Anfrage zu Freiwillige Leistungen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den 20.02.2020

Freiwillige Leistungen
Anfrage nach § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie für die Jahre 2018 und 2019 um Beantwortung folgender Fragen:

Welche einzelnen
a) freiwilligen Aufgaben,
b) Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis und
c) Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis hat der Landkreis aufgrund welcher Zuständigkeitsnorm mit jeweils welchen Kosten erfüllt ?

2. Welche freiwilligen Leistungen hat der Landkreis bei welchen einzelnen Aufgaben mit welchem finanziellen Aufwand erbracht ?

3. Wie hoch waren die Kosten für die freiwilligen Leistungen
a) pro Kopf der Bevölkerung,
b) im Verhältnis zum Gesamtergebnishaushalt und
c) im Verhältnis zur gezahlten Kreisumlage in EURO und Prozent ? Wie sind die entsprechenden Planungen für 2020 ?

Begründung:

Die Praxishilfe “Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung?“ des Landesrechnungshofes zeigt ausführlich den Bedarf, den Nutzen und die Möglichkeiten zur umfassenden Erfassung der sog. freiwilligen Leistungen. Entsprechend dieser Hilfe sollten die freiwilligen Leistungen auch für den Landkreis Hildesheim erfasst und transparent fortgeschrieben werden

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                            gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                        Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                CDU-Kreistagsfraktion

gez. Bernhard Brinkmann                         gez. Dr. Bernhard Evers
Stv. Ausschussvorsitzender                     Ausschussvorsitzender
für Finanzen, Personal und                      für Finanzen, Personal und
Innere Dienste                                              Innere Dienste

Anlage:
2020_02_20_ANLAGE Freiwillige Leistungen-Haushalt- Endfassung-zur-Veröffentlic

 

 


Schulentwicklungsplanung Berufsschulen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den 20.02.2020

Schulentwicklungsplanung Berufsschulen

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Schulentwicklungsplanung der Berufsschulen“ in die Tagesordnung der Sitzung des Schulausschusses am 27.02.2020, des Ausschusses für  Bau und Kreisentwicklung am 09.03.2020, des Kreisausschusses am 23.03.2020 und des Kreistages am 26.03.2020 aufzunehmen, soweit dies nicht bereits erfolgt oder vorgesehen ist. Hierzu übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, für die Berufsschulen des Landkreises Hildesheim eine Detaillierung der Schulentwicklungsplanung bzgl. Raum- und Flächenbedarfe durchzuführen. Diese soll als Grundlage für zukünftige Maßnahmen dienen.

Begründung:

Der Landkreis Hildesheim steht vor vielfältigen Herausforderungen. Zur Facharbeiter*innengewinnung steht auch eine moderne und differenzierte Ausbildung. Hierfür werden Räume benötigt, die diese möglich machen.

Da Teile unserer Berufsschulen sanierungsbedürftig sind, stellt sich die Frage, in welchem Umfang und an welchem Standort Maßnahmen in welcher Reihenfolge ergriffen werden müssen. Hierzu gehört auch eine Überprüfung der Standorte in Bezug auf Größe/ Bedarf und Umfang der notwendigen Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Erika Hanenkamp                             gez. Heinrich Machtens
Arbeitskreissprecherin                            Arbeitskreissprecher
Bau und Kreisentwicklun                       Bau und Kreisentwicklung
SPD-Kreistagsfraktion                             CDU-Kreistagfraktion

gez. Berndt Seiler                                     gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule              Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion                           CDU-Kreistagsfraktion

 


Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung und den Erhalt von Kinder-Tageseinrichtungen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Haus

Hildesheim, den 14 .02.2020

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung und den Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ in der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen. Hierzu übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Förderbeträge an freie Träger für Anträge aus 2018 sind entsprechend dem Beschluss des Kreistages 6.12.2018 (TOP 8) in Verbindung mit dem Beschluss des Kreistages vom 27.6.2019 (TOP 15) wie für Gemeinden aufzustocken.

Begründung:

Der Kreistag hat am 6.12.2018 (TOP 8) beschlossen:

„Die neuen Zuschussregelungen für den Bau von Tageseinrichtungen sollen ab 01.01.2019 gelten sowie rückwirkend für alle Anträge, die seit dem 01.01.2018 nach den bisherigen Grundsätzen gestellt wurden, wenn sich hieraus eine höhere Zuwendung als nach der bisherigen Regelung ergeben sollte.“

Am 27.06.2019 hat der Kreistag (TOP 15) die neuen „Grundsätzen des Landkreises über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ beschlossen.

Hierzu hat die Verwaltung in ihrer Vorlage 667/XVIII – 1- vom 27.11.2019 angegeben:

„Diese Regelung gilt nur für politische Gemeinden, die die Aufgaben der Kinderbetreuung aufgrund der „Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindestagesbetreuung“ (KiTa-Vertrag) erfüllen. Anträge von freien Trägern, die in 2018 gestellt wurden oder über die der Jugendhilfeausschuss in 2018 nach den bisher geltenden Fördergrundsätzen entschieden hat, sind von dieser Regelung ausgenommen. Lediglich für die Kommunen werden die Zuwendungen für die in 2018 gestellten oder bereits beschlossenen Anträge aufgestockt. Demzufolge gelten für die im Jahr 2018 gestellten Anträge der freien Träger die Fördergrundsätze vom 24.09.2001.“

Entsprechend dieser Auffassung hat die Verwaltung u. a. Zuwendungsvorschläge für 12 Anträge von freien Trägern vorgeschlagen.

Auf Vorschlag der Gruppe SPD-CDU hat der JHA diesen Vorschlägen am 10.12.2019 zugestimmt:

  1. a) mit der Bitte um erneute Prüfung und
  2. b) der Ankündigung eines Antrages der Gruppe SPD-CDU für den Kreistag, wenn die Verwaltung bei ihrer Auffassung bleiben sollte, dass der JHA keine Aufstockung für freie Träger vornehmem dürfe.

Im Gegensatz zur Meinung der Verwaltung vertritt die Gruppe SPD-CDU unter Hinweis auf den Beschluss vom 06.12.2018 weiterhin die Auffassung, dass die Aufstockung für alle Antragsberechtigten (Gemeinden und freie Träger) zu erfolgen hat. Ansonsten würden die Gemeinden benachteiligt, in denen freie Träger neue Einrichtungen geschaffen oder beantragt haben und z. B. Betriebskosten den Gemeinden in Rechnung stellen. Eine solche Benachteiligung war und ist nicht Sinn und Zweck der neuen Fördergrundsätze. Diese sind zwar nur mit den Gemeinden vereinbart, daraus ergibt sich aber nicht, dass freie Träger nicht gefördert werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen 

gez. Klaus Bruer                                                 gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                       CDU-Kreistagsfraktion

 


Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim unter Berücksichtigung des Urteils des OVG v. 30.01.2020 ( Az.2 ME 622/19)

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

 

Hildesheim, den 13.02.2020

Anfrage gem. § 56 NKomVG und Aufnahme in die Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung des Schulausschusses aufzunehmen und folgende Fragen zu beantworten.

Der 2.Senat des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes hat mit Eilbeschluss vom 30. Januar 2020 entschieden, dass die Region Hannover verpflichtet ist, die Kosten der Schülerbeförderung in begrenztem Umfang auch dann zu übernehmen, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform nicht im Regionsgebiet, sondern im einem benachbarten Landkreis liegt.

Hieraus leiten sich folgende Fragestellungen ab:

  1. Welche Auswirkungen hat das o.g. Urteil auf die Beförderungssatzung des Landkreises Hildesheim?
  2.  In welchen Bereichen und mit welchen konkreten Regelungen muss eine Anpassung der Beförderungssatzung erfolgen?
  3.  Gibt es in unserem Landkreis ähnliche Fälle und wie werden diese bisher behandelt?
  4.  Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, in die Satzung über die Schülerbeförderung eine Regelung aufzunehmen, die die Gestattung von Ausnahmen im Sinne von § 63 Abs. 3 Satz 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) auch in den Fällen ermöglicht, in denen keine Schulbezirke festgelegt sind.

Wir bitten Sie, dies im Rahmen der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur zu beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer                                         gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                     Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                             CDU-Kreistagsfraktion

 


Einberufung des Gesellschafterrates der Klimaschutzagentur Hildesheim

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Anfrage zum Grundwasserschutz

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.
im Hause

 

Hildesheim, den 28.01.2020

Anfrage

Grundwasserschutz 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

hinsichtlich der Nutzung des Grundwassers im Landkreis Hildesheim bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Erkenntnisse hat die Kreisverwaltung über die Situation des Grundwassers im Landkreis Hildesheim? Welche einzelnen wasserrechtlichen Erlaubnisse sind für welche Nutzer und Nutzungszwecke wann a) erteilt und b) verlängert worden?

Welche dieser Erlaubnisse sind aufgrund welcher tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten zu überprüfen (z. B. wegen der Veränderungen des Grundwasserspiegels oder weil die Erlaubnisse nicht genutzt werden)? Wie beurteilt die Verwaltung den Bedarf nach einen Grundwasserschutz oder –entwicklungskonzept?

Begründung:

Es ist zu untersuchen und zu beraten, ob und welche Maßnahmen des Landkreises Hildesheim aufgrund der sinkenden Grundwasserspiegel erforderlich sind.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer                                             gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                           Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                  CDU-Kreistagsfraktion


Klimaschutz-Check für Verwaltungen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A
im Hause

Hildesheim, den 27.01.2020

Klimaschutz-Check für Verwaltungsvorlagen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zu TOP 4 des Kreisausschusses  am 27.01.2020 und TOP 7 des Kreistages am 30.01.2020 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag spricht sich für ein den Aufgaben des Landkreises entsprechenden Klimaschutz-Check als Teil eines Nachhaltigkeitsmanagements aus. Hierzu wird die Verwaltung gebeten, dem Kreistag möglichst bis zu seiner nächsten Sitzung einen Beschlussvorschlag vorzulegen. Dabei soll auch der Beschlussvorschlag der Fraktionen Die LINKE und Bündnis 90 DIE GRÜNEN berücksichtigt werden.

Begründung:

Der Kreistag des Landkreises Hildesheim hat am 26.09.2019 auf Antrag der Gruppe SPD- CDU folgende Bestimmung in seine Hauptsatzung aufgenommen:

„Der Landkreis erfüllt seine Aufgaben nach den in der Agenda 21 und Lokalen Agenda 21 bzw. Agenda 2030 beschriebenen Grundsätzen einer nachhaltigen, ökologischen und sozialgerechten Entwicklung. Alle Entscheidungen müssen mit diesen Grundsätzen verträglich und abgestimmt sein.“

Damit werden die 17 Entwicklungsziele der Agenda für alle Organe des Landkreises Hildesheim anerkannt und im Handeln von Politik und Verwaltung verfolgt.

Ziel 13 fordert: „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirklungen ergreifen.“ Dieses Ziel kann jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Es steht in Wechselwirkung anderen Zielen – z. B. mit den Zielen 6 und 7: „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten“ und „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern.“

Die einzelnen zur Verfolgung der Ziele geplanten und getroffenen Maßnahmen sollten möglichst auch aufgrund einer Bestandserfassung bewertet werden. Dies erleichtert eine Nachhaltigkeitsprüfung.

Der von den Fraktionen Die LINKE und Bündnis 90 DIE GRÜNEN beantragte Klimaschutz-Check fragt, ob sich Vorhaben fördernd, neutral oder hemmend auswirken auf: Klimaschutz, Energiewende, Natürliche Ressourcen, Flächenverbrauch, Biodiversität, Anpassung an den Klimawandel, Mobilität.

Dabei bleibt jedoch offen, nach welchen Kriterien z. B. beurteilt werden soll, ob sich ein neues Gebäude fördernd, neutral oder hemmend auf Klimaschutz auswirken wird. Zudem ist zu fragen, welchen Gewinn eine solche isolierte Aussage hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Landkreis die Genehmigung eines Bebauungsplanes ohnehin nur bei Rechtswidrigkeit der Planung versagen darf. Daher ist ein Klimaschutz-Check für den Landkreis auf den Aufgabenbereich des Landkreises abzustimmen und ein Klimaschutz-Check der Städte und Gemeinden auf deren Aufgabenbereich.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                              gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                             Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                    CDU-Kreistagsfraktion