Archiv der Kategorie: Anträge
Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 23.08.2022
Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, unverzüglich zu einer Sondersitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit zu dem Beratungspunkt „Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes“ einzuladen und persönlich teilzunehmen.
Zudem bitten wir Sie, den Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Zur Vorbereitung der Beratungen bitten wir Sie, unsere Anfrage vom 23.08.2022 zu diesem Thema möglichst kurzfristig zu beantworten.
Begründung:
Sofern die Tätigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes, der Ihrer direkten Aufsicht untersteht, dem Schutz höchster Rechtsgüter dient, ist eine jederzeitige Erreichbarkeit und wirksame Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.
Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen in Harsum (Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 22./23.08.2022 und des Rundblicks vom 23.08.2022) ist zu beraten, ob und in welchem Umfang der Sozialpsychiatrische Dienst derzeit hinsichtlich der Organisation, der personellen Ausstattung und der Erreichbarkeit ausreichend aufgestellt ist, um den heutigen Anforderungen zu genügen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Dirk Bettels
Fraktionsvorsitzender Ausschussvorsitzender für Jugend,Soziales und Gesundheit
Unterbringung oder Betreuung von Flüchtlingen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 22.08.2022
Unterbringung oder Betreuung von Flüchtlingen
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Unterbringung oder Betreuung von Flüchtlingen“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
- Soweit die Gemeinden zur Unterbringung oder Betreuung von Flüchtlingen Maßnahmen treffen, weil die Angebote anderen Stellen für die Betreuung nicht ausreichen, fördert bzw. unterstützt der Landkreis dies in 2023 als freiwillige Leistung im Rahmen eines Budgets in Höhe von 2 Mio. Euro pro Jahr. Für 2022 sind die anfallenden Mittel zur Verfügung zu stellen: ggf. über einen Nachtragshaushalt.
- Der Landrat wird beauftragt, für die Förderung/Unterstützung nach Nr. 1 eine Förderrichtlinie oder andere geeignete Regelung zu erarbeiten und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Die für die Unterbringung und Betreuung von Kriegsflüchtlingen anfallenden Kosten sind vom Bund und Land aufzubringen. Sofern dies aufgrund von Regelungslücken und sonstigen rechtlichen Unübersichtlichkeiten nicht im erforderlichen Umfang erfolgt, sollte der Landkreis die Kosten übernehmen und vom Land die Erstattung dieser Kosten verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Abfallbeseitigung, Aufbereitung und Zwischenlagerung von Bodenaushub und Bauschutt
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.08.2022
Abfallbeseitigung, Aufbereitung und Zwischenlagerung von Bodenaushub und Bauschutt
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird gebeten, dem Kreistag die erforderlichen Beschlussvorschläge vorzulegen, damit der Landkreis möglichst kurzfristig
- geeignete Ressourcen schaffen kann, die es erlauben, Abfälle zur Verwertung bzw. zur Beseitigung anzunehmen,
- Flächen für die Deponierung von Abfällen wie Bodenaushub, Bauschutt usw. erwerben kann,
- eine Anlage errichten und betreiben kann, wie sie u. a. in der Stadt Hildesheim von der HiBo Hildesheimer Bodenbehandlungsgesellschaft mbH & Co. KG (Tochter der SEHi und EVI) zur nachhaltigen und umweltfreundlichen Aufbereitung und Zwischenlagerung von Bodenaushub betrieben werden soll,
- eine Recyclatquote als Standard bei künftigen Ausschreibungen vorgibt.
Bei den o. a. Planungen und Maßnahmen ist die Möglichkeit der Involvierung Dritter, besonders des ZAH in den Blick zu nehmen.
Begründung:
Es ist darauf hinzuwirken, dass sich der Landkreis eigene Möglichkeiten der Abfallentsorgung auch im Bereich von Bodenaushub, Bauschutt usw. eröffnet, um den immensen Kostensteigerungen entgegenzuwirken.
Zur Erfüllung insbesondere einer sachgerechten Abfallbehandlung oder Abfallbeseitigung sind zumindest eigene Deponieflächen und Aufbereitungsanlagen des Landkreises erforderlich.
Die Notwendigkeit für die vorgeschlagenen Maßnahmen wird auch durch den Fall Desdemona bestätigt.
Ziel der europäischen und deutschen Politik ist es, die Quoten an Recyclate (aus dem Recycling von Abfällen gewonnene Sekundärrohstoffe zur Verwertung) in den verschiedensten Produkten zu erhöhen. Diese Bestrebungen sollten vom Landkreis unterstützt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien und CO²-Speichern
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim,16.08.2022
Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien und CO²-Speichern
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt „Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien und CO²-Speichern“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umweltausschusses, Kreisausschusses und des Kreistags aufzunehmen und übersenden dazu folgenden
Beschlussvorschlag:
- Alle Gebäude des Landkreises sind so schnell wie möglich mit PV-Anlagenauszustatten. Die Erfüllung dieser Aufgabe/Vorgabe soll möglichst durch ein geeignetes Unternehmen erfolgen. Für die entsprechende Ausschreibung ist unverzüglich ein Entwurf zu fertigen und dem Kreisausschuss zu Entscheidung vorzulegen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 einzuplanen.
- Es ist ist zu prüfen, inwieweit mit dem Ausbau der PV- Aufdachanlagen auf landkreiseigenen Gebäude auch das Thema Wärmeversorgung über Luft-Wärmepumpen zu optimieren ist und den Anteil der fossilen Energieträger für die Wärmeerzeugung zu reduzieren und zu optimieren ist.
- Es ist anzustreben, den Anteil der im Landkreis Hildesheim erzeugten Mengean erneuerbarer Energien in den nächsten fünf Jahren entsprechend den bundesrechtlichen Vorgaben zu steigern und die natürlichen CO²-Speicher zu erhalten und auszubauen.Dazu wird der Landrat beauftragt, dem Kreistag bis zu den Haushaltsberatungen den Entwurf für ein „Förderprogramm zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien im Landkreis Hildesheim“ und den Entwurf für ein „Förderprogramm für CO²-Speicher“ vorzulegen.
- Ergänzend zu den o. a. Förderprogrammen soll ab 2023 die Beschaffung vonsteckerfertigen PV-Balkonmodulen im privaten Bereich mit einem auf 5 Jahre angelegten Programm in Höhe von jährlich 1 Mio. € gefördert werden. Der Entwurf des Programms ist dem Kreisausschuss zu Entscheidung vorzulegen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung 2023 ff zu berücksichtigen. Alternativ ist die Klimaschutzagentur zu beauftragen, die Förderung durchzuführen.
Begründung:
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist neben den Förderprogrammen der EU, des Bundes und der Länder entscheidend auch von der Leistungsfähigkeit der Genenemigungsbehörden bei der Bearbeitung von Anträgen abhängig.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Planungen des Landkreises zur Bewältigung von Katastrophen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 10.08.2022
Planungen des Landkreises zur Bewältigung von Katastrophen, besonderen Schadensereignissen und Krisenlagen einschließlich Energiekrisen mit z.B. extremen Energiepreisen
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des
Kreistages aufzunehmen und zu dessen Vorbereitung in die Tagesordnung der Ausschüsse für Bau (A4), Soziales (A6), Umwelt (A2), Schule (A5) und Verbraucher- und Bevölkerungsschutz (A3) sowie des Kreisausschusses.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Altlast Desdemona, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.08.2022
Altlast Desdemona, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zu der von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 22.06.2022 geforderten Beratung zum Thema „Altlast Desdemona, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung“ übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Für die weitere Beratung über erforderliche Sanierungsmaßnahmen auf der Altablagerung/Altlast Desdemona (insgesamt ca. 58.000 m²) sind insbesondere weitere Boden- und Gewässeruntersuchungen durchzuführen: auch hinsichtlich der Frage, ob und welche Schadstoffe in welcher Form und Menge von außerhalb in das Gelände eindringen .
Hierzu ist dem Kreisausschuss zeitnah der Entwurf eines Auftrages (zur Entscheidun über Art und Umfang der Untersuchungen und sonstigen Leistungen) vorzulegen.
- Dem Umweltausschuss und dem Kreisausschuss sind unverzüglich alle gültigen Genehmigungen, Erlaubnisse, Schriftstücke usw. vorzulegen, die a) überhaupt zu einer Nutzung von Flächen der Altablagerung/Altlast Desdemona berechtigen und b) den Eintrag der Schadstoffe ins Grundwasser und c) die festgestellte Bodenbelastung zulassen oder zugelassen haben. Zu den einzelnen Genehmigungen, Erlaubnissen, Schriftstücken usw. ist anzugeben, welche Änderungen darin zum Schutz der Umwelt vorgenommen werden sollten. Dies betrifft insbesondere den Schutz des Grundwassers.
- Das Umweltministerium ist um eine rechtliche Beurteilung zu der von BIG mit Schreiben vom 27. und 28.06.2022 vertretenen Rechtsauffassung zu bitten, dass auf der Altablagerung/Altlast Desdemona die Bodenbelastung und die dadurch fortgesetzte Schädigung des Grundwassers trotz Überschreitung der sog. Geringfügigkeits-schwellenwerte unverändert fortbestehen kann und keinerlei Maßnahmen des Grundstückseigentümers oder Anlagenbetreibers oder der Behörden erforderlich sind, weil die sog. Maßnahmenschwelle für irgendwelche Maßnahmen nach § 2 Abs. 7 BBodSchG nicht überschritten wird.
- Das Umweltministerium ist um eine Auskunft darüber zu bitten, ob es die Landesregierung ablehnt, sich an ggf. anfallenden Kosten des Landkreises für eine Schadstoffbeseitigung zu beteiligen (siehe § 11 NBodSchG).
Mit freundlichen Grüßen
gez.Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Migrationsberatung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.08.2022
Migrationsberatung
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Co-Finanzierung des Eigenanteils für Förderprojekte der Integration Geflüchteter aus Förderrichtlinien des Bundes, Landes und der EU u.a.
Anfrage gem. § 56 NKomVG und Antrag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Zudem bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie ist die Finanzierung der o.a. Maßnahmen in 2021 sichergestellt worden und wie ist es für 2022 ff. sichergestellt?
- Welche Gespräche über die Finanzierung haben mit welchen Trägern wann und mit welchen Ergebnissen stattgefunden?
Mit freundlichem Gruß
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
