Archiv der Kategorie: Anfragen

Rettungsdienst, Eintreffzeit, Notaufnahme

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.09.2024

 

Rettungsdienst, Eintreffzeit, Notaufnahme
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Bezug:
-Unsere Anfrage vom 08.02.2024
-Ihre Zwischennachricht vom 28.02.2024
-Ihre Teilantwort vom 14.05.2024
-Ihre Teilantwort vom 30.05.2024
-Unsere Anfrage vom 03.07.2024
-Ihre Zwischennachricht vom 19.07.2024
-Ihre Antwort vom 28.08.2024

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit Schreiben vom 03.07.2024 (Anfrage Nr. 239/XlX) hatten wir Sie unter Hinweis auf Ihre mangelhafte Beantwortung unserer Anfrage vom 08.02.2024 (Anfrage Nr. 190/XIX) hinsichtlich a) der einzelnen Rettungswachen im Landkreis und b) für die Stadt Hildesheim um Beantwortung u. a. folgender Frage gebeten:

„Wie oft und um wie viel Minuten wurde die Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD überschritten? Welche Gründe waren dafür verantwortlich?“

Diese Frage haben Sie bisher nicht beantwortet. Wir fordern Sie daher auf, diese Frage nunmehr umgehend zu beantworten.

Gem. dem Schreiben Ihres für den Rettungsdienst zuständigen Amtsleiters vom 14.05./30.05.2024 werden die Leistungen der Rettungsdienste einschl. der vertraglich zugesicherten Eintreffzeiten überwacht. Und bereits in unserem Schreiben vom 03.07.2024 hatten wir Ihnen verdeutlicht, dass geklärt werden müsse, um wie viel Minuten die jeweiligen Eintreffzeiten in den vergangenen drei Jahren tatsächlich überschritten wurden und durch welche Maßnahmen die Überschreitungen dauerhaft vermieden werden können.

Die Aussage in Ihrer Antwort vom 28.08.2024, dass die Eintreffzeit z. B. in Schellerten in 9,9 % der Fälle überschritten wurde, ist in keiner Weise ausreichend.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

 

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Antwort zur Anfrage 262

 

 


Suchfunktion im Kreistagsinformationssystem

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 02.09.2024

Suchfunktion im Kreistagsinformationssystem
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

Anfragen und Anträge der Fraktionen und Abgeordneten werden im Kreistagsinformationssystem eingestellt und sind dort mit verschiedenen Suchfunktionen/Suchbegriffen (Suchbegriffe, Schlagwörter) aufzufinden und abrufbar.

Leider werden die Anfragen der CDU-Kreistagsfraktion

  • 146/XIX Schülerbeförderung,
  • 234/XIX Richtlinie für die Vergabe von Aufträgen,
  • 235/XIX Windkraftanlagen,
  • 236/XIX Begrünung von landkreiseigenen Flächen,
  • 237/XIX Kosten für die Kinderbetreuung und
  • 251/XIX Straßensperrungen und Rettungsdienst

nicht unter dem Suchwort „CDU“ angezeigt.

Auf Nachfrage ist erfreulicherweise die Anfrage 231/XIX nunmehr auch unter dem Suchwort „CDU“ freigeschaltet worden.

Bitte teilen Sie uns mit, aus welchen Gründen die o. a. Anfragen und insbesondere die Anfrage Nr. 164/XIX „Haushalt 2024“ nach wie vor unter dem Suchwort „CDU“ nicht angezeigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Antwort:259 – Antwort der Verwaltung


Ausbau Windenergie

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

 

Hildesheim, 02.09.2024

Ausbau Windenergie
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Unternehmen sind vom Landkreis wann und mit welchen Leistungen (Untersuchungen, Studien, Planungen, Ermittlungen, Erarbeitung von welchen Konzepten, Entwürfe usw.) im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie beauftragt worden (z. B. hinsichtlich der Änderung des RROP und des Teilplanes Wind)? Wie hoch sind die jeweiligen Auftragssummen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
Umwelt, Klimschutz und Hoschwasserschutz

Antwort: 261 – Antwort der Verwaltung


Flurbereinigungsverfahren und Hochwasserschutz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 02.09.2024

 

Flurbereinigungsverfahren und Hochwasserschutz
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen zum Thema Flurbereinigungsverfahren und Hochwasserschutz:

  1. In welchen Gebieten des Landkreises Hildesheim werden derzeit Flurbereinigungsverfahren durchgeführt und in welchen Gemeinden sollen sie auf wessen Initiative in absehbarer Zeit aus welchen Gründen durchgeführt werden? Wann hat der Landkreis Hildesheim für welche Gemeinden solche Verfahren aus welchen Gründen in den vergangenen vier Jahren angeregt oder gefordert?
  2. In welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim sind Flurbereinigungsverfahren aus welchen rechtlichen Gründen für welche Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich? Wann hat der Landkreis Hildesheim für welche Hochwasserschutzmaßnahmen solche Verfahren angeregt oder gefordert?
  3. Wann und von wem ist auf wessen Initiative das Vorliegen der Voraussetzungen zur Flurbereinigung an der Alme–Riehe–Lamme unter wessen Beteiligung für den Hochwasserschutz und welche anderen Ziele (z. B. Verbesserung bzgl. AGRAR-Wirtschaft) mit bisher welchen Ergebnissen geprüft worden (z. B. bereits erfüllte und noch zu erfüllende Voraussetzungen wie z. B. Wirtschaftswege)?
  4. Welche Planungen werden vom Landkreis Hildesheim für den Bereich Alme–Riehe–Lamme seit wann betrieben? Wer hat dazu wann und welche Aufträge an welche Dritten vergeben und welche Kosten sind dafür unter Berücksichtigung welcher Fördermittel bisher angefallen?

Begründung:

Es ist hinsichtlich der Planungen für den Ausbau der Windenergie und des Hochwasserschutzes zu klären, welche Flurbereinigungsverfahren laufen und für welche Orte aus welchen Gründen derzeit oder mittelfristig von wem als erforderlich angesehen werden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf § 4 FlurbG hinzuweisen, der bestimmt: „Die obere Flurbereinigungsbehörde

kann die Flurbereinigung anordnen und das Flurbereinigungsgebiet feststellen, wenn sie eine Flurbereinigung für erforderlich und das Interesse der Beteiligten für gegeben hält (Flurbereinigungsbeschluss); der Beschluss ist zu begründen.“ Daraus ergibt sich, dass für alle o. a. Planungen und Verfahren eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und somit auch Einbindung der Kreistagsgremien erforderlich sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU für
Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz

 

Justus Lüder
Kreistagsabgeordneter der
CDU-Kreistagsfraktion

258 – Antwort der Verwaltung


Straßensperrungen und Rettungsdienst

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim,08.08.2024

Straßensperrungen und Rettungsdienst
Anfrage und Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Straßensperrungen und Rettungsdienst“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratung bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Maßnahmen werden getroffen, damit bei Straßensperrungen die Einhaltung der Eintreffzeiten im Rettungsdienst gewährleistet werden kann?
  2. Wie und mit welchem zeitlichen Vorlauf sind die in der Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 07.08.2024 angekündigten Straßensperrungen für Maßnahmen der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit dem Landkreis, insbesondere mit dem Rettungsdienst abgestimmt worden?
  3. Wie und nach welchen rechtlichen Vorgaben sind Straßensperrungen mit dem Landkreis Hildesheim als Verkehrsbehörde abzustimmen und von wem werden diese Straßensperrungen angeordnet?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kriestagsfraktion
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

251 – Antwort der Verwaltung


Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung – u.a. vor Kinderspielplätzen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

                                                                                               Hildesheim, 26.07.2024

 

Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf Straßen vor Einrichtungen nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO (in der zuletzt vom Bundesrat zugestimmten Fassung)
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, das Thema „Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf Straßen vor Einrichtungen nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO (in der zuletzt vom Bundesrat zugestimmten Fassung)“ in die Tagesordnung der nächsten und übernächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Kreisausschusses aufzunehmen und übersenden dazu folgenden Beschlussvorschlag  und folgende Anfrage, die den Beschlussvorschlag und die Anfrage von 24.07.2024 ersetzen.

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, a) vor Kinderspielplätzen und b) vor anderen der zuletzt mit Zustimmung des Bundesrates in § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO genannten Einrichtungen streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen, soweit dies nach seiner Auffassung vertretbar ist.

Anfrage:

Zur Vorbereitung auf die o. a. Beratungen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Vor welchen a) Kinderspielplätzen und b) vor welchen anderen der (zuletzt mit Zustimmung des Bundesrates) in § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO genannten Einrichtungen ist es nach Ihrer Auffassung c) vertretbar und d) nicht vertretbar, streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen?

Aus welchen Gründen ist es vor welchen Kindergärten und Schulen aufgrund des geänderten § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO entgegen Ihrer bisherigen Auffassung gerechtfertigt, streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen?

Begründung:

Wegen des geänderten § 45 StVO ist zu prüfen und zu entscheiden, welche weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden sollten.

Auf Initiative der CDU-Kreistagsfraktion (siehe Antrag vom 21.01.2022) hat der Kreistag am 24.03.2022 aufgrund eines gemeinsamen Antrages der Gruppe SPD/Grüne und CDU am 01.03.2022 u.a. beschlossen, dass ein Gesamtplan Verkehrssicherheit mit dem Ziel der Vision Zero für den Landkreis Hildesheim erarbeitet werden soll, in dem für jede Kommune des Landkreises konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dargestellt oder vorgeschlagen werden. Aufgrund dieses Beschlusses hat die Kreisverwaltung (siehe Vorlage 188/XIX vom 05.05.2022) die nach ihrer Auffassung sensiblen Einrichtungen erfasst (122 Kindertagesstätten, 63 Schulen, 41 Senioreneinrichtungen, 2 Krankenhäuser) und eine Übersicht über die nach ihrer Auffassung erforderlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgelegt (siehe Anhang zur Vorlage 319/XIX vom 02.11.2022). Dabei hat sie Kinderspielplätze und andere der kürzlich in den Katalog des § 45 Abs. 9 Satz 4 StVO aufgenommene Einrichtungen nicht berücksichtigt, obwohl dies sachgerecht gewesen wäre. Denn auch bisher war es rechtlich zulässig, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Spielplätzen und anderen „verkehrsrechtlich sensiblen“ Einrichtungen anzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit,Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Antwort der Verwaltung: 249 – Antwort der Verwaltung


Bodenuntersuchungen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 18.07.2024

 

Bodenuntersuchungen
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

bitte teilen Sie uns mit, auf welchen Flurstücken auf dem Gebiet der Stadt Sarstedt welche Bodenuntersuchungen bis zu welcher Bodentiefe vorgenommen worden sind?

Aus welchen wann vorangegangenen Untersuchungen wurden die Messstellen festgelegt und welche Gründe waren für die Einstufung als Altablagerung ausschlaggebend?

Begründung:

Unsere Anfrage Nr. 231/XIX vom 13.06.2024 (Frage nach den Flächen) haben Sie bisher nicht beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

242 – 2. Teilantwort v. 06.09.2024