Archiv der Kategorie: Anfragen
Nachfrage zur Organisation der Jobcenter
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 09.06.2015
Nachfrage zur Organisation der Jobcenter in den Landkreisen Hildesheim und Peine; unsere Anfrage vom 13.03.2015 gem. § 18 GO
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
unsere Anfrage zur Zulässigkeit unterschiedlicher Organisationsformen der Arbeitsverwaltung in einem vereinigten Landkreis ist nun ein viertel Jahr alt.
Entgegen Ihrer vorherigen Bekundungen, die von Ihnen vertretene Rechtsansicht sei abgestimmt, erhielten wir mit Schreiben vom 07.04. die Auskunft, dass Sie zur Klärung unsere Anfrage das Land Niedersachsen um Prüfung und Stellungnahme gebeten hätten. Sobald Ihnen eine Rückmeldung von dort vorliege, kämen sie umgehend auf die Angelegenheit zurück.
Eine inhaltliche Antwort steht weiter aus. Gerade im Hinblick auf die von Ihnen weiter betriebene und forcierte Fusionsentscheidung bitten wir nunmehr nachdrücklich um unverzügliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Berndt
Vorsitzender der
Gruppe CDU/FDP
Mindestausstattung und Finanzierung der KiTas; Antrag zur TO gem. § 7 GO und gem. § 18 GO
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung gem. § 7 GO und Anfrage gem. § 18 GO Mindestausstattung und Finanzierung der KiTas
Hildesheim, 13.05.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt “Mindestausstattung und Finanzierung der KiTas“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses aufzunehmen.
Begründung:
Die Hildesheimer Allgemeine berichtete am 07. und 09. Mai über einen Erlass des Kultusministeriums aus dem Jahre 1993, der die örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichte, bestimmte personelle Mindestanforderungen einzuhalten und eine angemessene Vertretungskapazität (sog. Feuerwehrkräfte) vorzuhalten. Hierzu werden von der Presse sinngemäß folgenden Äußerungen aus der Hildesheimer Stadtverwaltung wiedergegeben: Die Verwaltung der Stadt Hildesheim habe die Regelung wie in anderen Gemeinden mit Wissen des Landes nicht ausreichend umgesetzt. Die Stadtverwaltung kritisiere nicht, wenn das Kultusministerium nun die Umsetzung des Erlasses verlange, dessen Umsetzung erfordere jedoch bis zu 40 zusätzliche Kräfte und Kosten bis zu 1,8 Mio. € im Jahr; man könne froh sein, bisher die 1,8 Mio. € gespart zu haben.
Der Landtagsabgeordnete Herr Lynack – so die Presse – gehe davon aus, dass die Landesregierung seinerzeit (1993) durch den Finanzausgleich dafür gesorgt habe, dass die Kommunen die Stellen (für die Feuerwehrkräfte) finanzieren können.
Sehr geehrter Herr Wegner,
die o. a. Presseberichte skizzieren einen seltsamen Sachverhalt und vermitteln den Eindruck, die Gemeinden seinen zur Umsetzung und Finanzierung von Forderungen hinsichtlich der personellen, sächlichen oder sonstigen Ausstattung von KiTas verpflichtet, die nicht durch Gesetz oder Verordnung, sondern durch einen Erlass bestimmt seien. Im Übrigen könnten oder würden Beamte des Kultusministeriums darüber entscheiden, ob solche Vorgaben einzuhalten sind.
Ferner berichtet die Presse, nach Angaben der Hildesheimer Stadtverwaltung habe das Land die unzureichende Umsetzung der Forderung zum Einsatz von Feuerwehrkräften bisher stets akzeptiert, und der Landtagsabgeordnete Herr Lynack wird zu dieser Forderung mit den Worten zitiert: „Sie ist nur nicht umgesetzt worden. Hier nicht, aber auch in einigen anderen Kommunen nicht.“ Im Gegensatz dazu – so die Presse – behaupte das Kultusministerium, man hätte nicht gewusst, dass Kommunen die Forderung ignorieren, fehlende KiTa-Erzieher bereits vom ersten Tag an zu ersetzen.
Im Interesse des Landkreises und der Städte und Gemeinden, die die hier in Rede stehenden Aufgaben vom Landkreis übernommen haben, ist im Sozialausschuss des Landkreise Klarheit über die zwingend erforderliche Ausstattung der KiTas und den Inhalt des o. a. Erlasses zu schaffen sowie die Beteiligung des Landkreises und des Landes an den KiTa-Kosten zu erörtern. Ferner ist zu prüfen, in welchem Umfang an die Gemeinden Ausgleichszahlungen, die unabhängig von der KiTa-Vereinbarung bezahlt werden können, insbesondere für erheblich steigende Personalkosten zu zahlen sind. mehr…
Förderung des Südkreises nach dem Aus für die LEADER-Region „Leinebergland“
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Anfrage gem. § 18 GO;
Förderung des Südkreises nach dem Aus für die LEADER-Region “Leinebergland“
Hildesheim, 07.05.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
der Antrag der Leader-Region Leinebergland für die neue Förderperiode ist nicht verlängert worden. Die südwestlichen Gemeinden im Landkreis Hildesheim verlieren hierdurch Unterstützung von erheblicher Bedeutung.
Vielfältige Projekte mit einem Volumen von 7 Mio. € sind in der „Leaderregion“ durch die Förderung bisher ermöglicht und finanziert worden.
Es ist bereits nicht gelungen den Landkreis Hildesheim oder zumindest Teile in die Förderkulisse des sog. „Südniedersachsenplan“ des Landes aufzunehmen. Nunmehr gehen auch noch die wenigen sonstigen Fördermöglichkeiten zu Lasten des Kreises verloren.
Wir bitten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie haben Sie die Leader-Anträge begleitet und unterstützt?
- Welche Optionen mit finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten haben die Städte und Gemeinden im LK Hildesheim im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit derzeit noch?
- Welche Rolle hat nach Ihrer Einschätzung die in Hildesheim ansässige Regionalbeauftragte bei der Frage der verlorengegangenen Förderung gespielt?
- Bei welchen Förderanträgen des Kreises oder seiner Städte und Gemeinden war die Tätigkeit der Regionalbeauftragten bisher von konkretem Nutzen?
- Welche Möglichkeiten der Kompensation sehen Sie für den Südkreis in den kommenden Jahren?
- Welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit sehen Sie in Anbetracht von 2 gescheiterten Fusionen im Kreisgebiet für die Zusammenarbeit der Gemeinden und welche konkrete Hilfe leistet der Kreis hierfür?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ralf-M. Lehne
Sprecher für Kreisentwicklung,
Wirtschaft und Bau
der CDU-Kreistagsfraktion
Nutzung von Online-Angeboten der Kreisverwaltung; Anfrage gem. § 18 GO
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Anfrage gem. § 18 GO;
Nutzung von Online-Angeboten der Kreisverwaltung
Hildesheim, 05.05.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
der niedersächsische Landkreistag berichtet in seinem Rundschreiben Nr. 288/2015 vom 19. März, dass Online-Angebote von Behörden bundesweit unter mangelnder Akzeptanz leiden. Dabei geht es nicht um die Informationen, die inzwischen fast jede Behörde in Deutschland umfangreich, gut aufbereitet und aktuell im Internet vorhält, sondern um den Schriftwechsel, der auf diesem Weg beschleunigt und vereinfacht werden kann (insbesondere Antragstellung) und ggf. mittelfristig sogar elektronische Bescheid-erteilung.
In diesem Zusammenhang fragt die Gruppe CDU/FDP:
- Seit wann gibt es bei Antragstellungen oder ähnlichen Vorgängen beim Landkreis Hildesheim die Möglichkeit dieses über das Internet zu erledigen?
- Welche Online-Angebote hält die Kreisverwaltung für seine Einwohner vor? Gibt es hier Schwerpunkte bezogen auf einzelne Dezernate oder Fachdienste? Wenn ja: Wo gibt es besonders viele Angebote?
- In welchem Umfang werden diese seitens der Einwohner genutzt? Gibt es auch hier Unterschiede? Wenn ja: Wo wird besonders viel nachgefragt?
- Gibt es Probleme in der Sachbearbeitung, wenn z. B. Anträge online eingehen, weil diese übermäßig unvollständig ausgefüllt, mit Anmerkungen versehen, ohne die erforderlichen Unterlagen etc. pp. sind?
- Ist die Kreisverwaltung bestrebt, das Aufkommen zu erhöhen? Wenn ja: Wie möchte sie dieses erreichen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Carsten Brose
Abgeordneter der
CDU-Kreistagsfraktion
Fachliche Aufsicht über die Krankenhäuser; Anfrage gem. § 18 GO
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, den 27.03.2015
Anfrage gem. § 18 GO
Fachaufsicht über die Krankenhäuser
Sehr geehrter Herr Landrat,
wie der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 26.03.2015 (Seiten 1 und 15) zu entnehmen ist, bestehen Zweifel, ob das Helios-Klinikum Hildesheim die Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts mit gebotener Sorgfalt einhält, um die Krankenhauspatienten von den lebensgefährlichen Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus Keimen (MRSA-Keime) abzuschirmen. Angesichts der hohen Zahl der Sterbefälle wegen diser Keime in Krankenhäusern – die Schätzungen schwanken bundesweit zwischen 2000 und 30.000(!) – muss von allen im Gesundheitswesen Verantwortlichen, vor allem den Krankenhäusern selbst, erwartet werden, dass sie alle Anstrengungen unternehmen, um das Problem der MRSA-Keime in den Griff zu bekommen.
Wie dem zitierten Bericht der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung weiter zu entnehmen ist, wenden andere Krankenhäuser im Landkreis die Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts strenger an als das Helios-Klinikum.
Daher frage ich Sie:
- Wie viele Todesfälle, die auf Erkrankung mit MRSA-Keimen in den Krankenhäusern im Landkreis zurückzuführen sind, sind dem Landkreis in den vergangenen drei Jahren aus welchen einzelnen Krankenhäusern bekannt geworden?
- Wie und in welchen zeitlichen Abständen kontrolliert der Landkreis als Aufsicht, insbesondere der amtsärztliche Dienst in den Krankenhäusern des Landkreises die Einhaltung der Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts oder entsprechender anderer Empfehlungen?
- Sind die Krankenhäuser im Landkreis (medizin-) technisch imstande, die Patienten vor MRSA-Keimen zu schützen?
- Weshalb akzeptiert der Landkreis offenkundig eine unterschiedliche Auslegung und Anwendung der Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts durch die seiner Aufsicht unterstehenden Krankenhäuser?
- Existiert zwischen dem Landkreis und den seiner Aufsicht unterstehenden Krankenhäusern eine Zielvereinbarung oder vergleichbare Absprache zur Abschirmung vor MRSA-Keimen oder zur Reduzierung der Todesfälle aufgrund dieser Keime oder beabsichtigt der Landkreis, eine solche Zielvereinbarung zu schließen?
- Gemäß dem o.a. Bericht der HAZ wird von den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts fallindividuell abgewichen. „Dieses sei in Absprache mit dem Gesundheitsamt möglich –wenn ein Arzt zuvor das Risiko der Verbreitung von MRSA durch den jeweiligen Patienten bewertet hat.“ In welcher Form und wie häufig kam es in den vergangenen drei Jahren zu diesen fallindividuellen Absprachen und Ausnahmefällen?
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Ute Bertram, MdB gez. Friedhelm Prior
Kreistagsabgeordnete Sprecher für Gesundheit,
der Gruppe CDU/ FDP Krankenhaus, Soziales
und Demographie
der Gruppe CDU/FDP