Archiv der Kategorie: Allgemein

Altlast Desdemona und Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz

Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat Bernd Lynack

Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.04.2022

 

 

Altlast Desdemona und Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, die o. a. Beratungspunkte in die Tagesordnung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 21.04.2022 bzw. der nächsten Sitzung aufzunehmen.

Begründung:

Am 01.03.2021 bzw. am 07.06.2021 wurden die o.a. Angelegenheiten im Kreisausschuss behandelt, über den Fortgang ist zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen                                                       f.d.R.

gez. Friedhelm Prior                                                             Christin Becker

Fraktionsvorsitzender                                                            Geschäftsführerin

der CDU-Kreistagsfraktion


ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

Die CDU-Kreistagsfraktion drängt auf eine unverzügliche Einführung des 25 Euro -Ticket im Monat für Schüler und Auszubildende und das befristet 9 Euro- Ticket. Dies muss sehr kurzfristig ermöglicht werden, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Prior. Dafür wollen wir vom Landrat einen verbindlichen Zeitplan und eine konkrete Auskunft darüber, ob und ggf. welche Beschlüsse der Kreistagsgremien erforderlich sind. Die dazu erteilten Auskünfte der Verwaltung sind unbefriedigend, daher haben wir beantrag dieses Thema im nächsten Schulausschuss, Kreisausschuss und Kreistag zu behandeln. Wenn jetzt schon ein Rabatt von 30 % gegeben werde, dann könne auch alles 25 oder 9 Euro rabattiert werden. Eine Satzungsänderung, wie der Landrat meine, sei dafür nicht erforderlich.


ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 05.04.2022

 

ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse und sodann des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

In der Sitzung des Kreistages am 24.03.2022 wurde auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion u. a. beschlossen:

a) Solange im Landkreis Hildesheim keine regionalen Schüler- und Azubi-Tickets gem. § 7 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) angeboten werden, soll das Bezuschussungsmodell nach § 8 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim für Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II soll dahingehende geändert werden, dass die Vergünstigung/Förderung den 25 € übersteigenden Betrag abdeckt.

b) Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich alle zur Umsetzung des Beschlusses zu a) erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

c) Die Verwaltung wird zudem beauftragt, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit auch bei uns regionale Schüler- und Azubi-Tickets gem. § 7 NNVG angeboten werden und eine Landesförderung gem. Anlage 3 zum NNVG erfolgen kann.

Dazu berichtete die HAZ am 26.03.2022, dass nach Auffassung der Kreisverwaltung zunächst die Schülerbeförderungssatzung geändert werden müsse. Dies erscheint zwar zweckmäßig, aber nicht zwingend erforderlich. Denn es sollte aufgrund des o. a. Beschlusses rechtlich und auch tatsächlich möglich sein, den Betrag über 25 € zu erstatten, der nach Abzug von 30 % Rabatt vom Normalpreis verbleibt. Und entsprechend sollte es rechtlich und tatsächlich auch möglich sein, den Betrag über 9 € zu erstatten. Am 31.03.2022 berichtete die HAZ über die Einführung des 9-Euro-Tickets der SVHI Stadtverkehr Hildesheim. Folglich stellt sich die Frage, ab wann und in welcher Form das 9-Euro-Tickets im gesamten Gebiet des Landkreises Hildesheim angeboten werden kann und welche Entscheidungen dafür vom wem erforderlich sind.

Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion sind zu den o. a. Themen möglichst kurzfristig die erforderlichen Beratungen durchzuführen und Entscheidungen zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                                                             

Fraktionsvorsitzender

der CDU-Kreistagsfraktion


Keine Zustimmung für den Haushaltsplan 2022 des Landkreises Hildesheim

Hildesheim, den 24.03.202

In der Sitzung des Kreistags am 24.03.2022 hat die CDU-Kreistagsfraktion dem Haushaltsplan des Landkreises für das Jahr 2022 nicht zugestimmt.

Ausschlaggebend waren insbesondere folgende Gründe:

  1. Die von der Kreisverwaltung vorgelegten Haushaltsdaten ermöglichten keine sachgerechte Beurteilung über die Höhe der Kreisumlage, die die Städte und Gemeinden an den Landkreis zur Finanzierung der Kreisaufgaben zu zahlen haben. Diese Umlage soll nun ca. 192 Mio. betragen, dass sind ca. 34 % aller Einnahmen des Landkreises. Da die Kommune auch einen wesentlichen Teil der Kosten für die Kinderbetreuung tragen, müssen sie mittlerweile weit über die Hälfte ihrer Einnahmen für Kreisaufgaben zahlen. Dies setzt die Städte und Gemeinden unter Druck, insbesondere ihre Grund- und Gewebesteuer zu erhöhen. Diese Spirale will die CDU-Fraktion durchbrechen und fordert zur Entlastung der Kommunen höhere Zuschüsse des Landkreises für Kita und Schulen, solange die Kreisumlage nicht deutlich gesenkt wird.
  2. Bis zur Kreistagssitzung hat CDU-Fraktion keine Antworten auf ihre Fragen erhalten, wie sich in den vergangenen Jahren die Haushaltslage in den Städten und Gemeinde entwickelt hat und wie die Sparbeschlüsse von Schwarz-Rot aus der letzten Wahlperiode umgesetzt worden sind. Zudem sind wichtig Maßnahmen und Vorhaben, die in der letzten Wahlperiode Schwarz-Rot beschlossen haben, von der Verwaltung schlicht nicht ausgeführt oder vor der neuen Mehrheitsgruppe (Rot-Grün) sogar aufgeboben worden.
  3. Die Mehrheitsgruppe von Rot-Grün hat die Anträge der CDU-Fraktion abgelehnt, z. B. mehr Transparenz darüber zu schaffen, welche freiwilligen Leistungen des Landkreises welche Kosten verursachen. Daher fordert die CDU-Fraktion eine globale Minderausgabe von ca. 4 Mio. €. Dies deckt zumindest die Finanzierung der von der CDU geforderten

200.000 € für ÖPNV und Schülerbeförderung

500.000 € für Baukosten und Bauunterhaltungskosten für Grundschulen

500.000 € für Hilfe für Menschen der Ukrain

50.000 € Ehrenamtliche Netzwerke im Sozialbereich

30.000 €  für den Gesamtplan Verkehrssicherheit (gemeinsamer Antrag Nr.58/XIX  mit der Mehrheitsgruppe

50.000 € für Landkreisförderung Niedersächsischer Weg

50.000 € für Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes

 


Finanzielle Erhöhung der Lehrmittel in den Berufsbildenden Schulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.03.2022

 

Änderungsantrag zu Antrag Nr. 68/XIX der Mehrheitsgruppe
Schülerbezogene Ansätze im Bereich der Berufsbildenden Schulen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu TOP 9.10 der Sitzung des Kreistages am 24.03.2022 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Mehrheitsgruppe wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Angabe von „10%“ in „20%“ geändert wird.

Begründung:

Auf den Antrag Nr. 68/XIX der Mehrheitsgruppe wird verwiesen.

068 – 03.03.2022

Mit freundlichen Grüßen
 Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Anfrage zum Nieders. Nahverkehrsgesetz – ÖPNV und Schülerbeförderung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

 

                                                                                              Hildesheim, 11.03.2022

 

 

ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die landesweiten Mindeststandards für regionale Schüler- und Azubi-Tickets sind in der Anlage 3 des Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) geregelt.

Hierzu bitten wie Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche der dort genannten Bedingungen werden vom Landkreis Hildesheim derzeit nicht erfüllt? Welche dieser Bedingungen sind seit dem Entwurf zu Art. 9 des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.08.2021 (Drucksache 18/9885) geändert worden oder neu hinzugekommen?
  2. Welche Maßnahmen sind erforderlich und können bis wann getroffen werden, damit die fehlenden Mindestanforderungen erfüllt werden?
  3. Welche der in der Anlage 3 zum NNVG genannten Kommunen erfüllen vollständig die dort genannten Mindestanforderungen für „Schüler- und Azubi-Tickets“?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                  gez. Carsten Schiedeck
Fraktionsvorsitzender            Vorsitzender des Ausschusse  für Schule und Kultur

2022_03_11_Anfrage vergünstige Beförderung ANLAGE 3


Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 11.03.2022

 

ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf unsere Anträge vom 12.01.2022, 24.02.2022 und 08.03.2022 übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag zur Sitzung des Kreisausschusses am 21.03.2022 (TOP 15) und zur Sitzung des Kreistages am 24.03.2022.

Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vom 24.02.2022 ersetzt:

  1. a) Solange im Landkreis Hildesheim keine regionalen Schüler- und Azubi-Tickets gem. § 7 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) angeboten werden, soll das Bezuschussungsmodell nach § 8 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim für Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II soll dahingehende geändert werden, dass die Vergünstigung/Förderung den 25 € übersteigenden Betrag abdeckt.
  2. b) Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich alle zur Umsetzung des Beschlusses zu a) erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
  3. c) Die Verwaltung wird zudem beauftragt, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit auch bei uns regionale Schüler- und Azubi-Tickets gem. § 7 NNVG angeboten werden und eine Landesförderung gem. Anlage 3 zum NNVG erfolgen kann.
  4. d) Der Haushaltsansatz für die o. a. Zuschüsse wird in 2022 von 500.000 € auf 700.000 € erhöht.
  5. e) Der Landtag bzw. die Landesregierung werden gebeten, auf eine Landesförderung – ggf. Projektförderung – auch für das Bezuschussungsmodell des Landkreises Hildesheim hinzuwirken, soweit noch keine Förderung nach Anlage 3 zum NNVG möglich ist.
  6. f) Der Landrat wird beauftragt, die o. a. Beschlüsse der Landesregierung und des Landtages mitzuteilen.

Begründung:

  1. Bereits am 09.07.2020 hat der Kreistag auf Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 22.06.2020 beschlossen:

„a) Der Kreistag spricht sich grundsätzlich dafür aus, im ÖPNV einen besonderen Tarif zu schaffen, wonach Schüler und Auszubildende den ÖPNV im gesamten Tarifverbund Rosa für möglichst nur 25 € im Monat zu jeder Zeit nutzen können.

Als mögliche Alternative kommt in Betracht, die Monatskarten (bzw. Zeitfahrausweise) für Schüler und Auszubildende um zunächst ca. 20 oder 30 Prozent zu bezuschussen.“

  1. Am 15.07.2021 hat der Kreistag in seiner Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim folgenden § 8 aufgenommen, der seit dem 1.8.2021 in Kraft ist:

„Beförderungsanspruch im Sekundarbereich II

(1) Für alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches Il und für Auszubildende, soweit für diese nicht ohnehin ein gesetzlicher Anspruch nach 114 NSchG besteht, erhalten eine Vergünstigung bei der Beförderung als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim.

(2) Nutzer* innen des ÖPNV im Tarifverbund ROSA erhalten eine um 30 % vergünstigte Monatskarte bzw. ein um 30 % vergünstigtes Abo. Nutzer *innen des Schienenpersonennahverkehrs mit Start- und Zielbahnhof im Landkreis Hildesheim erhalten auf Antrag mit Einreichung der Fahrkarte/des Abos eine Erstattung von 30 % des Kaufpreises.

(3) Die Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches Il, die den freigestellten Schulbusverkehr im Rahmen der Mitnahme Dritter nutzen und dafür Fahrkarten beim Unternehmen erwerben, erhalten auf Antrag mit Einreichung der Fahrkarte eine Erstattung von 30 % des Kaufpreises.“

  1. Seit dem 01.08.2021 erfolgt eine Bezuschussung der o. a. Monatskarten in Höhe von 30 %, da bisher kein besonderer Tarif geschaffen wurde.
  2. Eine Landesförderung ist gem. dem NNVG davon abhängig, dass die „regionalen Schüler- und Azubi-Tickets“ den Trägern der Schülerbeförderung (hier dem Landkreis) angeboten werden. Da dies bei uns bisher nicht der Fall ist und somit eine Landesförderung in Höhe von 438.232 € gem. Anlage 3 NNVG nicht möglich ist, sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um den geforderten Tarif möglichst schnelle einzuführen.
  3. Aufgrund der bisher für die Schüler- und Azubi-Tickets in Anspruch genommenen Fördermittel des Landkreises (ca. 85.000 € für die Monate August bis einschließlich Dezember 2021 – bei einem Haushaltsansatz von 500.000 €) erscheint es sachgerecht und vertretbar, die Fördersumme anzuheben, den Fördermodus mit einem einfachen Verfahren zu ändern und somit im Ergebnis auch ein „Ticket für 25 Euro“ anbieten zu können: Durch Zuschuss an Personen statt eines Tarifes.

Die Anhebung des Haushaltansatzes um 200.000 € ist gemessen am Verwendungszweck gerechtfertigt.

Mit dem Bezuschussungsmodell des Landkreises Hildesheim werden bisher unabhängig von einem Tarif die Ziele des NNVG umgesetzt, dass „über die Verpflichtung zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Ausbildungsverkehr hinaus dem Bedarf von Schülerinnen, Schülern, Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden an kostengünstiger Mobilität durch das Angebot besonderer Zeitfahrausweise (,regionale Schüler- und Azubi-Tickets‘) Rechnung getragen wird“ (§ 2 Abs. 4 Nr. 5 NNVG). Daher ist es berechtigt, auch für das Hildesheimer Modell eine finanzielle Unterstützung des Landes – ggf. in Form einer Projektförderung – zu fordern, solange die im o. a. Gesetz angegebenen Förderbedingungen nicht erfüllt werden können bzw. ein entsprechender Tarif nicht eingerichtet ist. Es erscheint nicht vertretbar, Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II sowie Auszubildenden des Landkreises Hildesheim die vom Gesetzgeber gewollte Förderung vorzuenthalten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                             gez. Carsten Schiedeck
Fraktionsvorsitzender                           Vorsitzender des Ausschusses  für Schule und Kultur