Archiv der Kategorie: Anträge

Rückforderung überzahlter Schülerbeförderungskosten

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.09.2026

Rückforderung überzahlter Schülerbeförderungskosten

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 06.10.2026, des Kreisausschusses am 26.10.2026 und des Kreistages am 29.10.2026 aufzunehmen.

Begründung:

Auf unsere Anfragen und Ihre Antworten dazu weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 


Bau und Sanierung kreiseigener Schulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.09.2026

Bau und Sanierung kreiseigener Schulen

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 07.10.2026, des Kreisausschusses am 26.10.2026 und des Kreistages am 29.10.2026 aufzunehmen.

Begründung:

Es ist zu klären, wann an welcher Schule welche Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen vorgesehen sind, welche Kosten für die jeweiligen Vorhaben entstehen und in welchem Umfang sich diese Kosten beispielsweise durch gestiegene Zinsen oder andere Kostensteigerungen bereits erhöht haben bzw. erhöhen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau


Leinebrücke in Freden

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.09.2026

Leinebrücke in Freden

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 07.10.2026, des Kreisausschusses am 26.10.2026 und des Kreistages am 29.10.2026 aufzunehmen.

Begründung:

Auf die Berichterstattungen der lokalen Zeitungen weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau


Berufsbildende Schule Alfeld – Erweiterung Ausbildungsgang „Pflegefachassistenz“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 18.09.2026

Berufsbildende Schule Alfeld – Erweiterung Ausbildungsgang „Pflegefachassistenz“

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

auf einer kürzlich stattgefundenen Informationsveranstaltung der BBS Alfeld zur Pflegefachassistenzausbildung wurde mitgeteilt, dass die BBS Alfeld beabsichtigt, diesen Ausbildungsgang künftig neu anzubieten. Bislang wird dort lediglich der Kurzbildungsgang Pflegeassistenz angeboten.

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Veranstaltung geäußert, dass die Erweiterung des Ausbildungsangebots an der BBS Alfeld dem politischen Willen des Landrates sowie des Bürgermeisters der Stadt Alfeld entspreche.

Wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Aus-schusses für Schule und Kultur am 06.10.2026, des Kreisausschusses am 26.10.2026 und des Kreistages am 29.10.2026 aufzunehmen. Zur Vorbereitung auf die Sitzungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie weit sind die Planungen zur Einführung des Ausbildungsgangs „Pflegefachassistenz“ an der BBS Alfeld fortgeschritten? Welche konkreten Schritte wurden hierzu bereits ein-geleitet und zu welchem Zeitpunkt ist eine mögliche Aufnahme des Ausbildungsgangs vorgesehen?

2. Wie bewerten Sie die bisherige und künftig zu erwartende Entwicklung der Schülerzahlen im Ausbildungsgang „Pflegefachassistenz“ im Einzugsgebiet der BBS Alfeld? Welche konkreten Schülerzahl- bzw. Bewerberzahlen liegen dem Landkreis hierzu für die ver-gangenen Jahre vor?

3. Welche weiteren Bildungsträger im Einzugsgebiet der BBS Alfeld bieten bereits eine Ausbildung zur Pflegefachassistenz an? Welche Schülerzahlen weisen diese Bildungs-träger jeweils auf?

4. Sind andere Bildungsträger, die im Einzugsgebiet bereits eine Ausbildung zur Pflegefach-assistenz anbieten, in die Planungen zur Einführung dieses Ausbildungsgangs an der BBS Alfeld einbezogen worden? Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?

5. Liegt der geplanten Einführung eine konkrete Bedarfsanalyse zugrunde? Falls ja, wird um Vorlage bzw. Mitteilung der wesentlichen Ergebnisse gebeten.

6. Auf welcher Grundlage wurde im Rahmen der Informationsveranstaltung die Aussage getroffen, die Erweiterung des Ausbildungsangebots an der BBS Alfeld entspreche dem „politischen Willen des Landrates und des Bürgermeisters“? Gibt es hierzu entsprechende Beschlüsse, Abstimmungen oder sonstige Vereinbarungen?

Begründung:

Das Diakonische Bildungszentrum Leine-Innerste gGmbH in Alfeld bietet bereits diesen Ausbildungsgang zur Pflegefachassistenz erfolgreich an. Es muss sichergestellt werden, dass bei Erweiterung des Ausbildungsganges genügend Bewerber für die Mindestklassengröße bei beiden Bildungsträgern vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur


Rettungsdienst – Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.09.2026

Rettungsdienst – Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 08.10.2026, des Kreisausschusses am 26.10.2026 und des Kreistages am 29.10.2026 aufzunehmen.

Begründung:

Am 01.07.2026 ist der von Ihnen vorgeschlagene und von SPD-Grüne im Kreistag beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan in Kraft getreten, mit dem 12 von insg. 30 Rettungswagen gestrichen worden sind, die für Fälle der Notfallrettung als mobile Intensivstation ausgestattet und mit hoch-qualifizierten Notfallsanitätern besetzt sind. Alle Vorschläge der CDU-Fraktion, diesen Plan zu ändern und mehr Rettungswagen einzusetzen und Rettungsstationen zu schaffen, haben Sie und SPD-Grüne abgelehnt.

Nun hat sich die Situation im Rettungsdienst seit dem 01.07.2026 in Teilen des Landkreises zum Teil dramatisch weiter verschlechtert. Unsere Anfragen zu verschiedenen Notfalleinsätzen haben Sie bisher nicht oder nur ungenügend beantwortet.

Erst auf Nachfrage haben Sie uns am 02.09.2026 eine Übersicht zur Verfügung gestellt, in der für die Monate Juni und Juli 2026 gezeigt wird, in wie vielen Prozent der Einsätze ein Rettungs-wagen innerhalb von 15 Minuten nach seiner Alarmierung am Einsatzziel eingetroffen ist. Das Ziel, mindestens in 95 % der Fälle den Ereignisort innerhalb von 15 Minuten zu erreichen, wird weiterhin verfehlt. Die Quote ist nun in Algermissen von 92,59 % auf 76,47 %, in Duingen, Flecken von 69,23% auf 66,67% und in Holle sogar von 63,16 % auf 46,15 % gefallen.

Über diese Entwicklung hätten Sie uns unverzüglich bzw. einige Tage nach dem 01.08.2026 informieren müssen. Ferner haben Sie es augenscheinlich ungerechtfertigt unterlassen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die eindeutig rechtswidrigen Zustände zu beseitigen. Daher muss unverzüglich der Kreisausschuss tätig werden und Sie anweisen, die rechtlich unhaltbaren Zustände zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG und Genehmigung, Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen im Ambergau

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 03.09.2026

1. Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG
2. Genehmigung, Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen im Ambergau

Antrag auf Einberufung des Kreisausschusses gem. § 59 Abs. 2 S. 4 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir beantragen gem. § 59 Abs. 2 Satz 4 NKomVG den Kreisausschuss zu den o.a. Beratungs-punkten unverzüglich einzuberufen.

Begründung zu 1.:
Es ist erforderlich, Sie anzuweisen, sofort alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit der Rettungswagen mindestens in 95 % der Einsätze spätestens nach 15 Minuten am Einsatzort eintrifft.
Am 01.07.2026 ist der von Ihnen vorgeschlagene und von SPD-Grüne im Kreistag beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan in Kraft getreten, mit dem 12 von insg. 30 Rettungswagen gestrichen worden sind, die für Fälle der Notfallrettung als mobile Intensivstation ausgestattet und mit hoch-qualifizierten Notfallsanitätern besetzt sind. Alle Vorschläge der CDU-Fraktion, diesen Plan zu ändern und mehr Rettungswagen einzusetzen und Rettungsstationen zu schaffen, haben Sie und SPD-Grüne abgelehnt.

Nun hat sich die Situation im Rettungsdienst seit dem 01.07.2026 in Teilen des Landkreises zum Teil dramatisch weiter verschlechtert. Unsere Anfragen zu verschiedenen Notfalleinsätzen ha-ben Sie bisher nicht oder nur ungenügend beantwortet.

Erst auf Nachfrage haben Sie uns am 02.09.2026 eine Übersicht zur Verfügung gestellt, in der für die Monate Juni und Juli 2026 gezeigt wird, in wie vielen Prozent der Einsätze ein Rettungs-wagen innerhalb von 15 Minuten nach seiner Alarmierung am Einsatzziel eingetroffen ist. Das Ziel, mindestens in 95 % der Fälle den Ereignisort innerhalb von 15 Minuten zu erreichen, wird
weiterhin verfehlt. Die Quote ist nun in Algermissen von 92,59 % auf 76,47 %, in Duingen, Fle-cken von 69,23% auf 66,67% und in Holle sogar von 63,16 % auf 46,15 % gefallen.

Über diese Entwicklung hätten Sie uns unverzüglich bzw. einige Tage nach dem 01.08.2026 informieren müssen. Ferner haben Sie es augenscheinlich ungerechtfertigt unterlassen, die er-forderlichen Maßnahmen zu treffen, um die eindeutig rechtswidrigen Zustände zu beseitigen. Daher muss unverzüglich der Kreisausschuss tätig werden und Sie anweisen, die rechtlich un-haltbaren Zustände zu beseitigen.

Begründung zu 2.:
Es ist aufgrund der beigefügten Unterlagen erforderlich, Sie anzuweisen, zunächst keine Ge-nehmigungen zur Errichtung und zum Bau von Windkraftanlagen zu erteilen.

Auf unseren Beschlussvorschlag Nr. 1163/XIX zur Sitzung des Kreistages am 20.08.20216 wei-sen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

2026_09_03_Antrag Einberufung KA_Anlage


Verzicht auf die Erhebung der Nutzungsentschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen – Antrag zur Tagesordnung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.08.2026

Verzicht auf die Erhebung der Nutzungsentschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen

Antrag zur Tagesordnung

Bezug:

Beschlussvorschlag des Landrates BV/1105/XIX vom 20.01.2026
https://kt-info.landkreishildesheim.de/public/vo020?VOLFDNR=1000083&refresh=false
Antrag der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 1102/XIX vom 16.03.2026
https://kt-info.landkreishildesheim.de/public/vo020?VOLFDNR=1000248&refresh=false
Beschlussvorschlag des Landrates BV/1177/XIX-1 vom 04.06.2026
https://kt-info.landkreishildesheim.de/public/vo020?VOLFDNR=1000412&refresh=false
Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 1143/XIX vom 16.06.2026
https://kt-info.landkreishildesheim.de/public/vo020?VOLFDNR=1000445&refresh=false
und in der geänderten Fassung Nr. 1167/XIX vom 20.08.2026
https://kt-info.landkreishildesheim.de/public/vo020?VOLFDNR=1000535&refresh=false

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Es ist unklar, ob der Landrat aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 19.03.2026 zum TOP 16.3 auf die Erhebung von Nutzungsentschädigungen bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen ver-zichten kann.

I. Der Kreistag hat am 19.03.2026 zum TOP 16.3 beschlossen:

„Aufgrund der Verwaltungsvorlage BV/1105/XIX vom 20.01.2026 und des CDU-Antrages Nr. 1102/XIX vom 16.03.2026 wird wie folgt beschlossen:

1. Der Landkreis Hildesheim verzichtet ab dem 01.01.2026 gegenüber den betreffenden Städten und Gemeinden sowie dem Kreissportbund Hildesheim auf die Erhebung der Nutzungsentschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen an im Sinne von § 1 der Sportförderrichtlinie des Landkreises forderungswürdige Sportvereine sowie für Veranstaltungen der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der anerkannten Wohlfahrtsverbände, der Musik- und Gesangvereine, der Kulturvereinigungen, der Kulturvereine und der Musikschulen mit jeweiligem Sitz im Landkreis Hildesheim. Für die Gemeinden, in denen keine kreiseigenen Sporthallen oder kreiseigene und nicht kreiseigene Sporthallen vorhanden sind, soll für die o. a. Nutzer eine entsprechende Förderung mit dem Ziel erfolgen, dass sie zumindest in etwa gleich gefördert wer-den. Als eine Möglichkeit ist die Förderung von Übungsleitern usw. zu berücksichtigen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Vereinbarungen mit den Städten und Ge-meinden dahingehend anzupassen und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Die Verwaltung/Landrat wird beauftragt, dem Kreistag ein Konzept zur Beratung und Be-schlussfassung spätestens in seiner Sitzung am 25.06.2026 vorzulegen. Dabei sind die Überle-gungen hierzu aus dem Kreis der Bürgermeister/innen unserer Städte und Gemeinden über den NSGB einzubinden.“

II. Nr. 1 Satz 2 und Nrn. 2 und 3 des o.a. Beschlusses sind bisher nicht umgesetzt worden, weil im Kreistag folgende Beschlussvorschläge abgelehnt worden sind:
 Beschlussvorschlag des Landrates (BV/1177/XIX-1 vom 04.06.2026) und
 Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion (Nr. 1143/XIX vom 16.06.2026) in der geänderten Fassung Nr. 1167/XIX vom 20.08.2026).

a) Zum Beschlussvorschlag des Landrates (BV/1177/XIX-1 vom 04.06.2026)

Dieser Beschlussvorschlag des Landrates wurde entgegen der Planung nicht am 25.06.2026 behandelt, sondern erst in der Kreistagssitzung am 20.08.2026 und enthielt u.a. folgende Sätze:

„Die Kreisverwaltung schließt mit den betreffenden Kommunen auf Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfs vom 27.05.2026 neue Nutzungsverträge über die Über-lassung von Schulsporthallen zur außerschulischen Nutzung. Für den Fall, dass eine Kommune nicht dazu bereit ist, diesen Änderungsvertrag zu schließen, ist der bestehende Nutzungsvertrag zum 31.12.2026 fristgerecht zu kündigen.“

„Die Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hil-desheim zu schulfremden Zwecken wird in der Fassung ihres Entwurfs vom 27.05.2026 beschlossen und in Kraft gesetzt.“

Da der o.a. Beschlussvorschlag des Landrates insgesamt abgelehnt wurde, wurde auch kein Auftrag zum Abschluss neuer Nutzungsverträge beschlossen.

In die Entgeltordnung (für die Nutzung von Sporthallen an Gymnasien usw.) sollte u.a. folgende Regelungen aufgenommen werden:

„(1) Die Überlassung der schulischen Einrichtungen unter der Voraussetzung des § 1 er-folgt entgeltfrei:
1. für Veranstaltungen der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe für die Erfüllung
konkreter Jugendhilfeaufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) –
Kinder- und Jugendhilfe – und der anerkannten Wohlfahrtsverbände für deren Kernaufgaben, sofern sie ihren Sitz im Landkreis Hildesheim haben und soweit diese Kosten nicht
von Dritten gedeckt werden,
2. für Veranstaltungen der Musik- und Gesangvereine, Kulturvereinigungen und Kultur-vereine, soweit diese Vereine ihren Sitz im Landkreis Hildesheim haben und nur ideelle, kulturelle Bestrebungen verfolgen und keinen wirtschaftlichen Gewinn anstreben und auch nicht erzielen,
3. an die Musikschulen mit Sitz im Landkreis Hildesheim,
4. an im Sinne von § 1 der „Richtlinie zur Sportförderung im Landkreis Hildesheim“ förde-rungswürdige Sportvereine, die ihren Sitz im Landkreis Hildesheim haben und bei denen die Benutzung der Einrichtungen im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Aufgaben liegt, und deren Verbände,
5. an die Schulen mit Sitz im Landkreis Hildesheim …

§ 6 Schlussbestimmungen
Diese Entgeltordnung tritt am 01.07.2026 in Kraft.“

Da der o.a. Beschlussvorschlag des Landrates von insgesamt abgelehnt wurde, wurde auch die Änderung der Entgeltordnung abgelehnt. Daher können die Hallen nicht entgeltfrei den Sportvereinen und auch nicht außerhalb von besonderen Veranstaltungen den Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der anerkannten Wohlfahrtsverbände, der Musik- und Gesangvereine, der Kulturvereinigungen, der Kulturvereine, der Musik-schulen usw. überlassen werden. Denn eine Entgeltbefreiung ist nach
§ 5 der „Richtlinien für die Überlassung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hil-desheim zu schulfremden Zwecken“ rechtmäßig nur im Rahmen der Entgeltordnung möglich, die als Satzung seit dem 01.08.2011 unverändert ist und nur in einem förmlichen Verfahren geändert werden kann.

b) Die CDU-Fraktion war mit der geplanten Entgeltbefreiung für Vereine, die kreiseigene Hallen nutzen, einverstanden und hat im Interesse der Gleichbehandlung aller Vereine einen ergänzenden Beschlussvorschlag vorgelegt, der eine Entgeltbefreiung auch für die Vereine vorsah (der Sport- und vielen sonstigen Vereine), die keine kreiseigenen Hallen nutzen können. Dieser Beschlussvorschlag der CDU lautete:

„1. Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte
a) Der Beschlussvorschlag des Landrates Nr. BV/1177/XIX-1 vom 04.06.2026 wird wie folgt neu gefasst:
Für die Zeit ab 01.01.2027 werden mit den betreffenden Kommunen auf Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfs vom 27.05.2026 neue Nutzungsverträge über die Überlassung von Schulsporthallen zur außerschulischen Nutzung abgeschlossen.
Die Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim zu schulfremden Zwecken wird in der Fassung ihres Entwurfs vom 27.05.2026 beschlossen und für die Zeit ab 01.01.2027 in Kraft gesetzt.

b) Die zur Umsetzung des Beschlusses zu a) erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2027 einzuplanen.

2. Förderung des Sports sowie kultureller und sozialer Vereine, Verbände und sonstiger Gruppen, die nicht kreiseigene Sporthallen nutzen
a) Werden von den in § 2 der Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim genannten Nutzern nicht kreiseigene Einrichtungen für die in der Entgeltordnung genannten Zwecke genutzt und dafür Entgelte erhoben, werden ihnen diese Entgelte auf Antrag und Nachweis vom Landkreis Hildesheim ab 01.01.2027 bis zu der Höhe erstattet, wie sie in § 3 der jeweils gültigen Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim festgelegt sind.
Die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 bis 4 der Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim sind entsprechend anzuwenden.“

Diesen Vorschlag der CDU haben SPD-Grüne ohne Begründung abgelehnt, obwohl da-mit der Kreistagsbeschluss vom 19.03.2026 für alle Vereine umgesetzt worden wäre. Hätte die SPD diesem Beschlussvorschlag der CDU zugestimmt, wäre eine Entgeltbefreiung für alle Vereine und Verbände beschlossen worden.

c) Gem. Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 22.08.2026 vertritt der Landrat augenscheinlich die Auffassung, er könne ohne Änderung der Entgeltordnung auf Entgelte für die Nutzung der kreiseigenen Hallen verzichten.

Daher ist unverzüglich eine Klarstellung der Rechtslage erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender