Archiv der Kategorie: Anträge
Fortsetzung der Förderung der Jugendwerkstatt Alfeld für die Förderperiode
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.11.2024
Antrag auf Fortsetzung der Förderung der Jugendwerkstatt Alfeld für die Förderperiode 01.04.2025 bis zum 31.12.2027
Beschlussvorschlag zum TOP 13 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.11.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 13 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.11.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Labora gGmbH vom 08.10.2024 auf weitere Förderung der Jugendwerkstatt in Alfeld für den Zeitraum vom 01.04.2025 bis zum 31.12.2027 wird zugestimmt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 bereitzustellen.
Begründung:
Die weitere Förderung der Jugendwerkstatt in Alfeld ist aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion zwingend aufrecht zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugendhilfe
Altenpflege im Landkreis Hildesheim – Rekommunalisierung der Altenpflege
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 30.10.2024
Altenpflege im Landkreis Hildesheim – Rekommunalisierung der Altenpflege
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Altenpflege im Landkreis Hildesheim – Rekommunalisierung der Altenpflege“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Kreisausschusses sowie des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Die Presseberichterstattung (HAZ vom 26.10.2024) zeigt erneut, dass eine den Bedürfnissen der Menschen entsprechende Altenpflege Maßnahmen des Landkreises erfordert. Es ist aus sozialpolitischen und wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar, diese Aufgabe weiterhin allein dem Markt zu überlassen, weil er zunehmend von monopolartigen Unternehmen dominiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit
Straßensperrungen und Rettungsdienst
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 28.10.2024
Straßensperrungen und Rettungsdienst
Beschlussvorschlag zum TOP 11.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 28.10.2024 sowie zum TOP 15.1 der Sitzung des Kreistages am 28.10.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 11.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 28.10.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 15.1 der Sitzung des Kreistages am 28.10.2024 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 05.09.2024 ersetzt.
Beschlussvorschlag:
„Erforderliche Straßensperrungen sind vom Hauptverwaltungsbeamten nur so anzuordnen, dass sich durch die Sperrungen die rechtlich vorgegebenen Eintreffzeiten für die Rettungsdienste (ggf. durch Ausnahmeregelungen oder baulich-technische Vorkehrungen) nicht verlängern.
Die Gemeinden und Rettungsdienste sind vom Hauptverwaltungsbeamten über alle geplanten Straßensperrungen frühzeitig zu informieren, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Über vorhersehbare und planbare Vollsperrungen ist der Fachausschuss rechtzeitig vor der Anordnung zu informieren.“
Begründung:
Auf die Begründung unseres Antrages (Nr. 618/XIX) vom 05.09.2024 weisen wir hin.
Mit freundlichem Gruß
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Räumliche Unterbringung der Ämter der Kreisverwaltung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 25.10.2024
Räumliche Unterbringung der Ämter der Kreisverwaltung
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Räumliche Unterbringung der Ämter der Kreisverwaltung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste sowie des Kreisausschusses aufzunehmen.
Begründung:
Unter Hinweis auf den Beschluss des Kreistages vom 12.09.2024 ist vorgesehen durch eine Anmietung des Gebäudes in der Eduard-Ahlborn-Str. 7 in Hildesheim 64 Arbeitsplätze einzurichten, mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 3 Mio. Euro für die nächsten 10 Jahre.
Daneben sind die Vorhaben bzw. Maßnahmen bzgl. des Gesundheitsamtes und des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu betrachten.
Im Interesse einer bürgerfreundlichen, funktionsfähigen und effizient arbeitenden Verwaltung ist zu erörtern, welche Ämter aus welchen Gründen wo untergebracht werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Gymnasium Michelsenschule
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.09.2024
Gymnasium Michelsenschule
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gymnasium Michelsenschule“ in der Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Schule und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Unter Hinweis auf die Beschlussfassung des Kreistages am 29.06.2023 bitten wir Sie, über den Fortgang der Angelegenheit zu berichten, insbesondere darüber zu berichten welche Verfahrensschritte bisher wann durchgeführt worden sind und zur Realisierung des Vorhabens wann geplant sind.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung,Bau und Tiefbau
Änderung der Satzung der Schülerbeförderung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.09.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 22 der Sitzung des Kreisausschusses am 12.09.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 26 der Sitzung des Kreistages am 12.09.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
„Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gem. Vorlage 725/XIX vom 21.08.2024 wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die dazu vorgelegte Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim (Entwurf) wie folgt geändert wird:
- „In § 8 Abs. 1 werden nach der Angabe „§ 114 NSchG“ die Wörter „im ÖPNV“ eingefügt und die Wörter „des Sekundarbereiches II“ durch die Wörter „des Primar- sowie des Sekundarbereiches I und II“ ersetzt.
- Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen welche Auswirkungen es hätte, wenn die Mindestentfernung von 2 km aus der Schülerbeförderungssatzung gestrichen würde.“
Begründung:
Durch die vorgeschlagene Änderung soll die bisherige Ungleichbehandlung beseitigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Zustellung der Kreistagspost
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.09.2024
Zustellung der Kreistagspost
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Zustellung der Kreistagspost“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
In der Vergangenheit ist von verschiedenen Abgeordneten wiederholt darauf hingewiesen worden, dass sie Einladungen zu Sitzungen des Kreistages bzw. seiner Ausschüsse entgegen den gesetzlichen Ladungsvorschriften überhaupt nicht oder nicht zeitgerecht erhalten haben.
Trotzdem hat gem. Ihrem Vorschlag (Vorlage Nr. 612/XIX vom 27.02.2024) der Kreisausschuss am 11.03.2024 beschlossen:
„Der Auftrag für die Erbringung der Postdienstleistungen …. wird an die CITIPOST GmbH aus 30179 Hannover vergeben.“
Seit diesem Beschluss ist es erneut wiederholt dazu gekommen, dass Mitglieder des Kreistages o. a. Einladungen nicht oder nicht zeitgerecht erhalten haben.
Als ein aktuelles Beispiel übersende ich Ihnen die Kopie Ihres Schreibens vom 05.09.2024, das ich am 10.09.2024 erhalten habe. Dieses Scheiben enthält eine Mitteilung zur Erweiterung der Tagesordnung des Kreisausschusses am 09.09.2024 und als Anlagen verschiedene Beratungsunterlagen.
Sehr geehrter Herr Lynack, die o. a. Situation ist eindeutig rechtswidrig und kann weiterhin nicht hingenommen werden. Auf das Erfordernis der tatsächlichen Zustellung haben wir Sie wiederholt und auch im Zusammenhang mit der Beratung über eine Auftragsvergabe an die CITIPOST GmbH sehr deutlich hingewiesen.
Zur Bedeutung der gesetzlichen Ladungsvorschriften für die Wahrung der Abgeordnetenrechte und Funktionsfähigkeit der Parlamente hat sich das VG Osnabrück (Urteil vom 28.10.2008 – 1 A 148/08) eindeutig geäußert:
„Verstöße gegen diese Ladungsvorschriften sind … schwere Verfahrensfehler, die zur Unwirksamkeit der in der fraglichen Sitzung gefassten Beschlüsse führen (Blum in: Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen, a. a. O., § 41 Rn. 27, unter Hinweis auf Nds. OVG, Beschluss vom 27.01.1975, dng 1975, S. 214, und VGH Mannheim, Urteil vom 14.12.1987, NVwZ-RR 1989, 153 [154]…)… Die Kammer sieht sich daher lediglich zu dem Hinweis veranlasst, dass bei der Frage der Wahrung der Ladungsfrist nach § 41 Abs. 1 NGO wohl maßgeblich auf den tatsächlichen Zugang der Ladung bei den Ratsmitgliedern und nicht auf den Zeitpunkt der Aufgabe zur Post abzustellen ist (vgl. dazu Blum, a. a. O., § 46 Rn. 18 m. w. N.; a. A. Thiele, a. a. O., § 46 Erl. 2).“
„Im Hinblick darauf, dass die Ladungsfrist der Sicherung der individuellen Mitwirkungsrechte des einzelnen Abgeordneten dient, und dass die Regelhaftigkeit der Postzustellung zunehmend in Frage steht, muss es auf den tatsächlichen Zugang bei allen Abgeordneten ankommen (ebenso Koch in: Ipsen [Hrsg.], NKomVG, Rn. 10 zu § 59), dieser muss im Streitfall nachgewiesen werden…“ (Blum in PdK Nds B-1 m. w. N.).
Wenn es in den vergangenen Jahrzehnten möglich war, die Einladung zeitgerecht zuzustellen, so sollte dies auch weiterhin ermöglicht werden. Es erscheint u. E. nicht vertretbar, aus Kostengründen ein Unternehmen mit der Zustellung der Kreistagspost zu beauftragen, bei dem immer wieder keine zeitgerechte Zustellung erfolgt.
Daher ist zu klären, mit welchen Maßnahmen Sie auf eine Beseitigung der o. a. Missstände hinwirken wollen oder was Sie dazu bereits unternommen haben. In diesem Zusammenhang erlauben Sie uns bitte folgende Anmerkung:
„Das Recht (und zugleich die Pflicht) zur Ladung der Abgeordneten … steht dem Hauptverwaltungsbeamten zu. Es handelt sich um eine ausschließliche Zuständigkeit, die von der Vertretung weder durch Einzelbeschluss noch über die Geschäftsordnung … noch durch Richtlinie… eingeschränkt werden kann“ (Blum a. a. O).
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender