Archiv der Kategorie: Anträge
Gehölzentfernung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 18.06.2026
Gehölzentfernung
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 31 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2026 und zum Tagesordnungspunkt 21 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 31 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2026 und zum Tagesordnungspunkt 21 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird beauftragt, das Merkblatt zur Antragstellung für Gehölzentfernungen zu überarbeiten und dabei insbesondere die Rechtslage klarzustellen.
Begründung:
In dem Merkblatt zur Antragstellung für Gehölzentfernungen heißt es u. a.:
„In Niedersachsen stellen erhebliche Beeinträchtigungen und Beseitigungen von Baumreihen, Alleen, Feldhecken und Feldgehölzen nach dem Nds. Naturschutzgesetz einen Eingriff dar und sind gemäß § 17 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes in der Regel genehmigungspflichtig. Dies gilt insbesondere für die freie. Landschaft, da dort das Landschaftsbild und der Biotopverbund bei der Beurteilung durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) mitberücksichtigt werden. Darüber hinaus kann auch die Entfernung oder ein erheblicher Rückschnitt von Einzelbäumen oder Baumgruppen, auch in Ihrem privaten Garten oder auf Ihrem Hof, einen solchen genehmigungspflichtigen Eingriff darstellen.“
Dies ist rechtlich unzutreffend bzw. zumindest irreführend. Was nach dem BNatSchG einen Eingriff darstellt, ist in § 14 Abs. 1 BNatSchG legal definiert. Und eine Genehmigung nach § 17
Abs. 3 BNatSchG ist nur bei einem Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG erforderlich. Ob ein solcher Eingriff vorliegt, liegt nicht im Ermessen des Landrates.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
Brücke der Kulturen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 18.06.2026
Brücke der Kulturen
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 35 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 35 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des Brücke der Kulturen Hildesheim e.V. vom 06.11.2025 soll entsprochen und die entsprechenden Mittel im Haushalt 2027 zur Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Angesichts des seit nunmehr zehn Jahren gezeigten großen Engagements wird empfohlen, dem Antrag auf Förderung zu entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.06.2026
Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 16.06.2026 und zum Tagesordnungspunkt 43 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 32 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 16.06.2026 und zum Tagesordnungspunkt 43 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 32 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte„a) Der Beschlussvorschlag des Landrates Nr. BV/1177/XIX-1 vom 04.06.2026 wird wie folgt neu gefasst:
Für die Zeit ab 01.01.2027 werden mit den betreffenden Kommunen auf Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfs vom 27.05.2026 neue Nutzungsverträge über die Überlassung von Schulsporthallen zur außerschulischen Nutzung abgeschlossen.
Die Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim zu schulfremden Zwecken wird in der Fassung ihres Entwurfs vom 27.05.2026 beschlossen und für die Zeit ab 01.01.2027 in Kraft gesetzt.b) Die zur Umsetzung des Beschlusses zu a) erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2027 einzuplanen.
- Förderung des Sports sowie kultureller und sozialer Vereine, Verbände und sonstiger Gruppen, die nicht kreiseigene Sporthallen nutzen„a) Werden von den in § 2 der Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim genannten Nutzern nicht kreiseigene Einrichtungen für die in der Entgeltordnung genannten Zwecke genutzt und dafür Entgelte erhoben, werden ihnen diese Entgelte auf Antrag und Nachweis vom Landkreis Hildesheim ab 01.01.2027 bis zu der Höhe erstattet, wie sie in § 3 der jeweils gültigen Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim festgelegt sind.
Die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 bis 4 der Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim sind entsprechend anzuwenden.b) Die zur Umsetzung des Beschlusses zu Buchstaben a) erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2027 einzuplanen. Für diese Planung sind die Gemeinden unverzüglich um die erforderlichen Auskünfte zu bitten.
- Die Umsetzung der Beschlüsse zu 1. und 2. erfolgt, soweit sie nach Auffassung des Innenministeriums nicht zu beanstanden sind. Der Landrat wird beauftragt, dies mit dem Innenministerium abzuklären.
Begründung:
- Gegen die in der Vorlage Nr. BV/1177/XIX-1 vom 04.06.2026 vorgeschlagenen Regelungen bestehen aus folgenden Gründen Bedenken:a) Mit dem Beschlussvorschlag wird der Kreistagsbeschluss vom 07.05.2026 nicht umgesetzt. Für die Vereine und Verbände, die keine kreiseigenen Sporthallen nutzen oder nutzen können, soll ein Konzept erst entwickelt und nur möglichst im Anschluss (?) umgesetzt werden.b) Die Finanzierungsregelung ist insbesondere mit dem Zweck der Kreisumlage nicht vereinbar und verstößt gegen das interkommunale Gleichbehandlungsgebot:
Die Regelung fördert nur bestimmte Vereine und Verbände.
Der mit der Regelung verbundene Einnahmeverzicht belastet zu Gunsten von Vereinen nur bestimmter Gemeinden den Kreishaushalt, zu dessen Ausgleich aber von allen Gemeinden eine Kreisumlage erhoben wird.
Die Regelung fordert, dass Gemeinden ohne kreiseigene Sporthallen mit ihrer Kreisumlage auch einen Teil der Kosten tragen sollen, die für die Förderung von Vereinen in Gemeinden mit kreiseigenen Sporthallen anfallen.Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat mit seinem Urteil vom 05.03.2024 – 10 LC 107/23 – erklärt: „Die Kreisumlage ist keine Abgabe, sondern ein Instrument des Finanzausgleichs zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Gemeinden als öffentlichen Aufgabenträgern. Dabei ist der Gleichheitsgrundsatz zu beachten, der als Ausfluss des Rechtsstaatsgebots (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) auch im Verhältnis der Hoheitsträger zueinander gilt. Der Kreis der umlagepflichtigen Gemeinden und der Umfang ihrer Umlagepflicht ist deswegen sachbezogen und willkürfrei zu bestimmen.“
Und der Staatsgerichtshof Niedersachsen hat in seinem Urteil vom 04.06.2010 – StGH 1/08 – ausgeführt: „Das interkommunale Gleichbehandlungsgebot verbietet es nach einer vom Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ständig verwandten und von den übrigen Landesverfassungsgerichten in ähnlicher Form gebrauchten Umschreibung, „bei der Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs bestimmte Gemeinden oder Gemeindeverbände sachwidrig zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Es verbietet willkürliche, sachlich nicht vertretbare Differenzierungen und ist verletzt, wenn für die Regelung ein sachlicher Grund fehlt.“c) Der Beschlussvorschlag steht im Gegensatz zum Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2026; er hätte im 1. Nachtragshaushalt 2026 berücksichtigt werden können.
- Mit dem Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion vom 16.06.2026 sollen die rechtlichen Bedenken ausgeräumt und Rechtssicherheit geschaffen werden.
Für Vereine und Verbände, die keine kreiseigenen Sporthallen nutzen oder nutzen können, soll eine gleichrangige Fördermöglichkeit geschaffen werden für den Fall, dass sie derzeit oder zukünftig für die Nutzung von Sporthallen der Gemeinde oder Dritter ein Entgelt zu zahlen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzenden
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Prüfung Festlegung eines Schulbezirks Gymnasium Sarstedt
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.06.2026
Prüfung Festlegung eines Schulbezirks Gymnasium Sarstedt
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 23 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 16.06.2026 und zum Tagesordnungspunkt 37der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 27 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 23 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 16.06.2026 und zum Tagesordnungspunkt 37der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 27 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Für das Gymnasium Sarstedt ist ein Schulbezirk festzulegen und die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemeinbildende Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Hildesheim ist entsprechend zu ändern. Der Satzungsentwurf ist dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Der Landrat wird beauftragt, in Absprache mit der Stadt Hildesheim eine Regelung zu erarbeiten, die gewährleistet, dass zukünftig allen Schülerinnen und Schülern, denen ein Besuch der von ihnen gewählten Schule aufgrund von Losentscheidungen oder aus anderen Gründen versagt wird, vom Schulträger oder der Schule in zumutbarer Entfernung zu Ihrer Wohnung eine andere Schule angeboten wird, die ihren schulischen Entwicklungsmöglichkeiten entspricht.
Begründung:
Der Beschlussvorschlag konkretisiert eine dem Schulträger oder der Schulbehörde obliegende Aufgabe. Damit soll erreicht werden, dass Schülerinnen und Schülern grundsätzlich eine Schule im Nahbereich ihrer Wohnung besuchen können und nicht allein gelassen werden, wenn sie z. B. aufgrund von Losentscheidungen nicht die Schule besuchen können, die ihrer Wahl und ihren schulischen Entwicklungsmöglichkeiten entspricht. Hinsichtlich der Kriterien, nach denen Plätze für Schülerinnen und Schüler durch das Losverfahren vergeben werden, ist ein nachvollziehbares und transparentes Verfahren zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Paten- und Partnerschaften des Landkreises Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.06.2026
Paten- und Partnerschaften des Landkreises Hildesheim
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 16.06.2026 und zum Tagesordnungspunkt 12 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 16.06.2026 und zum Tagesordnungspunkt 12 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem Beschussvorschlag wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass der letzte Satz durch folgenden Satz ersetzt wird: „Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Kreisausschuss.“
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Straßenbahnlinie 1 – Verbindung zwischen Sarstedt und Hannover
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 15.06.2026
Straßenbahnlinie 1 – Verbindung zwischen Sarstedt und Hannover
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 15.06.2026 und zum Tagesordnungspunkt 42 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 31 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 15.06.2026 und zum Tagesordnungspunkt 42 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 31 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026 übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Straßenbahnlinie 1 auf der Strecke von Gleidingen bis Sarstedt Wendeschleife soll erhalten bleiben.
Die für den Erhalt und weiteren Betrieb anfallenden nicht gedeckten Kosten sollen vom Landkreis Hildesheim getragen werden, soweit sich die Stadt Sarstedt an diesen Kosten nicht beteiligt.
Der Landrat wird beauftragt, eine durch Vertrag abgesicherte Zusage der Stadt Sarstedt darüber anzufordern, ob und in welcher Höhe sie sich an den Kosten nach Satz 2 beteiligt.
Der Landrat wird zudem beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung einen Entwurf für den Vertrag nach Satz 3 und einen Vertragsentwurf darüber vorzulegen, in dem sich der Landkreis Hildesheim gegenüber der Region Hannover verpflichtet, die Kosten nach Satz 2 zu übernehmen.
Begründung:
Die Straßenbahnlinie 1 auf der Strecke von Gleidingen bis Sarstedt Wendeschleife soll nach den bisherigen Bekundungen der Mehrheiten im Kreistag und Stadtrat von Sarstedt erhalten bleiben.
Dafür müssen die durch den Erhalt und weiteren Betrieb dieser Strecke anfallenden nicht gedeckten Kosten aus folgenden Gründen vom Landkreis Hildesheim übernommen werden, soweit sich die Stadt Sarstedt an diesen Kosten nicht beteiligt.
- Der ÖPNV im Landkreis Hildesheim wird von der RVHI Regionalverkehr Hildesheim GmbH erbracht. An dieser Gesellschaft sind der Landkreis zu 75,1 % und die Stadtwerke Hildesheim AG zu 24,9 % beteiligt. Der RVHI ist hoch defizitär. Daher wurden im Haushaltsplan des Landkreises für das Jahr 2026 Ausgleichsleistungen in Höhe von ca. 14,8 Mio. EURO veranschlagt. Auch diese Ausgaben finanziert der Landkreis aus der von den Städten und Gemeinden zu zahlenden Kreisumlage, die 2024 ca. 230 Mio. Euro betrug. Davon hatte die Stadt Sarstedt ca. 16,8 Mio. Euro und somit ca. 7,3 % zu zahlen.
Sollte die ÜSTRA die Straßenbahnlinie 1 auf der Strecke von Gleidingen bis Sarstedt Wendeschleife einstellen, muss der RVHI auf dieser Strecke einen Busverkehr einrichten, der den Haushalt des Landkreises zusätzlich belastet.
- Der Jahresfehlbetrag der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe (ÜSTRA) beläuft sich auf ca. 100 Mio. Euro. Ein (wenn auch nur sehr kleiner) Teil dieses Defizits wird durch die Straßenbahnlinie 1 von Gleidingen bis Sarstedt Wendeschleife verursacht, das von den Gemeinden der Region Hannover zu tragen ist. Dies kann auf Dauer nicht verlangt werden.
Soweit der Landkreis Hildesheim und insbesondere die Stadt Sarstedt den Erhalt der Strecke fordern, müssen sie bereit sein, das für den Betrieb dieser Strecke anfallende Defizit zu übernehmen.
- Der Landrat hat seit Jahren Verhandlungen zum Erhalt der Straßenbahnlinie geführt, aber dem Kreistag bisher noch keinen Beschlussvorschlag vorgelegt. Die Mitglieder des Kreistages haben vor einigen Wochen aus der Presse erfahren, dass es den Entwurf eines Vertrages zwischen der Region Hannover und dem Landkreis Hildesheim geben würde. Dies hat sich bei einer von der CDU-Kreistagsfraktion durchgeführten Akteneinsicht bestätigt. Der vorliegende Entwurf ist jedoch nach wie vor keine geeignete Grundlage für einen Beschluss, mit dem der Kreistag den Erhalt der Straßenbahnlinie 1 auf der Strecke von Gleidingen bis Sarstedt Wendeschleife zumindest dem Grunde nach absichert.
- Da der Landrat dem Kreistag dafür keinen Beschlussvorschlag vorlegt, müssen die Abgeordneten einen Beschlussvorschlag erarbeiten und im Kreistag beschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Bau-Turbo – Umsetzung im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 15.06.2026
Bau-Turbo – Umsetzung im Landkreis Hildesheim
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau und zum Tagesordnungspunkt 48 der Sitzung des Kreisausschusses sowie zum Tagesordnungspunkt 38 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreis-entwicklung, Bau und Tiefbau und zum Tagesordnungspunkt 48 der Sitzung des Kreisausschusses sowie zum Tagesordnungspunkt 38 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Das Bauamt soll personell verstärkt werden, um die Vorgangsbearbeitung deutlich zu beschleunigen. Eine Erhöhung der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen ist hierbei nicht vorzunehmen. Dazu unterbreitet der Landrat dem Kreistag in der nächsten Kreistagssitzung einen entsprechenden Vorschlag.
- Über den Bearbeitungsstand von Anträgen auf Genehmigungen für Baumaßnahmen wird bis auf Weiteres in jeder Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbaunach berichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
