Archiv der Kategorie: Anträge
Gewährleistung des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 15.10.2025
Gewährleistung des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Ein Beschlussvorschlag wird nachgereicht.
Begründung:
In der Antwort der Landesregierung vom 09.10.2025 auf die Anfrage der Abgeordneten Laura Hopmann (CDU) – bei der Landesregierung am 23.09.2025 eingegangen – zum Rettungsdienstbedarfsplan im Landkreis Hildesheim hat Frau Ministerin Daniela Behrens (SPD) namens der Landesregierung die Rechtsauffassung der CDU-Kreistagsfraktion bestätigt, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Ort grundsätzlich innerhalb von 15 Minuten vom ersten eingesetzten Rettungsmittel erreichbar sein muss.
Damit ist der Beschluss des Kreistages vom 25.09.2025 (die Ablehnung aller von der CDU-Kreistagsfraktion vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erfüllung des Sicherstellungsauftrages gem. Antrag Nr. 941/XIX vom 25.09.2025) nicht mehr zu rechtfertigen. Zudem war der Beschluss des Kreisausschusses zur Interimsvergabe zum Rettungsdienst für die Zeit vom 01.01.2026 bis 30.06.2026 aufgrund Unzuständigkeit auch nach der jetzt vom Innenministerium bestätigten Auffassung rechtswidrig.
Folglich ist über die Angelegenheit erneut zu entscheiden.
Sollten Sie und die Mehrheit des Kreistages an ihrer bisherigen Position festhalten und sich die Landesregierung weiterhin weigern, durch geeignete aufsichtliche Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass im Landkreis Hildesheim der gesetzliche Sicherstellungsauftrag flächendeckend (für jeden an einer öffentlichen Straße gelegenen Einsatzort) so schnell wie möglich gewährleistet wird, muss – unabhängig von Klagen Betroffener – der Landtag über das weitere Vorgehen entscheiden.
Der Rettungsdienst dient dem Schutz höchster Rechtsgüter und es ist rechtlich und moralisch unvertretbar, das Recht auf Leben und Gesundheit nicht für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises in gleicher Weise zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Maßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Brandschutzmängeln an Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 14.10.2025
Maßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Brandschutzmängeln an Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird zum Brandschutz in den o.a. Schulen beauftragt, unverzüglich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Prüfung zu beauftragen, ob und in welchem Umfang es mit welchen Wirkungen für die zu treffenden baulich-technischen oder administrativ-organisatorischen Brandschutzmaßnahmen sachgerecht ist, entgegen der Brandschutztechnischen Stellungnahme vom 07.03.2022, bestimmte Räume nicht mehr als Räume mit erhöhter Brandgefahr einzustufen.
Begründung:
Die Frage, ob und welche Räume in Schulen als Räume mit erhöhter Brandgefahr einzustufen sind, ist von grundsätzlicher Bedeutung. Im Zweifelsfall ist von einer erhöhten Brandgefahr auszugehen. Darüber zu entscheiden, ist zumindest im vorliegenden Fall kein Geschäft der laufenden Verwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Übertragung der Trägerschaft für Kindertagesstätten
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 14.10.2025
Übertragung der Trägerschaft für Kindertagesstätten
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Jugendhilfe und des Ausschusses für Soziales, Jugend und Gesundheit sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden
Beschlussvorschlag:
- Soweit der Landkreis die Trägerschaft für Kindertagesstätten einem freien Träger übertragen will, ist bei der Ausschreibung als ein Zuschlagskriterium eine „angemessenen Eigenleistung“ zu fordern.
- Für die Übertragung/Vergabeentscheidung nach Nr. 1 ist der Preis einschließlich der „angemessenen Eigenleistung“ mit zumindest 90 % zu gewichten.
- Für die Entscheidung über die Übertragung nach Nr. 1 sind den Abgeordneten vorzulegen:
– das abschließende Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes und
– eine Begründung für die Höhe der geforderten „angemessenen Eigenleistung“. - Der Landrat wird beauftragt, den Abgeordneten bis zur nächsten Sitzung des Kreistages einen Vordruck vorzuschlagen, der zukünftig bei Ausschreibungen nach Nr. 1 verwendet werden soll.
- Ist Träger einer Kindertagesstätte eine Gemeinde, darf die Trägerschaft dafür einem anderen Träger nur dann übertragen werden, wenn dessen „angemessene Eigenleistung“ höher ist als der für den Betrieb der Kindertagesstätte gezahlte Zuschuss der Gemeinde.
Begründung:
Soweit freie Träger die Kindertagestätte gemeinnützig betreiben wollen, eine Betriebserlaubnis besitzen oder einen Anspruch darauf haben, ist die Gewichtung des Preises mit zumindest 90 % in jeder Weise gerechtfertigt.
Alle freien Träger, die derzeit im Landkreis Kindertagesstätten betreiben und aufgrund der ihnen dafür vom Land erteilten Erlaubnis ein Recht dazu haben, werden in gleicher Weise gefördert. Es gibt keinen Grund davon abzuweichen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Schienenverkehr durch die sog. Lammetalbahn
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 01.10.2025
Schienenverkehr durch die sog. Lammetalbahn auf der Regionalbahnlinie RB 79 der DB-Tochter Regionalverkehre Start Deutschland
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Schienenverkehr durch die sog. Lammetalbahn auf der Regionalbahnlinie RB 79 der DB-Tochter Regionalverkehre Start Deutschland“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Nach uns vorliegenden Informationen häufen sich seit geraumer die Verspätungen und Zugausfälle der Lammetalbahn, wie dies bereits im Jahr 2023 geschehen ist.
Diese Unzuverlässigkeit stellt eine erhebliche Belastung insbesondere für Berufspendler sowie Schülerinnen und Schüler dar.
Daher ist zu beraten und zu entscheiden, durch welche Maßnahmen der Verwaltung oder des Kreistages die Beförderung zukünftig auch bei Zugausfällen und Zugverspätungen gewährleistet werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Erfüllung des Sicherstellungsauftrages; Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 25.08.2025
Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 Abs. 1 NRettDG
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Beschlussvorschlag
zum Tagesordnungspunkt 20 der Sitzung des Kreistages am 25.09.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 20 der Sitzung des Kreistages am 25.09.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 15.08.2025 ersetzt.
Beschlussvorschlag:
- Der Rettungsdienstbedarfsplan für die Zeit ab Mitte 2026 soll mit dem Ziel geändert werden, dass
- die im Bereich einer Rettungswache eingesetzten Rettungsmittel jeden in ihrem Bereich an einer öffentlichen Straße gelegenen Einsatzort innerhalb von 15 Minuten (§ 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD) erreichen können,
- die Zahl der RTW nicht gemindert, sondern nach Auswertung aller Einsatzdaten (siehe unten Nr. 3.5) bedarfsgerecht erhöht wird,
- die Hilfsfrist nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD zu jeder Tageszeit im gesamten Bereich des Landkreises eingehalten wird.
- Für die Zeit bis Mitte 2026 sind ab sofort alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit so schnell wie möglich die Ziele nach Nr. 1 zu erreichen und insbesondere die im Bereich einer Rettungswache eingesetzten Rettungsmittel jeden in ihrem Bereich an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort innerhalb von 15 Minuten (§ 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD) erreichen können.
Dazu wird der Landrat beauftragt, unverzüglich
- insbesondere Gespräche mit den Rettungsdiensten, den Kostenträgern und der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. aufzunehmen,
- Beschlussvorschläge zu erarbeiten und den Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung darüber einzuladen.
2.1 Der Landrat wird beauftragt, mit den Rettungsdiensten und den Kostenträgern Gespräche darüber zu führen, dass zukünftig ausreichend qualifiziertes Personal für die Aufgaben des Rettungsdienstes zur Verfügung steht. Über die Besprechungsergebnisse ist in der nächsten Kreistagssitzung zu berichten.
3. Für den Rettungsdienst soll ab sofort angestrebt und in der Vereinbarung über die Zusammenarbeit gemäß § 4 Abs. 2 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zwischen dem Landkreis Hildesheim und Stadt Hildesheim einschl. des Instituts für Notfallmedizin möglichst kurzfristig umgesetzt bzw. berücksichtigt werden, dass
3.1 die strukturierte Abfrage nur als ein unterstützendes Element genutzt wird, das die Freiheit des Personals in keiner Weise rechtlich oder tatsächlich einschränkt bei der Entgegennahme, Aufnahme, Bewertung von Notrufen oder entsprechenden Meldungen und die dazu zu treffenden Maßnahmen einschl. der Entscheidung über das einzusetzende Rettungsmittel,
3.2 der Notfall und Bedarf für eine Notfallrettung anzunehmen ist, bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind,
3.3 aufgrund der bedrohten Rechtsgüter im Zweifel kein NKTW, sondern ein RTW als erstes Rettungsmittel einzusetzen ist,
3.4 statt eines RTW ein NKTW nur dann eingesetzt wird, wenn zweifelsfrei kein RTW erforderlich ist,
3.5 die Rettungsdienste bzw. das Institut für Notfallmedizin alle zur Erfüllung des Sicherstellungsauftrages relevanten Daten zu erfassen haben (insbesondere die tatsächlichen Eintreffzeiten, die Fälle der Überschreitung der Eintreffzeiten, die Dauer und die Gründe für die Überschreitung der Eintreffzeiten, die Zeit zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmauslösung, die Zeit zwischen Alarmauslösung und Abfahrt zum Einsatzort – auch bezogen auf die einzelnen Rettungswachen und Gemeinden) und monatlich auswerten und dem Landkreis die Daten und Auswertungsergebnisse zur eigenen Auswertung zur Verfügung stellen und die Auswertungsergebnisse im Abstand von ca. sechs Monaten öffentlich bekannt gemacht werden,
3.6 bei der Planung der Rettungsmittel Großschadensereignisse nachvollziehbar zu berücksichtigt werden,
3.7 die Zeit zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmauslösung 60 Sekunden grundsätzlich nicht überschreiten darf.
3.8 allgemeine Anordnungen und Weisungen (einschl. Alarmierungsstrategie und Alarmierungsstichworte) nur im Einvernehmen mit dem Landkreis erfolgen, über das der Kreistag entscheidet.
3.9 die Strukturierten Notrufabfragen (SNA) sicherstellen, dass nicht minderausgestattete Fahrzeuge zum Einsatz vorgeschlagen werden und der Alarmierungskatalog dahingehend unverzüglich überarbeitet wird.
- Der Landrat wird beauftragt,
- alle Monatsberichte der gemeinsamen Rettungsleitstelle bzw. des Instituts für Notfallmedizin zumindest für die vergangenen drei Jahre zu veröffentlichen,
- den Abgeordneten und der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. für die vergangenen fünf Jahre zur Verfügung zu stellen:
-
- die von der Fa. FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH vorgelegten Konzepte und Gutachten einschl. deren Änderungen, Erweiterungen
- alle für den Landkreis erhobenen Einsatzdaten des Rettungsdienstes
- alle Monatsberichte der gemeinsamen Rettungsleitstelle bzw. des Instituts für Notfallmedizin (Teil des Rettungsdienstes).
- Für die Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes soll ein anderer Gutachter als bisher beauftragt werden. Es ist ein unabhängiger, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit ausgewiesener Expertise im Bereich Rettungsdienst und Qualitätsmanagement auszuwählen.
- Für die zuvor genannten Aufträge werden außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 € bereitgestellt.
- Entwürfe des Rettungsdienstbedarfsplanes oder Entwürfe zu dessen Änderung sowie allgemeine Anordnungen und Weisungen für den Rettungsdienst und die Rettungsleistelle sind zukünftig der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. zur Stellungnahme zuzusenden.
- Die Rettungsdienste und die Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. sind zukünftig zumindest einmal im Jahr zur Beratung in die Kreistagsgremien einzuladen.
- Im Haushaltsplan 2026 sind für bisher nicht berücksichtigte Zwecke des Rettungsdienstes zusätzlich zu den bisherigen Ansätzen 500.000 € einzustellen a) für Kosten, die von den Kostenträgern nicht gedeckt sind oder nicht übernommen werden b) für die Qualifizierung von Aufgaben des Rettungsdienstes (insbesondere von Notfallsanitätern), ggf. in Kooperation mit privaten und kommunalen Rettungsdiensten.
- An den Verhandlungen mit den Kostenträgern über werden zukünftig Vertreter der Rettungsdienste bzw. Leistungserbringer beteiligt.
- Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, ob und welche Kooperationsmöglichkeiten für Aufgaben des Rettungsdienstes mit dem Großraum Hannover sachgerecht wären.
Begründung:
Im Landkreis Hildesheim wird der Sicherstellungsauftrag nach § 2 Abs. 1 NRettDG nicht erfüllt, weil viele Orte aufgrund der Entfernung zur nächsten Rettungswache entgegen § 2 Abs. 4 BedarfVO-RettD überhaupt nicht innerhalb von 15 Minuten (Eintreffzeit) erreichbar sind.
Anlage 1 zeigt beispielhaft, dass verschiedene Orte nicht innerhalb der Eintreffzeit von 15 Minuten nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD erreicht werden können.
Hinzu kommt, dass die Eintreffzeit nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD in weiten Teilen des Landkreises deutlich überschritten wird: auch in Orten, die aufgrund der Entfernung zur nächsten Rettungswache innerhalb von 15 Minuten erreichbar sind (siehe Anlage 2).
Die von der gemeinsamen Rettungsleitstelle und dem Institut für Notfallmedizin erfassten Daten und erstellten Monatsberichte sind den Abgeordneten bisher nicht zur Verfügung gestellt worden – mit Ausnahme der bei der Akteneinsicht am 15.07.2025 fotografierten Unterlagen gem.
Anlage 3.
Zudem ist bisher nicht dargestellt und belegt worden,
- in welchem Umfang die Entscheidungen der Einsatzleitstelle für den Einsatz des RTW als erstes Rettungsmittel ungerechtfertigt waren,
- in welchem Umfang RTW für Zwecke eingesetzt worden sind für die sie nicht erforderlich waren,
- wie häufig und um wie viel Minuten die Eintreffzeit wo und aus welchen Gründen vom welchen Rettungsmitteln überschritten wurde.
Lebensbedrohliche Verletzungen oder Erkrankungen können plötzlich jederzeit und überall auftreten und im Sinne des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) eine gegenwärtig erhebliche Gefahr begründen. In Rettungsleitstellen ist in solchen Fällen oft schwer zu beurteilen, welches Rettungsmittel als erstes einzusetzen ist. Es muss aber in jedem Fall eine schnelle Entscheidung getroffen werden. Daher ist aufgrund der bedrohten Rechtsgüter grundsätzlich ein RTW einzusetzen. Ein NKTW ist als erstes Rettungsmittel nur dann einzusetzen, wenn ein RTW zweifelsfrei nicht erforderlich ist. Der Zeitraum zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmauslösung muss begrenzt werden, damit die in § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD genannte Eintreffzeit nicht völlig an Bedeutung verliert.
Die Alarmierungsstrategie und pauschale Reduzierung der RTW-Einsätze durch NKTW-Alarmierungen und deren Stichworte ist zu beenden. In der aktuellen Anlage 4 der Alarmierungsstichworte NKTW finden sich Positionen, die nicht dem Ausbildungsstand der Rettungssanitäter entsprechen (siehe Anlage 4). Dies ist umgehend zu korrigieren.
Im Vergleich zum Beschlussvorschlag vom 15.08.2025 wurde lediglich die Nummer 12 gestrichen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Vertragsangebot zur Weiterführung der Kindertagesbetreuung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.09.2025
Vertragsangebot der Stadt Elze und der Gemeinden Giesen, Harsum, Holle, Schellerten und Söhlde zur Weiterführung der Kindertagesbetreuung
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 21 der Sitzung des Kreistages am 25.09.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 21 der Sitzung des Kreistages am 25.09.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den im Kreisausschuss am 22.09.2025 gestellten Antrag ersetzt.
Beschlussvorschlag:
Dem Vertragsangebot der Stadt Elze und der Gemeinden Giesen, Harsum, Holle, Schellerten und Söhlde zur Weiterführung der Kindertagesbetreuung wird zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
ÖPNV und Schüler-Freistellungsverkehr von Stadt und Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.09.2025
ÖPNV und Schüler-Freistellungsverkehr von Stadt und Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie den o. a. Beratungspunkt in die Sitzungen des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau sowie in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden
Beschlussvorschlag:
„Im ÖPNV von Stadt und Landkreis Hildesheim und im Schüler-Freistellungsverkehr sollen zur Verbesserung des Angebotes und der Nutzung von bisher ungenutzten Kapazitäten der eingesetzten Busse zusätzliche Tarife oder Beförderungsangebote geschaffen werden. Dazu geeignete Vorschläge einschl. der dazu erforderliche Änderungen der Schülerbeförderungssatzung soll der Hauptverwaltungsbeamte dem Kreistag bis zur nächsten Kreistagssitzung vorlegen. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:
- Es sollen insbesondere älteren Menschen kostengünstige Fahrkarten für Strecken angeboten werden, auf denen außerhalb der Schülerbeförderungszeiten Busse fahren, die kaum besetzt sind.
- Es soll § 2 der Schülerbeförderungssatzung gestrichen werden oder es sollen Schülerinnen und Schülern, deren Schulweg im Sinne der Schülerbeförderungssatzung kürzer als 2 km ist, Busse für die Fahrten auf dem Schulweg kostenfrei nutzen dürfen.“
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Schule und Kultur
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
