Archiv der Kategorie: Allgemein

Anfrage zum Sachstand Tarifverbund ROSA

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

im Hause

 

Hildesheim, den 05.08.2020

Sachstand Tarifverbund ROSA mit dem Schwerpunkt Schülerverkehr
Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt “Sachstand Tarifverbund ROSA mit dem Schwerpunkt Schülerverkehr“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schulausschusses aufzunehmen.

Begründung:

In der Ausgabe der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 21.07.2020 wird berichtet, dass es erneut zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Tarifverbundes ROSA insbesondere beim Schülerverkehr kommt.

Ob und ggfs.in welchem Umfang der Landkreis Hildesheim steuernd eingreifen kann, sollte im zuständigen Ausschuss von der Verwaltung sowie von der RVHi ein entsprechender Sachstandsbericht vorgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Berndt Seiler                                   gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule            Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion                         CDU-Kreistagsfraktion

2020-07-21_HiAZ Ärger über Schülerfahrkarten_print_2


Herrn Landrat

Olaf Levonen

 

im Hause

 

 

Hildesheim, den 05.08.2020

 

 

 

Übersicht zu Haushaltsdaten der Städte, Gemeinden und Samtgemeinde,

Anfrage

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

 

zur Vorbereitung auf die kommenden Haushaltsberatungen bitten wir Sie um eine Übersicht, die insbesondere folgende Haushaltsdaten der Städte, Gemeinden und Samtgemeinde für die Jahre 2010 bis 2020 (Haushaltsansatz oder Rechnungsergebnis) enthält:

 

  1. Erträge, Aufwendungen, Jahresergebnis,
  2. Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Anteil an Einkommensteuer, Anteil an Umsatzsteuer,
  3. Schlüsselzuweisungen,
  4. Kreisumlage,
  5. Schulden insgesamt, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen, Liquiditätskredite, Rücklagen und liquide Mittel,
  6. Kosten für jeweils welche a) freiwilligen Aufgabe, b) Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis und c) Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis,
  7. Gesamtkosten für die Kinderbetreuung nach Kita-Vertrag und Anteil daran a) Stadt oder Gemeinde, b) Land, c) Landkreis, d) Eltern und d) freie Träger,
  8. Investitionskosten und Personalkosten jeweils a) gesamt und b) nur für Kinderbetreuung in den Krippen und Kindergärten.

Neben dem Gesamtbetrag ist stets auch der Betrag pro Einwohner und bei den lfd. Nrn. 7 bis 8 zusätzlich der Betrag pro genehmigten Platz (Summe Krippen- und Kindergartenplätze) anzugeben.

Die Angaben sind mit den Städten und Gemeinden abzustimmen. Unterschiedliche Auffassungen sind darzustellen.

Die Übersicht sollte dem Kreistag spätestens am 01.10.2020 vorliegen. Im Gegenzug sollten die Städte und Gemeinden eine entsprechende Übersicht über die Entwicklung der Haushaltsdaten des Landkreises erhalten.

Begründung:

Der Landkreis darf im Gegensatz zu den Städten und Gemeinden keine Steuern erheben (ausgenommen die Jagdsteuer). Die Erfüllung seiner Aufgaben finanziert er daher grundsätzlich aus Zuweisungen des Landes. Da diese Mittel den Bedarf nicht decken, ist der Landkreis gesetzlich verpflichtet, von den Städten und Gemeinden eine Umlage zu erheben.

Die Abgeordneten des Kreistages müssen in jedem Jahr prüfen und darüber entscheiden, wie viel Prozent ihrer Steuereinnahmen usw. die Städte und Gemeinden an den Landkreis abzuführen haben.

Die Möglichkeiten einer solchen Prüfung werden auch beeinflusst dadurch, wann den Kreistagsabgeordneten welche Daten der Gemeinden zur Verfügung stehen. Bei der Planung für das Haushaltsjahr 2020 hat der Landkreis von den Städten und Gemeinden erst sehr spät und sehr unterschiedliche Stellungnahmen zum Haushaltsplanentwurf erhalten.

Den Kreistagsabgeordneten war es daher kaum möglich, auf der Grundlage solcher Stellungnahmen, die sie ca. vierzehn Tage vor der Kreistagssitzung erhalten hatten, z. B. die Finanzkraft der Städte und Gemeinden einzeln und im Verhältnis untereinander sowie zum Landkreis zu beurteilen.

Bei der Festsetzung dieser sog. Kreisumlage sind z. B. folgende drei Vorgaben zu beachten.

  1. Durch die Festsetzung der Kreisumlage darf die finanzielle Mindestausstattung einer Gemeinde nicht unterschritten werden.
  2. Der Finanzbedarf einer Gemeinde ist jedoch nicht gewichtiger als z. B. der Finanzbedarf des Landkreises für die Erfüllung seiner Aufgaben.
  3. Die Betrachtung und Beurteilung der zuvor genannten Ziele muss im Vergleich des Landkreises zu jeder einzelnen Gemeinde angestellt werden und dabei zugleich im Vergleich der Gemeinden untereinander.

Gleichwohl werden in 2020 aus verschiedenen Gemeinden das Verfahren und das Ergebnis zur Festsetzung der Kreisumlage beanstandet.

Um der vorgenannten Situation vorzubeugen und diesen drei Vorgaben ausreichend und zeitgerecht entsprechen zu können, bedarf es einer Übersicht, die die Haushaltsentwicklung und aktuelle Haushaltsplanung der einzelnen Kommunen über einen relevanten Zeitraum aufzeigt.

Die Kreistagsabgeordneten sollten die o. a. Übersicht also rechtzeitig vor den nächsten Haushaltsberatungen erhalten. Dann können die Städte und Gemeinden darauf bei ihren Stellungnahmen zur jeweils geplanten Kreisumlage verweisen.

Eine einheitliche Datenerfassung und Datenaufbereitung erscheint schon hinsichtlich des Gebotes zur interkommunalen Gleichbehandlung geboten.

Die genannten Daten bzw. Haushaltsparameter liegen vor und können ohne besonderen Verwaltungsaufwand erfasst und von Jahr zu Jahr fortgeschrieben werden. Mit einem geeigneten Programm ist es dann möglich, z. B. Vergleiche und Entwicklungen bei den verschiedenen Parametren darzustellen (bezogen auf die einzelne Gemeinde, in Vergleich der Gemeinden, im Vergleich zum Landkreis usw.). So können zeitgerecht Handlungs-spielräume oder Handlungszwänge erkannt werden.

Ist es der Verwaltung nicht möglich, die genannten Daten kurzfristig bzw. zeitgerecht selbst zu erheben und zu verarbeiten, kann sie sich Dritter bedienen.

In einer Fraktionskonferenz am 11. März 2017, zu der die Gruppe SPD-CDU alle Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte eingeladen hatte, sind die wesentlichen Aspekte der kommunalen Haushaltsplanung dargestellt worden. Themenschwerpunkte waren: die Haushaltslage des Landkreises, Haushaltsziele der Kreistagsgruppe von SPD und CDU, Schlüsselzuweisungen, Steuerkraftzahlen, Bedarfszuweisungen, Verfahren zur Ermittlung der Kreisumlage, gegenseitige Information von Landkreis und Gemeinden über die jeweilige Haushaltslage, bundes- und landesrechtliche Vorgaben zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung. Zur Kreisumlage erfolgte der Verweis auf § 15 NFAG, wonach die Umlagesätze verschieden festgesetzt werden können und die kreisangehörigen Gemeinden rechtzeitig vor der Festsetzung der Umlage anzuhören sind. Hinsichtlich der Anhörung erfolgt zudem der Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 31. 1. 2013 – 8 C 1.12 – und die in dessen Begründung verdeutlichte Pflicht des Landkreises zur Prüfung der Haushaltslage jeder einzelnen Gemeinde.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernhard Brinkmann                                 gez. Dr. Bernhard Evers
Stv. Ausschussvorsitzender im                       Ausschussvorsitzender im
Ausschuss für Finanzen, Personal                 Ausschuss für Finanzen, Personal
und Innere Dienste                                               und Innere Dienste

 gez. Klaus Bruer                                                gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                               Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                        CDU-Kreistagsfraktion

169 – Antwort der Verwaltung-HH-Daten der Städte-Gem._Samtgem.

169 – Antwort der Verwaltung 03.11.2020 (1)

 


Altenpflege im Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den 31.07.2020

 

Altenpflege im Landkreis Hildesheim
Aufnahme in die Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, das Thema „Altenpflege im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Sozialausschusses, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen. Für die Erarbeitung eines Beschlussvorschlages übersenden wir Ihnen folgenden ersten Entwurf, den wir mit der Bitte um Anregungen auch verschiedenen Stellen zusenden, die im Bereich der Altenpflege tätig sind.

Beschlussvorschlag – Erster Entwurf

1. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim spricht sich dafür aus, dass

a) eine wohnortnahe und nachhaltige pflegerische Versorgungsstruktur nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorstellungen und Vorgaben des Kreistages gem. den Produktbeschreibungen und Grundsatzbeschlüssen des Kreistages sichergestellt wird (dazu zählen neben Altenpflegeheimen auch entsprechende Wohngemeinschaften und andere kleinräumige Lösungen bzw. Versorgungsformen nach dem Quartiersansatz),

b) Investitionskosten als freiwillige Leistung auch für solche Maßnahmen anerkannt werden können, die über die Anforderungen der Bundesverordnung über bauliche Mindest­anforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige von 1983 oder des aktuellen niedersächsischen Entwurfes liegen, sofern die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet sind,

c) grundsätzlich innerhalb eines Heimes für gleiche Leistungen gleiche Heimentgelte zu verlangen sind,

d) alsbald und dann in jedem Jahr vom Kreistag in Abstimmung mit den dafür relevanten Stellen und Beteiligten zu einer öffentlichen Kreis-Pflegekonferenz eingeladen wird (unabhängig von der „örtliche Pflegekonferenz“)

e) regelmäßig örtliche Pflegekonferenzen stattfinden (themen- oder ortsbezogen), zu denen vom Kreistag alle Betroffenen eingeladen werden (Vertreter der Pflegebedürftigen, Pflegekammer, Gemeinden, Heimbetreiber usw.),

f) über die Ergebnisse der örtlichen Pflegekonferenzen in der darauf folgenden Sitzung des Sozialausschusses berichtet wird,

g) die Verwaltung dem Kreistag erstmals im Frühjahr 2021 und dann im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres – nach Anhörung der Gemeinden – einen Bericht dazu vorlegt, mit welchen konkreten Maßnahmen die notwendige pflegerische Versorgungsstruktur (§§ 5 und 6 NPflegeG) in den nächsten fünf Jahren sichergestellt werden soll (an welchen Orten, von wem, in welcher Form, mit welchen Kosten, mit welcher Beteiligung des Landkreises usw.),

h) die Verwaltung den Kreistag möglichst kurzfristig darüber informiert, wie sich die Kosten in dem o. a. Bereich für welche Leistungen seit 2016 entwickelt haben und nach derzeitiger Informationslage in den nächsten fünf Jahren entwickeln werden,

i) die Verwaltung dem Kreistag möglichst kurzfristig einen Bericht zu den im Bereich der Pflege bestehenden Personalprobleme vorlegt. Darin soll insbesondere aufgezeigt werden, wer für welche Pflegedefizite aufgrund unzureichender Personalkapazitäten mit welchen rechtlichen Folgen verantwortlich ist, wer für die Schaffung welcher Ausbildungsplätze verantwortlich ist, welche Ausbildungsplätze wann benötigt werden und vorhanden sind,

j) die Verwaltung dem Kreistag möglichst kurzfristig mitteilt, welche konkreten Maßnahmen der überörtliche Träger der Sozialhilfe bzw. das Land zur Beseitigung der im Bereich der Pflege bestehenden Personalprobleme treffen wird.

2. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim bittet den Landtag

a) um eine stärkere Landesförderung für die stationäre Altenpflege – vorzüglich durch ein Pflegewohngeld wie z. B. in Nordrhein-Westfalen,

b) entsprechend einer Regelung in Nordrhein-Westfalen zu bestimmen, dass der örtliche Träger der Sozialhilfe insbesondere für nachgewiesene betriebsnotwendige Aufwendungen für ein Altenpflegeheim (Investitionskosten) einen Bescheid über die Anerkennungsfähigkeit dieser Kosten zu erteilen hat,

c) durch Verordnung sachgerechte Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime usw. oberhalb der Bundesverordnung festzulegen.

 

3. Der Landrat wird gebeten, die Bitten zu Nr. 2 an den Landtag zu übermitteln.

Begründung:

  1. Gem. § 5 NPflegeG ist der Landkreis verpflichtet, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende notwendige pflegerische Versorgungsstruktur nach Maßgabe des Gesetzes sicherzustellen (im eigenen Wirkungskreis gem. § 6 des Gesetzes). Dabei kann er durch freiwillige Leistungen mehr als die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Über solche Leistungen hat zumindest in Grundsätzen der Kreistag zu entscheiden. Dies gilt auch für die Anerkennung von Investitionskosten, die bundes- und landesrechtliche Mindest­an­forderungen überschreiten oder dort greifen, wo es keine Vorgaben durch Gesetz oder Verordnung gibt.
  2. Erforderliche Maßnahmen sollten konkreter als bisher geplant und benannt werden. Dazu können die vorgeschlagenen Planungen, Berichte und Konferenzen beitragen.
  3. Unzureichende Zustände in der Pflege müssen rechtzeitig erkannt und verdeutlicht werden. Dazu können die vorgeschlagenen Kreis-Pflegekonferenzen betragen.
  4. Das Land muss sich an den Kosten der Pflege wirksam beteiligen und sachgerechte sowie zeitgemäße Standards mit Entscheidungsbefugnissen für die Landkreise beschreiben. Dazu soll die Bitte an die Landtagsabgeordneten beitragen.
  5. Notwendige Investitionskosten für Altenpflegeeinrichtungen einschl. digitaler Infrastruktur, die alle Pflegheimbewohner in einem Heim in gleicher Weise nutzen, müssen in gleicher Weise alle Pflegeheimbewohner oder für sie die Sozialbehörde tragen. Dies hat der Kreistag schon 2017 beschlossen. Diese Kosten dürfen nicht direkt oder indirekt zulasten der Personalkosten abgewälzt werden. Ein ruinöser Wettbewerb, der stets zulasten der Personalkosten geht, ist zu verhindern; es muss weiterhin regionale und insbesondere gemeinnützige Anbieter geben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                            gez.  Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der       Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion              CDU-Kreistagsfraktion

 


Anfrage über die Gewährung von Zuschüssen in Kinder-Tageseinrichtungen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

                        Hildesheim, den 15.07.2020

Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung und den Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder;
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

am 13.05.2020 ist der Beschluss des Kreistages zur „Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung und den Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ geändert worden (siehe Anlage). Ursache war eine angestrebte Gleichstellung der verschiedenen Einrichtungen. Auf das Protokoll der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 17.02.2020 wird hingewiesen.

Bitte teilen Sie uns mit, welche Maßnahmen bzw. Zuwendungen aufgrund der geänderten Beschlusslage für welche Einrichtungen wann erfolgt sind bzw. für wann vorgesehen sind.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer
                                             gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                            Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                   CDU-Kreistagsfraktion

2020_07_15_Anfrage KitaInv. Anlage Protokoll_2


Agenda 21 und Lokale Agenda 21 bzw. Agenda 2030 Nachhaltigkeitsmanagement Agenda 2030

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

         Hildesheim, den 06.07.2020

Agenda 21 und Lokale Agenda 21 bzw. Agenda 2030
Nachhaltigkeitsmanagement Agenda 2030

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt  „Agenda 21 und Lokalen Agenda 21 bzw. Agenda 2030 – Nachhaltigkeitsmanagement“ der nächsten Sitzung des Kreistages übersenden wir den gemeinsamen Antrag der Gruppe SPD-CDU mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Unabhängigen und der Fraktion Die Linke, der den Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU vom 18.03.2020 ersetzt:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie ein Nachhaltigkeitsmanagement mitsamt eines Klimaschutz-Checks aufgebaut und betrieben werden kann und dem Kreistag hierzu einen Bericht und Beschlussvorschlag vorzulegen.

Im Rahmen dieser Prüfung sollen insbesondere beteiligt werden
– die Fachausschüsse unter Federführung des Umweltausschusses, bis zu dem
Zeitpunkt,bis es zu einer Schwerpunktbildung der Nachhaltigkeit-und
Klimaschutzziele gekommen ist und diese in den jeweiligen Fachaus-
schüssen weiter bearbeitet werden,
–   die Klimaschutzagentur,
–   externe Stellen, die

a) über einschlägige Erfahrungen verfügen oder entsprechende Fördermittel zur Ver-
fügung stellen können (zu nennen sind z. B. die zuständigen Landes-
und Bundesbehörden, die Bertelsmann Stiftung, die Landeshauptstadt Hannover)

b) bei der Fortentwicklung und Umsetzung beteiligt werden können, z. B. Universitäten.

c) Der Landkreis Hildesheim implementiert sukzessive einen Klimaschutzcheck als ein
Element eines übergreifenden Nachhaltigkeitsmanagements unter Einbindung der
gemeinnützigen Klimaschutzagentur Landkreis Hildesheim.

d) Die Klimaschutzagentur Landkreis Hildesheim soll kontinuierlich über die
praktischen Ergebnisse und deren Anwendbarkeit innerhalb der zuerst bekannten Aufgabenfelder (Amt 206 und Amt 304) berichten und ggf. Verbesserungsvorschläge aufbereiten.

Der o.a. Beschlussvorschlag soll einen Zeitplan enthalten sowie die zur Umsetzung erforderlichen personellen und finanziellen Mittel in 2021 und den Folgejahren darstellen.

Begründung:

Der Kreistag hat sich am 26.09.2019 auf Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 19.09.2019  durch eine Regelung in der Hauptsatzung dafür ausgesprochen, dass alle Entscheidungen mit den in der Agenda 21 und Lokalen Agenda 21 bzw. Agenda 2030 beschriebenen Grundsätzen verträglich und abgestimmt sein sollen. Am 30.01.2020 hat der Kreistag auf Antrag von SPD und CDU sich grundsätzlich für  ein Nachhaltigkeitskonzept ausgesprochen. Zudem hat der Kreistag auf Anregung der Grünen, der Unabhängigen und der Linken einem zu planenden Klimaschutz-Check zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bruer                                             Friedhelm Prior
SPD-Fraktionsvorsitzender              CDU-Fraktionsvorsitzender

 


Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der Volkshochschule Hildesheim gGmbH

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

im Hause

Hildesheim, den 02.07.2020

Volkshochschule Hildesheim gGmbH

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Beratungspunkt „Volkshochschule Hildesheim gGmbH“ in der Sitzung des Kreisausschusses am 06.07.2020 und des Kreistages am 09.07.2020 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

1.Der Kreistag spricht sich dafür aus, dass die Volkshochschule Hildesheim gGmbH (VHS) wegen deren Einnahmeeinbußen aufgrund der Corona-Pandemie finanziell unterstützt wird, insbesondere um eine Insolvenz abzuwenden und die VHS auf Dauer zu erhalten.

Hierzu werden für Sofortmaßnahmen 250.000 € für den Zeitraum bis zur nächsten Kreistagsitzung am 8. Oktober 2020 zur Verfügung gestellt, über deren Freigabe nach Vorbereitung durch den Finanzausschuss der Kreisausschuss entscheiden soll.

2. Der Landrat wird gebeten, die VHS zu bitten, gegenüber dem Landkreis umgehend insbesondere

–  ihre aktuelle Finanzlage und Finanzplanung bis Ende 2021 darzustellen,

–  ab 30.06.2020 monatlich einen Finanzbericht vorlegen, aus dem sich nach jeweils
aktuellem Stand die Liquidität, die Abweichungen zum Wirtschaftsplan sowie
perspektivische Erwartungen der nächsten zwei Monate ergeben,

–  verschiedene Maßnahmen zur kurz-, mittel und langfristigen Verminderung von
Ausgaben und deren jeweiligen kurz-, mittel und langfristigen Auswirkungen zu beschreiben,

– verschiedene Maßnahmen, um kurz-, mittel und langfristigen  Einnahmen zu erzielen
und deren jeweiligen kurz-, mittel und langfristigen Auswirkungen zu beschreiben,

3. Der Landrat wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses zu berichten:  -welche Zuwendungen/Zuschüsse die VHS für welche konkreten Zwecke in welchen  Zeiträumen für geboten hält,
-welche Zuwendungen/Zuschüsse der VHS nach seiner Auffassung in welcher Form und in welchen Zeiträumen gegeben werden sollten.

4. Der Kreistag bittet, die Stadt Hildesheim die VHS in gleicher Höhe wie der Landkreis direkt oder über den Verein Volkshochschule e.V. zu unterstützen und dazu kurzfristig, aber spätestens bis Ende September 2020 die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

5. Zur Untersuchung der Aufgabenstruktur und Organisation, mit dem Ziel, die VHS wirtschaftlich und zukunftsfähig aufzustellen, wird die Landkreis Hildesheim Holding gGmbH gebeten, unter Einbeziehung von Stadtverwaltung, Volkshochschule e.V und VHS sowie ggf. externer Begleitung ein entsprechendes Konzept bis zum 31.10.2020 erstellen.

6. Der Landrat wird gebeten, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung alle erforderlichen Unterlagen und Beschlussvorschläge vorzulegen, die zur Gründung und zum Betrieb einer Kreisvolkshochschule Hildesheim ab dem 01.01.2021 erforderlich sind.

7. Die Vertreter des Landkreises Hildesheim in der Landkreis Hildesheim Holding gGmbH werden beauftragt,
–  nach Vorgaben des Kreisausschusses der VHS unabhängig von der Vereinbarung zur
Finanzierung der VHS zusätzliche Mittel zur Fortsetzung des Betriebes an den
vorhandenen Standorten zur Verfügung zu stellen,
–  einer neuen Vereinbarung zur Finanzierung der VHS nur nach Vorgaben des
Kreisausschusses zuzustimmen,
– auf eine Übernahme aller Anteile der VHS hinzuwirken.

Bei den einzelnen Maßnahmen sind die Ergebnisse der rechtlichen Prüfungen zu berücksichtigen.

Begründung:

Die VHS hat in einer Präsentation „Situation der VHS-Hildesheim in Zeiten der Corona-Pandemie“ (Stand: April 2020) die sich für sie aus der Corona-Pandemie ergeben finanziellen Folgen dargestellt. Trotz Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten und Nutzung von Überschüssen aus der Vergangenheit würde eine erhebliche Deckungslücke verbleiben. Daher bittet die VHS um zusätzliche Unterstützung. Dieser Bitte soll mit dem o. a. Beschluss entsprochen werden, um die Fortsetzung der Erwachsenenbildung im Kreis- und Stadtgebiet Hildesheim zu sichern. Dies gilt besonders für den zweiten Bildungsweg, der berufliche Perspektiven eröffnet und damit Entlastungen der Sozialsysteme bewirkt. Wenn sich auch die Stadt Hildesheim an der Unterstützung beteiligt, werden die zur Verfügung gestellten Mittel nur zum Teil benötigt. Welche Hilfen wie schnell und in welcher Form tatsächlich erforderlich und zweckmäßig sind, muss kurzfristig geprüft werden. Die Hilfe des Landkreises könnte z. B. aus dem Kreishaus direkt erfolgen oder aus der Landkreis Hildesheim-Holding GmbH als Gesellschafterin.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                  gez. Friedhelm Prior                          
Fraktionsvorsitzender                      Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                      CDU-Kreistagfraktion

 


Vergünstigte Beförderung von Schülern und Auszubildenden

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 22.06.2020 

Vergünstigte Beförderung von Schülern und Auszubildenden

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt “Vergünstigte Beförderung von Schülern und Auszubildenden“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen. Dazu übersenden wir folgenden 

Beschlussvorschlag:

a) Der Kreistag spricht sich grundsätzlich dafür aus, im ÖPNV einen besonderen Tarif zu schaffen, wonach Schüler und Auszubildende den ÖPNV im gesamten Tarifverbund Rosa für möglichst nur 25 € im Monat zu jeder Zeit nutzen können.

Als mögliche Alternative kommt in Betracht, die Monatskarten (bzw. Zeitfahrausweise) für Schüler und Auszubildende um zunächst ca. 20 oder 30 Prozent zu bezuschussen

b) Die Umsetzbarkeit der beiden Vorhaben muss jedoch hinsichtlich der praktischen, rechtlichen und finanziellen Auswirkungen untersucht und erprobt werden.

Hierzu soll die Verwaltung bis zum 30.10.2020 ein Konzept für Testphasen außerhalb der Ferien zu entwickeln, in der Schüler und Auszubildende den ÖPNV im gesamten Tarifverbund Rosa für 25 € im Monat zu jeder Zeit nutzen können

oder

Monatskarten (bzw. Zeitfahrausweise) um 20 Prozent oder 30 Prozent bezuschusst bekommen.

Die Konzepte sollen jeweils

  1. für einen Zeitraum von a) einem Monat, b) zwei Monaten und c) drei Monaten erstellt werden,
  2. einen Zeitplan enthalten, in dem die erforderliche Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung des Vorhabens angegeben werden,
  3. aufzeigen, welche einzelnen Beschlüsse des Kreistages und welcher anderen Gremien und Stellen zur Umsetzung des Vorhabenns erforderlich sind,
  4. darstellen, welche organisatorischen Maßnahmen von welchen Stellen zu Umsetzung des Vorhabens insgesamt und zur Evaluierung sowie Berichterstattung in den Kreistagsgremien erforderlich sind,
  5. welche Kosten für das Vorhaben schätzungsweise a) insgesamt, b) für welche Schülergruppe und c) welchen Ort anfallen werden,
  6. ob und ggf. unter welchen Bedingungen für das Vorhaben von welchen Stellen auf welcher rechtlichen Grundlage a) befristet oder b) auf Dauer welche Zuschüsse zu erwarten sind,
  7. abgesehen von begründeten Ausnahmen Schüler und Auszubildende bis zum 21. Lebensjahr erfassen, die an einer allgemeinbildenden Schule, Berufseinstiegsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufsoberschule oder einem Beruflichen Gymnasium angemeldet sind.

c) Für die Testphase wird ein Betrag i. H. v. 500.000 € im Haushaltsplan 2021 zur Verfügung gestellt.

d) Die abschließende Entscheidung darüber, wie und wann Probephasen durchgeführt werden sollen, werden nach einem Beschlussvorschlag der Verwaltung getroffen.

Begründung:
Der Tarifverbund Rosa hat bereits viele positive Aspekte und eine Verbesserung des ÖPNV erreicht.

Die Gruppe SPD-CDU setzt durch den vorstehenden Antrag ein wichtiges und deutliches Signal für eine stärkere Nutzung des ÖPNV und damit einen  aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Bereits in anderen Regionen wurden diese vergünstigten Schüler*innenfahrkarten flächendeckend mit sehr gutem Erfolg eingeführt und zu einem tragfähigen Mobilitätskonzept entwickelt.

Durch das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG) haben die kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger seit dem 01.01.2017 die vollständige Aufgaben- und Ausgabenverantwortung für Planung und Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV einschließlich der Ausgleichszahlungen für die sogenannten Ausbildungsverkehre erhalten.

Nach der aktuellen Shell-Jugendstudie sehen drei von vier Jugendlichen die Umwelt-/Luftverschmutzung als ein Hauptproblem unserer Zeit an. Daher muss sich der politische Raum proaktiv für eine klimafreundliche Mobilität einsetzen.

Ein wichtiger und zukünftiger Aspekt ist, dass die Nutzer*innen auch nach dem
21. Lebensjahr überzeugte Nahverkehrskunden*innen sind, die auch weiterhin
verstärkt den ÖPNV nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Berndt Seiler                                        gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule                 Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion                              CDU-Kreistagsfraktion

gez. Erika Hanenkamp                              gez. Heinrich Machtens                           Arbeitskreissprecher/in f. Bau- u.Kreisentwicklung  u.Kreisentwicklung
SPD-Kreistagsfraktion                              CDU-Kreistagfraktion