Archiv der Kategorie: Anfragen

Überprüfung und strategische Neuausrichtung der digitalen Infrastruktur und Cyber-Abwehr in der Kreisverwaltung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 27.10.2025

Überprüfung und strategische Neuausrichtung der digitalen Infrastruktur und Cyber-Abwehr in der Kreisverwaltung unter Berücksichtigung der Abhängigkeit von Drittstaaten

Anfrage gem. § 56 NkomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die digitale Infrastruktur des Landkreises gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter zu sichern?

Von welchen konkreten Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gehen Sie bei Ihrer Beurteilung über die erforderlichen Maßnahmen aus?

Durch welche Maßnahmen sind die digitalen Daten des Landkreises gegen Löschung oder Diebstahl geschützt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Vergabeverfahren Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 22.10.2025

 Vergabeverfahren Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim

 Anfrage gem. § 56 NKomVG


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf den bisherigen Schriftverkehr bitten wir zu dem o. a. Vergabeverfahren um Beantwortung folgender Fragen:

Wann ist das Rechnungsprüfungsamt nach dem 31.07.2025 (Versuch eines Umlaufbeschlusses) und nach dem 25.08.2025 (Beschluss im Kreisausschuss) um eine erneute oder abschließende Prüfung gebeten worden?

Wann sind welche Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes bei Ihnen eingegangen?

Aus welchen Gründen ist das Angebot des Bieters auf Rang 2 in der Position „5. Finanzplan und Wirtschaft“ mit der geringsten Punktzahl bewertet worden, obwohl er den besten Preis angeboten hat? Und aus welchen Gründen sind die Angebote der Bieter von 1, 3 und 4 besser bewertet worden?

Nach der in der Ausschreibung verwendeten Bewertungsmatrix (siehe Anlage 1 zur Antwort des Landrates vom 08.10.2025 auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 420/XIX vom 25.08.2025) ist die Position „5. Finanzplan und Wirtschaftlichkeit“ mit lediglich 25 Prozent bewertet worden. Dazu heißt es: „Das Preisangebot fließt nach der Gewichteten Richtwertmethode in die Auswertung der Bewertungsmatrix ein.“ Wie hoch war bei welchem Bieter das Preisangebot und wie ist es in die Auswertung eingeflossen?

Welche Kriterien wurden bei der Bewertung im Bereich „Finanzplan und Wirtschaftlichkeit“ wie berücksichtigt (z. B. auch Kündigungsfristen, Sicherheiten, Bildung von Rücklagen, Finanzkraft z. B. aufgrund der Mitgliederzahl)?

Zu welchem Zeitpunkt (Datum) haben Sie aufgrund welcher Tatsachen bei welchem Bieter von Rang 1, 2, 3 und 4 für 2025 und 2026 ein Defizit in welcher Höhe angenommen (siehe Anlage 1 zur Antwort des Landrates vom 08.10.2025 auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 420/XIX vom 25.08.2025)?

Welche Bieter von Rang 1, 2, 3 und 4 sind in welchen der einzelnen Positionen der Bewertungsmatrix (siehe Anlage 1 zur Antwort des Landrates vom 08.10.2025 auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 420/XIX vom 25.08.2025) wann und nach welchen Kriterien wie bewertet worden?

Welchen Einfluss haben oder hatten die für 2025 angenommenen oder ermittelten Defizite auf das Gesamtergebnis? Wie würde sich das Gesamtergebnis ändern, wenn das Defizit für 2025 nicht berücksichtigt würde?

War der Abschluss eines Betriebsführungsvertrages in der Ausschreibung ein genanntes Zuschlagskriterium? Darf der Abschluss eines Betriebsführungsvertrages verlangt werden, der Einfluss auf den angebotenen Preis hat bzw. den angebotenen Preis erhöht oder mindert? Wird sich der Preis des Anbieters auf Rang 1 ändern, wenn er als Teil des Betriebsführungsvertrages eine angemessene Eigenleistung zahlt? Aus welchen Gründen vertreten Sie entgegen der Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes die Auffassung, dass die angemessene Eigenleistung nicht Teil des angebotenen Preises ist?

Aus welchen Gründen haben Sie die Ausschreibung mit der o. a. Bewertungsmatrix vorgenommen, obwohl Sie nicht dafür zuständig waren und nicht zuständig sind, über den Inhalt der Bewertungsmatrix (Anzahl, Inhalt und Gewichtung von Zuschlagskriterien) zu entscheiden?

Begründung:

Aufgrund Ihrer ungenügenden Verwaltungsvorlagen und mangelhaften Antworten auf unser Fragen zum o. a. Vergabeverfahren verdichtet sich hier mehr und mehr die Besorgnis, dass der Beschluss des Kreisausschusses vom 25.08.2025 zur Übertragung der Trägerschaft für die Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim rechtswidrig und folglich unwirksam ist. Dies ergibt sich auch aus der Kritik des Rechnungsprüfungsamtes. Dies hat zur Folge, dass das vom Landkreis zu zahlende Defizit mit mehr als 100.000 € über dem günstigsten Anbieter haushalts- und vergaberechtlich nicht gerechtfertigt erscheint.

In Ihrer Vorlage Nr. 771/XIX vom 11.10.2024 hatten Sie in einer Vergleichstabelle aufgezeigt und zudem erklärt: „Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Vergabe der Trägerschaft an einen freien Träger ca. 7.425,52 € jährlich günstiger wäre.“ Tatsächlich wäre die Vergabe an einen freien Träger um über 100.000 € günstiger, wenn der günstigste Anbieter den Vorzug erhalten würde.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

439 – Zwischennachricht


Rettungsdienst; Behauptungen von Frau Ministerin Daniela Behrens

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 15.10.2025

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim;
Behauptungen von Frau Ministerin Daniela Behrens (SPD): „Der Rettungsdienst wird derzeit häufig bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sind.“

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in der Antwort der Landesregierung vom 09.10.2025 auf die Anfrage der Abgeordneten Laura Hopmann (CDU) – bei der Landesregierung am 23.09.2025 eingegangen – zum Rettungsdienstbedarfsplan im Landkreis Hildesheim hat Frau Ministerin Daniela Behrens (SPD) namens der Landesregierung u. a. geantwortet: „Der Rettungsdienst wird derzeit häufig bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sind.“

Hier bestehen zumindest Zweifel, ob diese Antwort der Wahrheit entspricht.

Auf der Homepage des Landkreises Hildesheim hatten Sie unter „FAQ zum neuen Rettungsdienstbedarfsplan völlig unbegründet behauptet: „Rettungswagen waren in echten Notfällen oft nicht verfügbar, wenn Sekunden zählten.“

Auf Nachfrage der CDU-Fraktion, wann und mit welchen Folgen für die Patienten dies der Fall gewesen ist, haben Sie Ihre Behauptung nicht begründen können und erklärt: „Wie sich dies medizinisch in der Folge verhält, kann nicht beantwortet werden, da der Landkreis nur die präklinische Versorgung sicherstellt.“ (siehe Ihr Schreiben vom 15.09.2025).

Dies ist eine ungeheuerliche Aussage angesichts dessen, dass der Landkreis auch für die Krankenhausversorgung zuständig ist. Zudem dürfen Maßnahmen der Gefahrenabwehr – insbesondere bei Gefahren für Leib und Leben – nicht an Zuständigkeiten scheitern.

Im Gegensatz zu dieser moralisch unvertretbaren Auffassung, ist der Landkreis in Notfällen nach dem NRettDG verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Leib und Leben aller Notfallpatienten unabhängig davon zu schützen (zu retten), in welcher Straße des Landkreises sie sich aufhalten oder wohnen. Dieser Verpflichtung kann sich der Landkreis nicht dadurch entziehen, dass er Dritte (die beauftragten Rettungsdienste) in völlig ungenügender Weise mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt und es über Jahre sogar unterlässt, die Einhaltung der rechtlich vorgegebenen Eintreffzeiten zu überwachen. Zudem haben auch die für den Landkreis Hildesheim im Rettungsdienst tätigen Kräfte aufgrund ihrer Garantenstellung weitergehende als die sich aus dem NRettG ergebenden Pflichten.

Es darf also angenommen werden, dass die Ministerin Ihre Followerin ist und Ihrer unbegründeten Behauptung auf der Homepage des Landreises aufgesessen ist oder dass die Ministerin Berichte erhalten hat, mit denen sie glaubt, ihre Behauptung/Antwort („Der Rettungsdienst wird derzeit häufig bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sind.“) begründen und es rechtfertigen zu können, die zur Erreichung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherstellungsauftrages zwingend gebotenen bzw. im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht zu treffenden Maßnahmen gegen den Landkreis Hildesheim zu unterlassen.
Nach unserer Auffassung ist es im Interesse der im Landkreis Hildesheim lebenden Menschen dringend geboten, die Sachlage weiter aufzuklären. Daher bitten wir Sie unter Hinweis auf unsere Anfrage Nr. 429 vom 08.09.2025 und Ihre Antwort dazu vom 06.10.2025 bzw.Teilantwort 2 vom 15.09.2025 zur Anfrage 392 um Beantwortung folgender Fragen:

Wie oft und in viel Prozent der Fälle wurde in den vergangenen zwei Jahren der Rettungsdienst bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sind? Wie wurde dies von wem aufgrund welcher Tatsachen und wann nachvollziehbar festgestellt und dokumentiert? Wann und in welcher Form ist dies dem Landkreis berichtet worden?

Was und wann haben Sie der Landesregierung berichtet, dass die Behauptung der Ministerin („Der Rettungsdienst wird derzeit häufig bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sind.“) begründet?

Welche Verzugszeiten bzw. Überschreitungen der vorgeschriebenen Eintreffzeiten gab es im Bereich welcher Rettungswachen im Jahr 2023 und 2024 entsprechend der Darstellung in den Monatsberichten des Instituts für Notfallmedizin für die ersten sechs Monate des Jahres 2025?

Welche Einsätze sind nach Ihrer Meinung keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes?
Zu welchem Zeitpunkt ab Eingang des Notrufes ist von wem zu entscheiden, ob es ein Einsatz ist, um „bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten unverzüglich die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern?“

Liegt nach Ihrer Auffassung ein Fall der Notfallrettung im Sinne des Gesetzes auch in den Fällen vor, in denen eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung des Patienten zwar noch nicht eingetreten, aber zu erwarten ist und die erforderliche Behandlung bereits vor Ort abgeschlossen werden kann (Niedersächsischer Landtag Drs. 12/228, Drs. 15/3435, Drs. 18/10734 und Drs. 18/11368)?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist nach Ihrer Auffassung von wem darüber aufgrund welcher Tatsachen zu entscheiden?

Seit wann werden von der Stadt Hildesheim zum Controlling im Rettungsdienst für die einzelnen Rettungswachen im Landkreis Hildesheim gem. dem Beschluss des Kreistages vom 25.09.2025 welche Daten erfasst, ausgewertet und dokumentiert; insbesondere hinsichtlich Häufigkeit, Dauer und Grund für die Überschreitung der vorgeschriebenen Eintreffzeiten?

Wann hat der Landkreis welche der zuvor genannten Daten und Auswertungsergebnisse erhalten?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

438 – Zwischennachricht

438 – Antwort


Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße in Hildesheim; Brandschutz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 14.10.2025

Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße in Hildesheim;
Brandschutz

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

hinsichtlich des Brandschutzes in den o. a. Schulen bitten wir Sie, ergänzend zu unserer Anfrage vom 24.09.2025 um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann und aus welchen Gründen sind von wem
    a) die Brandschutztechnische Stellungnahme vom 07.03.2022,
    b) die Brandschutztechnische Stellungnahme vom 11.03.2022,
    c) die Brandschutztechnische Stellungnahme vom 16.03.2022,
    d) das Schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept vom 04.04.2013,
    e) welche anderen Gutachten, Stellungnahmen, Konzepte usw.
    in welchen Verfahren und zu welchen Kosten in Auftrag gegeben oder zurückgezogen und wann vorgelegt worden?
  1. Welche Beschäftigten des Landkreises einschl. des Rechnungsprüfungsamtes hatten seit wann von welchen einzelnen der zuvor genannten Unterlagen Kenntnis?
  1. Wann hat die Stadt Hildesheim als Bauaufsichtsbehörde nach § 58 Abs. 1 NBauO welche einzelnen der zuvor genannten Unterlagen erhalten?
  1. Wann und in welcher Form hat es die Stadt Hildesheim als sachgerecht beurteilt, dass in den Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022, entgegen der Brandschutztechnischen Stellungnahme vom 07.03.2022, bestimmte Räume nicht mehr als Räume mit erhöhter Brandgefahr eingestuft wurden?
  1. Wann und wie
  • sind vom Fachplaner die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022 nachvollziehbar als Vorabzüge bzw. Arbeitsgrundlage ausgewiesen worden,
  • ist von wem der Bedarf dafür festgestellt worden, die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022 zu ändern,
  • ist der Fachplaner aus welchen Gründen von wem beauftragt worden, die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11.und 16.03.2022 zu ändern,
  • hat der Fachplaner nachvollziehbar darauf hingewiesen, welche Fassungen nur einen Zwischenzustand und welche eine abschließende Stellungnahme darstellen?Nach welchen Kriterien und welcher objektiven Bewertung der Brandlasten ist
    a) vom Fachplaner,
    b) von Ihnen und
    c) der Stadt Hildesheim
    wann nachvollziehbar geprüft worden, ob es sachgerecht ist, welche Räume nicht mehr als Räume mit erhöhter Brandgefahr einzustufen sind?

    Sind die von Ihnen und vom Fachplaner angewandten Kriterien für die Abstufung von Räumen mit erhöhter Brandgefahr zu Räumen mit nicht erhöhter Brandgefahr üblich und welche Schulgebäude des Landkreises und der Stadt Hildesheim sind davon betroffen?

    Hierzu verweisen wir nochmals auf den Beitrag von Dietrich zum Thema „Räume mit erhöhter Brandgefahr“ in FeuerTRUTZ Magazin 1.2015: „Der Einstufung als Raum mit erhöhter Brandgefahr muss eine eingehende und objektive Bewertung der Brandlasten, der Zündquellen, der Nutzung, des konkreten Brandrisikos, der zu erwartenden Brandausbreitungsgeschwindigkeiten und der Schadenauswirkungen vorangehen. Pauschale Einstufungen aufgrund der Raumgröße, der Nutzung oder der Raumbezeichnungen in den Antragsunterlagen sind ungeeignet, eine schutzzielbezogene Konzeptionierung vorzunehmen.“

    https://www.brandschutzbuero.de/site/assets/files/1213/zfe 01 2015 270 raeume brandgefahr dietrich.pdf

    Welche baulich-technischen Maßnahmen zur Beseitigung von Brandschutzmängeln waren oder sind nicht mehr erforderlich, weil welche Räume nicht mehr als Räume mit erhöhter Brandgefahr eingestuft wurden?

    Welche Bediensteten des Landkreises einschl. des Rechnungsprüfungsamtes hatten seit wann davon Kenntnis, welche Räume nicht mehr als Räume mit erhöhter Brandgefahr eingestuft wurden?

  1. Wann haben Sie
    a) von welchen der o.a. Stellungnahmen und
    b) dem Schutzzielorientierten Brandschutzkonzept vom 04.04.2013
    in welcher Form Kenntnis erhalten und daraufhin wann jeweils in welcher Form welche Anordnungen getroffen: insbesondere Maßnahmen zur weiteren Untersuchung, Planung und Beseitigung der festgestellten Brandschutzmängel beauftragt oder untersagt?
  1. Wann sind welche Aufträge, Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Beseitigung von Brandschutzmängeln in den o. a. Schulen vom Rechnungsprüfungsamt mit welchen Ergebnissen geprüft worden?
  1. Wann haben Sie gegen welche Bediensteten des Landkreises wegen welcher unterlassenen oder getroffenen Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Beseitigung von Brandschutzmängeln welche arbeitsrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Ermittlungen oder Maßnahmen mit welchen Ergebnissen eingeleitet, wie durchgeführt und seit wann beendet oder aus welchen Gründen nicht beendet? Welche Kosten sind für diese Maßnahmen bisher entstanden?

Mit freundlichen Grüße

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

437 – Teilantwort


Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße; Brandschutztechnische Stellungnahme vom 11. und 16.03.2022

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 24.09.2025

Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße in Hildesheim
Brandschutztechnische Stellungnahme vom 11. und 16.03.2022

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit Anfrage Nr. 430/XIX vom 10.09.2025 hatten wir Sie zu der Brandschutztechnischen Stellungnahme für die o. a. Schulen vom 07.03.2022 u. a. gefragt:

„Warum ist uns diese Stellungnahme nicht vorgelegt und verschwiegen worden und in welchen Punkten weicht diese Stellungnahme von den uns vorgelegten Stellungnahmen ab (vom 16.03.2022 für den Bauteil A und vom 11.03.2022 für den Bauteil B)?

Mit Ihrem Schreiben vom 16.09.2025 haben Sie nicht die Fragen beantwortet, warum Sie uns die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 07.03.2022 nicht vorgelegt und verschwiegen haben, obwohl Sie uns diese Stellungnahmen am 03.07.2025 hätten vorlegen müsse, weil sie Teil der von uns zur Einsicht verlangten Akten war und ist. Dies haben Sie augenscheinlich vorsätzlich unterlassen.

Zu den abweichenden Punkten haben Sie uns mit Schreiben vom 16.09.2025 mitgeteilt, nach einer Prüfung seien diverse Räume nicht mehr als Räume mit erhöhter Brandgefahr eingestuft worden.

Hierzu bitte wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann und warum haben Sie diese Prüfung veranlasst und wo ist dies nachvollziehbar dokumentiert?
  1. Aufgrund welcher „objektiven Bewertung“ ist die Prüfung durchgeführt worden und wo ist diese Prüfung nachvollziehbar dokumentiert: einschließlich der Begründung für die Abstufung welcher Räume mit erhöhter Brandgefahr in solche ohne erhöhte Brandgefahr?
  1. Welche einzelnen der in der Stellungnahme vom 04.04.2013 genannten Brandschutzmängel und Maßnahmen zu deren Beseitigung werden auch in der Stellungnahme vom 07.03.2022 genannt oder aus welchen Gründen nicht mehr genannt?
  1. Welche einzelnen Brandschutzmängel und Maßnahmen zu deren Beseitigung werden in der Stellungnahme vom 07.03.2022 zusätzlich zu denen aus der Stellungnahme vom 04.04.2013 genannt?
  1. Welche einzelnen Brandschutzmängel und Maßnahmen zu deren Beseitigung aus der Stellungnahme vom 07.03.2022 werden aus welchen Gründen in den Stellungnahmen vom 11.03.2022/16.03.2022 nicht mehr genannt?

Begründung:

In seinem Beitrag zum Thema „Räume mit erhöhter Brandgefahr“ schreibt Dietrich in FeuerTRUTZ Magazin 1.2015:

„Der Einstufung als Raum mit erhöhter Brandgefahr muss eine eingehende und objektive Bewertung der Brandlasten, der Zündquellen, der Nutzung, des konkreten Brandrisikos, der zu erwartenden Brandausbreitungsgeschwindigkeiten und der Schadenauswirkungen vorangehen. Pauschale Einstufungen aufgrund der Raumgröße, der Nutzung oder der Raumbezeichnungen in den Antragsunterlagen sind ungeeignet, eine schutzzielbezogene Konzeptionierung vorzunehmen.“

https://www.brandschutzbuero.de/site/assets/files/1213/zfe_01_2015_270_raeume_brandgefahr_dietrich.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

433 – Zwischennachricht


Raumbedarf, Baumaßnahmen im Gebäude Kaiserstr.19

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.09.2025

Raumbedarf, Baumaßnahmen im Gebäude Kaiserstr.19

Bezug: Unsere Anfrage Nr. 366/XIX vom 04.06.2025
              Ihre Antwort vom 16.09.2025, hier eingegangen am 19.09.2025

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Nutzung des Gebäudes Kaiserstraße 19 hat der Kreisausschuss am 26.09.2022 gem. Ihrer Vorlage 249/XIX vom 19.09.2022 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag zur Anmietung des Gebäudes Kaiserstraße 19 auf Grundlage des beigefügten Entwurfs abzuschließen.“

Dazu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Welche einzelnen baulichen und technischen Maßnahmen sind zur Nutzung des Gebäudes Kaiserstraße 19 durch den Landkreis aufgrund des zuvor genannten Beschlusses oder welcher anderen Beschlüsse wann, von wem und zu welchen Kosten durchgeführt worden? Wo in welchen Haushaltsplänen waren aufgrund welcher Beschlüsse welche Mittel in welcher Höhe für das o. a. Vorhaben wo ausgewiesen und in welcher Höhe veranschlagt?

Wann sind zur Nutzung des Gebäudes Kaiserstraße 19 durch den Landkreis aufgrund welcher Beschlüsse oder Entscheidungen welche Mietverträge abgeschlossen worden?

Wann und in welcher Höhe hat die KWG vom Landkreis für welche der o. a. Maßnahmen aufgrund welcher Beschlüsse oder Entscheidungen Baukostenzuschüsse oder welche anderen Zuschüsse erhalten?

Trifft es zu, dass der Katastrophenschutzstab im Dachgeschoss des Gebäudes untergebracht werden soll? Wenn ja: Wann ist dies von wem beschlossen worden? Welche einzelnen baulich-technischen Maßnahmen oder Umbaumaßnahmen (z. B. Umbau der technischen Anlagen einschl. Funktechnik, Tiefbaumaßnahmen, Kabelleitungen zum Gebäude Kaiserstraße 19) sind für diese spezielle Nutzung des Dachgeschosses wann und von wem zu welchen Kosten beauftragt worden?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

434 – Zwischennachricht

434 – Antwort

 


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.09.2025

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit und des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 02.09.2025

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

der Fa. Foplan (FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH) ist aufgrund ihres Konzeptes für die Erstellung des Bedarfs- und Standortgutachtens vom 04.09.2023 der Auftrag zur Erstellung eines Bedarfs- und Standortgutachtens für Stadt und Landkreis Hildesheim erteilt worden (siehe Gutachten der Firma Foplan vom 28.11.2024).

Dazu hatte Sie die CDU-Kreistagsfraktion mit Anfrage Nr. 400/XIX vom 23.07.2025 u. a. gefragt:

„Aus welchen Gründen war die Erstellung des o. a. Konzepts erforderlich? Wann erfolgte zu welchen Kosten die Aufforderung oder der Auftrag zur Konzepterstellung? Welche Beschlüsse der Kreistagsgremien gibt es dazu?

Zudem bitten wir Sie, uns eine Kopie des o. a. Konzepts der Fa. FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH vom 04.09.2023 zuzusenden.“

Auf die Nachfrage in der Sitzung der o. a. Ausschüsse am 02.09.2025 erklärte Frau Wißmann sinngemäß, dass es sich dabei um eine spezielle Vergabeform handele. Im Gegensatz zu einer europaweiten Ausschreibung seien alle relevanten Anbieter direkt angeschrieben und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden. Dies sei bei nur wenigen Anbietern üblich.

Hierzu erwiderte der Unterzeichner, dass sich die o. a. Frage der CDU-Kreistagsfraktion nicht auf die Ausschreibung, sondern auf das im o. a. Gutachten genannte Konzept beziehe und die Frage bisher nicht beantwortet sei.

Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Von wem ist die Firma Foplan (FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH) wann und in welcher Form beauftragt worden, das im Gutachten vom 28.11.2024 genannte Konzept zu erstellen? Welche Kosten hat dies verursacht?

Welche Anbieter wurden wann angeschrieben und zur Abgabe eines Angebots wozu aufgefordert?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

435 – Antwort