Archiv der Kategorie: Anträge
Schulentwicklungsplanung Förderschulen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.03.2025
Schulentwicklungsplanung Förderschulen
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie den Beratungspunkt „Schulentwicklungsplanung Förderschulen“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 13.05.2025 sowie des Kreisausschusses am 27.05.2025 aufzunehmen und übersenden Ihnen folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag (Antrag Nr. 792/XIX) vom 11.03.2025 ersetzt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die „Schulentwicklungsplanung Förderschulen“ durchzuführen und zeitgleich beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover zu beantragen, die Förderschule Albert-Schweitzer in Sarstedt mit dem Förderschwerpunkt Lernen um den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) und Körperlich Motorische Entwicklung (KME) zu erweitern, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der anderen Förderschulen GE/KME nach schulfachlicher, pädagogischer und baulicher Beurteilung sachgerecht ist. Dazu sind die Förderschulen zu beteiligen.
Hinweis: Wie schulgesetzlich vorgeschrieben laufen Förderschulen mit dem Förderschwer-punkt Lernen zum Ende des Schuljahres 2027/28 aus.
Begründung:
Wie aus der Vorlage 862/XIX der Verwaltung zu entnehmen ist, bewegen sich nicht nur an der Schule im Bockfeld als Förderschule mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung (FöS GE) sowie Körperliche und Motorische Entwicklung (FöS KME), sondern auch an der in Trägerschaft des Landkreises befindlichen Gudrun-Pausewang-Schule als FöS GE die Schüler*innenzahlen seit Jahren an den oberen Kapazitätsgrenzen. Bereits für das kommende Schuljahr werden die Anmeldungen für die Schule im Bockfeld die zur Verfügung stehenden Plätze bei Weitem überschreiten. Vor diesem Hintergrund besteht akuter Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.03.2025
„Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim, XIX. Wahlperiode (01.11.2021-31.10.2026)“; (zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 28.11.2024)
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 14.03.2025 (Antrag Nr. 802/XIX) ersetzt.
Beschlussvorschlag:
Die „Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim, XIX. Wahlperiode (01.11.2021-31.10.2026)“ wird gem. der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung:
Die Geschäftsordnung des Kreistages Hildesheim ist anzupassen, weil in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht worden ist, dass die Sitzungen des Kreistages einen zeitlichen Verlauf eingenommen haben, der die Abgeordneten und die Mitarbeitenden der Landkreisverwaltung zumindest teilweise an den Rand ihrer Konzentrationsfähigkeit gebracht haben. Um zu gewährleisten, dass zukünftig die Sitzungen ein bestimmtes Maß nicht überschreiten, haben sich die Fraktionen und Gruppen entschlossen, die Geschäftsordnung des Kreistages zu ändern. Die Änderungen geben damit eine Redezeitbegrenzung vor, die zu einem kürzeren Verlauf der Sitzungen führen sollen, ohne den notwendigen demokratischen Diskurs einzuschränken, aber den kleineren Parteien nach wie vor die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen in einer angemessenen Redezeit vorzutragen. Neben diesem zentralen Anliegen gibt es noch einige kleinere Veränderungen, die der Klarstellung dienen sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 19.03.2025
„Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim“ (zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 23.06.2022)
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 49 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 49 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 14.03.2025 (Antrag Nr. 801/XIX) ersetzt.
Beschlussvorschlag:
Die „Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim“ wird gem. der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung:
Die in den Jahren 2022 bis 2024 deutlich gestiegene Inflationsrate, die in dieser Höhe nicht abzusehen war, hat zu einem deutlichen Kaufkraftverlust geführt. Die Entschädigungssatzung wird daher angepasst. Die Erhöhungen bleiben dabei insgesamt unter den Inflationsanstiegen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Klimaschutzkonzept
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 19.03.2025
Klimaschutzkonzept
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 11 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 11 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag im Antrag 783/XIX vom 04.03.2025 ersetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Vorlage Nr. 855/XIX der Verwaltung vom 19.02.2025 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
- Der erste Absatz wird durch folgenden Satz ersetzt:
„Das Klimaschutzkonzept wird mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2040 beschlossen, wie es in den vorgelegten Dokumenten (Klimaschutzkonzept, Abschlussbericht und Maßnahmenkatalog) beschrieben ist.“
- Absatz drei wird gestrichen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Frauen in Not – Frauennottelefon
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 19.03.2025
Frauen in Not – Frauennottelefon
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025 übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 13.03.2025 ersetzt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag möglichst in seiner nächsten Sitzung nach Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss einen ersten „Bericht über die Hilfeangebote für Frauen bei allen Formen von Gewalt“ vorzulegen. Bei den Beratungen in den Kreistagsgremien sind die relevanten Stellen und Intuitionen zu beteiligen (z.B. einzuladen).
in dem Bericht sind insbesondere anzugeben, die bestehenden und geplanten
- a) Angebote des Landkreises, der Gemeinden und anderer Behörden, mit denen der Landkreis zusammenarbeitet, sowie
- b) die Maßnahmen zur nachhaltigen Information der Öffentlichkeit über die Hilfsangebote und die Erreichbarkeit der Hilfestellen.
Begründung:
Es ist zu beraten und zu entscheiden, wie die Angebote nach dem Hilfetelefongesetz vom 7. März 2012 (BGBl. I S. 448) im Landkreis ergänzt werden können.
https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/angebot-im-ueberblick.html
https://www.gesetze-im-internet.de/hilfetelefong/BJNR044800012.html
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Förderung wohnortnahe Versorgung älterer Menschen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 17.03.2025
Förderung wohnortnahe Versorgung älterer Menschen
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 27/27.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2025 und zum Tagesordnungspunkt 28/28.1 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 27/27.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2025 und zum Tagesordnungspunkt 28/28.1 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
„Dem Beschlussvorschlag der Gruppe vom 10.03.2025 (Antrag 791/XIX) wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Haushaltsjahr 2025 50.000 € zur Verfügung gestellt werden.“
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Rettungsdienst, Interimsvergabe bis zum 30.06.2026
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 17.03.2025
Rettungsdienst, Interimsvergabe bis zum 30.06.2026
Vorlage 876/XIX
Beschlussvorschlag zum TOP 21 der Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 21 „Rettungsdienst; Interimsvergabe bis zum 30.06.2026“ Vorlage 876/XIX vom 03.03.2025 übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag
A) Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gem. Vorlage 876/XIX vom 03.03.2025 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
Mit der Auftragserteilung für die Leistungen ab 01.01.2026 ist zu gewährleisten, dass
1.1 im Vergleich zur jetzigen Situation hinsichtlich Rettungsmittel (RTW und NKTW) und Personal (NotSan und RettSan) eine Minderung ausgeschlossen wird,
1.2 bei einer Abkehr vom sogenannten MZF-System gewährleistet ist, dass die vorgehaltenen Rettungsmittel ausschließlich ihrer originären Bestimmung nach eingesetzt werden (RTW = RTW/N-KTW = N-KTW, KTW = KTW),
1.3 die Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel 8 Stunden nicht unterschreitet,
1.4 in der Rettungsleitstelle nur Personal eingesetzt wird, das als NotSan und Leitstellendisponent/in ausgebildet und in die Lage versetzt worden ist, den Hilfesuchenden telefonisch in Erste Hilfe anzuleiten (zu unterstützen),
1.5 die Ergebnisse der strukturierten Notrufabfrage (Meldebild) regelmäßig mit der tatsächlich vorgefundenen Situation am Einsatzort (Lagebild) durch geeignete Stellen evaluiert werden,
1.6 die strukturierte Notrufabfrage als ein unterstützendes Element genutzt wird, das dem Personal in den Leitstellen jedoch das Letztentscheidungsrecht überlässt,
1.7 für den Bereich Alfeld folgende Anforderungen erfüllt werden:
– 2 Rettungswagen (RTW) 24 Std.
– 1 Rettungswagen (RTW)
Mo.-Do.: 7:00 bis 19:00 Uhr
Fr.: 7:00 bis 23:00 Uhr
Sa.-So.: 8:00 bis 20:00 Uhr
– 1 Notfall-Krankenwagen (NKTW)
Mo.-Fr.: 7:00 bis 19:00 Uhr
– 1 Krankenwagen (KTW)
Mo.-Fr.: 7:00 bis 19:00 Uhr,
1.8 eine nachweislich jährlich durchgeführte Schulung auf die in Stadt und Landkreis Hildesheim geforderten, gültigen SOP (Standard Operating Procedure = Standardvorgehensweise) für alle in Stadt und Landkreis eingesetzten NotSan, RettAss und RettSan verbindlich vorgeschrieben wird,
1.9 die Eintreffzeiten bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze so erfasst und dem Landkreis monatlich mit einer nachvollziehbaren Auswertung zur Verfügung gestellt werden, die fortlaufend eine Auskunft über die einzelnen Einsätze mit den Daten
a) Alarm
b) Ankunft am Einsatzort
c) Ankunft beim Patienten
d) Übergabe des Patienten
e) Einsatzbereitschaft und
f) Ende
sowie die Gründe für die jeweilige Überschreitung Eintreffzeit von 15 Minuten gibt;
bei der Erfassung der Eintreffzeiten gem. BedarfVO sind insbesondere auch die Zeiten berücksichtigen
– die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden
– die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim erbracht werden,
– die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass
B) Der Landrat wird beauftragt, unabhängig von der o. a. Interimsvergabe darauf hinzuwirken, dass so schnell wie möglich die Eintreffzeiten gem. der BedarfVO bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze so erfasst und dem Landkreis monatlich mit einer nachvollziehbaren Auswertung zur Verfügung gestellt werden, die fortlaufend eine Auskunft über die einzelnen Einsätze mit den Daten
a) Alarm
b) Ankunft am Einsatzort
c) Ankunft beim Patienten
d) Übergabe des Patienten
e) Einsatzbereitschaft und
f) Ende
sowie die fortlaufend eine Auskunft über die einzelnen Einsätze und jeweiligen tatsächlichen Eintreffzeiten sowie die Gründe für die jeweilige Überschreitung von 15 Minuten gibt.
Bei der Erfassung der o. a. Eintreffzeiten sind insbesondere auch die Zeiten zu berücksichtigen
– die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden
– die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim erbracht werden,
– die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass der Patientenabfluss an den Krankenhäusern nicht gewährleistet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verbrauchersicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz