plastik, Restmüll) mit drei verschiedenfarbige Abfallbehälter sichergestellt? Sollte dies nicht oder nur vereinzelt erfolgen, so teilen Sie bitte die entsprechenden. Schulen und eine Begründung mit, warum die entsprechende Schule/n die vorgenannte Abfalltrennung und –entsorgung nicht durchführen.
  2. Werden regelmäßig das eingesetzte Reinigungspersonal (eigene Reinigungskräfte sowie Personal von Dienstleistern) sowie die/der Hausmeister(innen) oder –helfer(innen) auf die fachgerechte Entsorgung entsprechend und regelmäßig hingewiesen?
  3. Sind die Reinigungswagen etc. für das getrennte Einsammeln und damit Entsorgen entsprechend vorbereitet bzw. durch angepasste vertragliche Regelungen sowie ggfs. durch bauliche Maßnahmen sichergestellt?
  4. Sind für die Beratung und zur Sicherstellung der fachgerechten Entsorgung der ZAH sowie die Klimaschutzagentur (KSA) des Landkreises Hildesheim eingebunden worden?
  5. In welchen Schulen sind Umwelt-AGs gebildet worden und wie werden diese in die vorgenannte Thematik mit einbezogen?
  6. Finden Projekte zur Sensibilisierung in den Schulen statt oder sind solche geplant (z.B. Umwelttag, Müllsammelaktionen im näheren Umfeld/Ort)?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.  Erika Hanenkamp                             gez.  Heinrich Machtens           Arbeitskreissprecherin                              Arbeitskreissprecher
SPD-Kreistagsfraktion                               CDU-Kreistagfraktion

 

gez. Berndt Seiler                                     gez. Philipp Thalmann
Vorsitzender Schulausschuss               stv. Vorstizender Schulausschuss
SPD-Kreistagsfraktion                            CDU-Kreistagsfraktion

179 – Mülltrennung_Antwort 22.04.2021