Archiv der Kategorie: Anträge

Beschlussvorschlag Schülerbeförderung

Beschlussvorschlag zu TOP 36 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2021 (Vorlage 1082/XVIII vom 18.03.2021)

Beschlussvorschlag:

„Nr. 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltung wird zugestimmt. Damit wird folgender Vorbehaltsbeschluss des Kreisausschusses vom 6.7.2020 aufgehoben: „Der Kreisausschuss behält sich vor, über die Ablehnung von Anträgen nach § 1 Absatz 2 der o. a. Satzung zu entscheiden.“

Nr. 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung wird nicht zugestimmt.“

Begründung:

Zu Nr.1.

Innenministerium und Verwaltung meinen, der Vorbehalt betreffe keinen Einzelfall, sondern eine Gruppe von Angelegenheiten, und dafür sei eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

Das mit dem o. a. Vorbehaltsbeschluss angestrebte Ziel wird nun durch eine andere Beschlusslage erreicht: Aufgrund von Berichten Betroffener über Bearbeitungszeiten von über sechs Monaten hat der Kreisausschuss (KA) auf Antrag der Gruppe SPD-CDU am 1.3.2021 beschlossen: „Anträge, über die nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang entschieden ist, sind innerhalb von fünf Wochen nach Eingang dem Schulausschuss und dem Kreisausschuss vorzulegen.“

Die in Rede stehende Übernahme von Schülerbeförderungskosten ist eine freiwillige Leistung im eigenen Wirkungskreis des Landkreises. Lehnt die Kreisverwaltung solche Leistungen ab, hat über Widersprüche der KA zu entscheiden (§ 76 Abs. 4 Satz 1 NKomVG). Hat die Verwaltung nicht innerhalb von fünf Wochen über einen Antrag entschieden, ist er dem KA vorzulegen, der sich dann (im Einzelfall) die Entscheidung vorbehalten kann. Der KA entscheidet zudem über alle Fälle, die ihm vom HVB vor Ablauf der o. a. Frist vorgelegt werden.

Zu Nr. 2.

Der Beschlussvorschlag ist obsolet. Er bezieht sich auf einen nicht vorhandenen Beschluss.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                CDU-Kreistagsfraktion

 


Beschlussvorschlag Doktortitel Landrat Levonen

Beschlussvorschlag zu TOP 37 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2021
(Doktortitel Olaf Levonen)

Ob dem Landrat dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen ist, hat der Innenminister zu beurteilen. Diese Beurteilung muss bei Maßnahmen des Kreistages berücksichtigt werden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, eine Stellungnahme des Innenministeriums zu erbitten. Es ist ggf. kurzfristig zu entscheiden, ob eine Sondersitzung des Kreisausschusses erforderlich ist.

 

gez. Klaus Bruer                                                        gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                     Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                            CDU-Kreistagsfraktion


Anteilige Kostenübernahme des Landkreises bezüglich der Covid-19Testung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

im Hause

Hildesheim, den 18.03.2021

 

Anteilige Kostenübernahme des Landkreises bezüglich der Testung von Beschäftigten (…)mithilfe von Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2

Änderungsantrag zur Vorlage 1067/XVIII

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum o.g. Tagesordnungspunkt der Sitzung des Jugendhilfehausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag.

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit Änderungen zugestimmt, wie sie nachfolgend (rot) gekennzeichnet sind.

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Hildesheim beteiligt sich anteilig an den entstehenden Kosten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Testungen von Beschäftigten im Bereich der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege rückwirkend ab dem 15.02.2021.

 

Den kreisangehörigen Kommunen werden jeweils 25 % der entstehenden Kosten für die Testungen von Beschäftigten in den Kindertagesstätten, Krippen und Horten, erstattet, maximal aber 9,38 € pro ärztlichem Test und 3,00 € pro Selbsttest.

 

Für die Testung von Beschäftigten im Bereich der Kindertagespflege werden den kreisangehörigen Kommunen 50 % der entstehenden Gesamtkosten erstattet, maximal aber 18,75 € pro ärztlichem Test und 6,00 € pro Selbsttest.

 

Die erstattungsfähigen Kosten gelten für eine Testung pro berechtigter Person und Woche. Die Auszahlung an die jeweilige Kommune erfolgt nach monatlicher Meldung der Gesamtkosten und Anzahl der Tests sowie vorgesehener Testfrequenz pro berechtigter Person.

Die Mitfinanzierung der Testungen durch den Landkreis besteht nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem durch den Bund ein allgemeiner Anspruch auf kostenfreie Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger in Kraft tritt und vor Ort umsetzbar ist.

 

Der Kreistag stimmt der außerplanmäßigen Aufwendung im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 120.000 € beim Konto 5111-0031 „Corona-Testung“, Kostenstelle 4-07 sowie dem Kostenträger 365-001 „Sicherstellung der Kindertagesbetreuung“ zu.

Es ist anzustreben, den vollumfänglichen Betrieb schnellstmöglich wieder aufzunehmen.

Begründung :

Diese erfolgt mündlich im Rahmen der Sitzung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior                              Fraktionsvorsitzender                                      Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                     CDU-Kreistagfraktion

gez. Ludwig Bommersbach                             gez. Bernhard Flegel
stellv. Vorsitzender Jugendhilfe-                 Vorsitzender Jugendhilfe-
ausschuss                                                              ausschuss
SPD-Kreistagsfraktion                                     CDU-Kreistagsfraktion

 


Altlast Desdemona in Alfeld OT Godenau

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den 18.03.2021

Altlast Desdemona

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zu dem von uns am 01.03.2021 beantragten Beratungspunkt „Altlast Desdemona“ für den nächsten Kreisausschuss übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„Soweit es rechtlich nicht ausgeschlossen ist oder ausgeschlossen wird, behält sich der Kreisausschuss nach § 76 Absatz 2 NKomVG die vom Landkreis zu treffenden Entscheidungen vor, die zur bzw. im Zusammenhang mit der Sanierung der o. a. Altlast zu treffen oder sonst zur Abwehr der von der Altlast ausgehenden Gefahren erforderlich bzw. geboten sind.

Bei den zuvor genannten Maßnahmen ist eine Beseitigung der Schadstoffe anzustreben.“

Begründung:

Die o. a. Angelegenheit ist von grundsätzlicher Bedeutung. Sie ist den Kreistagsgremien erst vor einigen Monaten bekannt geworden, obwohl der Verwaltung zumindest seit 2017 eine rechtswidrige und zu beseitigende Schadstoffbelastung bekannt ist und dazu ein Vorgang bearbeitet wird, an dem auch die Landesregierung beteiligt ist.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                               gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                           Fraktionsvorsitzender derSPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion

 


Beschlussvorschlag Biotopvernetzung Firma AgriCo GbR/Nordstemmen

Sitzung des Ausschusses Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung am 18.03.2021;
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 4.2  (Antrag auf Förderung von der AgriCo GbR aus Nordstemmen)

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag auf Förderung von der AgriCo GbR aus Nordstemmen wird nicht zugestimmt.

Begründung:

Die Anlegung einer sog. Blühwiese ist grundsätzlich förderfähig. Eine Förderung kommt nach der Förderrichtlinie jedoch nur für ehrenamtliche oder gemeinnützige Maßnahmen in Betracht. Auch Maßnahmen von Unternehmen können im Sinne der Förderrichtlinie gemeinnützig sein, wenn sie einen Beitrag zum Naturschutz leisten, dieser aber keinen wirtschaftlichen Vorteil für das Unternehmen darstellt oder bewirkt. Dies ist dem Antrag bisher nicht bzw. nicht ausreichend zu entnehmen, um eine ggf. teilweise Förderwürdigkeit beurteilen zu können. Dies ist dem Antragsteller mitzuteilen.

 

gez. Klaus Bruer                                                         gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                       Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                              CDU-Kreistagsfraktion

gez. Johannes Dreier                                                     gez. Falk-Olaf Hoppe
Stv. Ausschussvorsitzender Umwelt                      Ausschussvorsitzender Umwelt
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion

 


Beschlussvorschlag Biotopvernetzung OBS Bockenem

Sitzung des Ausschusses Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung am 18.03.2021;
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 4.3
(Antrag auf Förderung von der Oberschule
Bockenem)

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag wird nicht zugestimmt. Dem Antragsteller ist mitzuteilen, dass eine Förderung in Betracht kommt, wenn die von der Verwaltung genannten Bedingungen erfüllt werden.

 

Begründung:

Gegen die Anlegung eines Totholzhaufens bestehen naturschutzfachlich keine Bedenken, wenn die von der Verwaltung genannten Bedingungen erfüllt werden. Der Antragsteller sollte einen entsprechenden Hinweis erhalten.

 

gez. Klaus Bruer                                                      gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                    Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion 

gez. Johannes Dreier                                                gez. Falk-Olaf Hoppe
Stv. Ausschussvorsitzender Umwelt                 Ausschussvorsitzender Umwelt
SPD-Kreistagsfraktion                                            CDU-Kreistagsfraktion

 


Beschlussvorschlag Biotopvernetzung Hartmann/Grasdorf

Sitzung des Ausschusses Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung am 18.03.2021;
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 4.1
Antrag auf Förderung von Herrn Heinrich Hartmann aus Grasdorf

Beschlussvorschlag:

Dem von Herrn Hartmann am 11.02.2021 beantragten Zuschuss wird mit Ausnahme der Verpflegungskosten wie beantragt zugestimmt unter dem Vorbehalt, dass nur solche Maßnahmen gefördert werden, die vor ihrer Ausführung hinsichtlich Orte und Umfang vom Landkreis Hildesheim einvernehmlich festgelegt worden sind. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragssteller die einzelnen Maßnahmen vor ihrer Ausführung hinsichtlich Orte und Umfang einvernehmlich und ohne neue Anforderungen, Anträge oder weiterer Unterlagen festzulegen. Für die Förderung sind keine über die Förderrichtlinie hinausgehenden Anforderungen zu stellen, insbesondere keine vertraglichen Verpflichtungen einzufordern. Die Verwaltung wird gebeten, über die Umsetzung des Beschlusses in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses zu berichten. 

Begründung:

Die beantragten Maßnahmen sind im Interesse des Naturschutzes und Förderfähig.

Die Planungen des Antragstellers sind im Interesse des Naturschutzes. Gegen die beantragten Maßnahmen bestehen vorbehaltlich noch zu klärender Einzelheiten nach Auffassung der Verwaltung keine Bedenken. Die Einzelheiten kann die Verwaltung mit dem Antragsteller abstimmen und im Zuwendungsbescheid umsetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die an der Aktion Beteiligten hinsichtlich der praktischen Maßnahmen, die für die Auswahl, Anpflanzung und Pflege der Bäume erforderlich sind, in jeder Weise fachkundig sind. Dies ist zu berücksichtigen.

 

gez. Klaus Bruer                                                      gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                     Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                            CDU-Kreistagsfraktion 

gez. Johannes Dreier                                               gez. Falk-Olaf Hoppe
Stv. Ausschussvorsitzender Umwelt               Ausschussvorsitzender Umwelt
SPD-Kreistagsfraktion                                          CDU-Kreistagsfraktion