Archiv der Kategorie: Anträge

Erfassung wesentlicher Haushaltsdaten/ Kreisumlage

Herrn Landrat                                                                                    Hildesheim, den 14.02.2022
Bernd Lynack

im Hause                                                                                                 

Erfassung wesentlicher Haushaltsdaten/ Kreisumlage

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Erfassung wesentlicher Haushaltsdaten zur Beurteilung der Kreisumlage“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Zur Unterstützung der Ermessenentscheidung über die Höhe der Kreisumlage für die Haushalte ab 2023 sollen die wesentlichen Haushaltsdaten der Kommunen erfasst und aufbereitet werden, z.B. für einen Zeitraum auch der vergangenen 10 Jahre. Die Verwaltung wird gebeten, den Kreistagsgremien hierzu geeignete Vorschläge zu unterbreiten, ggfls. bietet sich eine Projektarbeit mit der Universität Hildesheim an. Soweit erforderlich, ist ein ausreichender Haushaltsansatz in den Haushalsplan 2022 aufzunehmen.

Begründung:

Die Kreisumlage ist unter Berücksichtigung der Finanzkraft einzelner Kommunen nach einer Ermessensentscheidung des Kreistages festzusetzen.

Für eine sachgerechte Ausübung des Ermessens sind insbesondere die wesentlichen Finanzdaten jeder einzelnen Stadt, Gemeinde und der Samtgemeinde zu erfassen und zu bewerten.

Bei der Bewertung sind nicht nur der jeweils aktuelle Stand, sondern auch (über einen ausreichenden Zeitraum) die bisherige und voraussichtliche Entwicklung zu berücksichtigen.

In diesem Sinne hat die Universität Hildesheim im Rahmen eines universitären Projektes geeignete Möglichkeiten aufgezeigt, relevante Daten digital zu erfassen und für eine Ermessensentscheidung aufzubereiten.

Einzelheiten sind in einer Präsentation unter folgendem Link dargestellt:

https://www.dropbox.com/sh/3k2f6xszvca7dot/AACIAs76PLBONSv1RCPepIWia?dl=0

Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior                                                                      Fraktionsvorsitzender


Planung berufsbildende Schulen;Walter-Gropius-Schule, Herman-Nohl-Schule und Werner-von-Siemens- Schule

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause                                                                                          Hildesheim, den 03.02.2022

 

Planung berufsbildende Schulen;Walter-Gropius-Schule, Herman-Nohl-Schule und Werner-von-Siemens- Schule
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie
a) den Beratungspunkt „Planung berufsbildende Schulen“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und dazu möglichst eine gemeinsame Sitzung der Fachausschüsse durchzuführen,

b) zu den Sitzungen der Fachausschüsse die Vertreter/Vertreterinnen der o. a. Schulen einzuladen, um ihnen die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Bedürfnisse und Ziele zu geben,

c) um Beantwortung folgenden Fragen:

  1. Welche Grundstücke stehen in Hildesheim für ein Vorhaben „Bau eines Campus mit 2 oder 3 berufsbildende Schulen“ unter welchen Voraussetzungen in welchem Zeitraum zur Verfügung?
  2. Sind die Walter-Gropius-Schule, Herman-Nohl-Schule und Werner-von-Siemens- Schule für einen dauerhaften Weiterbetrieb sanierungsfähig?
  3. Welche Kosten würden für eine Sanierung der Walter-Gropius-Schule, Herman-Nohl-Schule und Werner-von-Siemens- Schule anfallen? In welchem Zeitrahmen könnten welche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden?
  4. Welche Sanierungsmaßnahmen sind bei welchen der o. a. Schulen aus welchen Gründen mit welchem Kostenaufwand unverzüglich durchzuführen? Aus welchen Gründen sind diese Sanierungsmaßnahmen bisher nicht erfolgt?
  5. Aus welchen Gründen sind bereits beschlossene Maßnahmen für die Küchen der Walter-Gropius-Schule nicht erfolgt, die Mittel von ca. 300.000 € nicht abgerufen worden?
  6. Sind seitens des Landkreises im Rahmen der vorausgegangen Planungen Kooperationsmöglichkeiten mit dem Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen geprüft worden?

Begründung:

Die Planungen für die o. a. Schulen sind mit Nachdruck durchzuführen. Die Grundstücksfragen sind umgehend und eindeutig mit der Stadt Hildesheim (dem Stadtrat) zu klären.

Mit freundlichem Gruß                                 f.d.R

gez. Friedhelm Prior                                      Christin Becker
Fraktionsvorsitzender                                  Geschäftsführerin  der CDU-Kreistagsfraktion


Kfz-Zulassung, Führerscheine

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 17.01.2022

 

Kfz-Zulassung, Führerscheine

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Kfz-Zulassung, Führerscheine“ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse und des Kreisausschusses aufzunehmen. Dazu übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:
Dem Bedarf an Kfz-Zulassungen und der Erteilung von Fahrerlaubnissen oder Änderung von Führerscheinen sollte von der Kreisverwaltung ein besseres Serviceangebot gegenübergestellt werden. Dazu wird die Verwaltung gebeten, den Kreistagsgremien Vorschläge einschl. Kosten- und Zeitplanung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Es ist zu beraten und zu entscheiden, wie der Service für die Bürgerinnen und Bürger verbessert werden kann: z. B. unter Nutzung einer internetbasierten Fahrzeugzulassung.

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Volkshochschule

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 12.01.2022

 

„Volkshochschule“

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Volkshochschule“ die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen:

Begründung:

  1. Es ist nach einem Sachstandsbericht der Verwaltung zu erörtern, welche Beschlüsse des Kreistages bzw. seiner Gremien für den weiteren Betrieb der Volkshochschule erforderlich
    sind. Hierzu verweisen wird auf die Beschlüsse des Kreisages vom 09.07.2020 (TOP 27.3), 25.03.2021 (TOP 30.1), 23.06.2021 (TOP 10), 15.07.2021 (TOP 6.4).
  2. In der am 15.07.2021 vom Kreistag beschlossenen Zuwendungsvereinbarung ist u. a. bestimmt:

„Die Landkreis Hildesheim Holding GmbH gewährt der Volkshochschule
Hildesheim gGmbH einen jährlichen Betriebskostenzuschuss nach Maßgabe
des Wirtschaftsplanes und entsprechender Beschlussfassung des Aufsichtsrates
unter der Voraussetzung, dass zumindest die Beibehaltung der derzeitigen
Angebote, Leistungen und Standorte gesichert wird.“

Nach uns vorliegen Informationen soll die Beibehaltung des räumlichen Angebots in Sarstedt von der Kreisverwaltung zumindest teilweise in Frage gestellt worden sein. Im Gegensatz dazu ist zumindest nach Auffassung der CDU-Fraktion eine bedarfsgerechte Erweiterung des VHS-Angebots auch in Sarstedt anzustreben. Dabei sind die gesellschaftlichen Veränderungen
– mehr noch als bisher – zu berücksichtigen.

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


ÖPNV und Schülerbeförderung

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 12.01.2022

ÖPNV und Schülerbeförderung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „ÖPNV und Schülerbeförderung“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Die Kreistagsgremien sind über die bisher getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV und der Schülerbeförderung mit einer Darstellung,der bisher angefallenen und zukünftig zu erwartenden Kosten zu informieren.Zudem ist es erforderlich, über die zukünftigen Maßnahmen einschließlich Zeit- und Finanzplanung unter Berücksichtigung der derzeitigen Fördermittel zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichem Gruß                                                    

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Kunst – und Kulturpreis

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 12.01.2022

Kunst – und Kulturpreis

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Kunst und Kulturpreis “ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Dazu übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag

Für den jährlich zu vergebenden  Kunst- und Kulturpreis des Landkreises Hildesheim, der insbesondere in den Schulen verschiedene Altersgruppen (insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) und verschiedene Künste anspricht, werden im  Haushaltsplan 2022 insgesamt 25.000 Euro für Preisgelder und 10.000 Euro für die Organisation zur Verfügung gestellt/eingeplant.

Über die weiteren Einzelheiten (Organisation, Beteiligung Dritter wie Vereine aus dem Bereich Kunst/Kultur, VHS, die Trägerschaft, Preisvergabe usw.) entscheidet nach öffentlicher Beratung in den Fachausschüssen der Kreisausschuss.

Begründung:

Der Kunst –und Kulturpreis hat im vergangenen Jahr in den Schulen großen Anklang gefunden und sollte unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrungen erneut durchgeführt werden

Mit freundlichem Gruß                                                      

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Aufhebung der Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

                                                                                                    Hildesheim, den  06.01.2022

Satzung zur Aufhebung der Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Aufhebung der Jagdsteuersatzung“ in die Tagesordnung aufzunehmen: a) der zuständigen Fachausschüsse, b) des Kreisausschusses und c) des Kreistages. Hierzu übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

„Die Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hildesheim vom 16. März 1978, zuletzt geändert durch Satzung vom 01. April 2002, wird gemäß der als Anlage beigefügten Satzung aufgehoben.“

Begründung:

Der Vorschlag zur Abschaffung der Jagdsteuer entspricht einer seit Jahren andauernden Entwicklung. Die Abschaffung der Steuer verdient den Vorzug vor einer Steuerminderung, weil der für die Steuererhebung erforderliche Verwaltungsaufwand vollständig entfällt. Zudem ist die Wiedereinführung der Jagdsteuer jederzeit möglich.

Den durch die Abschaffung der Jagdsteuer entfallenden Steuereinnahmen (ca. 140.000 Euro) sind die Kosten gegenüberzustellen, die von Jägern bereits seit  Jahren zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben übernommen werden. Dies sind nicht nur die Kosten zur Beseitigung des Fallwildes. Im Übrigen leisten die Jäger einen zunehmend wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Schweinepest (ASP).

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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ANLAGE

zum Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion, vom 11.01.2022 zur Satzung zur Aufhebung der Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hildesheim

Satzung zur Aufhebung der Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hildesheim vom 16. März 1978, zuletzt geändert durch Satzung vom 01. April 2002

Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der jeweils gültigen Fassung hat der Kreistag des Landkreises Hildesheim in seiner Sitzung am …    folgende Satzung beschlossen:

Die Jagdsteuersatzung für den Landkreis Hildesheim wird aufgehoben.

Diese Satzung tritt am 01.04.2022 in Kraft.

Hildesheim, den

Anlage Präsentation_Jagdsteuer