Archiv der Kategorie: Anfragen
PAK-Belastung der Böden an der A7
Herrn
Landrat Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31132 Hildesheim
Ausbau der A7, PAK-Belastungen der Böden
Anfrage gem. § 18 GO
Hildesheim, den 19.02.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
zu den relevanten Gefahrstoffen, denen wir auch im Straßenbau begegnen, gehören die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), die beim Menschen je nach Konzertration eindeutig Krebs erzeugen. Die häufigsten Tumore sind Lungenkrebs, Blasenkrebs und Hautkrebs. Zudem wirken einige PAK beim Menschen erbgutverändernd.
Angesicht dieser Tatsachen sind die Menschen über die PAK-Belastung der Böden an der A 7 bisher nicht ausreichend und nicht zeitgerecht informiert worden sind. Als völlig unzureichend bewerten wir, dass Sie den Sachverhalt seit Monaten auch gegenüber den verantwortlichen Mandatsträgern verschwiegen haben: gegenüber den Kreistagsab-geordneten, den Gemeinderäten und dem Bürgermeister von Bockenem.
Sehr geehrter Herr Landrat,
die Bevölkerung hat einen Anspruch auf umfassende Informationen zu dem nun über die Presse bekanntgewordenen Skandal. Bitte teilen Sie uns ergänzend zu unserer Anfrage vom 17.02.2015 mit,
– welche Gefahren für welche Schutzgüter derzeit an der A 7 bestehen, wie diese
Gefahren beseitigt werden sollen und welche Kosten damit verbunden sind,
– wer die Bauarbeiten beim Umgang mit Gefahrstoffen bzw. belasteten Böden an der A7 insbesondere hinsichtlich des Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, des
Wasserschutzes und des Arbeitnehmerschutzes zu überwachen hatte und zu
welchen Zeiten tatsächlich in welcher Form überwacht hat,
– wie die Bauarbeiter vor den PAK hätten geschützt werden müssen und wie sie
tatsächlich geschützt worden sind,
– wie und wann die einzelnen Bauarbeiter über die von den PAK ausgehenden
Gefahren hätten informiert werden müssen und tatsächlich informiert worden sind,
– ob und wann in ausreichendem Umfang belastete Baustoffe bzw. Abfallstoffe
(Teersand- und Asphaltschichten) ordnungsgemäß beseitigt worden sind,
– wann und vom wem jeweils die Landesregierung und der Landkreis über die nicht
auftragsgemäße Ausführung der Bauarbeiten und die sich daraus ergebenen
Gefahrenlagen an der A 7 informiert worden sind und wann mit welchen
Maßnahmen auf diese Informationen reagiert haben, mehr…
Anfrage zu Organisation der Jobcenter in den Landkreisen Hildesheim und Peine
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 13.03.2015
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Organisation der Jobcenter in den Landkreisen Hildesheim und Peine
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die Gruppe CDU/FDP bittet Sie im Hinblick auf Ihre Äußerungen in Ihrem Brief an die Jobcenter-Mitarbeiter in Hildesheim vom 09.12.2014 um folgende Auskünfte:
- Worauf gründet sich Ihre Rechtsauffassung, dass nach einer Fusion ein Landkreis gleichzeitig in regionalen Teilen ein sog. Optionsmodell betreiben und in anderen Teilen eine sog. Gemeinsame Einrichtung aufrecht erhalten kann?
- Gibt es zur Zulässigkeit dieses “Zebramodells“ und etwaigen Übergangsfristen belastbare Aussagen von der Bundesagentur für Arbeit? Wenn ja, wie lauten diese?
- Gibt es hierzu entsprechende Aussagen vom Land Niedersachsen? Wenn ja, wie lauten diese?
- Besteht irgendwo in Deutschland bereits ein solches Modell? Wenn ja welche Erfahrungen sind damit bislang gemacht worden?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Berndt
Vorsitzender der
Gruppe CDU/FDP
Anfrage steigende Kosten in der Jugendhilfe – Fragenkatalog
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Anfrage gem. § 18 GO
Jugendhilfe
Hildesheim, 19.02.2015
Bezug: 1. Unsere Anfrage vom 12.08.2014
2. Ihre Antwort vom 16.09.2014
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die steigenden Kosten im Bereich Jugendhilfe erfordern es, die Situation der Hilfeempfänger und der zur Hilfeleistung eingesetzten Stellen gründlich zu erfassen und zu untersuchen mit dem Ziel, die Jugendhilfe auf Dauer möglichst sachgerecht erfüllen zu können. Zudem sollte verglichen werden, wie und mit welchen Kosten die Aufgaben der Jugendhilfe bei uns (Kreisverwaltung und die für den Landkreis tätige Stellen) und bei anderen Landkreisen erfüllt werden.
Dabei sind selbstverständlich – damit nicht Birnen mit Äpfeln verglichen werden – die bei einem solchen Kostenvergleich relevanten Aspekte zu berücksichtigen/zu prüfen: a) ob beauftragte Stellen ihren Beschäftigten ein Gehalt in der Höhe des TVÖD-Vertragssystem zahlen, b) wie oft Dienstbesprechungen und Supervision im Rahmen der normalen Dienstzeit erfolgen, c) in welchem Umfang erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt werden, die höher vergütet werden als Berufseinsteiger oder Sozialpädagogen ohne Zusatzqualifikation, d) wie Tarifgerechtigkeit, Arbeitsbedingungen sowie Erfahrung und Qualifikation der Mitarbeiter als wirtschaftlich relevante Fragen bei der Fallvergabe berücksichtigt werden, e) welche Korrelation zwischen der Höhe des durchschnittlichen Fachleistungsstundensatzes und den Kosten pro Einwohner bzw. pro Fall erkennbar ist usw.
Für die Beratungen zu diesem Thema bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
(MHErz steht für Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung, MHEing steht für Maßnahmen der Eingliederung seelisch behinderter Kinder und Jugendliche oder von einer seelischen Behinderung bedrohter Kinder und Jugendliche). Bitte teilen Sie uns kurzfristig mit, ob und ggf. aus welchen Gründen die Beantwortung bestimmter Fragen zu Problemen führt.
- Welche einzelnen Anbieter (einschl. freien Träger) für Maßnahmen im Bereich Jugendhilfe
sind in jeweils welcher Rechtsform a) in der Stadt Hildesheim und b) wo im übrigen
Kreisgebiet ansässig? - Welche der o. a. Anbieter beschäftigten 2014 a) dauerhaft und b) befristet wie viele
Personen zu welchen Fachleistungsstundensätzen in welchen eigenen und fremden
Räumlichkeiten mit jeweils wie vielen genehmigten Plätzen? - Wie haben sich die einzelnen Fachleistungsstundensätze in den vergangenen fünf Jahren
in der Stadt Hildesheim, in welchen anderen Orten des Landkreises, in Hannover und den
angrenzenden Landkreisen verändert? Wie und von wem werden die in den Vorbemerkungen (siehe oben) genannten Umstände erfasst und berücksichtigt? - Mit welchen der o. a. Anbieter sind in den vergangenen fünf Jahren jeweils wann und für
welche Dauer Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit jeweils welchen
Fachleistungsstundensätzen für a) MHErz und b) MHEing abgeschlossen worden?
Welche Voraussetzungen verlangt der Landkreis von den Anbietern für einen Vertragsabschluss? Wann und in welcher Form wurden und werden “Verabredungen zur inhaltlichen und qualitativen Ausgestaltung der
Fachleistungsstunde“ zwischen den Anbietern/freien Trägern und
welchen Bediensteten des Landkreises getroffen (siehe hierzu auch die Antworten zu Fragen fünf und sechs im Bezugsschreiben zu 2.)? - Nach welchen einzelnen Kriterien wird bei welchen konkreten Arbeiten/Maßnahmen
unterschieden zwischen a) MHErz und b) MHEing? - Welche der o. a. Anbieter haben in den vergangenen drei Jahren welche
Arbeiten/Maßnahmen in den Bereichen a) MHErz und b) MEing für wie viele Kinder oder
Jugendliche jeweils wie lange übertragen bekommen: a) von jeweils welchen Bediensteten
des Landkreises, b) mit jeweils wie hohen Vergütungen insgesamt? - Im Bezugsschreiben zu 2. heißt es: “Bei relativ identischen, qualitativen
Leistungsbeschreibungen der Leistungsanbieter, ist der wirtschaftlichere Träger
auszuwählen.“ mehr…